Herzlich
willkommen beim IGR
Update:
03.07.14:
In dritter Lesung verabschiedet, das 14. Rundfunkänderungsgesetz
Im Gesetz steht nun: "Der Bürgerfunk soll im Programmschema der
lokalen Hörfunkpro- gramme werktags in der Zeit zwischen 20 Uhr und 21 Uhr
verbreitet werden. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen soll der Bürgerfunk
gemäß Absatz 4 zwischen 19 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden. Der Sender soll
im eigenen Programm auf das jeweils tägliche Angebot des Bürgerfunks
aufmerksam machen."
Diese Regelungen sind so ziemlich das einzig "Innovative", was der
Gesetzgeber in einem Beratungsprozeß von drei Jahren zu Gunsten des Bürgerfunk
zu Stande gebracht hat.
[weiterlesen]
IGR
wird zum "Landesverband Gemeinnütziger Bürgermedien"
30 Jahre nach seiner Gründung erweitert der IGR-NRW e.V. sein
Aufgabenfeld und paßt sich somit auch den normativen Kräften und
Erfordernissen an.
Der IGR wird zum "Landesverband gemeinnütziger Bürgermedien" in Nordrhein-Westfalen.
Auf
der Mitgliederversammlung am 23.03.2014 wurde einstimmig eine entsprechende
Satzungsänderung beschlossen, die auch richtungsweisend für die
bisherigen Lokalfunkvereine und Radiowerkstätten sein könnte. [weiterlesen]
04.06.13: Alle wollen den Bürgerfunk stärken - aber keiner tut was
[weiterlesen].
19.04.13:
Umfangreiche Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des LMG NRW
Eine
Arbeitsgruppe des IGR hat den Arbeitsentwurf der Landesregierung der Novelle des
Landesmediengesetzes aufmerksam gelesen und mit vielen konstruktiven
Vorschlägen auf der Online-Konsultation der Webseite https://www.landesmediengesetz.nrw.de
ergänzt und kommentiert. Wer nur die IGR-Vorschläge lesen möchte, sollte hier
[weiterlesen].
Initiative "Bürgerfunk-NRW" hat sich gegründet, einen Aufruf gestartet und eine Diskussionsplattform (Mailingliste) eingerichtet zur flankierenden Unterstützung der Novellierung des LMG-NRW. Mehr dazu [hier].
Der Bürgerfunk NRW steht seit 2008 immer noch der größten
Herausforderung gegenüber:
Der Auseinandersetzung mit den Folgen eines durch eine schwarz-gelbe Regierung
verursachten 12. und 13. Rundfunkänderungsgesetzes in
Nordrhein-Westfalen.
Nie
zuvor in der nunmehr über 21 Jahre andauernden Geschichte des Bürgerfunks hat
es von Seiten der Politik einen derart massiven Angriff auf die Meinungsfreiheit
und das Medium Bürgerfunk gegeben.
Die rot-grüne Regierung befindet sich seit Jahren im Denkprozeß über eine
Neuregelung.
Bis zu einer eventuell günstigeren gesetzlichen Situation müssen die Bürgerfunker weiterhin Qualifizierungs- und Formalhürden überwinden, um überhaupt erst einmal eine Minute senden zu dürfen:
Einen Bürgerfunkbeitrag einreichen darf nur
- wer dies in einer Gruppe macht, die mind. aus 3 Personen besteht
- einer dieser 3 Personen muß einen "NRW-Radiopaß" haben
- dieser Radiopaß beinhaltet eine 36-Stunden-Qualifikation
- jedes Gruppenmitglied muß seinen Hauptwohnsitz im Sendegebiet haben
- jedes Gruppenmitglied darf nur in einer Gruppe seinen Radiopaß verwenden
- jedes Gruppenmitglied muß uneingeschränkt gerichtlich verfolgbar sein
Die Inhalte der Beiträge müssen
- in deutscher Sprache gesprochen sein
- nicht ohne massive Änderung in einem anderen Sendegebiet sendbar sein
- einen eindeutigen Lokalbezug haben
All das darf ausschließlich von 21:04 Uhr bis 21:56 Uhr (am So. ab 19:04 Uhr) stattfinden !!!
Journalisten brauchen laut Grundgesetz keinerlei Qualifikationen -
wieso kann man den Bürgerfunkern solche Hürden zumuten ?
Ist das mit dem Grundgesetz vereinbar ? - Es ist absurdes Theater !!!
Eine verfassungsrechtliche Überprüfung wurde 2008 nach Karlsruhe auf den Klageweg gebracht.
Das höchste deutsche Gericht hat die Klage nicht angenommen; es hatte möglicherweise seinerzeit nicht den Mut, gegen die wirtschaftliche Lobby (Radio NRW) und deren politische Wasserträger (schwarzgelbe Regierung der "Erneuerung") in NRW zum Wohle des Volkes eindeutig und ohne Winkelzüge im Sinne des Artikel 5 Grundgesetz Recht zu sprechen?
Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht - Vielfalt und deren rundfunkrechtliche Bedeutung hingegen nicht, so die verkürzte Begründung der Richter. [weitere Informationen]