Ziele                                                                            Update:

 

 

Der IGR-NRW ist dem Gemeinwohl verpflichtet, er verfolgt keine kommerziellen Ziele!

 

Dementsprechend unterstützt der IGR alle Aktivitäten, Projekte und Initiativen, die einen dem Gemeinwohl verpflichteten Rundfunk aufbauen und betreiben wollen.

 

Für den IGR ist Rundfunk kein Wirtschaftfaktor, sondern ein Kulturgut - ganz im Sinne der bisherigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes!

 

Der IGR vertritt die Auffassung, daß Rundfunk keine Einbahnstraße ist, sondern die Hörer auch als aktives Element in die Programmgestaltung einbeziehen soll. Und dies nicht in der Form von Alibiveranstaltungen, sondern durch gleichberechtigte Teilhabe. 

 

Dementsprechend setzt sich der IGR für alle Formen von Bürgermedien ein, die möglichst barrierefrei, ohne teure "Eintrittsgelder" oder sonstige Hürden frei und unzensiert senden wollen und können.

 

Der IGR unterstützt insbesonders Rundfunk-Modelle, die einen integrativen Charakter haben wie z.B. das frühere NRW-2-Säulenmodell, welches den Bürgerfunk in einen massenattraktiven Lokalfunk binnenplural eingebunden hatte. Und dies deshalb, weil die binnenplurale Konstruktion eher einen gesellschaftsübergreifenden Kommunikationsprozeß initiiert als außenplural organisierte Rundfunk-Landschaften. 

 

Der IGR ist ein kompromißloser Verfechter der Meinungsfreiheit, der auf Artikel 5 Grundgesetz beruht und keinen Unterschied macht zwischen denen, die mit Radio Geld verdienen und solchen, die es wegen ihrem Recht auf Meinungs- und Kulturfreiheit machen. Von daher müssen die Öffentlichkeit und die Gesetzgeber entsprechende faire Rahmenbedingungen schaffen. Der IGR unterstützt alle Aktivitäten, die in diese Richtung gehen! 

 

Der IGR sieht sich als Wächter des Artikel 5 Grundgesetz !!!