Herzlich willkommen beim IGR                                    Update:

 

    

03.07.14: In dritter Lesung verabschiedet, das 14. Rundfunkänderungsgesetz
Im Gesetz steht nun: "Der Bürgerfunk soll im Programmschema der lokalen Hörfunkpro- gramme werktags in der Zeit zwischen 20 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen soll der Bürgerfunk gemäß Absatz 4 zwischen 19 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden. Der Sender soll im eigenen Programm auf das jeweils tägliche Angebot des Bürgerfunks aufmerksam machen." 
Diese Regelungen sind so ziemlich das einzig "Innovative", was der Gesetzgeber in einem Beratungsprozeß von drei Jahren zu Gunsten des Bürgerfunk zu Stande gebracht hat.
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IGR wird zum "Landesverband Gemeinnütziger Bürgermedien"
30 Jahre nach seiner Gründung erweitert der IGR-NRW e.V. sein Aufgabenfeld und paßt sich somit auch den normativen Kräften und Erfordernissen an. 

Der IGR wird zum "Landesverband gemeinnütziger Bürgermedien" in Nordrhein-Westfalen.

Auf der Mitgliederversammlung am 23.03.2014 wurde einstimmig eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen, die auch richtungsweisend für die bisherigen Lokalfunkvereine und Radiowerkstätten sein könnte. [weiterlesen]

  

04.06.13: Alle wollen den Bürgerfunk stärken - aber keiner tut was

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19.04.13: Umfangreiche Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des LMG NRW

Eine Arbeitsgruppe des IGR hat den Arbeitsentwurf der Landesregierung der Novelle des Landesmediengesetzes aufmerksam gelesen und mit vielen konstruktiven Vorschlägen auf der Online-Konsultation der Webseite https://www.landesmediengesetz.nrw.de ergänzt und kommentiert. Wer nur die IGR-Vorschläge lesen möchte, sollte hier [weiterlesen].  
  

Initiative "Bürgerfunk-NRW" hat sich gegründet, einen Aufruf gestartet und eine Diskussionsplattform (Mailingliste) eingerichtet zur flankierenden Unterstützung der Novellierung des LMG-NRW. Mehr dazu [hier].

 
Der Bürgerfunk NRW steht seit 2008 immer noch der größten Herausforderung gegenüber:
Der Auseinandersetzung mit den Folgen eines durch eine schwarz-gelbe Regierung verursachten 12. und 13. Rundfunkänderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

Nie zuvor in der nunmehr über 21 Jahre andauernden Geschichte des Bürgerfunks hat es von Seiten der Politik einen derart massiven Angriff auf die Meinungsfreiheit und das Medium Bürgerfunk gegeben. 
Die rot-grüne Regierung befindet sich seit Jahren im Denkprozeß über eine Neuregelung. 

Bis zu einer eventuell günstigeren gesetzlichen Situation müssen die Bürgerfunker weiterhin Qualifizierungs- und Formalhürden überwinden, um überhaupt erst einmal eine Minute senden zu dürfen:

Einen Bürgerfunkbeitrag einreichen darf nur

- wer dies in einer Gruppe macht, die mind. aus 3 Personen besteht

- einer dieser 3 Personen muß einen "NRW-Radiopaß" haben

- dieser Radiopaß beinhaltet eine 36-Stunden-Qualifikation

- jedes Gruppenmitglied muß seinen Hauptwohnsitz im Sendegebiet haben

- jedes Gruppenmitglied darf nur in einer Gruppe seinen Radiopaß verwenden

- jedes Gruppenmitglied muß uneingeschränkt gerichtlich verfolgbar sein 

Die Inhalte der Beiträge müssen

- in deutscher Sprache gesprochen sein

- nicht ohne massive Änderung in einem anderen Sendegebiet sendbar sein

- einen eindeutigen Lokalbezug haben

All das darf ausschließlich von 21:04 Uhr bis 21:56 Uhr (am So. ab 19:04 Uhr) stattfinden !!!

  

Journalisten brauchen laut Grundgesetz keinerlei Qualifikationen - 

wieso kann man den Bürgerfunkern solche Hürden zumuten ? 

Ist das mit dem Grundgesetz vereinbar ? - Es ist absurdes Theater !!!

  

Eine verfassungsrechtliche Überprüfung wurde 2008 nach Karlsruhe auf den Klageweg gebracht. 

Das höchste deutsche Gericht hat die Klage nicht angenommen; es hatte möglicherweise seinerzeit nicht den Mut, gegen die wirtschaftliche Lobby (Radio NRW) und deren politische Wasserträger (schwarzgelbe Regierung der "Erneuerung") in NRW zum Wohle des Volkes eindeutig und ohne Winkelzüge im Sinne des Artikel 5 Grundgesetz Recht zu sprechen? 

 

Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht - Vielfalt und deren rundfunkrechtliche Bedeutung hingegen nicht, so die verkürzte Begründung der Richter. [weitere Informationen]