Ziele
Update:
Der
IGR-NRW ist dem Gemeinwohl verpflichtet, er verfolgt keine kommerziellen
Ziele!
Dementsprechend
unterstützt der IGR alle Aktivitäten, Projekte und Initiativen, die einen
dem Gemeinwohl verpflichteten Rundfunk aufbauen und betreiben wollen.
Für
den IGR ist Rundfunk kein Wirtschaftfaktor, sondern ein Kulturgut - ganz im
Sinne der bisherigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes!
Der
IGR vertritt die Auffassung, daß Rundfunk keine Einbahnstraße ist,
sondern die Hörer auch als aktives Element in die Programmgestaltung
einbeziehen soll. Und dies nicht in der Form von Alibiveranstaltungen,
sondern durch gleichberechtigte Teilhabe.
Dementsprechend setzt
sich der IGR für alle Formen von Bürgermedien ein, die möglichst
barrierefrei, ohne teure "Eintrittsgelder" oder sonstige Hürden
frei und unzensiert senden wollen und können.
Der IGR unterstützt
insbesonders Rundfunk-Modelle, die einen integrativen Charakter haben wie
z.B. das frühere NRW-2-Säulenmodell, welches den Bürgerfunk in einen
massenattraktiven Lokalfunk binnenplural eingebunden hatte. Und dies
deshalb, weil die binnenplurale Konstruktion eher einen
gesellschaftsübergreifenden Kommunikationsprozeß initiiert als
außenplural organisierte Rundfunk-Landschaften.
Der IGR ist ein
kompromißloser Verfechter der Meinungsfreiheit, der auf Artikel 5
Grundgesetz beruht und keinen Unterschied macht zwischen denen, die mit
Radio Geld verdienen und solchen, die es wegen ihrem Recht auf Meinungs-
und Kulturfreiheit machen. Von daher müssen die Öffentlichkeit und die
Gesetzgeber entsprechende faire Rahmenbedingungen schaffen. Der IGR
unterstützt alle Aktivitäten, die in diese Richtung gehen!
Der IGR sieht sich als
Wächter des Artikel 5 Grundgesetz !!!