Leistungen
Update:
Der
IGR-NRW ist seit Mitte 1984 im Bereich des Lokalfunks tätig: Zuerst
beratend beim ersten Gesetzgebungsverfahren. Dann beim Aufbau der LfR-NRW,
über 15 Jahre lang in der Rundfunkkommission. Der IGR war maßgeblich an
der Initierung vieler Bürgerfunk-Radiovereine beteiligt. Ebenso gehört
der IGR und sein damaliger Vorsitzender zu den Gründungsmitgliedern des
"Verbandes Lokaler Rundfunk". Immer wieder wurden mit unserem
Sachverstand die jeweiligen Gesetzgebungsänderungsverfahren im Bereich
Lokalfunk und speziell Bürgerfunk konstruktiv, kritisch begleitet.
Die
Kernaufgaben des IGR sind:
-
Durchführung von Seminaren und Tagungen
-
Referentenservice
-
Verleih Reportage-Sets für Seminararbeit
-
Verleih Notebooks mit eLearningsystemen und digitalem Schnittprogramm (easyCUT)
-
Beratung bei Fragen + Problemen des Bürgerfunks
-
Vermittlung von Fachleuten zwecks Rechtsberatung, Medienkompetenzvermittlung
-
Lobbyarbeit
-
Information über das Thema Bürgerfunkt
Die
Leistungen sind für Mitglieder im Regelfall kostenlos, Ausnahmen bilden
Fremdleistungen.
Vereinsfremde
Dritte entrichten Gebühren entsprechend der IGR-Gebührenordnung bzw. die
Abrechnung erfolgt nach Aufwand.