Bürgerfunk in NRW                                                     Update:

 

Die Offenen Kanäle im lokalen Hörfunk - allgemein auch als "Bürgerfunk" bezeichnet - sind eine nordrhein-westfälische Besonderheit: Bis zu 15% der Sendezeit lokaler Radios standen bislang Bürgerinnen und Bürgern zur freien Gestaltung zur Verfügung. Nunmehr sind dies seit dem 1. Juli 2007 maximal 60 Minuten.

Täglich wurden in Nordrhein-Westfalen bis Juni 2007 bei jedem Lokalsender mindestens 45, maximal 120 Minuten Bürgerfunk ausgestrahlt. Seit dem Start des Lokalfunks im April 1990 bis Ende des Jahres 1995 wurden rund 66.000 Stunden Bürgerfunk oder mehr als 80.000 Beiträge ausgestrahlt.

Produziert werden die Hörfunkbeiträge in so genannten Radiowerkstätten, von denen die Landesanstalt für Medien (LfM) in Nordrhein-Westfalen mehr als 150 anerkannt hat.  

Die Radiowerkstätten bieten außer einer entsprechenden technischen Ausstattung vor allem auch Beratung, Betreuung und Qualifizierung für die Hörfunknutzung an. Sie sind von gemeinnützigen Radiovereinen, Volkshochschulen, kirchlichen sowie gewerkschaftlichen Bildungseinrichtungen ohne finanzielle Zuwendung der Landesmedienanstalt selbst aufgebaut worden. Für Beiträge, die in solchen anerkannten Radiowerkstätten produziert werden, leistet die LfM bis Ende 2007 einen Zuschuß. Ab Januar 2008 gibt es keine Zuschüsse mehr !!!

Gefördert wird bis Ende 2007 entsprechend der Richtlinien zur Anerkennung von Radiowerkstätten (Download).

Um die Entwicklung des Bürgerfunks zu fördern, hat die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt darüber hinaus eine Reihe von entsprechenden Projekten finanziell unterstützt.