Bürgerfunk in Gefahr                                                           Update:

 

 

News zum Bürgerfunk vom IGR-NRW e.V.   
        

Bürgerfunker-Lied von Thomas Löber + Björn Heuser

Hier auch weitere, ältere Hintergrund-Informationen zum Thema

Hier gibt es ein Archiv von Protest-Materialien     
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23.01.2015 

  

Demokratie nach Art der LfM:

- Die LfM gibt am 21.11.2014 die neue Fördersatzung bekannt, die am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetzesblatt wirksam sein soll.

- Das Gesetzesblatt wird am 5.12.2014 herausgegeben, inkl. der Fördersatzung.

- Für den 8.1.2015 werden die Verbände zu einem Diskurs über die Fördersatzung eingeladen. (Diskurs über eine schon beschlossene Fördersatzung)

- Am 23.1.2015 beschließt die Medienkommission die Fördersatzung, die schon 1 1/2 Monate in Kraft ist. Nichts aus dem Diskurs ist umgesetzt worden.

Frage: darf die Medienkommission nur noch abnicken?

 

08.01.2015 

  

Stellungnahme zum Entwurf der Fördersatzung:

Es ist schon verwunderlich, dass die LfM bei der restriktiven Gesetzesnovelle 2007 die entsprechenden Satzungen innerhalb kürzester Zeit fertig hatte, während es dieses Mal fünf Monate dauerte.
Von unserer Seite sind grundsätzlich zwei Punkte kritisch anzumerken:
1. Die Projektförderung erscheint uns, nach wie vor, ein bürokratischer Hemmschuh zu sein.
2. Die Idee mit der Grundlagenförderung über eine Servicestelle pro Sendegebiet erscheint höchst ungerecht.
Zum Entwurf der Fördersatzung im Einzelnen
- Die Gesamtförderhöhe erscheint uns sehr niedrig.
- Der Schutz des „geistigen Eigentums“ bei derart geforderter detaillierter Projektbeschreibung scheint uns nicht gesichert.
- Die Mindesteilnehmerzahlen für die Projekte sind zu hoch.
- Die Fristenregelung wird dazu führen, dass die „Radiowerkstatt“ bei neuen Anfragen entscheiden muss, ob sie eine Qualifizierung / ein Projekt völlig auf eigene Kosten anbietet oder erst gar nicht durchführt.
- Die Maximalsummen (3.000,- und 2.000,-) sollten in einen Festbetrag umgewandelt werden.
- Die LfM sollte in einem Sendegebiet nicht ausgegebene Fördermittel in anderen Sendegebieten einsetzen können.
[Die vollständige Stellungnahme als PDF]

    

17.10.2013 

  

Nun immerhin - die LfM gibt bekannt:

Mit Veröffentlichung der zweiten Satzung zur Änderung der Satzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über die Nutzung von Sendezeiten für den Bürgerfunk im lokalen Hörfunk (Nutzungssatzung Hörfunk) (2. Änderungssatzung) sind die von der Medienkommission der LfM beschlossenen Änderungen in Kraft getreten.
wir möchten über die wesentlichen Änderungen informieren:
 

Durch die Modifizierung der Nutzungssatzung soll im Bürgerfunk der Zugang und die Mitarbeit insbesondere für Anfänger erleichtert werden.

Deshalb soll gem. § 2 Abs. 4 zukünftig nur noch ein Gruppenmitglied statt wie bisher drei Mitglieder die geeignete Qualifizierung (Zertifizierung) nachweisen.

Darüber hinaus sollen gem. § 4 Abs. 3 zukünftig vier statt wie bisher zwei Beiträge zur Sendung angemeldet werden können, um den Gruppen für die Produktion und die Öffentlichkeitsarbeit einen längeren Planungsvorlauf zu ermöglichen.

In § 5 Abs. 5 wurde in Satz 2 der Begriff „lokale Relevanz“ bei den Themen ergänzt.

[hier die überarbeitete Nutzungs-Satzung]

Mit der Veröffentlichung dieser Lesefassung haben wir auch die Neufassung der Richtlinie der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über die geeignete Qualifizierung im Bürgerfunk bekannt gegeben.

Der Nachweis der geeigneten Qualifizierung gilt jetzt gem. § 5 unbefristet. Damit entfällt die Maßgabe für die Nutzerinnen und Nutzer, an sog. Reakkreditierungskursen teilzunehmen, um die Gültigkeit ihres Zertifikats zu verlängern.

Die gem. § 4 von den Medientrainerinnen und Medientrainern direkt im Anschluss an den Zertifizierungskurs ausgestellte vorläufige Bescheinigung ist nur vier Wochen gültig.

In der bisherigen Praxis hat sich das Verfahren bewährt, dass das Zertifikat an die Nutzerinnen und Nutzer ausschließlich durch die LfM vergeben wird und die Einrichtungen, die die Zertifizierungskurse anbieten, nur eine vorläufige Bestätigung ausstellen. Deshalb sind alle Regelungen gestrichen worden, die eine Zertifizierungsstelle betreffen.

[hier die überarbeitete Qualifizierungs-Richtlinie]

   

04.06.2013 

Alle wollen den Bürgerfunk stärken, aber keiner tut was  
Unter dem Vorwand, den Bürgerfunk zu stärken, wurde mit der Novellierung des Landesmediengesetzes NRW 2007 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung den Bürgerfunkwerkstätten die Finanzierung total gestrichen. Als Alternative zur Förderung wurde in das Gesetz aufgenommen die Medienkompetenzförderung über Schulprojekte.

   
Die Förderung betrug vor der Novellierung 22 Eurocent pro Jahr und Gebührenzahler der Rundfunkgebühren in NRW, denn aus diesen wurde der Bürgerfunk finanziert, nicht etwa aus Steuermitteln. In den Folgejahren mussten von den 160 existierenden Radiowerkstätten zwei Drittel dichtmachen. Das bedeutet in vielen Sendegebieten des privaten Lokalfunks das Ende der Vielfalt (denn als Vielfaltsreserve wurde der Bürgerfunk eingerichtet) und das Ende der Partizipation der Bürger am öffentlichen Meinungsbildungsprozess.
  
Man sollte mal den Vorschlag wagen, die Demokratie zu stärken, indem man den Abgeordneten die Diäten streicht und ihnen anbietet, sich über Demokratieförderung über Schulprojekte zu finanzieren 
  
Damals verkündete auf einer Protestkundgebung der Bürgerfunker der medienpolitische Sprecher der damaligen Oppositionspartei SPD: „
Und Bürgerfunk ist für die SPD untrennbar ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Medienlandschaft. Und ich finde, Bürgerfunk ist ein wichtiger Beitrag zur Ausbildung und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am Medium Radio. Und am Ende ist Bürgerfunk ein großartiges Modell für gesellschaftliche Teilhabe an der Medienentwicklung in Nordrhein-Westfalen.“
  
Nun tritt er an, wie er immer wieder zu betonen bemüht ist, den Bürgerfunk zu stärken. Seine neueste Idee ist die „Stiftung für Vielfalt und Partizipation“. Wer jetzt aber denkt, dass damit der Bürgerfunk unterstützt werden soll, der irrt gewaltig. Diese Stiftung hat nämlich zum Ziel:  

-
„Förderung der Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden, die mit der lokalen und regionalen Berichterstattung befasst sind,
- Finanzierung einer Stiftungsprofessur für Lokaljournalismus,
-
Erteilung von Recherchestipendien,
-
Förderung der Akzeptanz von lokaler und regionaler Berichterstattung beim Mediennutzer.“
und das finanziert mit 1,6 Millionen Euro aus den Rundfunkgebühren oder wie sie jetzt heißen der Haushaltsabgabe.
  
Nach dem Motto „Was kümmert mich mein Gesetz von gestern!“ sollen entgegen dem Rundfunkstaatsvertrag Gelder der Haushaltsabgabe dazu verwendet werden, den professionellen Lokaljournalismus (und gerade die Zeitungsjournalisten) in Aus- und Weiterbildung zu finanzieren. Laut Eumann könnte die Stiftung etwa auch in dem Fall, dass eine Zeitung einen Redakteur für eine mehrmonatige Recherche freistellen möchte, für diese Zeit eine Vertretung fürs Tagesgeschäft finanzieren. Notfalls muss der Rundfunkstaatsvertrag geändert werden.
  
Ein Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 23.04.13 setzt sich damit auseinander und zitiert den Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), die den ihr zugewiesenen Anteil an den Rundfunkgebühren selbst verwaltet. Zum einen sieht dieser das Projekt der Stiftung nicht im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrags, zum anderen wertet er die Festschreibung einer Fördersumme in einem Gesetz für einen problematischen Eingriff in die Autonomie der LfM.
  
Weitere Stimmen bezweifeln, dass es zusätzlich zur bewährten Vielfalt journalistischer Bildungsangebote in NRW einen tatsächlichen Bedarf gäbe.

  
Unseres Erachtens liegt der Bedarf nicht in einer weiteren Ausbildung der Journalisten. Der bekannte Publizist Paul Sethe schrieb schon 1965: „Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.“ Dazu sind die Journalisten angehalten, gezwungen, denn „Wes Brot ich ess’, des Lied ich sing’.“ Die in den letzten Jahren immer weiter fortgeschrittene Reduzierung des Personals in den Redaktionen, die Schließung von Zeitungen bzw. Übernahme durch andere hat die Vielfalt eingeschränkt. Die Journalisten, und gerade auch die freien Journalisten, haben – auch wenn sie in einer kostenintensiven Bildungsmaßnahme geschult worden sind – im Alltag gar nicht die nötige Zeit, ihr Wissen (sprich Recherche) anzuwenden. Da werden vorgefertigte Presseerklärungen und Meldungen der großen Nachrichtenagenturen abgeschrieben, ohne sich um den Wahrheitsgehalt oder die Richtigkeit zu kümmern. 
  
Die FAZ publiziert in ihrem Artikel vom 23.04.2013 (S. 31) auch eine mit Eumann persönlich verbundene Problematik: „Seit Wochen beschäftigt sich die „Kommission zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Universität Dortmund mit der kommunikationswissenschaftlichen Dissertation Eumanns. Der Medienstaatssekretär soll 2011 statt einer neu geschriebenen Doktorarbeit einen Text eingereicht haben, der in wesentlichen Teilen einer Arbeit entspricht, mit der er schon 1991 an der Universität zu Köln sein Magisterexamen erwarb. Die Kommission prüft, ob Eumann seinen Doktortitel illegitim erworben hat. Zu welchem Ergebnis die Kommission auch kommt, es wird so oder so in Zusammenhang mit Eumanns Journalismus-Stiftung gebracht werden. Denn wo sonst außer am Institut für Journalistik der Universität Dortmund sollte die mit Rundfunkgebühren finanzierte Stiftungsprofessur wohl eingerichtet werden?“
  
Da wird also anscheinend jemand seinem eigenen Postulat nach Vielfalt nicht gerecht. Wohl auch deshalb kümmert es ihn nicht, wenn die Vielfalt im Lokalrundfunk weiter stirbt.
  
Da kann die Medienkommission der LfM fordern: „Wir wünschen uns deshalb, dass Bürgermedien gefördert und institutionell gesichert werden.“
  
Da kann eine Entschließung der Europäischen Union zu community media 2008 betonen, dass die Regierungen „statt eines rein passiven Konsums der Medien eine freiwillige aktive Beteiligung an der Schaffung von Medieninhalten fördern sollten“, weil sie „eine umfassende, wenn auch weitestgehend nicht wahrgenommene Rolle in der Medienlandschaft, insbesondere für lokale Inhalte, spielen und zu innovativen, kreativen und vielfältigen Inhalten beitragen.“
  
Es wird weiterhin eine Gesetzgebung bestehen, die keine Finanzierung für den Bürgerfunk vorsieht und dem Bürger die Partizipation verbarrikadiert, indem sie ihm vorschreibt, zur Erlangung des Rechts, einen Sendebeitrag einzureichen, erst einmal mit zwei Gleichgesinnten den langen Weg der Qualifizierung über den Radiopass zu machen. Denn nur eine Produktionsgruppe mit drei Teilnehmern, die den Radiopass besitzen, darf Sendebeiträge einreichen. Und der Radiopass gilt nur für ein und dieselbe Produktionsgruppe.
  
Um solchen Vorhaben ein Stoppschild aufzustellen, muss man sich was einfallen lassen. Wir arbeiten daran. Demnächst an dieser Stelle mehr dazu.
 

19.04.2013

Umfangreiche Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des LMG NRW

Eine Arbeitsgruppe des IGR hat den Arbeitsentwurf der Landesregierung der Novelle des Landesmediengesetzes aufmerksam gelesen und mit vielen konstruktiven Vorschlägen auf der Online-Konsultation der Webseite https://www.landesmediengesetz.nrw.de ergänzt und kommentiert. 
Wer nur die IGR-Texte lesen möchte, sollte hier
[weiterlesen].  

 

24.03.2013  

Und nun doch schon ein Entwurf in der Schublade  
Pünktlich zur Eröffnung des Internetportals am 25.03.2013 kam eine Einladung zur Diskussion: 
"Hallo Bürgerradiofreunde, der neue Diskussionsentwurf zum Landesmediengesetz ist grob fertig, ihr habt nun die Möglichkeit hier mitzugestalten und Vorschläge zu machen: 
Link zum Diskussionsentwurf der Landesregierung des Landesmediengesetzes

Grüße
Michael Franken“ 
 
In § 40 Abs. 6 heißt es zur Finanzierung: „Die LfM kann im Rahmen ihres Haushalts Zuschüsse für Bürgermedien nach diesem Abschnitt gewähren. Sie fördert Maßnahmen und Projekte für die Bürgermedien und zwar auch diejenigen, die Medienkompetenz durch Schul- und Jugendprojekte in Kooperation mit einer Veranstaltergemeinschaft stärken. Ferner unterstützt sie Ausbildungs- und Qualifizierungsprojekte und -maßnahmen. Das Nähere zur Ausgestaltung, Verbreitung, Förderung und Organisation der Bürgermedien regelt die LfM durch Satzung.“ Wussten wir es doch !!!! 
 
In § 40a Abs. 4 heißt es zur Länge der Sendezeiten: „Die Veranstalter lokalen Hörfunks (§ 52) sollen in ihr Programm Programmbeiträge von Gruppen im Sinne der Abs. 1 bis 3 von täglich höchstens 60 Minuten abzüglich der Sendezeiten für Nachrichten, Wetter- und Verkehrsmeldungen und Werbung einbeziehen. Nicht in Anspruch genommene Sendezeit kann der Veranstalter selbst nutzen. Das Nähere regelt die LfM durch Satzung.“ Hatten wir auch nicht anders erwartet !!! 
 
In § 40a Abs. 5 heißt zur Sendezeit: „Der Bürgerfunk soll landesweit einheitlich im Programmschema der lokalen Hörfunkprogramme werktags in der Zeit zwischen 21 Uhr und 22 Uhr verbreitet werden. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen soll der Bürgerfunk gemäß Absatz 4 zwischen 19 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden. Abweichend von den Regelungen in diesem Absatz und in Absatz 4 können im Einvernehmen mit dem Veranstalter andere oder zur Förderung der Medienkompetenz durch Schul- und Jugendprojekte besondere zusätzliche Sendezeiten vereinbart werden. Das Nähere regelt die LfM durch Satzung.“ Es bleibt alles beim Alten!!!

  
13.03.2013
  

Viel Gerede um Nichts !!

Am 13.03.2013 fand in Düsseldorf das Werkstattgespräch mit der SPD zur Novellierung des Landesmediengesetzes statt. Als Vertreter der Grünen war auch Oliver Keymis mit dabei. Es war schon enttäuschend, dass über ein Jahr nach den ersten Gesprächen mit der SPD und den Grünen kein konkreter Vorschlag von der Politikerseite kam. Sie wollten halt nur wissen, ob wir eventuell neue Vorschläge hätten. Einig waren sie sich nur in der Deklamation, dass die Bürgermedien zu stärken seien, was immer das heißen mag.
 
Für den Novellierungsprozess hatten sie sich etwas Zeitgemäßes ausgedacht. Ab dem 25.03.2013 wird ein Online-Portal geöffnet, in dem 4 Wochen lang ausgiebig Novellierungsvorschläge gemacht und diskutiert werden können. Aus den Beiträgen wird ein Arbeitsentwurf erstellt, dann der Referentenentwurf und schließlich ist gegen Ende 2013, Anfang 2014 mit der Novellierung zu rechnen. Also heißt es ab jetzt: Alle Vorschläge einbringen, so utopisch sie auch sein können. Zum Schluss wird eh wenig genug davon übrig bleiben. 

Erinnern wir uns: 2007 auf der Kundgebung zur Rettung des Bürgerfunks sagte Marc Jan Eumann (damals saß die SPD noch in der Opposition): „
Und die Kostenverschiebungen sind falsch! Denn wer qualitativ aufwendigen Bürgerfunk haben will, der braucht auch eine verlässliche Finanzierung für die Radiowerkstätten in Nordrhein-Westfalen, liebe Freundinnen und Freunde. Denn nur Verlässlichkeit ist die Voraussetzung für Qualität, auch an qualitätsvollem Bürgerfunk.“

Heute heißt es kategorisch von ihm: „Ein Zurück zur Minutenförderung gibt es nicht.“ Aber er sagt auch mit keinem Wort, welche Förderung er für vorstellbar hält. Und er sagt auch nicht, warum er auf keinen Fall zur Minutenförderung zurück will. Demokratie heißt in seinem Verständnis wohl: Die Bürger bezahlen die Volksvertreter und formulieren zusätzlich auch noch das Gesetzes. Also enttäuschen wir ihn bitte nicht und machen seine Arbeit gründlich!
 

Von Seiten der Bürgerfunker kamen die Forderungen, die wir schon immer aufgestellt haben:

  1. bessere Sendezeiten und Rahmenbedingungen (Zeit, Länge, Zugangsbedingungen)
  2. finanzielle Grundsicherung (Radiowerkstätten, Produktionen, Projekte)
  3. Radiopass (nur einmal erwerben)
  4. Sitz in der LfM-Medienkommission

Erstaunlich das Auftreten der LfM. Sie möchte starke Bürgermedien (weshalb sie in der Vergangenheit alles daran setzte, den Bürgerfunk zu schwächen). Sie möchte die Förderstrukturen durch Flexibilisierung verbessern. Und deswegen macht sie sich jetzt (wo der Novellierungsprozess begonnen hat und wahrscheinlich Ende des Jahres ein neues LMG dasteht) an die Arbeit, Satzungen und Richtlinien zu überarbeiten. 

Dazu sucht sie den Dialog und lädt ein zu einer Fachtagung am 22./23.04.2013 wo zwei Themen heißen: „rein und raus – Nutzungs- und Förderbestimmungen auf dem Prüfstand / Arbeitsspeicher: Vorschläge für die zukünftige Nutzung und Förderung“. Des Weiteren gibt es für den 26.04.2013 eine Einladung der LfM zu einem „Diskurs über die Rahmenbedingungen für die Förderung und Nutzung des Bürgerfunks“. Es heißt in der Einladung: „...besteht seitens der LfM und ihrer Medienkommission die Absicht, unabhängig von den anstehenden gesetzlichen Veränderungen des Landesmediengesetzes, zeitnah Satzungen und Richtlinien zur Förderung und Nutzung des Bürgerfunks zu modifizieren, um so Ihre Arbeit vor Ort noch besser unterstützen zu können.“ 

Soll das heißen, dass sie schon jetzt wissen, dass die Novellierung nichts an der Nicht-Finanzierung des Bürgerfunks ändert? Denn sonst müssten sie sich ja Anfang nächsten Jahres wieder zusammensetzen, um die Satzungen und Richtlinien wieder neu zu überarbeiten auf der Grundlage des neuen Gesetzes, von dem heute die Politiker (siehe oben) noch keine Vorstellungen haben! 

Auffallend das Nichtwissen der LfM-Vertreter. Gefragt nach den Schulprojekten, konnten sie angeben, dass in 2012 rund 500.000 Euro (wohlgemerkt an GEZ-Gebühren; das nennt man wohl Quersubventionierung) in die Schulprojekte geflossen sind. Aber sie wussten nicht, wie viele effektive Sendeminuten zum Beispiel am Ende dabei herauskamen. Es war die Rede von 160 Schulen, an denen die Projekte stattfanden. So steht es auch im Medienkompetenzbericht der LfM: 160 weiterführende Radioschulungen mit 1.280 Teilnehmern (also 8 Teilnehmer pro Schulung im Durchschnitt). Das sind fast 400 Euro pro Teilnehmer. Man lässt es sich also was kosten, dass nur einige Wenige in den Genuss der Schulungen kommen, denn es gibt in NRW 5.194 Schulen mit 2.415.534 Schülern. Und wenn man davon ausgeht, dass von den ehemals ca. 150 Radiowerkstätten heute nur noch ein Drittel übriggeblieben ist, so kann von Flächendeckung der Radioschulungen auf keinen Fall die Rede sein. 

Fazit: Wieder mal ein Treffen, an dem außer Lippenbekenntnissen nichts weiter Konkretes herausgekommen ist. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass auf den Internetseiten der Regierungs-Fraktionen kein Sterbenswörtchen zu dem Werkstattgespräch zu finden ist. Und selbst im Terminkalender des Landtags ist Schweigen im Walde zu dem Thema.  


13.03.2013
  
Die LfM lädt ein (freitags morgens um 11:00 Uhr - toll !!!)

"Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Bürgerfunkinteressierte und Bürgerfunker, die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen möchte Sie herzlich einladen, sich an dem Diskurs über die Rahmenbedingungen für die Förderung und Nutzung des Bürgerfunks zu beteiligen.
Das Gespräch findet statt: am
26. April 2013 um 11.00 Uhr 
im großen Sitzungssaal der LfM.
Weitere Informationen können Sie der angehängten Einladung entnehmen.
Bitte melden Sie sich bis zum 22. April 2013 unter folgender E-Mail-Adresse an: mklindtworth@lfm-nrw.de.
Mit freundlichen
Im Auftrag
Peter Schwarz

Bereich Medienkompetenz und Bürgermedien
Bereich Aufsicht und Programme "

[Einladung - Download]

06.02.2013

Achtung: Terminverschiebung SPD-Werkstattgespräch 

"Sehr geehrte Damen und Herren, im Auftrag des medienpolitischen Sprechers der SPD-Landtags- fraktion, Alexander Vogt, übersende ich Ihnen im Anhang die aktualisierte Einladung zu einem Werkstattgespräch der SPD-Landtagsfraktion zum Thema „Bürgermedien in NRW“.
Die Veranstaltung findet nicht wie irrtümlich angegeben, am 12. März 2013, sondern erst am 13. März 2013 ab 17.00 Uhr im Landtag NRW statt.

Ich bitte diesbezüglich freundlich um Verständnis und etwaige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Die Anmeldung erfolgt über den im Anhang befindlichen aktualisierten Antwortbogen.
Eine aktualisierte Tagesordnung erfolgt im Nachgang zur Anmeldung zeitnah vor der Veranstaltung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an mich.
Mit den besten Grüßen
Julia Jankovic

Referentin für Europa und Eine Welt 
sowie Kultur und Medien
SPD-Fraktion im Landtag von NRW
Telefon: +49 211 884 2380
[aktualisierte Einladung - Download]
[Rückantwort - Download]
   

 

19.01.2013

Warum mitten in der Woche?
Das ist mal wieder ein Termin an dem der größte Teil der Bürgerfunker arbeiten muss. Aus welchem Grund wird so was nicht an einem Samstag gemacht? 
Gruß Udo (Radio Mikro Minden)

 

16.01.2013

Bewegt sich die SPD?
Voraussichtlich am 12. März 2013, ab 17:00 Uhr findet ein Werkstattgespräch der SPD-Landtags- fraktion zum Thema "Novelle der Bürgermedien" statt. Nachdem die SPD am 17.12.2012 ihren "Runden Tisch" mit den Lokalradiosendern hatte, wird nun der Bürgerfunk ins Auge gefasst. Für die Ehrenamtlichen im Bürgerfunk (Hauptamtler gibt es wegen der Finanzierungsstreichung wohl nicht mehr viele) wird es schwer sein, sich schon um 17 Uhr in Düsseldorf einzufinden.  Vor allzu großen Hoffnungen wird gewarnt. Denn in einer Werkstatt, wo gehobelt wird, da fallen Späne.

 

06.12.2012

Bürgerfunk + Internet: Widerspruch, Ergänzung oder Konglomerat?
  
Der Bürgerfunk wurde unter anderem eingerichtet, um den Bürgern des Landes Nordrhein-Westfalen Medienpartizipation zu ermöglichen. Mit dem Start der lokalen Privatradios Anfang der neunziger Jahre in NRW, wurden die privaten Radiosender dazu verpflichtet, einen Teil ihrer täglichen Sendezeit unabhängigen Produktionsgruppen zur Verfügung zu stellen. Die Besonderheiten, die dazu geführt haben – Zweisäulenmodell, Angst vor einem Meinungsmonopol – möchte ich einmal beiseite lassen.
  

Dass die privaten Sender den Bürgerfunk nicht unbedingt mit Freude Sendezeit zur Verfügung gestellt haben, ist absolut verständlich. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich ein Auto und werden nun vom Staat gezwungen, auf jeder Fahrt mindestens einen Sitz unentgeltlich einem Beifahrer freizuhalten, den Sie sich nicht einmal selbst aussuchen dürfen. Das hat in der Vergangenheit sicher zu vielen Kämpfen geführt. Inzwischen sollten die oft ideologischen Kämpfe der Vergangenheit eben dieser angehören und Respekt selbstverständlich sein. 

Das Land NRW hat mit dem Bürgerfunk eine besondere Möglichkeit der Bürgerpartizipation an den Rundfunkmedien geschaffen: Das Land hat dafür gesorgt, dass die Bürgermedien gehört werden. NRW ist nicht den Weg etwa Hessens oder Niedersachsens gegangen und hat eigene Offene Kanäle eingerichtet und damit aus einer breiten öffentlichen Wahrnehmung ausgeklammert, nein, die Besonderheit liegt darin, dass das Land Nordrhein-Westfalen tatsächlich einen Weg gefunden hat, Inhalte, frei von verlegerischen Interessen, frei in der Meinung, in ein Medium zu integrieren, das tatsächlich aufgrund seiner Reichweiten, aber auch seiner leichten Zugänglichkeit, Bürgerinnen und Bürgern eine tatsächliche Partizipation an der Meinungsbildung zugesteht.

Wer nun den Bürgerfunk ins Internet abzuschieben gedenkt, nimmt den Menschen im Land genau diese einzigartige Möglichkeit zur Meinungsbildung. Natürlich haben sich die Zeiten geändert. Doch möchte ich höflich darum bitten, nicht verarscht zu werden. Selbstverständlich ist es über das Internet (über Blogs, eigene Websites, Facebook, Webradiosender, Podcasts und X weiteren Möglichkeiten) möglich, zu jedem Thema aktiv an der Meinungsbildung teilzunehmen. Aber bitte, was wird im Internet angeklickt? Bild.de, Spiegel.de, Facebook und Youporn. Natürlich kann sich eine an einem ganz bestimmten Thema interessierte Person via Google mit zwei Klicks in eine Informationsflut stürzen, die in Papier zusammenzutragen einst Tage oder Wochen benötigt hätte. Aber genau das ist es: Der User muss sich für genau dieses eine Thema interessieren. 

Was dem Internet abgeht, ist seine Zufälligkeit. Radio ist, ebenso wie die Tageszeitung, ein Medium der Zufälligkeit. Ich mag gezielt Inhalte hören oder lesen wollen (Sport, Wetter, Horoskop), wenn ich das Medium aber einmal eingeschaltet oder aufgeschlagen habe, nehme ich quasi unwillkürlich weitere Informationen auf. Informationen, die mich als Leser, Hörer, Nutzer nicht selten betreffen, welche mir jedoch ohne dieses Medium der Zufälligkeiten entgangen wären. 

Das Radio ist und bleibt möglicherweise das zentrale Medium der Informationserstbeschaffung. Selbst wer in den Morgenstunden via Twitter sich seine ganz eigene virtuelle Zeitung aus verschiedenen Quellen zusammenstellen lässt und längst die traditionellen Pfade der alten Wissens- und Informationsbeschaffung verlassen hat – hört Radio. Im Auto, im Badezimmer, in der Küche. 

Aus diesem Blickwinkel betrachtet müsste das eigentliche Ziel einer rot-grünen Regierung darin bestehen, den Bürgerfunk aus seinem Abendexil zurück auf einen Sendeplatz zu hieven, welcher tatsächlich messbare Hörweiten generiert. Eine Regierung, die es mit Medienpartizipation ernst meint, müsste eine Stärkung des Bürgerfunks angehen, müsste Medienpartizipation unterstützen. 

Statt dessen wird mal wieder das Internet als Müllkippe einst guter Ideen missbraucht.  

Übrigens: Die Bürgerfunker aus Witten, denen ich angehöre, sind seit 1996 mit einer eigenen Website online. Wir twittern, wir unterhalten einen Webradiokanal, sind mit einem eigenen Podcast im Internet vertreten, betreiben einen Kanal in der Mixcloud und betreiben noch – als eine Art Extra - einen Youtube-Kanal. Wir haben also ein bisschen Ahnung von der Materie Internet, nutzen es intensiv, um nicht zu sagen exzessiv – und eben darum wissen wir aus eigener Erfahrung um die hohe Relevanz des Bürgerfunks in seiner jetzigen Form (oder besser in jener Form, die bis 2008 eine weitreichende Medienpartizipation ermöglichte, bevor die schwarz-gelbe Landesregierung bereits einen ersten Schritt zur Abschaltung des Bürgerfunks vollzogen hat).  

Christian Lukas, M.A. 
Film- und Fernsehwissenschaftler
www.christianlukas.de 
www.twitter.de/lukas58453 
http://laut.fm/antennewitten

   

26.11.2012

Gerücht: Novelle erst im Jahre 2013

Der IGR fragt  bei den GRÜNEN per eMail an, die Antwort kam prompt telefonisch: Mit dem "Einbringungsprozeß" (Regierungsentwurf, Anhörung der Betroffenen) für die erwartete Novelle wird es nach den derzeitigen Erkenntnissen etwa bis Mitte 2013 dauern. Nach der Sommerpause sollen dann die parlamentarischen Abstimmungen laufen, so daß im Herbst der Novellierungsprozeß beendet sein müßte. Der Termin "Ende des Jahres 2012" sei nicht zu halten gewesen, da durch die Auflösung des Parlamentes und die Neuwahlen doch erhebliche Zeitverluste entstanden wären. Nun hätte sich aber auch herausgestellt, daß die LfM die Zeichen der Zeit (neue politische Verhältnisse) nicht richtig erkannt habe, eher den alten Kurs fortsetze, anstatt die schon vor einem Jahr an sie herangetragenen Monita abzubauen und unbürokratisch zu handeln. Dieses wenig hilfreiche Verhalten mache nun u. a. eine große Novelle erforderlich. Auch hätten sich aus dem neuen Koalitionsvertrag weitere Aufträge zur Novellierung ergeben. 
  

13.11.2012

Ein Jahr ist es her, daß ...

Am 23.11.12 (also in zehn Tagen) jährt sich die Aussage von Dr. Marc Jan Eumann, daß mit dem Einbringen der Novelle für das Frühjahr 2012 zu rechnen sei.
Nun kam es anders: Die RotGrüne-Minderheitsregierung löste sich auf. 
Ab diesem Moment: Stillstand auf allen Ebenen bis hin zu Haushaltssperren, die teils bis heute noch andauern. Und es wurde auch ganz still um das Thema der Novellierung des LMG-NRW. 

Selbst nach den Neuwahlen und der Neubildung der NRW-Regierung konnte man im Koalitions- vertrag keine richtungsweisenden Aussagen zu einer wesentlichen Änderung des erdrückenden Zustandes beim Bürgerfunk finden.
Nun erreichte den IGR-NRW von mehreren Seiten die Information, daß Staatssekretär Dr. Marc Jan Eumann den VG-Verband (VLR) und die BG-Vertreter in den VGen (Verleger) zum 17. Dezember 2012 zu sich ins Ministerium zu einem "Runden Tisch" eingeladen habe. Themen: "Die ehemaligen BFBS-Frequenzen für ein NRW-Jugendradio sowie der NRW-Bürgerfunk auf einem gemeinsamen "Kanal" im Internet.
Die Bürgerfunker haben keine Einladung zu diesem eher dreieckigen Tisch bekommen. 
  

01.09.2012

Medienkompetenzbericht der LfM-NRW 

Rund 18 Mitarbeiter (schätzungsweise eine Million Euro pro Jahr) werden in dem 191-Seiten starken Bericht der LfM als Ansprechpartner für die Medienkompetenz und Bürgermedien aufgeführt. 
8 der 191 Seiten beschäftigen sich mit dem Bürgerfunk

Und wo wir gerade bei der Statistik sind, so werden dem gesamten Komplex Bürgermedien (Bürgerfunk, Bürgerfernsehen, Campus-Rundfunk und Bürgermedienpreis)  27 Seiten gewidmet.
Die LfM hat innerhalb von vier Jahren 199 Medientrainer zertifiziert, die übrigens auch jedes Jahr ihr Zertifikat im Rahmen einer Schulung erneuern müssen. 
Im Jahre 2011 führte die LfM rund 500 "Radioqualifizierungen" in 39 von 44 Verbreitungsgebieten durch; das sind rund 12 bis 13 Teilnehmer pro Sendegebiet
Die LfM listet rund 1000 Teilnehmer in 23 Verbreitungsgebieten bei "Fortbildungen von Ein- steigern" (nach einem Jahr) auf; das sind 43 Bürgerfunker pro Verbreitungsgebiet. (Was ist in den restlichen 21 Gebieten passiert?)

Darüber hinaus seien auch noch rund 1280 Teilnehmer in 160 weiterführenden Radioschulungen bei 290 Schulungstagen qualifiziert worden; das sind rund acht Teilnehmer pro Schulung
(Was sind "Radioqualifizierungen", "Fortbildungen von Einsteigern" und "weiterführende Radio- schulungen"???)
Nach dem Zahlenwerk, was wir nicht kommentieren möchten (aufmerksame Leser werden an Hand der Zahlen eigene Schlüsse ziehen können) kommen wir nun zu der inhaltlichen Ausrichtung:

Die LfM beschreibt Ihre Aufgaben als ein Engagement in den Tätigkeitsfeldern Medienkompe- tenz/Medienbildung, Bürgermedien, Medienforschung und Mediennutzerschutz.

Die in der LfM für die Medienkompetenz zuständige Abteilungsleiterin Mechthild Appelhoff formuliert die Umsetzung des Funktionsauftrages Ihrer Abteilung als Grundlage zur Förderung der Bürgermedien so: "Qualifikation als Voraussetzung wirksamer bürgermedialer Partizipation."  

Große Worte, die in der Wirklichkeit nicht eingelöst werden können und möglicherweise nur teilweise Sinn machen. 
Der Medienkompetenzbericht ist kostenlos bis zu 3 Exemplaren erhältlich bei der LfR-NRW (Artikel-Nr. L121), ISBN 978-3-940929-20-4 oder hier als
[MKB - Download]

   

07.08.2012

Aufruf an die Bürgerfunker in NRW

  

Liebe Bürgerfunk-Bewegte im Lande NRW,                             
  

eine weitere Novelle des Landesmediengesetzes rückt näher und damit die Hoffnung, nach der Durststrecke seit der schwarz-gelben Novelle 2007 für den Bürgerfunk wieder etwas zum Besseren wenden zu können.
Im Laufe des letzten Jahres fanden bereits einzelne Initiativen, Termine und Gespräche mit Politikern statt, in verschiedenen Konstellationen.

  

Wir nehmen diese Gespräche nun zum Anlass und wünschen uns eine starke Aktionsgruppe, welche künftig als Initiative „Bürgerfunk-NRW“ auftreten wird.
   

Dazu ist es notwendig, dass wir uns landesweit organisieren, agieren und abstimmen.
Das dürfte uns allen nach fünf Jahren Erfahrung mit der schwarz-gelben Novelle nicht schwer fallen. Viele Radiowerkstätten haben aufgeben müssen, viele andere kämpfen ums Überleben.
Die Infrastruktur des Bürgerfunks droht komplett zusammenzubrechen.
Höchste Zeit für Gesetzesänderungen!

  

Wir fordern:

  1. bessere Sendezeiten und Rahmenbedingungen (Zeit, Länge, Zugangsbedingungen)
  2. finanzielle Grundsicherung (Radiowerkstätten, Produktionen, Projekte)
  3. Sitz in der LfM-Medienkommission
  4. Beteiligung am Novellierungsprozess

Diese Forderungen wurden bei den oben genannten Terminen bereits vertreten und schriftlich vorgelegt. Um die dringend notwendigen Verbesserungen zu erreichen, werden wir im Novellierungsprozess aber weiter aktiv sein müssen.

 

Wir haben eine Mailingliste „Bürgerfunk-NRW“ eingerichtet.

Des Weiteren arbeiten wir an Grundüberlegungen lokaler Strategien und Hilfestellungen, welche dann Interessierten nach Rückmeldung zur Verfügung gestellt werden.

 

Also: Auf ein Neues ! - Wer macht mit ?

 

Heißt konkret: Sich innerhalb des nächsten halben Jahres in Sachen Novelle auszutauschen, Erfahrungen zusammenzutragen, Positionen und Statements zu formulieren, Termine wahrzunehmen. Und diese Information an andere Bürgerfunker weiterzuleiten! [Aufruf als PDF zum Weiterleiten]

  

 Der Austausch, die Diskussionen und Verbreitung von Neuigkeiten sollen über eine „Mailingliste“ laufen. 
Absender ist die „
buergerfunk-nrw@lists.posteo.de
und im Betreff taucht immer auf „
[buergerfunk-nrw]“.

Wer diese Mailingliste nutzen möchte, kann sich hier eintragen:

https://lists.posteo.de/listinfo/buergerfunk-nrw/index.html
 (Link, wenn er nicht direkt funktioniert, in Explorer kopieren + dann anklicken)

 

Klingt nach viel Arbeit, muss es aber gar nicht bedeuten.
Jede/r wie er/sie kann.
   
Hauptsache, wir werden aktiv, tauschen uns aus, entwickeln wieder größere Präsenz und Kraft auf der politischen Bühne und schaffen Öffentlichkeit und politische Akzeptanz im lokalen Bereich.
   

Gerne informieren und beraten wir im Einzelfall auch per Mail oder telefonisch.
   
Wir freuen uns auf eure Rückmeldungen und grüßen herzlich
   
Christoph Schaefler

Vorsitzender IGR-NRW

und

Rainer Stach

Stellv. Vorsitzender IGR-NRW
 

Erstunterstützer unseres Aufrufes sind:
Gitta Geißler – Gustav-Stresemann-Institut e.V. Europäische Bildungs-+Tagungsstätte Bonn  www.gsi-bonn.de

Reiner Hammelrath – Direktor Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V.  www.vhs-nrw.de

Joachim Zöller – Erzbistum Köln (Stabsabteilung Medien)  www.joachim-zoeller.de  
Doris Sandbrink – Evangel. Erwachsenenbildungswerk Nordrhein
sandbrink@eeb-nordrhein.de

Rainer Tüschenbönner – ArGe-Bürgerfunk Köln (7 Radiowerkst.)  www.koelner-buergerfunk.info
Michael Sistemich – Förderverein Aachener Radio
e.V.  www.buergerradio-aachen.de/fara/

Kristian von Hofe – Bürgerradio Kreis Aachen e.V.  www.buergerradio-aachen.de

Andreas Claßen – Erster Dürener Rundfunkverein e.V.  www.edrev.com
Michael Konrad – Moderne Zeiten e.V.,  Frechen, Rhein-Erftkreis 
thomasfrechen@t-online.de 
Otto Ganser – Studio Merten e.V., Bornheim, Bonn-Rhein-Sieg Kreis 
www.studiomerten.de  
Kai Hofstetter – Radio Raspel & Verein für Medien + Bildung Siegburg e.V.   www.radioraspel.de

Rainer Stach – Freier Lokalrundfunk Köln e.V.  + Knastradio Die Brücke www.flok.de
Andreas Schwann – Bergische Welle e.V., Bergischer- und Oberbergischer Kreis 
www.bergischewelle.de

Bert Stevens – Niersradio der Arge Medien e. V., Mönchengladbach  www.niersradio.de

Michael Franken – Radiowerkstatt Studio-TV Stadt Tönisvorst (Nähe Krefeld)  www.buergerfunk.de

Walter Lippert – Sender RIO, Duisburg  www.sender-rio.de

Paul Mathew – Stadtfunk Essen (Bistum Essen)  www.stadtfunk-essen.de
Walter Wandtke – Neue Essener Welle e.V. 
neue-essener-welle@gmx.de
Christian Lukas & Marek Schirmer – Antenne Witten 
www.antennewitten.de
Michael Winkler – RuhrstadtStudio Witten   
www.ruhrstadtstudio.org  
Ruth Sauerwein Radiowerkstatt LUFT-i-KUSS Hagen 
  www.buergerfunk-hagen.de

Herbert Perl – Radio Siegerland-Wittgenstein e.V. , Kreuztal (bei Siegen)  hperl@gmx.de

Norbert Hillebrand – Radio Lippeland e.V., Lippstadt und Soest  www.radio-lippeland.de

Witold Wylezol – Kulturforum Münster e.V.  www.kulturforummuenster.de

Ralf Clausen – medienforum münster e.V.  www.medienforum-muenster.de

Bernhard Eickmann – Christliches Bürgerradio Herford e.V.  bernhard.eickmann@googlemail.com
Klaus Kuhfuss – Ostwestfalenfunk e.V. + „Radio-Popshop“, Herford 
www.Ostwestfalen-Radio.de
Anja Schweppe – Medienwerkstatt Minden-Lübbecke e.V., Lübbecke 
www.medienwerkstatt.org

 

18.06.2012

25 Jahre Landesanstalt für Rundfunk
Zu einem Festakt ins Staatenhaus am Rheinpark in Köln hatte der Direktor der LfM-NRW Dr. Jürgen Brautmeier am Rande des "Medienforum.NRW" alle ehemaligen und derzeitigen Mitglieder der Rundfunk- bzw. Medien-Kommission eingeladen. Im Anschluß an den Festakt wurde auf dem Flaggschiff der "Köln-Düsseldorfer", der MS RheinEnergie auf Kosten der Rundfunkgebührenzahler ausgiebig unter dem Motto "Medienforum@Night" bis 1:00 Uhr weiter gefeiert. 

 

11.05.2012

Die Position der Piratenpartei (Quelle Abgeordnetenwatch.de)
w
ir haben uns mit den Bürgermedien bereits beschäftigt.
Dazu habe ich Ihnen einen Text aus unserem Wahlprogramm kopiert.
Ich habe für diesen Antrag gestimmt.
Das Beste ist, wenn Sie sich mit dem Arbeitskreis in Verbindung setzen, der das
Thema bearbeitet.
wiki.piratenpartei.de
Wahlprogramm der Piraten NRW 2012:
Mehr Sprachkultur im Radio
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag, sich den Minderheiten in der Gesellschaft zu widmen. Hierzu zählen insbesondere Migranten und mehrsprachige Mitbürger. Diesem Auftrag kamen die öffentlich-rechtlichen Radiosender lange Zeit nach. Im Jahr 2010 jedoch hat der WDR, der mit dem Funkhaus Europa einen der wenigen aktiven mehrsprachigen Sender in Deutschland betreibt, beispielsweise die Sendezeiten in türkischer Sprache gekürzt. Im heutigen Angebot der Radiostationen finden sich bundesweit immer weniger mehrsprachige Programminhalte.
Wir fordern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk den bisherigen Anteil an fremdsprachigen Inhalten nicht weiter einschränkt. Nur so kann eine kulturelle und sprachliche Vielfalt gewährleistet werden, wie sie in der EU-Grundrechtecharta festgelegt ist: "Die Europäische Union respektiert die sprachliche Vielfalt."
Der nächste logische Schritt: Bürgermedien
Unter Bürgermedien verstehen wir nicht nur Bürgerfunk, sondern alle Arten des digitalen Publizierens durch Bürger. Das sind Blogs, Podcasts , YouTube-Videos und mehr. Bürgermedien jeder Art sollen gefördert werden, um den von ihren Eigentümern vorgeprägten traditionellen Medien etwas entgegenstellen zu können. Bürgermedien müssen nicht mehr an Rundfunkanstalten gebunden sein. Jeder kann heute etwas veröffentlichen, ohne sich irgendwo anzumelden oder jemanden um Erlaubnis zu fragen.
Bürgermedien sollen von etablierten Medien unterstützt werden, vor allem von den
Öffentlich-rechtlichen. Das kann zum Beispiel durch Wissenstransfer geschehen: Wie produziere ich gute Beiträge? Wie bereite ich mich vor und ähnliches. Hier kommen als Mittel der Wahl Veranstaltungen in Frage, aber auch Podcasts, Textbeiträge, Hinter-den-Kulissen-Videos und so weiter. Durch öffentlich-rechtliche Anstalten produziertes Rohmaterial sollte Bürgermedien zur freien Verfügung gestellt werden, beispielsweise komplette Interviews, Korrespondentenberichte und dergleichen - besonders wenn nur Ausschnitte gezeigt wurden.
Danke für Ihre Frage.
MFG
M.Galow aka wkmiga

  

24.04.2012

IGR-NRW fragt - SPD antwortet auch (Quelle Abgeordnetenwatch.de)

Lieber Herr Vogt,
wie steht die SPD zur Frage der schlechten Sendezeiten des Bürgerfunks und der finanziellen Absicherung der Arbeit der NRW-Radiowerkstätten?
Inwieweit hat die SPD ein neues Förderungsmodell ausgearbeitet, welches neben der Projektfinanzierung auch eine ausreichende Sockelfinanzierung der Radiowerkstätten auf der Basis von z.B. realisierter Sendestunden vorsieht?
Wann ist im Falle eines Wahlsieges der SPD (und Koalition den Grünen) mit einer LMG-Novelle und deren Inkrafttreten zu rechnen?
Wie schnell gehen Sie das Problem des Überlebens der noch verbliebenen Bürgerfunk-Betreuungsstrukturen (Radiowerkstätten) an?
Über konkrete Antworten zu diesen Fragen würden wir uns freuen und bieten unsererseits eine konstruktive Mitarbeit an der Novelle an.
Beste Grüße
17.04.2012
IGR-NRW
 *     *     *
Antwort der SPD
"vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SPD hatte in Ihrem Wahlprogramm 2010 und im Koalitionsvertrag mit den Grünen vereinbart, dass die Bürgermedien gestärkt werden sollen. Zur Erarbeitung von möglichen Verbesserungen hatten in der Zeit ab Herbst 2011 bis zur Auflösung des Landtags eine Reihe von Gesprächen stattgefunden.
Im November 2011 veranstaltete die SPD-Fraktion ein großes Werkstattgespräch mit über 50 Bürgerfunkerinnen und Bürgerfunkern sowie Medientrainerinnen und Medientrainern. Hier wurden Forderungen und Ideen bezüglich der Finanzierung, Sendezeiten etc. diskutiert. Zwischen Januar und März fanden weitere Gespräche mit Verbänden, Verlegern und weiteren Gruppen statt.
Die Förderung von Bürgermedien und die Stärkung von Medienkompetenz wird für die SPD-Fraktion auch nach der Landtagswahl ein Thema sein. Gerne laden wir Sie zur weiteren Diskussion in diesen Prozess ein. Bitte senden Sie hierzu Ihre Kontaktdaten an die SPD-Landtagsfraktion NRW.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Alexander Vogt"

(medienpolitischer Sprecher der SPD-NRW-Landtagsfraktion)

  

19.04.2012

IGR-NRW fragt - GRÜNE antworten (Quelle Abgeordnetenwatch.de)

"Für die Fragen danke ich Ihnen. 
Ebenso danke ich Ihnen für Ihr konstruktives Angebot, bei der geplanten Novellierung des Landesmediengesetzes NRW in Sachen Bürgerfunk, Bürgermedien mitzuwirken. 
Darauf kommen wir sicher zurück. Danke.
Hier nun unsere Antworten auf Ihre vier Fragen:"

Frage:
Wie stehen die GRÜNEN zur Frage der schlechten Sendezeiten des Bürgerfunks und der finanziellen Absicherung der Arbeit der NRW-Radiowerkstätten?
Antwort:
"Wir GRÜNEN in NRW wollen bei der geplanten Novellierung des NRW-Landesmediengesetzes (LMG) die Frage der Sendezeiten und der finanziellen Absicherung des Bürgerfunks in NRW neubewerten und Verbesserungen im Sinne einer Attraktivierung des Bürgerfunks vornehmen."
Frage:
Inwieweit haben die GRÜNEN ein neues Förderungsmodell ausgearbeitet, welches neben der Projektfinanzierung auch eine ausreichende Sockelfinanzierung der Radiowerkstätten auf der Basis von z.B. realisierter Sendestunden vorsieht?
Antwort:
"Wir GRÜNEN haben noch kein neues Förderungsmodell ausgearbeitet, sondern wollen im Rahmen der angestrebten Novelle des LMG-NRW die Arbeitsbedingungen für den Bürgerfunk insgesamt verbessern, damit die Bürgermedienarbeit in Nordrhein-Westfalen wieder zu alter Stärke finden und zu neuen Ufern aufbrechen kann."
Frage:
Wann ist im Falle eines Wahlsieges der GRÜNEN (und Koalition der SPD) mit einer LMG-Novelle und deren Inkrafttreten zu rechnen?
Antwort:
"Sollte es zu einer stabilen rot-grünen Regierungsmehrheit im neuen Landtag NRW kommen, steht die Novellierung des LMG-NRW auf der medienpolitischen Agenda der GRÜNEN ganz oben. Allerdings ist es heute verfrüht, sich bereits zeitlich festzulegen, aber gehen Sie bitte davon aus, dass wir diese Novelle so zeitnah wie möglich im medienpolitischen Arbeitsplan der nächsten Legislaturperiode haben werden."
Frage:
Wie schnell gehen Sie das Problem des Überlebens der noch verbliebenen Bürgerfunk-Betreuungsstrukturen (Radiowerkstätten) an?
Antwort:
"Auch dieses Problem wollen wir nach der Wahl so schnell wie möglich angehen und werden hierzu auch umgehend den Kontakt zur Landesanstalt für Medien NRW suchen.
Mit Dank für Ihre Fragen und Ihr Engagement und
mit freundlichen Grüßen
Oliver Keymis"

(Landtagsvizepräsident und medienpolitischer Sprecher der GRÜNEN-NRW)

  

31.01.2012

GRÜNE führen Dialog in Sachen Bürgerfunk-Novelle ! 

LfM und IGR nahmen als Experten bei der Sitzung der "Arbeitsgemeinschaft Medien und Netzpolitik der GRÜNEN in NRW" teil.  

Am Dienstagabend hatte die AG Medienpolitik der NRW-LandesGRÜNEN die LfM und den IGR zum Dialog und Erfahrungsaustausch eingeladen. Mit am großen Tisch saß auch der medienpolitische Sprecher Oliver Keymis, der zu verstehen gab, daß das LMG in Bezug auf die Bedeutung des Bürgerfunks eine neue politische Prägung und Aufgabenstellung erhalten müsse; die Zugangsoffenheit und niederschwellige Beteiligung sowie Rolle der Partizipation müßten wieder in den Vordergrund treten. Der Koalitionsvertrag sähe auch eine Beschäftigung mit diesem Thema vor. 
Auch die katastrophale Situation der noch existierenden Radiowerkstätten war ein beherrschendes Thema. 
Als Anmerkung kam aus der Runde, daß die LfM viel Geld für Bürgerfunkprojekte verwende und Schüler qualifiziere, die dann später gar nicht mehr als Bürgerfunker in Erscheinung träten. Auch würden hohe Qualitätsanforderungen an einen Bürgerfunk gestellt, der dann ab 21:00 Uhr fast ohne Zuhörer stattfände, eine recht unsinnige Investition.
Recht wenig einsichtig zeigte sich die LfM auf die Kritik, daß sie mit Fördermitteln aus den Rundfunkgebühren Handy-Nutzer schule, sich im Internet zu bewegen und Filmchen hochzuladen.
Die LfM sieht ihre Förderung der letzten Jahre in Bezug auf die Entwicklung und Nutzung der digitalen Plattformen als Erfolgsmodell, mußte aber auf die Frage, wo sie Novellierungsbedarf sehen würde, eingestehen, daß wohl die späten Sendezeiten des Bürgerfunks ein Problem wären.
Auch die GRÜNEN wollen nicht so wirklich das Rad in Bezug auf die Art der Förderung in Richtung Minutenförderung zurückdrehen, stehen aber einer Diskussion in dieser Frage noch ergebnisoffen gegenüber.

Der IGR überreichte die von seiner Arbeitsgruppe bislang ausgearbeiteten Thesen und Vorschläge zur nächsten LMG-Novelle: 

IGR-Thesen und Forderungen zum Bürgerfunk 2012

3. IGR-Gesetzestext-Vorschlag für eine kleine Bürgerfunknovelle 2012

     
30.01.2012

IGR lädt zum Mitmachen und -gestalten ein ! 

Die Bitte des IGR zur Konkretisierung einer Novelle des LMG-NRW trägt Früchte. 
So hat sich seit zwei Wochen eine Arbeitsgruppe von Radiowerkstätten gebildet, welche Vorschläge für eine kleine Novelle ausarbeitet. 

Die entscheidende Frage ist, ob wir im 21. Jahr des Bestehens des Bürgerfunks diesen immer noch brauchen oder ob nicht schon andere Bürgermedien einen höheren Stellenwert haben und ihn somit gar überflüssig machen. 
Die klare Antwort ist: Ja wir brauchen den Bürgerfunk im lokalen Rundfunk mehr denn je, da die digitalen Medien (Internet und soziale Netzwerke) keineswegs eine solche lokale Relevanz, Streuweite und Akzeptanz haben wie der Bürgerfunk im Lokalradio. 

Wer mitschreiben und diskutieren möchte, melde sich bitte per Mail bei: post(ät)igr-nrw.de. 


23.11.2011

Es weihnachtet sehr - eine Novelle muß wieder her 

Zum Mittwoch dem 23. November, 15:00 Uhr hatte der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion (Alexander Vogt) und der in der Landesregierung für Medien zuständige Staatssekretär (Marc-Jan Eumann) in den Fraktionssaal der SPD Vertreter von Bürgermedien eingeladen, um die Folgen der seit 2007 eingetretenen Gesetzesänderungen der Vorgängerregierung zu reflektieren.  

In seinem Eröffnungsstatement sprach Staatssekretär Marc-Jan Eumann (SPD) die Bitte aus, daß man die Veranstaltung nicht dazu nutzen solle, nun auf die LfM einzudreschen. Vielmehr verstünde er diesen Nachmittag als Chance, jenseits der aktuellen und vergangenen Probleme das Feld der Bürgermedien gemeinsam neu zu definieren und zu bestellen. Internet sehe er inzwischen nur als Ergänzung zum lokalen Angebot der Bürgermedien; das hätte er inzwischen begriffen.

Der Appell zur Schonung der LfM wurde schon im ersten Impulsreferat der Radiowerkstatt der VHS-Herne nicht erhört. Mit einem eindrucksvoll medial gestützten Vortrag gingen Ulf Rommelfanger und sein Kollege Schneider vor allem mit der LfM hart ins Gericht. Die LfM verhindere durch ihre Bürokratisierungspolitik Schul- und Jugendprojekte, mache es unmöglich, sinnvolle Förderanträge zu stellen und Projekte praxistauglich umzusetzen.
[Graphik ansehen] [Vortrag lesen]           

Georg May vom Bundesverband der Bürger- und Ausbildungsmedien brachte die Diskussion um die mögliche "Abwanderung" des Bürgerfunks vom Lokalfunk ins Internet auf den Punkt: Das Internet sei lediglich ein Elitenmedium und daher untauglich für eine lokale Verbreitung. Als Ergänzung wäre das Internet sicherlich hilfreich.

Es folgten noch Statements von Joachim Musholt (Landesverband OK NRW), Horst Hensel (VG-Vorsitzender Antenne Unna) und Eckart Löser (VG-Vorsitzender Radio Essen). Dabei waren die Standpunkte von Horst Hensel und Eckart Löser vollkommen entgegengesetzt. Horst Hensel rief die alten Geister der Vergangenheit und brandmarkte den Bürgerfunk als das Übel, Quotenkiller und Abschaltfaktor schlechthin; mit ihm gäbe es nur wirtschaftliche Verluste. Dem widersprach Eckart Löser aufs Heftigste. Wenn nicht der Gesetzgeber den Bürgerfunk generell auf 21 Uhr gelegt hätte, würde er auch noch heute, wie bis 2007 geschehen, mit dem Bürgerfunk schon um 9 Uhr beginnen und abends noch eine weitere Bürgerfunkstunde ausstrahlen. Er sieht in seinem Programm den Bürgerfunk als sinnvolle Ergänzung und es gäbe überhaupt keinerlei Anzeichen, daß Bürgerfunk quotenschädlich sei. Im übrigen träfe dies auch auf die anderen Sendegebiete zu. Diese Position wurde im späteren Verlauf der Veranstaltung auch durch Stefan von der Bank (VG-Vorsitzender Radio Erft) voll untermauert.

Aus den Reihen der Anwesenden wurde festgestellt, daß große Teile der guten und damals funktionierenden Strukturen der Radiowerkstätten durch die fehlende Förderung zusammengebrochen sei. Folge wäre, daß nur noch wenige Einzelne den Bürgerfunk machen würden. Die Schülerprojekte könnten bei weitem dieses Manko nicht ausgleichen; zwei bis fünf Sendungen pro Projekt sei das Maximum im Jahr. Die von der LfM genannte Zahl von rund 700 Zertifikatsinhabern, welche innerhalb der letzten gut drei Jahre die Qualifikation zum Senden erworben haben, bestätigt den negativen Trend. Zuvor waren Zehntausende innerhalb eines Vergleichszeitraumes von drei Jahren in NRW auf Sendung gegangen. 

Immer wieder flammte in den vielen Wortmeldungen die grundlegende Kritik am Verhalten der LfM auf. Deren Unterstützung sei nicht wahrnehmbar. Auch würde man überhaupt nicht erkennen und nachvollziehen können, was mit den Fördergeldern gemacht wird. Aus dem Off kam die Bemerkung, die LfM und ihre Gremien seien eine Geheim-Loge; die Förderpolitik sei vollkommen undurchsichtig. Dieser Zwischenruf wurde noch ergänzt durch die Bemerkung, daß auch die VGs allesamt im "Dunkeln" arbeiten; von deren Arbeit und Beschlüssen würde nichts, aber auch gar nichts, in die Öffentlichkeit gelangen, obwohl die Lokalsender von ihrem Auftrag her auch dem Gemeinwohl verpflichtet seien. Die Lokalsender hätten die Aufgabe, alle Ereignisse, Gruppen und Personen ihres Sendegebietes gleichermaßen abzubilden und erfüllten somit einen quasi öffentlich-rechtlichen Auftrag bei gleichzeitiger privater Finanzierung. Gerade dieses Spannungsfeld erfordere mehr Transparenz.

Viele der Anwesenden stellten fest, daß nach Wegfall der Förderung sie als Ehrenamtler Aufgaben übernehmen mußten, die zuvor von bezahltem professionellen Personal erledigt worden seien. Mit der Fülle an Aufgaben und der zeitlichen Dimension der Betreuung seien sie überfordert. Auch wäre es immer schwieriger, überhaupt Menschen für ein Ehrenamt zu begeistern. Die Intention der letzten Novelle, die Qualität im Bürgerfunk zu steigern, sei ziemlich heftig ins Leere gegangen.

Aus der Versammlung heraus wurden viele Wünsche zur Veränderung des von der letzten schwarzgelben Regierung novellierten Gesetzes geäußert:

- Wiedereinführung früherer Sendezeiten vor 20 Uhr

- finanzielle Unterstützung der Arbeit der Radiowerkstätten durch Basisfinanzierung und "Sendestunden"-Förderung

- Entbürokratisierung der Projektbeantragungen

- Wiederabschaffung der Regelungen über den starren Lokalbezug und die ausschließliche Verwendung der deutschen Sprache im redaktionellen Teil

- Verkleinerung der Mindestanforderung bezüglich "Führerscheinpflicht" auf eine Person innerhalb der Dreier- bzw. besser Zweiergruppe

- auch die von der LfM erfundene "Führerschein"-Wiederholungs- bzw. Auffrischungspflicht sollte sofort beendet werden    

- des weiteren Streichung der Gesetzespassagen "das nähere regelt die LfM durch Satzung" in vielen Fällen
Zum Schluß der fast dreistündigen Veranstaltung im Saal der SPD-Landtagsfraktion fragte Christoph Schaefler (IGR-NRW) nach dem Sinn der Veranstaltung und ob das Ganze denn auch in einen Novellierungsfahrplan münden würde und wenn ja, welcher Zeitrahmen angedacht sei.

Marc-Jan Eumann konnte sich nicht verbindlich auf einen Zeitrahmen für eine Novelle festlegen, da, wie wir alle wissen müßten, die Regierung nur eine Minderheitsregierung sei. Und man hätte gerade, ganz unerwartet, mit der Partei Die LINKE massive Probleme, die der Novellierung des WDR-Gesetzes zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Zustimmung verweigern würde. 
Von daher könne er nur als Ziel anpeilen, bis Mitte 2012 eine kleine Novelle auf den Weg zu bringen. Im übrigen solle man auch unterhalb der gesetzlichen Ebene tätig werden, um z.B. der LfM entsprechende Impulse zu geben. 
Hoffentlich gehört hat dies auch die Staatskanzlei, sie saß vertreten durch Michael Schneider, Referat M4 (Medien- und Presserecht), im Hintergrund. 

 

23.11.2011

Vorschlag IGR-NRW zur Novelle des LRG NRW 

Ohne das "Rad" neu zu erfinden, hat, rechtzeitig im Vorfeld zur SPD-Veranstaltung am 23.11.2011, der IGR ganz pragmatisch das schwarz-gelbe LRG-NRW auf den Prüfstand gestellt und einen Vorschlag für eine Novellierung ausgearbeitet.

§ 40 Absatz 6: Aus der "Kann"-Regelung der Förderung soll nach Vorstellung des IGR eine imperative Regelung entstehen, wonach die LfM grundsätzlich im Rahmen ihres Haushaltes Zuschüsse für Bürgermedien ausschüttet. Ergänzt wurden die Fördermöglichkeiten "Maßnahmen und Projekte" um die Förderung von Beiträgen. Gestrichen wurde die Fördervorrangregelung bei Schul- und Jugendprojekten.

§ 40a Absatz 1: Auch in diesem Absatz wurde die Bevorzugung "insbesondere von Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen" gestrichen.

§ 40a Absatz 4: Dem IGR erscheint es sinnvoll, in größeren Sendegebieten auch mehr Sendezeit dem Bürgerfunk zur Verfügung zu stellen; über 400.000 Einwohnern sollten weitere 60 Minuten eingeplant werden.

§ 40a Absatz 5: Nach Vorstellung des IGR sollte Bürgerfunk deutlich früher beginnen als bisher. Alles, was nach 20 Uhr stattfindet, findet jenseits einer meßbaren Öffentlichkeit statt. Daher erscheint dem IGR eine Formulierung "Der Bürgerfunk soll im Programmschema der lokalen Hörfunkprogramme in der Zeit zwischen 19 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden", sinnvoll. Eine Sonderregelung für Sonn- und Feiertage ist dann überflüssig. 

§ 40b Absatz 1: Aus der gesetzlichen Normierung "Die redaktionellen Inhalte müssen einen lokalen Bezug zum Verbreitungsgebiet haben und sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu gestalten" ist im IGR-Entwurf aus "müssen" ein "sollten" und aus "grundsätzlich" ein "hauptsächlich" geworden. Damit ist die so ausschließliche bisherige Regelung ein wenig entschärft und läßt mehr Gestaltungsspielräume zu, ohne das "Tor" gleichzeitig komplett zu öffnen.
[1. Vorschlag IGR-NRW für LMG-Novelle 2012

 

24.12.2009

Es weihnachtet sehr - eine schwarzgelbe Novelle kam her

Der NRW-Landtag beschloß am 8. Dezember eine weitere Novelle des Landesmediengesetzes (13. Novelle), welche bereits am 15. Dezember 2009 in Kraft trat. 

Das Gesetz hat im Wesentlichen in Bezug auf den Bürgerfunk die bislang an mehreren Stellen auftauchenden Bestimmungen im neuen § 40 (Bürgermedien) zusammengefaßt. Damit entfallen die bislang unter Abschnitt VII, §§ 71 bis 76 enthaltenen Regelungen. Auf den ersten Blick erscheint es so, daß nur Gesetzeskosmetik vorgenommen wurde. 
Jedoch hat die Landesregierung ganz still und heimlich - ohne große Beteiligung der wesentlichen Betroffenenverbände - den Bürgerfunk nun gänzlich dem Komplex des Abschnitt VI "Medienkompetenz, Bürgermedien und Mediennutzerschutz" zugeordnet. Zwar findet der Bürgerfunk nach wie vor im lokalen Rundfunk statt, jedoch ließe sich nun, ohne das Gesetz nochmals komplett umstellen zu müssen, der Bürgerfunk auch bequem einem anderen Übertragungsweg zuordnen. 

Der alte § 39 Medienkompetenz wurde textlich stark erweitert. 
Die den Bürgerfunk unmittelbar betreffenden alten §§ 72, 73 wurden als neue §§ 40a, 40b in die Novelle eingeordnet. 
Auf den ersten Blick ergeben sich keine Änderungen. Wenn man jedoch die beiden Gesetzesfassungen Wort für Wort vergleicht fallen drei Stellen ins Auge:
- im neuen § 40a wurde unter Absatz (5) bei der Förderung der Medienkompetenz zu den Schulprojekten nun auch "Jugendprojekte" als Aspiranten für die zusätzlichen Schulsendeplätze aufgeführt. Das müßte im Umkehrschluß auch bedeuten, daß Jugendprojekte Antragsteller für die von der LfM bezuschußten Medienkompetenzprojekte sein könnten.
- im neuen § 40b Absatz (2) dürfen nun auch "Veranstalter lokalen Hörfunks" explizit nicht mehr an der Herstellung von Bürgerfunkprogrammbeiträgen mitwirken. Im selben Absatz wurde die bisher mögliche Teilhabe des Vertreters einer Radiowerkstatt (in der Veranstaltergemeinschaft) am Bürgerfunk jedoch nun gestrichen - eine bittere Pille.
- das im alten § 73 Absatz (4) enthaltene Dreimonats-Verbot der Beteiligung "staatlicher Stellen" und von Beiträgen, die der Öffentlichkeitsarbeit von Parteien dienen, wurde gestrichen. 
[13. LMG-Novelle vom 8. Dezember 2009 lesen

 

21.06.2008

LfM rügt Veranstaltergemeinschaften - LfM sollte sich besser selber rügen !!!

Die Medienkommission sprach in ihrer Sitzung vom 16. Mai und 20. Juni 2007 gegen mehrere Lokalsender wegen zu spät geänderter Bürgerfunksendeplätze Beanstandungen aus. 

Dazu stellte die Kommission fest, daß die Anpassung der Sendezeiten für den Bürgerfunk nach der Neuregelung im Landesmediengesetz nicht zeitgerecht erfolgt sei. Gerügt wurden die Veranstaltergemeinschaften für Lokalfunk (VG) der Sender Radio Köln, Radio Erft, Radio Essen und Antenne-AC (Kreis Aachen). 

Eigentlich müßte die LfM-Medienkommission sich selber bzw. ihren Direktor rügen, denn der hat mitsamt der Veröffentlichungsfrist auch zwei Monate Zeit gebraucht, um überhaupt die "Nutzersatzung" für den Bürgerfunk im lokalen Rundfunk an das neue Gesetz anzupassen und damit die rechtlichen Voraussetzungen zur Änderung der Programmplätze zu schaffen.

Und erst nach dieser Anpassung, die am 31. August 2007 in Kraft trat, war die LfM überhaupt formal berechtigt, von den Lokalsendern eine Programmschema-Änderung zu erwarten und zu verlangen. Den Lokalsendern sollte bei dem Programmschemaänderungs-Vorgang mindestens der gleiche Zeitraum (2 Monate) zugestanden sein, den die LfM selber bei der Änderung der Zugangs- und Nutzungsregeln gebraucht hatte. 

Sowohl die Gesetzesnovelle als auch das Inkrafttreten der Nutzersatzung fanden in der Sommerpause statt. Weder den Vorständen, noch den VG-Mitgliedern war es zuzumuten, den Urlaub vorzeitig zu beenden. 

Aber auch die Bürgerfunker mußten sich anpassen und ihre bereits vorproduzierten Sendungen nach der Bekanntgabe der Sendeplatzänderungen durch die Lokalsender, und die damit verbundene Reduktion von vielerorts 120 auf 52 Minuten, wieder umarbeiten. Auch dafür sollte eine ähnlich lange Frist gelten.

So wäre eine faire Umstellung der Bürgerfunksendezeiten zum Jahresende 2007 der richtige Zeitpunkt gewesen!

Rein rechtlich betrachtet gelten die Programmschemata solange, wie sie unverändert Bestandteil der Sendelizenz waren und sind. Das Mitte 2007 in Kraft getretene neue LMG-NRW gab zur Umsetzung der Änderungen der Bürgerfunksendezeit keine rechtlichen Hinweise auf die Änderung der Bestandslizenzen. Zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes war die Bürgerfunk-Zugangs- und Nutzungssatzung vom 18. Juni 2004 noch bis zum 31. August 2007 in Kraft. Nach dieser Satzung kam es bei den Bürgerfunk-Sendezeiten allein auf das LMG-NRW und die lizenzierten Programmplätze an. Letztere aber konnten erst nach Satzungsbekanntgabe und nach dem 31. August 2007 durch einen ordentlichen Beschluß der jeweiligen Veranstaltergemeinschaften für den Lokalfunk geändert werden. Erst wiederum hiernach wäre dann die Anzeige der Änderung an die LfM-NRW fällig gewesen. 

Von daher gehen die Beanstandungen der Medienkommission eigentlich ziemlich ins Leere!

Die Medienkommission sollte besser vor ihrer eigenen "Haustür" kehren und rügen, daß der Direktor der LfM-NRW ein Jahr nach der Gesetzesnovelle

- noch nicht selber ein einziges Seminar für neue (unerfahrene) Bürgerfunker organisiert oder angeboten hat; neue Bürgerfunker soll es offensichtlich nicht geben! 

- die Medientrainerausbildung quasi erst in der "Nachspielzeit" und in letzter Sekunde vor Ablauf aller Fristen zustande gebracht hat.

- den "Radiopaß" für die erfahrenen Bürgerfunker erst ganz kurz vor Ablauf der "Nachfrist" erstmals ausstellt.

- immer noch nicht alle im Gesetz genannten Satzungen ausgearbeitet und in Kraft gesetzt hat.

Des weiteren sollte die Medienkommission zur Kenntnis nehmen, daß sie Satzungen und Richtlinien erlassen hat, die das LMG-NRW unzulässig einengen. 

Als Beispiel sei hier eine Gesetzespassage, der § 72, Absatz 2, letzte beiden Sätze, genannt: "Das Nähere regelt die LfM durch Satzung. Darin ist festzuschreiben, dass eine geeignete Qualifizierung die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme erfordert." Das Gesetz spricht von einer einzigen Qualifizierungsmaßnahme und nicht von sich jährlich wiederholenden Pflichtseminaren zur Gültigkeitserneuerung des "Radiopasses". Auch der Führerschein fürs Auto wird bislang nur einmal gemacht und es finden auch nicht jährliche Auffrischungskurse statt, die die Führerscheininhaber immer wieder erfolgreich durchlaufen müssen. Und beim Auto muß die Gruppe der Insassen auch nur einen Führerscheininhaber haben, um das Auto verantwortungsvoll bei voller Gefahr für Leib und Leben  von A nach B zu bewegen. Und so lassen sich ganz viele Beispiele finden und anführen, wo die LfM-Medienkommission in unzulässiger Weise das Gesetz gebeugt hat.

Also hier unser Appell: Liebe Medienkommission, erinnert Euch an die öffentlich-rechtliche Bedeutung Eures Amtes und der Eurer Anstalt und rügt Euren Direktor, der Euch oft genug in den letzten zwei Jahren verführt hat, Beschlüsse gegen bestehendes Recht zu fassen!

       

20.06.2008

LfM "wacht" in letzter Sekunde auf - Brief an alle "anerkannten" Radiowerkstätten

Mit Schreiben vom 10. Juni (Poststempel 18. Juni 2008) informiert die LfM-NRW die anerkannten Radiowerkstätten darüber, daß ab dem 1. Juli 2008, also in 12 Tagen, der Zugang zum Bürgerfunk nur noch mit drei Personen, die den Nachweis der geeigneten Qualifizierung dem Lokalsender gegenüber erbringen müßten, möglich sei. Damit wäre die Übergangsfrist abgelaufen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich, da noch ausreichend Zeit (Anmerkung der Redaktion: real max. 11 Tage) und eine Vielzahl von Angeboten zur Erlangung des Testates bis zum 1. Juli 2008 bestünden. Zu diesem Zweck hat die LfM ihrem Schreiben eine Liste von Zertifizierungskursen beigelegt, deren Termine jedoch größtenteils abgelaufen sind oder die erst nach dem 1. Juli 2008 stattfinden.  

[LfM-Brief vom 10.06.2008 lesen] [Mustersendeanmeldung 2008]

Diese Aktion ist einmal wieder mehr der Beweis dafür, daß die LfM-NRW die Bürgerfunker gelinde gesagt, wie den letzten Dreck behandelt. Seit der Novelle Mitte 2007 sind fast 12 Monate Zeit vergangen, in denen die LfM-NRW sehr viel Gelegenheit hatte, die "geeignete Qualifizierung" zu definieren, Medientrainer auszubilden und rechtzeitig (mind. drei Monate vor Ablaufen der Ausnahmeregelung) auch schon Kurse anzubieten. 

Die LfM-NRW verlangt aber nun von den Bürgerfunkern eine Flexibilität und unglaublich schnelles Handeln in letzter Sekunde, was sie selber jedoch seit Monaten nicht im Geringsten, trotz bestbezahlter Stellen und Honorarkräfte, auf die Reihe bekommt: So wurden die Medientrainer, welche die Zertifizierungskurse durchführen sollen, erst Anfang bis Mitte Mai 2008 geschult und zertifiziert.

Was einen aber besonders schockiert, ist, daß außer den Seminaren für Fortgeschrittene kein einziges Kursangebot für Neueinsteiger angeboten wird. 

Damit erhärtet sich der schon früher geäußerte Verdacht [vergl. Artikel 27.08.2007 + 02.01.2008], daß der Bürgerfunk nun ein durchformatierter "Closed Shop" für wenige "auserwählte" und erfahrene alte Bürgerfunkgruppen wird. Die Vielfalt scheint nun mit dem überbürokratisierten Zugangsverfahren einmal mehr auf der Strecke zu bleiben.

Es stellen sich aber auch juristische Fragen: Nach welchem gesetzlichen Grundsatz ist eine Gruppe zwingend mit drei Personen vorzuschreiben? Überschreitet diese LfM-Definition den gesetzlichen Rahmen? Auch die jährliche Erneuerung des Nachweises der geeigneten Qualifizierung schießt weit über den gesetzlichen Rahmen hinaus - der Autoführerschein wird auch nicht jedes Jahr durch erneute Nachprüfungen aufgefrischt! 

Die Anerkennung als Radiowerkstatt hingegen scheint nun, nachdem in Richtung Bürgerfunkgruppen und Radiowerkstätten keine Förderung mehr fließt und zukünftig auch keine Jahresberichte mehr gefertigt werden müssen, auf ewige Zeit zu gelten! Die "Lebensgarantie" für Radiowerkstätten besteht zumindest so lange, wie sie laut Gesetz auch ein Mitglied in die Veranstaltergemeinschaft senden können; hier findet sich der einzige gesetzliche Hinweis auf die "anerkannte Radiowerkstatt". 

Und noch eine frohe Botschaft: Mit dem Schreiben vom 10. Juni 2008 hat die LfM-NRW allen Empfängern des Schreibens "an alle anerkannten Radiowerkstätten" nun indirekt attestiert, daß der Empfänger des Briefes auch weiterhin anerkannte Radiowerkstatt ist.  

 

03.03.2008

LfM erläßt rechtsunwirksame Korrekturbescheide

Rechtsmittelbelehrungen allesamt Irreführung 

Wenn durch welchen Grund auch immer es dazu kam, daß zur gleichen Uhrzeit zwei Sendebeiträge zur Bezuschussung bei der LfM-NRW eingereicht wurden, wurden beide Sendungen aus der Bezuschussung des jeweiligen Quartals herausgenommen. Die betroffenen Gruppen/Radiowerkstätten erhielten von der LfM-NRW eine Aufforderung, durch Vorlage der Kopie der Originalsendeanmeldung oder/und Bescheinigung des Senders nachzuweisen, welche Sendungen nun tatsächlich auf welchem Sendeplatz gelaufen sind. Konnten die Bürgerfunker die Ausstrahlung so nachweisen, erhielten sie einen Korrekturbescheid und nachträglich auch das Geld der Förderung. 

In den neuesten Bescheiden der LfM-NRW befindet sich jedoch eine Rechtsmittelbelehrung, die zur Rechtsunwirksamkeit des Bescheides führt: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Verwaltungsgericht [...] schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen."

Verwaltungsreform nach Bauart der LfM-NRW !!!

Beim Verwaltungsgericht kann man natürlich keinen Widerspruch einlegen. Vielmehr muß dort Klage eingereicht werden!

Mit dieser unrichtigen Rechtsmittelbelehrung ist entweder der Bescheid nichtig oder aber zumindest verlängert sich die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels damit auf ein Jahr. 

 

22.02.2008

LfM ist mit der Bearbeitung der Klageerwiderungen überfordert

LfM beantragt bei allen Verwaltungsgerichten Fristverlängerung wegen Überlastung der zuständigen Fachabteilung 

Als ersten Schritt hat die LfM-NRW neben den Anträgen auf Abweisung der Klagen die Verwaltungsgerichte gebeten, die Fristen zur Klageerwiderung zu verlängern. 

Offensichtlich ist die Begründung zur Abweisung der Klagen gegen die Zuschußbescheide des 3. Quartals 2007 aus der Sicht der LfM-NRW nicht so einfach zu "stemmen" wie sie sich dies zuvor vorgestellt hatten. Warum kann die LfM nicht einfach zugeben, daß sie sich an dieser Stelle restlos "vergaloppiert" hat. Was soll der "Geiz" mit den Fördermitteln aus 2007, die, wenn sie nicht ordnungsgemäß und entsprechend der Beschlüsse der Medienkommission zweckbestimmt ausgegeben werden, dem WDR und der Filmstiftung zufließen müssen? 

Wenn man schon solche Bescheide erläßt, hätte man auch vorher abklären müssen, ob diese "klagefest" sind. Das ist doch das Mindeste, was man von einer professionell arbeitenden Verwaltung erwarten kann - oder?

Und wenn dem so wäre, dann hätte man auch schon die Klagerwiderung sozusagen in der Schublade liegen. Alles, was die LfM-NRW nun juristisch drechselt, ist, davon kann man ausgehen, ein nachträgliches Rechtfertigen von Vorgängen und Beschlüssen, die allesamt vorher durch die Rundfunkkommission hätten gefaßt werden müssen. Dies ist aber nachweislich vorher nicht geschehen!

 

02.02.2008

CDU + IHK nahestehende Radiowerkstatt gibt auf

Weitere Kölner Radiowerkstatt stellt Betrieb wegen LRG-Änderung ein 

Nach der Radiowerkstatt der Volkshochschule Köln hat nun frustriert die Mannschaft der Radiowerkstatt des "Förderverein Lokaler Rundfunk Köln (FLRK)" das Handtuch geworfen. Grund für den Frust: Die gesetzlichen Änderungen, die schon seit Mitte 2007 durch die schwarz-gelbe "Koalition der Erneuerung" in Düsseldorf gegen den Bürgerfunk geschaffen wurden und die sich in voller Härte ab Beginn 2008 auswirkten. 

Das Aus für die Radiowerkstatt des FLRK ist ein herber Rückschritt auch für die Journalistenausbildung im Rheinland, da viele Studenten der "Kölner Journalistenschule" dort den praktischen Teil ihrer Ausbildung durchliefen. 

 

20.01.2008

Regel- und Verordnungsflut aus dem Hause LfM-NRW

Da mittlerweile viele Anfragen kamen, wo denn die ein oder andere LfM-Richtlinie und auch das LMG-NRW zu finden sei und man hätte von ungeheuerlichen Richtlinien gehört, die bis zur "letzten Schraube" alles vorschreiben würden, bieten wir hier den Überblick über die derzeitigen LfM-Machwerke + das Landesmediengesetz an:

LfM-Richtline Curriculum Medientrainer ab 2008

LfM-Antrag Medientrainer ab 2008

LfM-Antrag Zuschuß Bürgerfunk Schulprojekte ab 2008

LfM-Antrag Zuschuß Zertifizierungskurse Bürgerfunk ab 2008

LfM-Richtline Curriculum Qualifizierung Bürgerfunk  ab 2008

LfM-Richtline geeignete Qualifizierung Bürgerfunk  ab 2008

LfM-Satzung Förderung Bürgerfunk (20.10.2007) gültig ab 01.01.2008

LfM-Richtlinie zur Förderung des Bürgerfunk (20.10.2007)

LfM-Nutzungssatzung Bürgerfunk gültig ab 31. August 2007

Landesmediengesetz NRW  29. Juni 2007, geändert durch 12. Rundfunkänderungsgesetz

!!! Durch Klicken auf Pfeil Datei lesen - runterladen: auf Pfeilsymbol rechte Maustaste und "Ziel speichern unter" klicken !!!

 

18.01.2008

Bereits in zehn Verbreitungsgebieten Klagen gegen Zuschußbescheide

Beide Bürgerfunklandesverbände hatten den Radiowerkstätten und Bürgerfunkgruppen zur Klage gegen die Zuschußbescheide des 3. Quartals geraten. Mittlerweile sind in über zehn Verbreitungsgebieten Klagen in Vorbereitung oder schon auf den Weg zu den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten gebracht worden. 

Es wird nun auch höchste Zeit, da so je nach Zustellungsdatum ab dem 21. Januar 2008 schon erste Fristen für die Klagen ablaufen. 

Wer sich also jetzt noch sehr kurzfristig zur Klage entschließen sollte, kann diese auch fristwahrend dem Verwaltungsgericht per Fax zusenden und die Klage erst einmal sehr "schlank" halten und die Begründung dann nachreichen. 

Es kann übrigens als gesicherte Erkenntnis mittlerweile gelten, daß die Medienkommission die letzten Beschlüsse über die Festlegung der Fördersätze im Dezember 2005 gefaßt hat. Somit gelten diese Fördersätze (Haushaltstopf + das Berechnungsverfahren) bis zum 31.12.2007 unverändert. Die von der LfM-Verwaltung erlassenen Bescheide und deren Fördersätze bewegen sich somit auf illegalem Boden.

 

14.01.2008

IGR-NRW rät zur Klage gegen Zuschußbescheide des 3. Quartals

Das "schöne" Weihnachtsgeschenk der LfM-NRW habt Ihr ja nun ausgiebig geprüft und Euch gefragt, wie ist die LfM-NRW wohl auf genau den Förderbetrag gekommen und wie errechnet sich der Minutenfaktor?

Nach unserer Auffassung hätte die Förderung im 3. Quartal 2007 erheblich höher ausfallen müssen. Dies insbesondere schon deshalb, weil in ganz NRW die Gesamtmenge der Förderminuten erheblich gefallen ist und damit die Beträge der Förderminuten jenseits der Garantiesumme hätten erheblich ansteigen müssen. Das Gegenteil ist aber der Fall.

Und dies kommt dadurch, daß die LfM-NRW nach eigenem Gutdünken Obergrenzen der Förderung definiert und den Gesamtfördertopf ganz still und heimlich erheblich vermindert hat.

Im Bescheid des 3. Quartals findet Ihr weder die Gesamtfördersumme noch einen variablen Minutenfaktor!

Statt dessen wurde ein Betrag von 1,63 Euro jenseits der Garantieminuten festgelegt - durch wen?

Entsprechend der noch bis zum 31.12.2007 gültigen Fördersatzung muß die LfM die Fördersätze jährlich im Voraus festlegen und in geeigneter Weise landesweit bekanntgeben. Die Festlegung erfolgt durch die Medienkommission und die Veröffentlichung durch Pressemitteilungen und Briefe an die Betroffenen.

Die Verfahrensweise und die 1,63 Euro des dritten Quartals 2007 wurden weder offiziell von der Kommission beschlossen noch vorher in geeigneter Form landesweit bekanntgegeben.

Des weiteren regelt die Fördersatzung bis zum 31.12.2007, daß Grundlage der Förderung die vom Lokalsender bestätigten Sendeminuten sind. Und da diese gültige Satzung ausschließlich Bezüge zum alten LMG-NRW hat, gelten auch dessen Grundsätze für die Förderung und somit nicht die Sendezeitbegrenzung durch das novellierte Gesetz.

Übrigens: Bei korrekter Anwendung der Förderung für das dritte Quartal 2007 käme ein "Landes"-Minutenfaktor von 6,26 Euro jenseits der 30-Minuten-Garantie-Summe pro Sendeminute heraus!

Im Zusammenwirken mit dem Garantiesockel von 30 Minuten würde das lokal etwas weniger. Für Köln haben wir ca. 4,- Euro als Differenz zur tatsächlichen Förderung pro Sendeminute ermittelt.  

Verschiedene Bürgerfunk-Vereine haben sich nun entschlossen, gegen die Bescheide zu klagen.

Leider wurde mit dem Bescheid des 3. Quartals auch die Widerspruchsmöglichkeit abgeschafft. Nun geht nur der Klageweg.

Welches Risiko und welche Kosten kommen auf die Bürgerfunkgruppen und Radiowerkstätten zu?

Bei einem Streitwert von ca. 2.500,- Euro dürften die Gerichtskosten in der ersten Instanz etwa 220,- Euro betragen.

Für die anwaltliche Vertretung in der 1. Instanz kämen nochmals ca. 440,- Euro dazu.

Eine anwaltliche Vertretung ist nicht Pflicht; der IGR-NRW stellt allen Gruppen und Radiowerkstätten gerne einen Mustertext als Anregung für das Verfassen einer eigenen Klage zur Verfügung. Interessenten wenden sich bitte an: post@igr-nrw.de oder telefonisch: 0221 - 95 41 800.

Dem Mustertext wurde schon von mehreren Juristen das Prädikat "sehr gut verständlich" und "gut begründet" und "da braucht man nicht unbedingt mehr einen Anwalt" beschieden. Sollte sich im Laufe der Verfahren herausstellen, daß doch mehr juristischer Sachverstand gefragt ist, kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen!

Rein theoretisch bestünde auch noch die Möglichkeit einer Musterklage, jedoch müßte dazu die LfM-NRW freiwillig alle anderen Bescheide vor Ablauf der Monatsfrist wieder aufheben und als vorläufig erklären. Wir gehen davon aus, daß das nicht geschehen wird!

Und wartet mit Eurer Klageschrift nicht zu lange, die Fristen für das Einreichen der Klage laufen ab: Einen Monat nach Zugang des Bescheides muß die Klage dem zuständigen Verwaltungsgericht vorliegen. Bei den meisten dürfte also die Deadline für das Absenden der Klage so der Freitag, der 18.01.2008 oder der Samstag, der 19.01.2008 sein!  

Also, Ihr habt nun die Qual der Wahl und die Entscheidung, noch ein letztes bzw. vorletztes Mal die LfM-NRW in die "Förderpflicht" zu nehmen!

 

02.01.2008

LfM zieht Daumenschrauben an - neue Hürde beim Zugang: Qualifizierungs-Richtlinie

oder Gleichschaltung zu gunsten der "Qualität" von Radio-NRW 

Um zukünftig (ab Mitte 2008) noch einen Ton im Bürgerfunk senden zu können, müssen die Radiowilligen erst einmal ein Qualifizierungs- und "Prüfungs"verfahren durchlaufen. Dieses Verfahren beinhaltet so gut wie keine technische Ausbildung, sondern nur rechtliche, journalistische, inhaltliche und rezipientenorientierte Schulungsinhalte. Wie ein roter Faden durchzieht die neue Richtlinie, welche diese Mini-Ausbildung normiert, der Grundsatz der "Linientreue" zum Privatfunkmodell und seinen wirtschaftlichen Nutznießern. So entscheidet der "Medientrainer", wen er für den NRW-Radiopaß" zertifizierungswürdig hält oder nicht! Und wo kommen diese Medientrainer her; wo werden diese auf Linie gebracht? Vermutlich in der "Deutschen Hörfunk Akademie", deren Hauptanteilseigner "Radio-NRW" ist und die LfM-NRW auch Anteile innehat. Man wird beim Lesen der Richtlinie den Verdacht nicht los, daß hiermit die letzte Lücke zur Durchformatierung und somit Gleichschaltung des NRW-Lokalfunks zu Gunsten von "Radio-NRW" stattfinden soll. Was soll den eigentlich noch ein stromlinienförmiger und den Hörgewohnheiten angepaßter Bürgerfunk auf der Frequenz des Lokalfunks, wenn er dann genauso klingt wie das Programm der übrigen Sendezeit? Der Bürgerfunk wird langfristig ebenso wie der Lokalfunk dies schon weitgehend erlebt hat, den Weg der von Oberhausen verordneten Gleichmacherei gehen. Und der nächste Schritt ist damit schon vorprogrammiert: Seine endgültige Abschaffung, weil es doch genauso klingt wie der Rest des täglichen Gedudels und belanglosen Moderationsbreies. Was braucht es dann noch dieses komplizierte, verbürokratisierte und unerkennbar durchformatierte Bürgerfunkprogramm?

Dennoch: Macht weiter und funkt soviel Freiheit heraus wie möglich !!!   

[LfM-Qualifizierungs-Richtlinie lesen]

PS: Wer sich nun wieder über den im Titel und Artikel verwandten Begriff "Gleichschaltung" aufregt, weil er im Nationalsozialismus auf grausame Weise alle damals verfügbaren Medien den Interessen der Nationalsozialisten unterworfen hat, der sei daran erinnert, daß dieser Begriff schon viel früher als auch später in Veröffentlichungen und politischen Reden auch in ganz anderen Zusammenhängen benutzt wurde; der IGR ist somit nicht der Erste, der diesen Begriff nun auf die Gleichschaltung von wirtschaftlichen Interessen anwendet.  

 

22.12.2007

LfM gibt Bürgerfunk finanziellen Gnadenstoß

Förderunfug des 3. Quartals 2007

"Durch die Umstellung des Bürgerfunks und Abwesenheit von Herrn Sander (krankheitsbedingt) hat die Angelegenheit eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch genommen". So wurden besorgte Bürgerfunker und Radiowerkstätten, die schon seit Anfang Dezember händeringend auf die Förderung des dritten Quartals warteten, per Mail und auf telefonische Nachfrage vertröstet. Am 17. Dezember trudelten dann zuerst die sehr kleinen EDV-Förderbeiträge auf den Konten der Zuschußempfänger ein und sorgten für Verwirrung, denn, den EDV-Zuschuß hatte es bislang immer erst nach dem eigentlich und viel höheren regulären Sendeminutenzuschuß gegeben. 

Am Freitag, dem 21. Dezember folgte dann die nächste Ernüchterung: Zuschüsse für das 3. Quartal, die weit unter den bisherigen Quartalszahlungen liegen. Was ist geschehen? Die LfM hat entgegen bestehender Fördersatzung, die laut Gesetzgeber auch noch bis zum Jahresende 2007 Gültigkeit besitzen sollte, sowohl den Jahresförderansatz als auch die Verteilungsmodalitäten nach eigenem Gutdünken geändert. Und zwar so virtuos, daß es einem schon schwindelig wird. 

Die Bandbreite der realen Minutenförderung reicht von 1,31 € als "Belohnung" für möglichst wenige Sendeminuten in der Stadt Aachen über 0,96 € in Köln bis hin zu 0,65 €/Sendeminute im Kreis Aachen als "Strafe" für zuviel Senden

Erinnern wir uns an das 2. Quartal: Da waren es im Schnitt noch gut 1,75 €/Min gewesen.

In den Förderbescheiden weist die LfM zwar einen nunmehr einheitlichen Fördersatz aus: 2,- € für die erste halbe Std. und 1,63 € für die nächsten 22 Minuten, aber alles, was über diese 52 Minuten hingehe, würde nicht mehr gefördert. Insoweit folgt auch im Zuschußbescheid die Formulierung: "Im Übrigen wird der Antrag" (Förderantrag) "abgelehnt." Wie nun aber die LfM z.B. auf den Förderminutenfaktor von 1,00233 € pro Sendeminute z.B. in Köln kommt, wird ihr eigenes Geheimnis bleiben; es ist nicht nachvollziehbar und auch nicht logisch! Wir kommen beim LfM-Rechenmodell auf rund 1,73 € pro geförderter Sendeminute (bei 52 Minuten).

Nun zu der Frage, was ist mit den Sendungen, die über die 52 Minutendefinition der LfM hinausgehen? 

Ein Blick ins Gesetz, die Satzungen und Mitteilungen der LfM macht einen da schon schlauer als der letzte Zuschußbescheid: Demnach muß die LfM für die Förderung des Bürgerfunks einen Jahreshaushalt festlegen und diesen in geeigneter Weise veröffentlichen. 

Die LfM muß ALLES in der Länge fördern, was von den VGs als ausgestrahlt bestätigt wurde! 

Daran ändert auch die Novelle nichts, denn die Fördersatzung gilt uneingeschränkt bis Ende 2007!

Der Jahreshaushalt wird immer in der letzten Sitzung vor dem zukünftigen Förderjahr beschlossen und betrug 21,4 Millionen Euro, also lediglich 0,4 Millionen weniger als 2006. Somit mußte die Bürgerfunkförderung (15%-Haushalts-Regelung) in etwa die gleiche Größe ausweisen wie im Jahre 2006. Die Höhe der Bürgerfunkförderung wurde in keiner und schon gar nicht in geeigneter Weise veröffentlicht.

Lediglich die Zuschußbescheide bis inkl. des 2. Quartals 2007 wiesen zumindest nachträglich den Gesamtfördertopf für das jeweilige Quartal in Höhe von 485.000,- € aus; das ergäbe hochgerechnet auf das Haushaltsjahr 1,94 Millionen Euro.  

Die nunmehr am 22. Dezember zugegangen Förderbescheide schweigen sich zu diesem Thema wohl ganz bewußt aus, denn der über ein Jahrzehnt gültige Text der in dieser Zeit ergangenen Zuschußbescheide wurde hier erstmals so geändert, daß keine Auskunft über die Gesamtfördertopf gegeben wird - warum wohl? Diese Verhalten läßt nur einen Schluß zu: Die LfM will hier etwas verschleiern!  

Zum guten Stil und der Jahrzehnte langen Förderpraxis hätte es sicherlich besser gepaßt, wenn sich die LfM rechtzeitig mit den Radiowerkstätten ins Benehmen gesetzt und nach einer fairen und für alle Seiten akzeptablen Lösung gesucht hätte.   

Für alle diejenigen, die gehofft hatten, mit der planbaren und gewohnten Förderung 2007 noch einen sauberen und geordneten Übergang in die neuen Verhältnisse für 2008 zu schaffen, hat die LfM den Radiowerkstätten ohne Not nun ein reisengroßes Problem produziert! 

Denn der Haushalt der LfM weist im Bereich der Bürgermedien riesengroße Überschüsse aus, die nun, wenn sie nicht für 2007 noch verausgabt werden, an den WDR und die Filmstiftung abgeführt werden müssen! - Oder hat die LfM still und heimlich einen Kniff gefunden, wie sie die vielen neuen Planstellen bei der Hörfunkakademie nun damit finanziert? 

Den Bürgerfunkern und Radiowerkstätten raten wir, Klage gegen die Förderbescheide zu erheben. Einen Vorschlag für eine allgemeine Begründung der Klage können wir derzeit noch nicht liefern, da wir diesen noch mit unseren Juristen absprechen müssen. 

Ein Text- oder Verfahrensvorschlag kommt in Kürze. 

Interessant ist auch, daß bei diesen heute eingegangenen und sehr prekären Bescheiden erstmals das Widerspruchsrecht "einkassiert" und wegen der "Verwaltungsvereinfachung" nun nur noch der direkte Klageweg möglich ist, spricht auch Bände! 

 

08.11.2007

LfM äußert sich erstmals schriftlich zur Förderpraxis der zweiten Jahreshälfte 2007 

Man erinnere sich: Am 31. August, also vor weit über 2 Monaten, hatte der IGR die LfM-NRW um eine rechtsmittelfähige Auskunft gebeten, wie in der 2. Jahreshälfte die Förderung für die Sendeminuten des Bürgerfunks angewendet werden soll! Der IGR hatte, nachdem ihn Gerüchte über mündliche Auskünfte der LfM erreichten, in seinem zweiseitigem Schreiben die Problem- und Schwachstellen herausgestellt und um eine Antwort vor Ende des 3. Quartals gebeten, damit eventuelle Folgerungen und Konsequenzen rechtzeitig in den Förderanträgen hätten berücksichtigt werden können. 

Die einzige konkrete Feststellung der LfM nun zur Abwicklung der Förderung in der zweiten Jahreshälfte 2007 ist: "Sofern bei der LfM zwei Bürgerfunksendungen zur Abrechnung gebracht werden, bezuschußt die LfM die Hälfte der Kosten". 

Fragen: Welcher Kosten? Und wenn für eine Stunde zwei Sendungen z.B. von 26 Minuten Länge eingereicht werden - bezuschußt die LfM die Hälfte der Kosten? Und was ist, wenn zwei Sendungen a. 52 Minuten pro Tag zur Förderung eingereicht werden, die LfM somit nur 2 x 26 Minuten fördert, also 52 Minuten gesamt fördert, obwohl sie 60 Minuten nach ihrer eigenen Rechtsauffassung fördern könnte? Und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies Alles? Die LfM kennt ihre eigenen Satzungen, Richtlinien und das Gesetz offensichtlich nicht - wie könnte sie sonst so einen Brief schreiben?

Wir empfehlen daher, erst einmal nach Eingang der Zuschußbescheide des 3. Quartals grundsätzlich gegen die Förderbescheide Widerspruch einzulegen mit der Begründung, daß der Bescheid im Widerspruch zum LfM-Haushalt, zu den Beschlüssen der Medienkommission, der Satzungen, der Richtlinien und im Widerspruch zu den Übergangsregelungen des 12. Rundfunkänderungsgesetzes stehen. 

[LfM-Korrespondenz lesen]

 

23.10.2007

Neue Fördersatzung + Richtlinie der LfM 

fördert vor allem bürokratischen Unsinn + (In)Kompetenz von + bei Projektbeantragung ! 

Das von der "Regierung der Erneuerung" so vollmundig angekündigte neue Konzept zur Qualitätsverbesserung des Bürgerfunks entpuppt sich Schritt für Schritt zu einem gigantischen Apparat von Kontrolle und Beeinflussung des Bürgerfunks. Über 17 Seiten lang ist die Richtlinie und deren Anhänge. Einige Beispiel zur Erhellung:

1. Schulen, die beschließen, Projekte durchzuführen, müssen dies teils ein halbes Jahr vor Beginn der Maßnahme machen, ohne zu wissen, ob dann, wenn das Projekt tatsächlich genehmigt und durchgeführt werden kann, sowohl die ausreichende Anzahl von Schülern oder aber auch die entsprechenden betreuenden Lehrer (in der Regel sind das Referendare) zur Verfügung stehen. Halbjahrsplanung von Schulen und Projektrythmen der LfM sind kaum zu harmonisieren. Dazu kommen die langen Vorlaufzeiten von Ausschreibung, Abgabe, Submission und Vergabeprocedere. 

2. Die gesamte Finanzierung des Projektes muß offen gelegt werden. Hiervon übernimmt im günstigsten Fall die LfM als Zuschuß 80%. Der Rest ist als Eigenanteil zu erbringen und nachzuweisen! Gerade Schulen haben keine freien Finanzmittel und sind kaum in der Beantragungsphase in der Lage, Eigenmittel in Höhe von 20% freizustellen, nachzuweisen und bis zur eventuellen Vergabe bereitzuhalten.

3. Die LfM erfindet in ihrer Richtlinie 4 Kategorien für die Bezahlung von Referentenhonoraren: Die Stufen 1 + 2 sind die "schlechten" Referenten, hierfür gibt es weniger Zuschüsse. Für die der Stufen 3 + 4 gibt es mehr Zuschuß, der Referent jedoch muß ein Zertifikat der LfM haben, um auch dann so abgerechnet zu werden. Wir sehen schon Herrn Pede vom Deutschlandfunk (einer der begehrtesten Sprachtrainer) erneut die "Schulbank" drücken, um den LfM-Medientrainerschein zu machen, damit dann auch der ihm gebührende Honorarsatz abgerechnet werden kann; das macht Herr Pede bestimmt freiwillig für uns Bürgerfunker "sehr gern"! Und, wer weiß schon bei Beantragung eines Projektes, welche Referenten und welcher Kategorie er dann tatsächlich engagieren kann? 

4. Jeder Projektnehmer kann nur maximal für 10.000,- Euro Mittel in Anspruch nehmen; will er mehr, muß seine Einrichtung zertifiziert sein! Das ist der blanke Hohn: Die Kosten der Zertifizierung (dafür gibt es keine Zuschüsse) können jedoch auch nicht durch Projekte "refinanziert" werden!

Und nun wünschen wir viel Freude beim Studium der Satzung und Förderrichtlinien!

[Fördersatzung lesen]  [Förderrichtlinie lesen

 

22.10.2007

Bundesverfassungsgericht nimmt Klage der Bürgerfunker nicht an ! 

Durch Beschluß des ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes wurden sowohl der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung als auch die Verfassungsbeschwerde des "Freier Lokalrundfunk Köln" + "Radio Lippeland" nicht zur Klage zugelassen.
In der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) heißt es dazu:
"Schränkt der Gesetzgeber die Wirkungsmöglichkeiten des Bürgerfunks ein - wie es durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen geschehen ist -, hat er einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Klärung, ob die von ihm umgestaltete Rundfunkordnung die Vielfalt weiterhin hinreichend gewährleistet. Ein Überschreiten dieses Spielraums ist vorliegend nicht ersichtlich."

   Bei allem Respekt in die Arbeit dieses Gerichtes und die Arbeit des 1. Senates, der noch vor kurzem die Rolle des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks erheblich gestärkt hatte, muß erlaubt sein zu kritisieren, daß das Verfassungsgericht eine an allen tatsächlich bestehenden Problempunkten der Gesamt-NRW-Situation vorbeigehende Entscheidung getroffen hat.

   Dem Gericht ist offensichtlich nicht klar geworden, daß von der einstmals idealtypischen binnenpluralen Konstruktion faktisch nur noch ein ausschließlich von kommerziellen Gesichtspunkten dominiertes Alibi-Modell übrig geblieben ist, wo "Radio NRW" den Takt angibt und alle dort angeschlossenen Radiostationen nur noch exakt das machen dürfen und können, was programmtechnisch und wirtschaftlich von "Radio-NRW" verlangt wird.

Übrigens "Radio NRW" hat keine pluralistisch zusammengesetzten Kontrollgremien oder gar sonst eine öffentliche Kontrolle, die seine unerträgliche Monopolstellung rechtfertigen könnte - ist nur noch keinem aufgefallen - oder ??? Dem Bundesverfassungsgericht erst recht nicht !!! 

   Nur - wie geht es jetzt weiter? Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Benachteiligung eines Anbieters bzw. Behinderung der Meinungsfreiheit? Oder gar Anrufung des Kartellamtes wegen der weiteren Manifestierung der NRW-Monopolsituation?

 

27.08.2007

Vom Bürger- zum Elitenfunk

"Koalition der Erneuerung" schafft statt Qualität, Domänen für Selbstverwirklicher

Bürgerfunk bis Mitte 2007 war vom Grundsatz einer breiten Partizipation geprägt. Jeder konnte mit relativ wenig Aufwand in relativ kurzer Zeit mit seinem Anliegen im Radio hörbar sein. 

Damit ist es jetzt vorbei. Denn zukünftig (ab 1. Januar 2008) dürfen nur noch speziell und erfolgreich "geschulte" Bürgerfunker, die hierzu von der "Landesanstalt für Medien" einen NRW-Bürgerfunk-Radiopaß erhalten, zusammen mit zwei weiteren testierten Mitstreitern Beiträge und Sendungen zur Ausstrahlung beim Lokalsender einreichen. Damit aber diese Dreiergruppe, die ihre drei "Radiopässe" ausschließlich nur in dieser Gruppe verwenden darf, nicht zu viel an Sendungen einreicht, ist die Menge pro Anmeldung auf zwei Sendebeiträge beschränkt. Erst wenn der erste gesendet wurde, kann die Gruppe wieder neu antreten. 

Dennoch ist dies scheinbar sinnvolle Instrument der Schlangenregulierung eine stumpfe Waffe gegen die zukünftig vermehrt auftretenden Serientäter.

Sehr viele Bürgerfunker wollen lediglich ein- bis zweimal im Jahr mit einem Anliegen ins Radio und dies auch recht zügig und aktuell. Bis Mitte des Jahres kein Problem. Nun müssen aber drei Leute vor Abgabe der Sendung jeder von ihnen ca. 36 Seminarstunden erfolgreich absolvieren. Die Seminare werden aber vermutlich sich nicht zeitnah und am Bedürfnis der zukünftigen Bürgerfunker orientieren, sondern im Rahmen eines Bildungsprogramms in größeren Abständen stattfinden. 

Wer also wird sich diesen Regularien unterziehen?

Machen werden das vielfach die sogenannten "Serientäter" des Bürgerfunks, die auf Grund dieser superschlauen Qualifizierungsregelung nun noch mehr "Übergewicht" bekommen!

Der Vielfalt dient also die neue Regelung nicht. Vielmehr werden sich viel zu oft Bürgerfunk-Eliten bilden, die dann mittels ausgeklügelter Belegungssysteme den Bürgerfunk okkupieren.

Schon jetzt haben das ahnungslose Bürgerfunkaspiranten bei der Suche nach Produktionsstudios zu spüren bekommen. Ihnen wird gesagt, daß die Studios auf Grund der zusammengekürzten Sendezeiten schon jetzt überlastet seien und kein Platz mehr für neue Gruppen da sei. Das ist kein Einzelfall !!! 

Der "Freie Lokalrundfunk Köln" will trotz aller Probleme, die das neue Gesetz der aktuellen und barrierefreien Ausübung von Meinungsfreiheit in den Weg rollt, ein System schaffen, wo er seine bisherige Arbeit in der gewohnten Weise fortsetzen kann. 

Das ist er seinem bislang weltweit in dieser Form einmaligen Knastradioprojekt schuldig! Das Projekt existiert nun schon mehr als 15 Jahre und wird auch noch die Koalition der schwarzgelben Erneuerung und Selbstbedienung überleben !!! 

Aber auch an anderen Stellen in NRW gibt es noch Inseln der Vielfalt: Dort werden sich mit Radiopaß ausgestattete Gruppen als Dummy für Neueinsteiger betätigen oder aber als Bürgerfunk-"Journalisten" dann über ihre eigene "Eintrittskarte" der jeweiligen lokalen Vielfalt weiterhin den Zutritt in den Bürgerfunk verschaffen! - Nur Mut und weiter so!

 

19.08.2007

LfM-NRW bereitet endgültige "Hinrichtung" des Bürgerfunks vor

Neue Nutzersatzung und Förder-Satzungsentwurf schaffen dafür Grundlagen

Mit relativ kurzfristiger Einladung zum 3. September 2007, 15 bis 18 Uhr, bittet die LfM Spitzenvertreter des Bürgerfunks in ihr Hauptquartier in Düsseldorf. Diskutiert werden sollen dort die der Einladung beigefügten Papiere zur zukünftigen "Gestaltung" des Bürgerfunks: 

- LfM Bürgerfunk-Nutzersatzung-Entwurf [lesen]

- LfM Konzeptpapier vom 1. Juni 2007 zur Förderung des Bürgerfunk [lesen]

- LfM-Bürgerfunk-Förderkonzept [lesen]

- LfM-Bürgerfunk-Fördersatzung-Entwurf [lesen]

Sowohl die Nutzungssatzung als auch die Förderkonzepte sprechen eine eindeutige Sprache und gehen, was die Restriktionen anbelangt, weit über das novellierte Gesetz in negativer Hinsicht hinaus.

So muß ab dem 1. Januar 2008 eine Bürgerfunkgruppe mindestens drei Mitglieder mit je einem "Ausbildungsnachweis" haben. Diese Mitglieder dürfen jedoch nicht in einer weiteren Gruppe als Legitimation für den "Ausbildungsnachweis" dienen. Die Gruppe darf maximal 2 Sendungen einreichen und kann erst, wenn diese gelaufen sind, wieder weitere Produktionen zur Ausstrahlung anmelden.

Der Ausbildungsnachweis wird erteilt, wenn zusammen ca. 36 Unterrichtsstunden als "Basisqualifikation" mit Erfolg (Zertifikat) absolviert sind; das Aircheck-Seminar muß von jedem basis-qualifizierten Bürgerfunker jedes Jahr "erneuert" werden. 

Fördergelder für Projekte gibt es nur für eine ausgesuchte Anzahl definierter Träger, die auch einen deutlichen Eigenanteil nachweisen müssen! 

Außerdem werden die "Ausbilder" und die "Ausbilder" der "Ausbilder" im Rahmen von Projektarbeit mit Zuschüssen bedacht; Mittel für den laufenden Betrieb gibt es nur auf Nachweis für das Projekt. 

Die Bürokratie erhält ein neues Betätigungsfeld !!! 

Nun sind die Radiowerkstätten und Bürgerfunker aufgefordert, ganz vehement gegen diese LfM-Machwerke zu protestieren und dazu auch dezidiert Stellung zu nehmen.

Und dann kommt das, was wir schon seit 2 Jahren kennen: Die Politik, sprich LfM macht dann trotzdem das, was sie wollen - aber, sie haben uns ja an der "Sache" beteiligt!

 

05.07.2007

Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht

"Radio Lippeland e.V." und "Freier Lokalrundfunk Köln e.V." klagen gegen Gesetzesnovelle

Je ein westfälischer und ein rheinischer Radioverein klagen gemeinsam als Betroffene vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe. 

Schon vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle hatten die zwei Landesverbände, LBF-NRW und IGR-NRW angekündigt, bei Inkrafttreten in Karlsruhe tätig zu werden. 

Klageberechtigt sind vor dem BVG ausschließlich Betroffene, also Bürgerfunkgruppen und somit auch Radiovereine, die als Bürgerfunkgruppe selbst schon Sendungen eingereicht haben. Außerdem müssen die Klagenden von den Auswirkungen selber betroffen sein. Das ist bei beiden Vereinen erheblich der Fall.

Nun wird es sehr spannend, wie das BVG die Pluralismusfrage und die Folgerungen für die Rundfunkfreiheit am konkreten Fall bewertet. Bislang hat das Bundesverfassungsgericht immer stärker den kulturellen und pluralen Auftrag des privaten Rundfunks gegenüber allen wirtschaftlichen Interessen bewertet und sich damit über europäisches Recht hinweggesetzt. Dies ist nur möglich, weil eben im föderalen System die Hoheit über den Rundfunk auf Grund der kulturellen Zielsetzung den jeweiligen Bundesländern obliegt. Wäre der private Rundfunk nur noch ein reines Wirtschaftgut, entfiele diese Grundlage. Interessant wird, wie das BVG die Pluralitätsfrage interpretiert: Muß sich die Pluralität auf der Frequenz selber ergeben oder werden alle übrigen Medien mit einbezogen?

Finanziell ermöglicht werden die beiden Klagen durch eine Spendensammlung des LBF-NRW (Dank an Alle, die gespendet haben !!!), der auch seinen Anwalt in der Sache zur Verfügung gestellt hat. 

Der IGR-NRW hat sich inhaltlich und tatkräftig voll dieser Klage angeschlossen.    

 

29.06.2007

Bürgerfunk-Novelle tritt in Kraft 

[Gesetzestext des Gesetz- und Verordnungsblattes vom 29.06.2007 lesen]

Weitreichende Konsequenzen für den Bürgerfunk

Das 12. Rundfunkänderungsgesetz wurde am heutigen Tage im Landesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit morgen am 30. Juni 2007 in Kraft.

Für den Bürgerfunk hat dieses Gesetz, wie schon zuvor reichlich thematisiert, sehr weitreichende Konsequenzen:

Sofort tritt in Kraft

1. Reduktion der maximalen Sendezeitmenge von 15 % des Lokalfunkvolumens (max. 120 Minuten) auf 1 Stunde pro Tag abzüglich Nachrichten, Werbung etc..

2. Mindestmenge an Bürgerfunk wird nicht mehr garantiert; es kann also auch kein Bürgerfunk gesendet werden!

3. Sendung muß einen eindeutigen Lokalbezug haben, so daß sie ohne erhebliche Änderungen nicht in einem anderen Sendegebiet verbreitet werden kann.

4. Bürgerfunk darf redaktionell nur noch deutsch senden; Musik ist davon nicht betroffen!

5. Bisherige Förderprinzipien gelten nur noch bis Ende 2007 - danach ersatzloser Wegfall der Sendeminutenförderung.

6. Zusätzliche Sendezeiten für Schulprojekte sind möglich mit Einverständnis der VG; Chefredakteur entscheidet über Sendeplätze + Ausstrahlung ja/nein.

Ab 1. Januar 2008

7. Führerscheinprinzip für Bürgerfunker; LfM kann Ausnahmen zulassen bis Ende Juni 2008. Jeder, der sendet, muß ausreichende Qualifikation nachweisen!

8. Förderung nur noch für Projekte; Kriterien bislang unbekannt.

9. Wegfall der Radiowerkstätten 

Mit diesen restriktiven Änderungen wird aus dem gesellschaftlichen Bürgerfunk nun ein Bürgerfunk für Menschen und Organisationen, die es sich leisten können, Bürgerfunk zu machen. Radiowerkstätten, die zum überwiegendem Teil ihre Arbeit aus den Fördermitteln finanziert und abgesichert haben, können ohne Ersatz dieser Finanzierung die Arbeit nicht fortführen. Da aber die meisten Kommunen sparen, wo sie nur können, wird die Aufstockung der Finanzen der Radiowerkstätten nicht oben auf der Prioritätenliste stehen. Folge: Finanzielles Ausbluten der Institutionen, die bislang der einzige Garant für Qualitätsförderung im Bürgerfunk waren. Auch Prof. Volpers kommt in seiner Bürgerfunkstudie zu dem Ergebnis, daß die Radiowerkstätten ausnahmslos ein sehr gute Arbeit geleistet hätten. 

Wer kann zukünftig noch Radiowerkstätten weiterführen? 

a. Organisationen, die ein Eigeninteresse haben und

b. Radiowerkstätten, die ausreichend Mitglieder und Gönner haben.

Und, der Bürgerfunk ist ab dem 1. Januar nur noch mit einer komplizierten mehr oder weniger teuren "Eintrittskarte" zu "betreten" !!!

Die Bedeutung als Gesellschaftsfunk hat er damit verloren.  

[Gesetzestext in der neu/alt Synopse lesen]

 

27.06.2007

Bürgerfunk adé

Neuigkeiten aus der Bananenrepublik Absurdistan

Rüttgers ist nicht Chavez, aber Angela Merkel liegt die Pressefreiheit in Venezuela mehr am Herzen als die in Nordrhein-Westfalen! Zu diesem Schluß kommt der Autor des neuesten Artikels der NRhZ, Rainer Stach. Rainer Stach ist Vorsitzender des "Freier Lokalrundfunk Köln e.V." und stellvertretender Vorsitzender des "IGR-NRW e.V." (Landesverband der Radiowerkstätten + aktiven Hörer). Er weiß, wovon er spricht: Mit Offenem Brief vom 29.05.2007 hatte er die um die venezolanische Pressefreiheit besorgte Bundeskanzlerin angeschrieben und ihr die Probleme mit der nordrheinwestfälischen Situation geschildert. Bislang keine Antwort !!! 

[NRhZ-Artikel lesen]

 

18.06.2007

LfM tritt im vorwegeilendem Gehorsam Bürgerfunkern schon jetzt auf die Füße

Schreiben der LfM-NRW vom 11. Juli 2007 produziert Durcheinander und juristische Fragen

Mit Schreiben vom 11. Juni 2007 kündigt die LfM-NRW für Ende Juni 2007 das Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsgesetz an und informiert die Radiowerkstätten, sich ab Inkrafttreten des Gesetzes an die neuen "Spielregeln" zu halten. 

Außerdem teilt die LfM-NRW mit, daß zukünftig bis Ende 2007 zwar die Minutenförderung weiterbestehen wird, diese jedoch sich nur noch an der 60-Minuten-Regelung orientiert und somit Alles, was über die 60 Minuten hinaus gesendet wird, nicht mehr fördert, da das Gesetz in Bezug auf die Sendezeitenlänge keine Übergangsregelung böte.

Auf telefonische Nachfrage hin teilt die LfM-NRW mit, daß sie tatsächlich nur die ersten 60 Minuten des Bürgerfunks fördern würde, da das Gesetz mehr nicht hergäbe.

Die Frage, die sich aufdrängt ist: Wenn die LfM sich so am Gesetz knallhart orientiert, dürfte sie auch nur die 60 Minuten fördern, die wochentags zwischen 21.00 Uhr und 22:00 Uhr und am Wochenende von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr gelaufen sind. Alle anderen Förderanträge müßten dann in die Röhre schauen - oder ??? 

Die LfM fordert nun die Radiowerkstätten auf, sich vor Ort über die Verteilung der Fördermengen Gedanken zu machen und Regelungen zu finden; sie schiebt den "schwarzen Peter" des Verteilungszirkuses auf die lokalen Radiowerkstätten ab. Dafür gibt es aber keine rechtliche Handhabe und finanz- und fördertechnische Grundlage!

Nun ist es ja nicht so, daß in allen Verbreitungsgebieten die Radiowerkstätten für sich selber die Förderanträge stellen. Zwar werden die Sendeanmeldungen zentral EDV-mäßig in Radiowerkstätten erfaßt, jedoch beantragen zumeist die Bürgerfunkgruppen selber den Zuschuß (siehe Originalsendeanmeldungen nebst der darin enthaltenen Förderanträge).

Wie soll nun dieser Einigungsprozeß klagefest durch die Radiowerkstätten durchgeführt werden?

Das ist doch kompletter Blödsinn! 

Die LfM-NRW ist selber in der Lage, auf Grundlage der bestehenden Fördersatzung auch entsprechend der neuen Sendezeitlängen die richtige Quotierung der Förderung vorzunehmen. Dabei ist es für die gerechte Verteilung absolut unerheblich, daß nun eine neue Obergrenze im Sendevolumen (max. 420 Minuten pro Woche, da wochentags ausgefallene Minuten am Sonntag nachgeholt werden können) besteht.

Werden insgesamt pro Verbreitungsgebiet mehr als die 420 Minuten pro Woche zur Förderung eingereicht, muß die LfM-NRW lediglich mit einem Dreisatz die Minutenmengen der einzelnen Gruppen proportional angleichen. Beispiel: Werden "unzulässigerweise" 728 Minuten pro Woche eingereicht, gibt es jetzt für jede Gruppe nur noch 57,7 % ihrer eingereichten Sendezeitlänge als Förderung.

Jedoch muß die LfM-NRW ihrerseits die vollen 25 % der annähernd 2 Millionen Euro pro Quartal auch zukünftig bis inkl. Ende 2007 in Ansatz bringen und zur Förderung ausschütten, damit würde sich dann der Multiplikator (€/Sendeminute) gegenüber der letzten Förderung erhöhen.   

Interpretiert man das neue Gesetz jedoch ganz eng, müßte die LfM-NRW pauschal, ohne Rücksicht auf die Sendeminutenlängen, jeder Bürgerfunkgruppe die gleiche Fördermenge zugestehen wie dies vor der Novelle schon der Fall war. 

Im Zweifelsfall ist allen Betroffenen anzuraten, Widersprüche gegen die Förderbescheide einzulegen!

[LfM-Brief inkl. Vorabveröffentlichung Gesetz lesen]

  

11.06.2007

Weitere Bürgerfunkstudios schließen

Kommunen überdenken Engagement der Volkshochschulen - VHS-Studio Köln vor dem Ende

Die Volkshochschule Köln wird Ende Juli oder August 2007 die Pforten ihrer Radiowerkstatt im Kölner Komed (Mediapark) endgültig schließen. Wie bislang zwar erst inoffiziell verlautbart wurde, ist der Grund das restriktive neue Landesrundfunkgesetz und seine Folgen für den Bürgerfunk. Bei dieser Gelegenheit war auch zu erfahren, daß wohl noch weitere Bürgerfunkstudios der Kommunen und Volkshochschulen aus dem gleichen Grunde in anderen Verbreitungsgebieten schließen werden.

   

01.06.2007

Gespräch mit Rainer Stach vom Kölner Bürgerfunk

Radio-Kurier Vorab-Ausgabe Juli 2007 - Interview Mai 2007: Klaus Spielvogel 

[Interview lesen]

 

31.05.2007

Erste Bürgerfunkstudios machen dicht

Bistum Münster schließt seine Bürgerfunkstudios in Bocholt und Münster

Münster / Bocholt (pbm). Das Bistum Münster schließt seine Bürgerfunkstudios (Radiowerkstätten) in Münster und Bocholt zum 30. Juni 2007. „Ein medialer Tätigkeitsbereich geht zu Ende, in den die Diözese seit 1991 erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen gesteckt hat“, sagte Generalvikar Norbert Kleyboldt. „Die Studios haben in dieser Zeit viele Gruppen aus Gemeinden und Verbänden qualifiziert und bei ihren zahlreichen Produktionen unterstützt.“ Ausdrücklich dankte Kleyboldt den Studioleitern Ludger Schulte-Roling (Münster) und Martin Wißmann (Bocholt), die „mit großem Engagement und fachlicher Kompetenz“ dazu beigetragen hätten, daß „kirchliche Informationen und Positionen über die Lokalradios an die breite Öffentlichkeit transportiert“ werden konnten. In dem Zusammenhang verwies der Generalvikar auch auf etliche Preise, mit denen Sendungen der Bistumsstudios ausgezeichnet worden waren.

Nachdem die Landesregierung am 25. Mai die Verschiebung der Bürgerfunksendezeiten auf 21 bis 22 Uhr beschlossen hat, kann dieses Medium wegen der dann sehr geringen Hörerzahlen nicht mehr sinnvoll im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kirchlicher Gruppen eingesetzt werden“, erläuterte Wißmann. Sich möglichst vielen Menschen vorzustellen und dabei über eigene Veranstaltungen oder Standpunkte zu informieren, sei die Hauptmotivation der meisten Gruppen gewesen, die „ehrenamtlich und meist mit großem Aufwand überwiegend gut anhörbare Sendungen“ produziert hätten. Genau diese Motivation falle nun weg, bedauerte Wißmann. „Schon nach der mancherorts bereits erfolgten Verschiebung des Sendebeginns auf 20 Uhr hatten einige der besonders engagierten Gruppen aufgegeben“, erinnerte Schulte-Roling, „Aufwand für die Produktion und Ertrag in Form von Reichweiten und Reaktionen passen jetzt einfach nicht mehr zusammen“.

    

29.05.2007

Liebe Frau Bundeskanzlerin !

Was liegt näher: Venezuela oder NRW ???

Die Bundeskanzlerin in ihrer Eigenschaft als Ratspräsidentin der EU sorgt sich um Meinungsfreiheit und Pluralismus  in Venezuela. Ein Offener Brief des IGR-NRW macht sie darauf aufmerksam, dass gerade Meinungsfreiheit und Pluralismus durch das neue Landesmediengesetz in Nordrhein-Westfalen eingeschränkt werden.

[Offener Brief an die Bundeskanzlerin]  

  

25.05.2007

Pressemitteilung

Verfassungswidriges Landesmediengesetz im Düsseldorfer Landtag verabschiedet

Heute, am 25. Mai 2007, wurde im Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG-NRW) – 12. Rundfunksänderungsgesetz – in zweiter Lesung mit den Stimmen der Regierungsfraktion CDU und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Grüne verabschiedet. Dieses Gesetz schränkt einseitig Meinungsfreiheit und demokratische Partizipation, dort wo sie im lokalen Raum bisher noch stattfinden konnten - im Bürgerfunk - ein. Und dies zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Privatfunks und radio-nrw gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Damit schlugen die Parlamentarier alle Hinweise und Warnungen der Sachverständigen, die sie zu diesem Thema gehört hatten, in den Wind.

 

Der IGR-NRW e.V. erklärt dazu:

Es wird nun gerichtlich zu prüfen sein, inwieweit:

-          das Gesetz in sich konsistent ist

-          das Gesetz mit der Verfassung in Einklang steht

-          das Gesetz mit dem bestehenden Rundfunkstaatsvertrag in Einklang steht

-          das Gesetz mit kartellrechtlichen Bestimmungen in Einklang steht

-          das Gesetzgebungsverfahren mit den geltenden Bestimmungen in Einklang steht

Zu den ersten vier Punkten siehe die im Anhang beigefügten fünf Offenen Briefe des IGR-NRW e.V. an die Abgeordneten des Landtags.

 

Parlamentarier machen sich zu Handlangern der Wirtschaft

Mit dem Landtagsabgeordneten Thorsten Schick saß in der das Gesetz ausarbeitenden Arbeitsgruppe ein Vertreter der alleinigen Nutznießer des Gesetzes: des privaten Lokalfunks und radio-nrw. Thorsten Schick ist laut Internetseite des Landtags neben seinem Mandat als freier Journalist tätig. Auf der Internetseite des „Radio Märkischer Kreis“ (privater Lokalfunk) ist er unter der Rubrik „Redaktion/Reporter“ aufgeführt. Chefredakteur und Arbeitgeber von Thorsten Schick ist Andreas Heine, der noch bis März 2007 im Vorstand des Vereins der Chefredakteure im nordrhein-westfälischen Lokalfunk (VdC) war. MdL Thorsten Schick arbeitete nicht nur diesen Gesetzentwurf mit aus, sondern stimmte trotz Befangenheit bei der ersten Lesung über den Gesetzentwurf mit ab. Darüber hinaus ergriff er zu diesem Anlass im Landtag auch das Wort und stellte klar, für wen der Gesetzentwurf gemacht ist und wer davon profitiert:

„...Es ist auch nicht richtig, dass wir nur den Beifall der Verleger bekämen. Fragen Sie einmal in den entsprechenden Redaktionen nach! Fragen Sie die Chefredakteure! Auch dort bekommen wir Beifall.– Vielen Dank.“

Offener kann man nicht ausdrücken, dass zumindest ein Volksvertreter im Parlament ein bekennender Vertreter der Wirtschaft ist.

 

Seltsames auch bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf. 

Bündnis 90/Grüne hatten noch zur letzten Sitzung im Hauptschuss einen Antrag eingebracht, mit dem sie eine weitere Beratung im Hauptaus­schuss erreichen wollten. Dieser Antrag wurde aus formalen Gründen nicht angenommen und auf die Tagesordnungsliste des Landtags am heutigen Tag gesetzt.

Nach den Reden der Abgeordneten zum Gesetzentwurf wurde im Landtag dann zunächst über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses abgestimmt und diese mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktion angenommen. Damit wurde das Gesetz verabschiedet.

                                                                                                                                                                     

Erst danach wurde über den Antrag von Bündnis 90/Grüne abgestimmt, vor der Abstimmung über das Gesetz weitere Beratung im Hauptausschuss anzuberaumen sei. Dieser Antrag wurde selbstverständlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.

Lassen es die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages zu, dass zunächst ein Gesetz verabschiedet wird und danach noch einmal darüber abgestimmt wird, ob vor der Verabschiedung des Gesetzes der Hauptausschuss das Gesetz berät?

 

Diese Punkte und auch der Umstand, dass kaum einer der Kritikpunkte der weitaus überwiegenden Mehrheit der 28 Sachverständigen bei den Anhörungen im Gesetzentwurf berücksichtigt wurde, lässt große Zweifel am Demokratieverständnis der Abgeordneten der Regierungsfraktionen sowie an ihrem Selbstverständnis als Volksvertreter zu. Hatten sie doch bei Eintritt in den Landestag folgende Verpflichtungserklärung abgegeben:

„Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“

Auf diese Art und Weise schaffen die Parlamentarier im Volk die Politikverdrossenheit, die sie andererseits heuchlerisch beklagen.

 

Ist Meinungsfreiheit nur ein Kampfwort in der Außenpolitik?

Wenn die Bundesregierung glaubt, anderen Ländern in puncto Meinungsfreiheit Lehren erteilen zu können, wie zuletzt im Beispiel Russland, ist sie nun aufgerufen, in ihrem eigenen Land dafür zu sorgen, dass Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) nicht durch ein restriktives Landesgesetz ausgehöhlt wird.

 

Festzuhalten ist, dass das neue Landesmediengesetz restriktiv dem Bürger im lokalen Bereich das Forum für die Meinungsfreiheit entzieht, indem es die Sendungen des Bürgerfunks zeitlich stark reduziert und in die späten Abendstunden verlegt. Außerdem zerschlägt es restriktiv und damit über kurz oder lang definitiv die mit vielen Millionen Euro an Eigen- und Fremdmitteln in 20 Jahren aufgebaute Struktur des Bürgerfunks, indem den Radiowerkstätten die Finanzierung für diese Sendungen ersatzlos gestrichen wird. Darüber hinaus wird den Radiowerkstätten angeboten, über ein zusätzliches Betätigungsfeld (Medienkompetenzprojekte mit Schülerinnen und Schülern) Einkünfte zu erzielen. Für diese Medienkompetenzprojekte gibt es keinerlei Grundlagen. Sie sollen in Kooperation mit dem privaten Lokalfunk durchgeführt werden, wobei es keinerlei Anreize für den privaten Lokalfunk für diese Initiativen gibt. Letztendlich entscheidet der private Lokalfunk, ob überhaupt die in den Projekten produzierten Sendungen gesendet werden. Das ist so, als ob die Bundesregierung zur Qualitätsverbesserung im Gesundheitswesen den Ärzten die Krankenkassenleistungen für die Behandlung der Patienten streicht und ihnen anheim stellt, in Kooperation mit den privaten Krankenhausträgern Krankenpflegerkurse in Schulen durchzuführen, deren Absolventen nachher nicht als Krankenpfleger arbeiten dürfen.

 

Das Trauerspiel ist noch nicht zuende

Die Radiowerkstätten und ihre Verbände sind nun gezwungen, zur Vermeidung der existenzbedrohenden Konsequenzen des Gesetzes alle ihnen zu Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen.

 

Anlagen:  1. Offener Brief    2. Brief    3. Brief    4. Brieff    5. Brief    PostScriptum   

 

Kontakt:  Rainer Stach, stellv. Vorsitzender IGR-NRW e.V., stach@igr-nrw.de

 

24.05.2007

Fünfter Offener Brief an die NRW-Landtagsabgeordneten  

Gesetzentwurf greift massiv Grundrechte an 

[5. Offener Brief als PDF]  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

morgen, am 25. Mai 2007, haben Sie im Landtag als Volksvertreter über den Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesmediengesetzes abzustimmen. In den letzten Tagen haben wir Sie in verschiedenen „offenen Briefen“ informiert über die wahre Intention des Gesetzentwurfs und die weite Kritik bis Ablehnung bei den beiden großen Kirchen, Gewerkschaften, Volkshochschulen, Städte- und Gemeindespitzenorganisationen und Medienexperten.

Nur die Verleger (Inhaber des privaten Lokalfunks) und Chefredakteure des privaten Lokalfunks sind uneingeschränkt zufrieden. 

Das muss zu denken geben!  

Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige der gravierendsten Mängel des Gesetzentwurfs auf:

 

Gesetzentwurf setzt einen der Grundsatzparagraphen des Landesmediengesetzes außer Kraft

Bei den Grundsätzen bei der Zuordnung von Übertragungskapazitäten (§10, der nicht von der Novellierung betroffen ist, also weiterhin Bestand hat) steht unter Abs. 2 Satz 2: Sicherung einer möglichst umfassenden Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen Programmangebot im privaten Rundfunk.“

Die Vielfalt im Programmangebot war bisher gewährleistet durch die „Vielfaltsreserve“, durch die grundsätzliche Funktion des Bürgerfunks. Die schrittweise Abschaffung dieser bislang breiten Bürgerbeteiligung steht dem Vielfalts-Sicherungsgebot entgegen. Dieses Vielfaltsgebot ergibt sich auch nicht durch externe Angebote, sondern bezieht sich ausschließlich auf den Lokalfunk selber!

 

LfM soll nach Vielfalts-Gesichtspunkten (§ 14) Erhalt und Bestand der Lokalfunk-Lizenz beurteilen,

die aber der Gesetzentwurf „de iure“ oder „de facto“ durch die Hintertür „ad absurdum“ führt

§ 14 des bestehenden Landesmediengesetzes schreibt vor, dass die Landesmedienanstalt bei der Zuweisung von Übertragungskapazitäten den Beitrag eines Programms nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt:

1. Inhaltliche Vielfalt des Programms, insbesondere sein Anteil an Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung, die räumlichen Bezüge der Berichterstattung, die Behandlung von Minderheiten- und Zielgruppeninteressen,

2. Beitrag zur Vielfalt des Gesamtangebots, insbesondere der Beitrag zur Angebots- oder Spartenvielfalt, zur regionalen Vielfalt, zur kulturellen und Sprachenvielfalt.“

Dieser § 14 ist aber von der Novellierung nicht betroffen, hätte also weiter Bestand

 

Dem steht aber im eklatanten Widerspruch § 73 Abs. 1 des Gesetzentwurfs gegenüber, dass im Bürgerfunk die redaktionellen Inhalte der Programmbeiträge „grundsätzlich in deutscher Sprache zu gestalten“ sind. In der Begründung, die auch bei Verabschiedung des Gesetzentwurfs keinerlei Gesetzeskraft erhält, wird ausgeführt: „Durch die Einfügung des Wortes „grundsätzlich“ in § 73 Abs. 1 S. 2 wird klargestellt, dass in Ausnahmefällen die Einflechtung fremdsprachiger Elemente zulässig sein kann.“ Der Terminus „grundsätzlich“ ist nicht eindeutig, stellt nichts klar, kann interpretiert werden als Ausnahmen zulassend oder auch keine Ausnahmen zulassend. Aber unabhängig davon ist festzuhalten, dass mit dem Gesetzentwurf die Landesmedienanstalt nach Gesichtspunkten zu beurteilen hat, die mit dem Verschwinden des Bürgerfunks im privaten Lokalfunk nicht mehr existieren.

 

Ist der Bürgerfunk ein Schadstoff?

Der Gesetzentwurf legt in § 72 Abs. 4 fest:

„Die Veranstaltergemeinschaften (§ 58) sollen in ihr Programm Programmbeiträge von Gruppen im Sinne der Absätze 1 bis 3 von täglich höchstens 60 Minuten abzüglich der Sendezeiten für Nachrichten, Wetter- und Verkehrsmeldungen und Werbung einbeziehen. (...)“

Wenn man der juristischen Interpretation von Schadstoffverordnungen folgt, so ist unter dem angegebenen Maximalwert alles legal.

Die Veranstaltergemeinschaften werden also aufgefordert, höchstens 60 Minuten Bürgerfunk täglich zu senden, können aber auch ganz legal nur dreißig Minuten oder gar keinen Bürgerfunk senden. Damit ist es dem privaten Lokalfunk anheim gegeben, zu entscheiden, wieviel Bürgerfunk er zulässt. Und wenn man sich vergegenwärtigt, wie der lokale Privatfunk dem Bürgerfunk gegenüber eingestellt ist, ahnt man auch schon, zu welcher Interpretation er neigen wird.

 

Der Gesetzentwurf: Ein Streichkonzert

Mit der Streichung von § 74 werden dem Bürgerfunk die von den Veranstaltergemeinschaften zu zahlenden Produktionshilfen gestrichen.

Die Neufassung von § 82 Abs. 2 streicht dem Bürgerfunk Förderung der Programmbeiträge.

Damit werden dem Bürgerfunk bis zu 100 % der Fremdfinanzierung gestrichen. Die Radiowerkstätten haben wegen Kündigungsfristen (bei Räumen und Personal) keine Zeit, sich auf diese neue Situation einzustellen. Und dies insbesondere deshalb, weil ihnen jegliche Planungssicherheit unter den Füssen weggerissen wird.

 

Inkompetente Medienkompetenzprojekte in Schulen

Demgegenüber wird von den Urhebern des Gesetzentwurfs argumentiert, dass die Radiowerkstätten durch zusätzlich zu leistende Medienkompetenzprojekte mit Schülern und Schülerinnen eine neue Einkunfts­quelle hätten.

§ 82 Abs. 2 schreibt fest:

„Die LfM fördert Maßnahmen und Projekte für den Bürgerfunk im lokalen Hörfunk und zwar vorrangig die, die Medienkompetenz durch Schulprojekte in Kooperation mit einer Veranstaltergemeinschaft stärken. (...)“

§ 72 Abs. 5 schreibt fest:

„(...) Abweichend von den Regelungen in diesem Absatz und Absatz 4 können zur Förderung der Medienkompetenz durch Schulprojekte im Einvernehmen mit der Veranstaltergemeinschaft besondere zusätzliche Sendezeiten vereinbart werden. (...)“

Und wenn die Veranstaltergemeinschaft nicht kooperieren will? Warum sollte sie auch? Welchen Vorteil hätte sie von Medienkompetenzprojekten?

Und wenn die Veranstaltergemeinschaft keine Sendezeit geben will? Warum sollte sie auch? Und wenn ihr die von den Schülern produzierte Sendung nicht gefällt, gibt es auch keine Sendezeit.

Damit wären in Schulprojekte gesteckte Millionen an Rundfunkgebühren zweckentfremdet.

 

Gesetzentwurf kollidiert mit dem Grundgesetz

Der Artikel 5 Grundgesetz garantiert die Meinungs- und Kulturfreiheit und somit auch die Rundfunkfreiheit. Vor diesem Grundgesetz sind alle Menschen gleichgestellt (theoretisch jedenfalls).

In NRW sollen die Rundfunkfreiheit einerseits und der Gleichheitsgrundsatz andererseits aber durch das 12. Rundfunkänderungsgesetz nun für den Bürgerfunk beendet werden.

 

An unseren aufgezeigten wenigen Beispielen wird deutlich, dass die Urheber des Gesetzentwurfs nicht weit genug gedacht haben. Und das trotz all der Hinweise, die sie bisher von vielen Seiten bekommen haben. Diese und weitere Punkte behalten wir uns vor, nach einer eventuellen Verabschiedung des Gesetzes rechtlich, auch in Eilverfahren überprüfen zu lassen, inwieweit sie

-          den Ansprüchen an ein Gesetz genügen

-          mit der Verfassung in Einklang stehen

-          mit dem Rundfunkstaatsvertrag in Einklang stehen

-          mit kartellrechtlichen Bestimmungen in Einklang stehen.

 

Sollte in der Zwischenzeit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung der Bürgerfunk in vielen Sendegebieten als Konsequenz seine Aktivitäten einstellen müssen, so ist dies eine unheilbare Folge eines solchen Gesetzes­machwerks. Damit hätten dann die privaten Interessen, die hinter dem Gesetzentwurf stehen, gesiegt.

 

Aber um welchen Preis?

-          Die Glaubwürdigkeit des Landtags wäre schwer angeschlagen.

-          Es würde offenbar, dass das Volkswohl nicht an erster Stelle im Wertekatalog der Abgeordneten steht.

-          Es würde offenbar, dass die Abgeordneten entgegen allen Warnungen informiert und bewusst ein Gesetz verabschieden, das keinen Bestand haben kann.

-          Es würde offenbar, dass wirtschaftliche Interessen in unserem Lande Vorrang haben, auch wenn sie keinen einzigen Arbeitsplatz schaffen.

-          Es würde offenbar, dass sich die politische Wirklichkeit in unserem Lande von den demokratischen Verfassungsvorgaben entfernt hat und sogar     Grundrechte massiv angreift!

 

Das können Sie verhindern, wenn Sie verhindern, dass dieser Gesetzentwurf Gesetz wird.

Wir appellieren nochmals eindringlich an Sie: Seien Sie mutig und entscheiden Sie für das Land NRW und seine ehrenamtlich engagierten Bürger und für die Erhaltung des bisherigen Bürgerfunks! Lassen Sie sich nicht allzu offensichtlich zu Handlagern von Wirtschaftsinteressen machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Schaefler, Vorsitzender IGR-NRW

       

23.05.2007

Vierter Offener Brief an die NRW-Landtagsabgeordneten (Auszüge) 

Die Ergebnisse einer aufwendigen Anhörung zum 12. Rundfunkänderungsgesetz werden ignoriert:

[4. Offenen Brief komplett lesen]  

  

Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,

Die Ergebnisse einer aufwendigen Anhörung zum 12. Rundfunkänderungsgesetz werden ignoriert:

am 27. März 2007 fand im Landtag eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf des 12. Rundfunk­änderungsgesetz statt, an der leider – aus verständlichen Gründen - nur sehr wenige Landtags­abgeordnete teilnahmen.

Die Experten waren in ihren schriftlichen Stellungnahmen als auch mündlichen Ausführungen  überwiegend einig, daß der Gesetzentwurf nicht realisiert werden sollte. Nachfolgend geben wir Ihnen ausschnittweise die „Kommentare“ von 11 der insgesamt 26 Sachverständigen zur Kenntnis, die das Gesamtergebnis der Anhörung durchaus, bis auf wenige Ausnahmen, widerspiegeln:

   

Prof. Dr. Bernd Blöbaum

(Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Institut für Kommunikationswissenschaften):

Vor dem Hintergrund der vielen Expertengespräche, (...), erscheinen die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen in Sachen Bürgerfunk deutlich überzogen. Damit wird in der Summe ein durchaus erfolgreiches Konzept fast unkenntlich gemacht.

(...) Aus fachlichen Gründen (...) sollte man den vorliegenden Gesetzentwurf noch einmal diskutieren und ihn gründlich überarbeiten.

   

Prof. Dr. Helmut Volpers

(Institut für Medienforschung):

(...) Ich kann allerdings nicht ganz einverstanden sein mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Begründungen (...) Dabei handelt es sich nämlich um Überinterpretationen. Mit einer Ausnahme lassen sich die Schlussfolgerungen, die in dem Gesetzentwurf gezogen worden sind, aus der Studie so nicht ableiten.

   

Wilhelm Achelpöhler

(Kanzlei Meisterernst-Düsing-Manstetten, Münster):

(...) Wenn der Bürgerfunk an die Schulen angekoppelt und zur Aufgabe des Schulträgers gehört, stellt sich für mich die Frage: Wie kann es möglich sein, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz durchbrochen wird, dass aus der Aufgabenverantwortlichkeit die Finanzierungsverantwortlichkeit folgt?

Dass eine schulische Veranstaltung aus Gebührenmitteln finanziert wird, scheint mir ein wenig problematisch zu sein. (...)

  

Dr. Kurt A. Holz

(AG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW, Pressesprecher):

(...) Unter dem Aspekt der Teilhabemöglichkeiten halten wir vor allem die beabsichtigte Regelung zur Sendezeit des Bürgerfunks, (...), für eindeutig kontraproduktiv. (...) Wir erinnern daran, dass Dienste und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Kirchen an der Trägerschaft von anerkannten Radiowerkstätten beteiligt sind. Daher sehen wir im beabsichtigten Wegfall der Produktionshilfeverpflichtung durch die Veranstaltergemeinschaften (...) einen weiteren Einschnitt in die ohnehin geringe Zahl von Finanzierungsbausteinen der anerkannten Radiowerkstätten. 

    

Prälat Dr. Karl-Heinz Vogt

(Katholisches Büro Düsseldorf):

(...) bin ich beauftragt, in diesem Statement auch die Position der evangelischen Landeskirchen zu formulieren.

(...) Ein Bürgerfunk, der nach 21 Uhr ausgestrahlt wird, ist tot. Wer das will, soll es ehrlich sagen. Das ist übrigens barmherziger, als einen Tod auf Raten zu verordnen. In diesem Zusammenhang verwundert es schon, dass die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP, die doch angetreten sind, unnötige Reglementierungen und Verwaltungsvorschriften abzubauen, unbedingt eine landesweit einheitliche Ausstrahlung vorschreiben wollen, dass sie also - mit anderen Worten - zu einer Überreglementierung neigen, wie es Herr Meurer formuliert hat.

     

Ralf Woelk

(DGB-Bezirk NRW):

(...) Wenn der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung in Kraft träte, würde das gesamte System des Bürgerfunks, wie es sich derzeit darstellt, in sich zusammenbrechen. Aber das ist möglicherweise beabsichtigt.

(...) Ich möchte hinzufügen, dass die Regierungskoalition ohne wirtschaftliche Not ein Stück nordrhein-westfälische Rundfunkgeschichte zur Disposition stellt (...) Diese Grundintention des Gesetzgebers wird vom DGB-Bezirk NRW daher abgelehnt.

(...) An dem Willen zur Bürgerbeteiligung darf hier also ernsthaft gezweifelt werden

  

Kurt Koddenberg

(Gesprächskreis für Landesorganisationen der Weiterbildung in NRW, Sprecher):

(...) Der Gesprächskreis für Landesorganisation der Weiterbildung appelliert an Sie, den Bürgerfunk auch zukünftig als diskriminierungsfreien Zugang zur öffentlichen Kommunikation und als lokalpublizistische Ergänzung der allgemeinen Berichterstattung zu erhalten. Sichern Sie hörerrelevante Ausstrahlungszeiten und stabilisieren Sie insbesondere die projektunabhängige, verlässliche Grundförderung des Bürgerfunks.

   

Dietrich Pollmann

(Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V., stellv. Vorsitzender):

(...) Es geht um die ökonomische Stärkung des privatrechtlichen Lokalfunks in Konkurrenz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, also zum WDR, und der Bürgerfunk ist das Bauernopfer. Das heißt, der Preis für die Stärkung des privatrechtlichen Lokalfunks ist die Überregulierung und deutliche Schwächung des Bürgerfunks: ein Abschied vom Bürgerfunk auf Raten.

  

Rudolf Blauth

(Arbeitskreis VHS-Radiowerkstätten, Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V.):

(...) Zweitens wissen wir bereits jetzt, dass viele - übrigens auch VHS-Radiowerkstätten, die uns namentlich bekannt sind - ihre Arbeit einstellen müssen, wenn diese nicht mehr strukturell gefördert wird. Ich möchte auf die gemeinsame Stellungnahme des Städtetags, des Städte- und Gemeindebunds und des Landkreistags verweisen (...) Doch statt innovative, vorwärtsgewandte Ideen zu verwirklichen, (..) soll der Bürgerfunk nun per Gesetz zeitlich und vor allem finanziell ausgetrocknet werden.

  

Martin Wißmann

(RWK, Bistumsstudio West, Bocholt):

(...) Sollte es allerdings bei den in dem vorgelegten Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen und den dadurch bedingten grundlegenden Veränderungen für den Bürgerfunk bleiben, werden die Träger unserer Radiowerkstätten über eine Fortsetzung des kirchlichen Engagements für den Bürgerfunk neu entscheiden müssen. Ich kann schon jetzt für einzelne Bistümer sagen, dass diese Entscheidung nicht länger zugunsten der Radiowerkstätten ausfallen kann.

  

Eckart Löser

(Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Essen e. V., Vorstandsvorsitzender):

(...) Sichern Sie grundsätzlich den Bestand der Radiowerkstätten durch eine konkret bezifferte institutionelle Förderung. (...)

Ändern Sie bitte Ihr Ziel, den Erwerb von Medienkompetenz wesentlich auf Schülerinnen und Schüler zu fokussieren.

Nehmen Sie Jugendeinrichtungen mit in den Text auf und schließen Sie sie nicht aus.

  

Ingrid Scheithauer

(Isip Communications, Meckenheim):

(....) Es ist ein wenig anachronistisch, an dieser Stelle einfach restriktiv zu reagieren, sich auf lokale Bezüge in einer globalisierten Welt zu beschränken und zu verlangen, in einer globalisierten Welt solle alles nur noch deutschsprachig sein – das kommt einem geradezu paradox vor -, Produktionshilfen zu streichen und Sendezeiten zu begrenzen. Eine solche restriktive Politik schafft sicherlich nicht das, was wir brauchen, nämlich Foren des Diskurses.

(...) Also: Es gibt viel zu tun. Aber mit dieser Novelle wird, wie ich glaube, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und nichts gestaltet.

  

Anhörungen wie diese sind Verschwendung von Steuergeldern:

Prüft man den nach der Anhörung überarbeiteten Gesetzentwurf, so ist festzustellen, dass aber auch fast nichts von den Argumenten durchgedrungen ist. Somit wurde diese Anhörung zur Farce und Alibi-Veranstaltung; letztendlich hat solches Vorgehen auch nichts mehr mit Demokratie zu tun!

Es ist auch ein Schlag ins Gesicht der Sachverständigen, die sich die Mühe gemacht haben aufzuzeigen, wo dieser Gesetzentwurf rechtlich, sachlich und argumentativ gravierdende Schwachstellen aufweist. 

Dass diese Warnungen ungehört in den Wind geschlagen wurden zeigt, dass solche „An“hörungen keinen Sinn machen. 

Es sind „Weg“hörungen, die man besser abschaffen sollte, um nicht weiterhin Steuergelder zu verschleudern.  

Hiermit appellieren wir eindringlich an Sie, die Argumente der Experten ernst zu nehmen und am 25. Mai 2007 bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf nach Ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung abzustimmen und hierbei entweder den Gesetzentwurf in erneute Ausschußberatungen zu verweisen oder das 12. Rundfunkänderungsgesetz abzulehnen!

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Schaefler

 

22.05.2007

Dritter Offener Brief an die NRW-Landtagsabgeordneten (Auszüge) 

[3. Offenen Brief komplett lesen]  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Kundgebung zur Rettung des Bürgerfunks am 17. März 2007 in Köln lehnten wichtige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens den Gesetzentwurf ab. Da Sie nicht dabeisein konnten und die Presse verständlicherweise nur sehr spärlich darüber berichtete, nachfolgend einige Redeausschnitte.

Prominente Persönlichkeiten beider großer Kirchen und des DGB zur Bürgerfunk-Novelle:    

 

Hannelore Bartscherer

(Vorsitzende des Katholikenausschusses Köln, stellv. Vorsitzende der Veranstaltergemeinschaft von Radio Köln) zu den medienpädagogisch ambitionierten „Radio aus der Schule“-Projekten, den entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen und Sendeplätzen:

(...) nun wende ich mich speziell auch an die Damen und Herren der Politik, diese Schulseminare, so gut sie auch durchgeführt sind, werden aber letztlich nicht zu Qualitätsverbesserungen führen, die Sie ihnen in der Gesetzesnovelle zuschreiben. (...)

Und, hat die Politik sich bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes eigentlich Gedanken darüber gemacht, welchen administrativen Aufwand sie für die Durchführung aufbaut? (...)

Ich kann mir auch als stellvertretende Vorsitzende der Veranstaltergemeinschaft von Radio Köln nicht vorstellen, dass die Veranstaltergemeinschaften dies wirklich wollen können. Zudem ist die Durchführung der Seminare nur möglich, wenn auch die grundsätzliche finanzielle Absicherung der Radiowerkstätten gegeben ist. Diese sieht der Gesetzentwurf aber - und ich sage inakzeptablerweise - auch nicht vor. Keine Förderung der Sendeminuten, keine Produktionshilfen mehr vom Sender. Ich frage: Wie sollen Radiowerkstätten dann ihre notwendigen Investitionen und Hintergrundarbeiten erledigen können? Denn Werbung im Bürgerfunk soll ja wohl sicher nicht aufgebaut werden, das haben wir bei den anderen Programmen zu Genüge. (...)

Darum appelliere ich an die Landespolitik und fordere die Verantwortlichen auf, den Bürgerfunk in seinen derzeitigen Rahmenbedingungen zu belassen.

 

Manfred Kock

(EKD-Ratsvorsitzender + Präses im Ruhestand)

(...) Freilich, der Privatfunk ist ein Wirtschaftsfaktor. Er dient den Betreibern zum Gelderwerb. Aber Wirtschaft bedarf auch ethischer Verantwortung für die Gesellschaft. Wer die Sendezeiten des Bürgerfunks völlig an den Rand drängt, wer die Sendezeiten weiter beschneidet, handelt unverantwortlich. Denn ein bewährtes Mittel der demokratischen Mitwirkung würde bedeutungslos und vielleicht verloren gehen.

(...)

Die Sendezeiten in den Mondschein zu verdrängen, kann ja nicht mit wirtschaftlicher Notwendigkeit erklärt werden. Die Bürgerfunk-Sendungen sind technisch, formal und inhaltlich nicht schlechter als vieles, was professionell alltäglich produziert und gesendet wird. Ich fürchte, die vielleicht die Senderorganisation erleichternde Verdrängung des besonderen Genres Bürgerfunk wird sich letztlich auch wirtschaftlich zum Nachteil der Veranstalter auswirken.

Mein Appell an die Verantwortlichen:

Lassen Sie dem Bürgerfunk seine bisherigen Rahmenbedingungen!

Erkennen Sie die Demokratie fördernde Arbeit des Bürgerfunks an!

Erhalten Sie den Bürgerfunk als ein Mittel gesellschaftlicher Teilhabe!

  

Dr. Wolfgang Uellenberg van Dawen

(DGB-Vorsitzender Region Köln-Leverkusen-Erft-Berg)

(...) Das, was diese Landesregierung macht, ist eine bodenlose Frechheit! Es ist ein Angriff auf die Freiheit des Wortes, auf die Freiheit der Presse, auf die Meinungsfreiheit! Es ist ein Angriff auf das Grundgesetz! Und ich will nur noch mal unterstützen, was die Bürgerfunker und ein Rechtsanwalt vor einigen Tagen gesagt haben: Dieser Gesetzentwurf ist verfassungswidrig und er gehört in die Tonne! Das ist sein Platz!

Diese Landesregierung stellt sich hin und sagt „Freiheit vor Bevormundung“. Sie will aber die Bürgerfunker bevormunden. Und will sie in die Abendzeit auf 21 Uhr verschieben. Diese Landesregierung sagt „Freiheit vor Bevormundung“ und zwingt die Veranstaltergemeinschaften, die Bürgerfunker nach hinten zu schieben. 

(...) Hier geht ein Stück Freiheit verloren. Und eine Landesregierung, die gesagt hat „Freiheit vor Bevormundung“, die muss sich schämen, dass sie ein solches Gesetz vorlegt. Und eine christlich-demokratische, eine liberale Partei, die sollten sich schämen, wie verkommen sie sind! Wie sie kapitulieren vor Privatinteressen, vor Machtinteressen und auch wenn diese Leute so weitermachen, dann gehören sie auch in die Tonne, dankeschön!

Der private Lokalfunk saß mit im Ausschuss, der diesen Gesetzentwurf ausarbeitete

Ein Mitglied der Arbeitsgruppe der CDU-Fraktion, die an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt war, ist MdL Thorsten Schick. Auf der Internetseite des Landtags zu seiner Person ist angegeben, dass er neben dem Mandat auch als freier Journalist arbeitet. Die Internetseite des privaten Lokalfunksenders „Radio Märkischer Kreis“ führt ihn als Mitarbeiter unter der Rubrik Redaktion/Reporter auf. Chefredakteur dieses Lokalsenders ist Andreas Heine, der bis März diesen Jahres auch im Vorstand des Vereins der Chefredakteure im nordrhein-westfälischen Lokalfunks (VdC) war. MdL Thorsten Schick arbeitete nicht nur diesen Gesetzentwurf mit aus, sondern stimmte trotz Befangenheit bei der ersten Lesung über den Gesetzentwurf mit ab. Darüber hinaus ergriff er zu diesem Anlass im Landtag auch das Wort und stellte klar, für wen der Gesetzentwurf gemacht ist und wer davon profitiert:

„...Es ist auch nicht richtig, dass wir nur den Beifall der Verleger bekämen. Fragen Sie einmal in den entsprechenden Redaktionen nach! Fragen Sie die Chefredakteure! Auch dort bekommen wir Beifall.– Vielen Dank.“

Ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des privaten Lokalfunks gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligte CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Brinkmeier sagte am 26. April 2007 in Hattingen (...): "...Wir legen größeren Schwerpunkt auf die Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Rundfunks an dieser Stelle...“ 

(...) Es geht nicht um die Qualitätsverbesserung des Bürgerfunks, der nach einem Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfs über kurz oder lang aus der Medienlandschaft verschwinden wird. Es geht um die Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Rundfunks, dem CDU und FDP in ihrer Koalitionserklärung schon volle Loyalität bezeugt hatten bis hin zu der Zusage, alle Anstrengungen der Landesregierung darauf zu richten, radio-nrw die zum Aufbau einer zweiten Hörfunkkette in Nordrhein-Westfalen benötigten Frequenzen insbesondere durch die Freigabe der derzeit noch von dem Sender BFBS beanspruchten Frequenzen zur Verfügung zu stellen.

Unser Appell: Seien Sie mutig und entscheiden Sie für das Land NRW und seine ehrenamtlich engagierten Bürger und für die Erhaltung des bisherigen Bürgerfunks! Sonst wird es Ihnen schwer fallen, wenn Sie sich bei den nächsten Wahlen erneut als Volksvertreter aufstellen lassen, den Bürgern zu erklären, warum Sie Meinungsfreiheit und demokratische Partizipation einseitig wirtschaftlichen Interessen geopfert haben.

  

21.05.2007

Zweiter Offener Brief an die NRW-Landtagsabgeordneten (Auszug) 

[2. Offenen Brief komplett lesen]

Landtag will am 25.05.2007 das 12. Rundfunkänderungsgesetz beschließen -

Riesengroße Vernichtung von öffentlichen Resourcen ist die Folge!

Die Begründung zum 12. Rundfunkänderungsgesetz spricht von der Verbesserung der Qualität des Bürgerfunks im Lokalfunk; spricht von zusätzlicher Sendezeit für Schulprojekte und lässt vollkommen außer acht, dass zweistellige Millionenbeträge durch die Gesetzesnovelle indirekt in kürzester Zeit „vernichtet“ werden.

160 gemeinnützige Radiowerkstätten haben bislang eine professionelle Infrastruktur für die Produktion von Bürgerfunkbeiträgen im Werte von 25.000.000 € in NRW flächendeckend vorgehalten.

So haben sich im Laufe der 20-jährigen Geschichte (inkl. Vorlaufprojekte) des bisherigen Bürgerfunks bei den Radiowerkstätten erhebliche idelle und auch tatsächliche Sachwerte angesammelt. Die Inventarver­zeichnisse erreichen durchaus 6-stellige Eurobeträge. 

Als Planungssicherheit dienten allen Radiowerkstätten bislang immer die quartalsweisen Zuschüsse der LfM-NRW, mit denen gesendete Bürgerfunkminuten aus den Rundfunkgebühren im Nachhinein bezuschusst wurden.

Mit dem 12. Rundfunkänderungsgesetz wird diese Art der Bezuschussung ersatzlos eingestellt.

Viele Radiowerkstätten stehen nun vor dem realen Problem, dass sie in relativ kurzer Zeit keine Gegendeckung mehr für ihre Kostenstruktur haben.

Ganz viele Einrichtungen werden daher sehr schnell schließen und eventuell sogar Konkurs­verfahren einleiten müssen!

Radiowerkstätten in katholischer Trägerschaft haben bereits für den Fall des Inkrafttretens dieses 12. Rundfunkänderungsgesetzes angekündigt, ihren Betrieb einzustellen !

Die in letzten 20 Jahren aufgebauten materiellen und auch ideellen Werte gehen mit einem „Federstrich“ des 12. Rundfunkänderungsgesetzes „den Bach“ runter.

Der Schaden beläuft sich allein im investiven Bereich auf weit über 15.000.000 € von Technik und sonstigem Anlagevermögen, die bei den Auflösungen dann „verhökert“ werden müssen - und zur Erinnerung: Ursprünglich mitfinanziert zu großen Teilen aus öffentlich-rechtlichen Mitteln der Rundfunkgebühr! (ca. 22 Cent zahlte bislang jeder NRW-Rundfunkgebührenzahler pro Jahr für diese Struktur – mehr nicht!).

Die nun durch die ersatzlose Streichung der Förderung so in den Ruin getriebene Infrastruktur landet dann nicht automatisch bei den zukünftigen Projektnehmern. Vielmehr müssen diese sich erst wieder mühselig das KnowHow und ihre neue Infrastruktur aufbauen und vor allem vorfinanzieren!

Und da es keine Planungssicherheiten gibt, werden dies kaum seriöse „Unternehmungen“ machen können. – Der Qualität kommt eine solche Entwicklung nicht zu gute!

Unser Appell: Seien Sie mutig und folgen Sie also bei Ihrer Entscheidung nicht den Vorgaben der Regierungs-Fraktion, sondern Ihrem Gewissen und entscheiden Sie für das Land NRW und seine ehrenamtlich engagierten Bürger und für die Erhaltung des bisherigen Bürgerfunks!

Stimmen Sie gegen das 12. Rundfunkänderungsgesetz!

 

20.05.2007

Erster Offener Brief an die NRW-Landtagsabgeordneten (Auszug)

[1. Offenen Brief inkl. ausführlicher Begründung lesen]  

Sehr geehrte Abgeordnete,

   am 25. Mai 2007 sind Sie dazu aufgerufen, „nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung“ (Landesverfassung Art. 30 Abs. 2) in zweiter Lesung über das Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) – 12. Rundfunkänderungsgesetz und einer Hauptauschuß-Beschlußvorlage  abzustimmen.

   Sie haben bei Ihrem Eintritt in den Landtag folgende Verpflichtungserklärung abgegeben:

Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“

   Mit der vom Hauptausschuß in seiner Vorlage 14/4336 gefertigten Beschlußempfehlung würden Sie, sofern Sie dieser Vorlage zustimmen, ganz massiv das Grundrecht Artikel 5 GG zu Gunsten einer Interessengruppe, die ausschließlich wirtschaftlich orientiert ist („radio nrw“, die Betriebsgesellschaften und Chefredaktuere), einengen bzw. für große Teile der NRW-Bevölkerung und deren Bürgerfunk unzulässig mit Auflagen beschweren.

In vielen höchstrichterlichen Urteilen wurden in der Vergangenheit Versuche von „Auflagen“ und „Restriktionen“, die von den Lokalsendern in Richtung der Bürgerfunker kamen, immer zu Gunsten der Rundfunkfreiheit und der uneingeschränkten Ausübung des Artikel 5 und somit für einen nicht reglementierten Bürgerfunk entschieden.

Auch die „Rundfunkurteile“ des Bundesverfassungsgerichtes gehen in die gleiche Richtung, und zwar so, daß nicht der Kommerz beim privaten Rundfunk im Vordergrund stehen soll, sondern vielmehr der Kulturauftrag.  

   Der NRW-Lokalfunk steht wirtschaftlich betrachtet als lokaler Monopolist, meist sogar als publizistisches Doppelmonopol (örtl. Zeitungsverleger halten 75% der Lokalradios) unangefochten an der Spitze der Einschaltquoten und Gewinnmargen. Einerseits könnten die Gewinne noch viel deutlicher und besser ausfallen, wenn nicht die Verlegerholdings durch überhöhte Kostenstrukturen die Gewinne der örtlichen Radio-Betriebsgesellschaften unnötig belasten würden. Andererseits läuft die Aquise lokaler Werbung meist auch nur sehr spärlich, um nicht den lokalen Print-Anzeigenmarkt zu tangieren. In keinem anderen Bundesland wird mit Lokalfunk soviel Gewinn eingefahren!

   Der bisherige NRW-Lokalfunk ist ein binnenplurales Modell, der seine Monopolstellung nur deshalb haben kann, weil alle am Privatfunk interessierten Kräfte in ihm ausgewogen zum Zuge kommen.

Mit der vom Hauptausschuß Ihnen vorgelegten Beschlußempfehlung gerät das Modell so stark zu Gunsten einer Gruppe aus dem Gleichgewicht, daß es nicht mehr als binnenplural weiter gelten kann! Der Grundsatz einer gleichberechtigten Teilhabe wäre nicht mehr gegeben!

Von daher möchten wir Sie im Interesse der NRW Bevölkerung bitten, der Beschlußempfehlung nicht zu folgen.

 

16.05.2007

NRW-Landtag will am 25. Mai 2007 das 12. Rundfunkänderungsgesetz beschließen - Der Mord der Meinungsfreiheit ist eingeläutet !!!

Der Landtag Nordrhein-Westfalen wird sich in seiner 63. Sitzung am Freitag, den 25. Mai dieses Jahres unter TOP 3 mit dem "Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) - 12. Rundfunkänderungsgesetz" befassen.

Der Mordplan:

Der Hauptausschuß des Landtages hat dazu eine Beschlußempfehlung und einen Bericht verfaßt.

Hiernach bleibt fast alles so, wie es bislang vom 12. Rundfunkänderungsgesetz bekannt ist; teilweise wurde das Gesetz noch weiter "verschlimmbessert"!

Das Gesetz selber soll am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten.

Damit wäre dann dem Bürgerfunk der Todesstoß versetzt.  

Der Bürgerfunk soll sehr schnell ausbluten:

Lediglich eine sehr kurze Übergangsfrist wird der LfM-NRW zur Umstellung der Fördersystematik bis zum 31.12.2007 gesetzt; hiernach wird es keine Zuschüsse mehr für Sendeminuten geben.

Meinungsfreiheit nur noch mit "Bürgerfunk-Führerschein":

Das Zugangsrecht des Bürgers zum Bürgerfunk wird von einem Qualifikationsnachweis abhängig gemacht, der ab dem 1. Januar 2008 zum Senden im Bürgerfunk erforderlich ist; in begründeten Ausnahmefällen kann die LfM-NRW bis zum 30.06.2008 auf einen solchen Nachweis im Einzelfall noch verzichten. 

Das Ende der Radiowerkstätten - Verschwendung von Fördergeldern:

Auch die Anerkennungen der bisherigen Radiowerkstätten sind zur Disposition gestellt und sollen nicht mehr weiter gelten! 

Sehr viele Radiowerkstätten werden den Betrieb einstellen müssen. Circa 10 Millionen Euro Investitionen, die aus den bisherigen Fördermitteln der LfM-NRW in diesen Radiowerkstätten in Form von Technik, Software und Einrichtungsgegenständen noch existent sind, werden in Kürze quasi durch die Gesetzesnovelle vernichtet; ebenso die zugunsten der Radiowerkstätten eingebrachten Eigen- und Drittmittel !!!

Auch wertvolles KnowHow, welches im Laufe von 15 Jahren mit öffentlichen Geldern entstanden ist, geht ersatzlos verloren.

Etwa 60 hauptamtliche Stellen von Spezialisten werden wegfallen; etliche davon müssen sich in die Arbeitslosigkeit abmelden.

Mehr als 10.000 ehrenamtliche Betreuer und Kommunikationshelfer verlieren von heute auf morgen am Jahresende eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und gehen der Gesellschaft mit ihrem sozialen Engagement verloren! 

Experten zu Deppen gemacht:

Die zahlreichen Stellungnahmen und mündlichen Redebeiträge der Landtags-Anhörung vom 27.03.2007 gingen spurlos an den Politikern der Regierungskoalition im Hauptausschuß vorbei. Restlos ignoriert wurden alle noch so seriösen Einwendungen und Bedenken. Die Mitglieder der Regierungskoalition nutzten ihre Mehrheitsverhältnisse im Hauptausschuß schamlos aus und strafen nun alle ab, die sich zuvor im Rahmen der Anhörung sehr viel Mühe mit den Stellungnahmen gemacht hatten.. 

Opposition ohne Chance:

Ein von den GRÜNEN eingebrachter "Gegenentwurf" wurde aus formalen Gründen nicht in der Hauptausschußsitzung behandelt. Er soll nun in der Landtagssitzung am 25. Mai kurz und knapp entschieden werden; es ist auf Grund der Mehrheitsverhältnisse davon auszugehen, daß dieser seriöse Antrag der GRÜNEN dann abgelehnt wird!

Staats(ferner)Rundfunk: Rundfunk muß nach den bitteren Erfahrungen im "Dritten Reiches" staatsfern organisiert sein. Auch dieser Grundsatz wird von der Intention der Novelle und durch deren System ausgehöhlt. Und zwar zum Einen durch die Tatsache, daß die Politik die Rundfunkfreiheit politisch motiviert und kontrolliert reglementiert. Und zum Anderen durch die Zuweisung der Fördergelder mit klarer Vorgabe in Richtung der städtischen und staatlichen Bildungssysteme ("Radio in der Schule").   

Russische Verhältnisse?

Während Putin in Russland durch Verbote von Demonstrationen, Medien und Zeitungen seine Macht ausbaut, kopiert die CDU/FDP-NRW-Regierungskoalition dieses System im Kleinen: Bürgerfunk wird nicht verboten, aber durch unglaubliche Restriktionen unmöglich gemacht. Die Gegenöffentlichkeit, ein wichtiger Teil aktiver Demokratieteilhabe, wird im Lokalfunk hierdurch verstummen. Die örtlichen Meinungsmonopole erstarken unangefochten zum Wohle der Regierenden und Wirtschaft. Das aktive Volk wird "abgeschaltet". Das ist Machtmißbrauch zu Gunsten einer Interessengruppe und gegen das Wohl des Volkes gerichtet. Diese Fehlentwicklung muß alsbald durch Gerichte gestoppt werden! 

[Drucksache 14/4336, Hauptausschuß-Beschlußempfehlung lesen

   

15.05.2007

Eine beispielhafte Bürgerfunk-Hörerreaktion

Hallöchen liebe Mitarbeiter vom Bürgerradio,
zugegebenermaßen habe ich als Teenager noch immer den Sender gewechselt, wenn der Bürgerfunk begann, weil ich lieber Musik non stop hören wollte. Mittlerweile bin ich "erwachsen" geworden, höre privat weiterhin sehr gerne den Lokalfunk, aber habe aus beruflichen Gründen auch den Bürgerfunk schätzen gelernt. Als Sozialpädagogin arbeite ich beim Verein "Laienhelfer-Initiative e. V.", der sich mit seinen Bereichen Betreutes Wohnen, in dem ich tätig bin, seinen zwei Kontakt- und Beratungsstellen und dem Integrationsfachdienst um die Belange psychisch erkrankter Menschen bemüht.
Von unserer ehemaligen Leitung weiß ich, dass es vor vielen Jahren wohl mal einen Radiobeitrag unseres Vereins gegeben hat, aber, wie gesagt, das ist schon lange her.
Da psychisch erkrankte Menschen immer noch eine sehr geringe Lobby besitzen und ich gerne die Öffentlichkeitsarbeit unseres Vereins unterstützen möchte, würde ich mich sehr freuen, wenn ich gemeinsam mit ca. drei meiner Klienten die Möglichkeit bekäme, unseren Verein mit seinen Tätigkeitsschwerpunkten vorzustellen, aber eben auch  die Betroffenen selbst zu Wort kämen.
Über nähere Informationen Ihrerseits wäre ich dankbar, da ich bzgl. des "Radio Machens" keine Erfahrungen habe.
Mit freundlichem Gruß aus Eschweiler
Yvonne Bühl 

     

14.05.2007

"Welle West" wird am 15. Mai 2007 um 24:00 Uhr "zu Grabe getragen"  

Kreis Heinsberg: Nun ist es amtlich! 

Das "Aus" des Lokalsender Welle West im Kreis Heinsberg ist beschlossene Sache. 

Punktgenau zum 15. Mai 2007, 24 Uhr, geht erstmalig in NRW ein Lokalsender von der Antenne. 

Nach genau 15 Jahren verstummen die Mikrophone bei Welle West und natürlich die der drei Radiowerkstätten im Kreis Heinsberg (Radiowerkstatt Fanatic, Radiowerkstatt HS, VG Studio). 

Bis zuletzt haben Mitarbeiter des Senders und natürlich die Bürgerfunker gehofft, dass es noch eine Rettung für den insolventen Sender gibt, eine Rettung in letzter Sekunde. Doch es soll anders kommen. 

Die LfM hat der VG die Sendelizenz entzogen und somit jegliche rechtliche Grundlage den Sendebetrieb kurzfristig wieder aufzunehmen. Vorausgegangen war ein Streit im vergangenen Jahr zwischen der ehemaligen BG und der VG, der wiederum eine Kündigung der gemeinsamen Verträge zur Folge hatte. Bereits seit August 2006 wird das 24-Stunden-Rahmenprogramm von radio-nrw gesendet, das jetzt in diesem Sendegebiet ebenfalls verstummt.  

Laut LfM wird es im Kreis Heinsberg, dem westlichsten Kreis von NRW, auch in Zukunft wohl keinen Lokalfunk mehr geben. Das Verbreitungsgebiet sei für einen möglichen Investor wohl wirtschaftlich nicht interessant genug. 

Die Radiowerkstätten werden zum 15. Mai ebenfalls ihre Arbeiten einstellen, die Studios werden aufgelöst. Ob ihr Status Radiowerkstatt erhalten bleibt, ist fraglich. Selbst die LfM hat darauf keine plausible Antwort, weil es so einen Fall in NRW noch nie gab.

Die Bürgerfunker aus dem Kreis Heinberg wünschen dem IGR-NRW und natürlich allen Kollegen und Kolleginnen im NRW-Bürgerfunk viel Erfolg bei der Durchsetzung ihrer Ziele und einen Fortbestand des Bürgerfunks in NRW.

PS: Durchaus eine erstgemeinte Frage - Jetzt, wo die Frequenzen von Welle West frei werden, könnte man ja mal anregen, ob nicht der Bürgerfunk die Frequenzen nutzen kann, so zu sagen als Erprobungskanal für nicht kommerzielles Bürgerradio. 

Was glaubt ihr? Wäre das diskussionsfähig? 

 

04.04.2007

Schick und Heine - Eine Seilschaft oder nur "Schicksalsgemeinschaft" ?  

(ein Kommentar und/oder Glosse von Cicero)

Der Auftritt von Andreas Heine bei der Anhörung im Landtag hat uns mächtig "beeindruckt"! So, wie er vollmundig erklärte, daß ALLE Lokalradio-Chefredakteure in ganz NRW Probleme mit dem Bürgerfunk und seiner Existenz hätten, das ist schon eine ungeheuerliche Behauptung! Zumal im Verein der Chefredakteure, welchem Andreas Heine als Vorsitzender vorsteht, und von dem er behauptet, daß hier alle organisiert seien, in diesem aber eben nicht alle Chefredakteure als Mitglieder versammelt sind. Manche Lokalradio-Chefs haben sowohl über diesen Verein als auch zum Thema Bürgerfunk eine eigene, auch sehr von Heines-Verein abweichende Meinung. Wir kennen Chefredakteure, die arbeiten ganz entspannt mit dem Bürgerfunk zusammen und gewähren diesem auch Freiheiten, die noch nicht einmal das Rundfunkgesetz vorsieht! So wichtige Verbreitungsgebiete wie Köln oder auch Essen möchten in diesem Verein nicht mitwirken und sehen dessen Rolle auch nicht unbedingt als hilfreich an. 

Hilfreich jedoch ist für Thorsten Schick (CDU-MdL aus dem Märkischen Kreis) dieser Verein dennoch, so untermauert er ganz willfährig seine Meinung und die seines Nebenjob-Arbeitgebers - und wie der "Zufall" es will, eben dieser Andreas Heine ist sein Chef im Nebenjob als Freier Redakteur bei "Radio-MK". 

Und zu guter letzt soll es auch so sein, daß Thorsten Schick auch noch hier und da Beiträge für "Radio-NRW" liefert! Zufall ??? 

Sowohl "Radio-NRW", der Verband der Verleger, der dann auch ganz zufällig mit seinen Mitgliedern bei "Radio-NRW" beteiligt ist, als auch dieser Chefredaktuers-"Club", wie aber auch Thorsten Schick sind die schärfsten Gegner der jetzigen Bürgerfunk-Regelung. 

Und Nutznießer wäre erst einmal einzig und allein: "Radio-NRW"

Übrigens: Auch Dr. Michael Brinkmeier (CDU-MdL + medienpolitischer Sprecher der CDU) soll angeblich mal etwas mehr mit "Radio-NRW" und den auch heute dort noch handelnden Personen (Schneiderbanger und Gläsmann) zu tun gehabt haben. Er soll sich sich im Zeitraum 1997 - 2000 als Mitarbeiter der Unternehmensberatungsschmiede "McKinsey + Co., Inc." für den Auftraggeber "Radio-NRW" mit unternehmenspolitischen Fragen beschäftigt haben. Vielleicht ist Dr. Brinkmeier bis heute "Radio-NRW" verbunden - die Vermutung drängt sich auf!

Und nun ganz zum Schluß noch ein Rätsel: Was haben die Gelder, die für die "Deutsche Hörfunkakademie" (residiert im Hause des Anteilseigners "Radio-NRW") von der LfM-NRW schon jetzt und auch in Zukunft für die angeblichen Qualitätsverbesserungsmaßnahmen im Bürgerfunk aus dem "Topf" der Bürgerfunkförderung ausgegeben werden, mit "Radio-NRW" und den Lokalradios zu tun? 

Antwort: Der Chef der Hörfunkakademie war schon vor Monaten bei den Lokalradios auf Werbetour für Trainingmaßnahmen für die Lokalradiomitarbeiter, die dann zukünftig mit den "Jugendlichen" und "Schülern" Programm machen sollen. Hinter vorgehaltener Hand hieß es dann: Man würde natürlich die freien Mitarbeiter für den Lokalfunk schulen, da man sowieso nicht damit rechne, daß die Schulen auf den Zug springen würden.

Ach ja - und Herrn Schick, dem sollte man im Rahmen dieser Schulungen mal beibringen, was Befangenheit ist und wo der Tatbestand der Korruption anfängt!

[Was haben Ihnen die Verleger versprochen? - NRhZ-Artikel lesen]

[Ohrfeigen für die Regierungs-Koalition - NRhZ-Artikel lesen]

 

27.03.2007

Anhörung im Düsseldorfer Landtag - Protokoll

[komplettes Protokoll der Anhörung lesen]

 

27.03.2007

Anhörung im Düsseldorfer Landtag 

Alibi-Veranstaltung oder ernsthaftes Zuhören? - Konsequenzen und .... 

Neben der Einladung vom 27. Februar 2007 [Einladung lesen], schriftlich zum 12. Rundfunkänderungsgesetz Stellung nehmen zu können, gab es auch noch die Möglichkeit, mit einem 5 minütigen Statement zusätzlich im Düsseldorfer Landtag am Dienstag, dem 27. März 2007, ab 15:30 Uhr ergänzend Position zu beziehen. 

24 Experten unterschiedlichster Couleur hatten sich angemeldet [Anmelde-Liste einsehen]. 

Für den IGR-NRW stieg Franco Clemens in den "Ring" und verblüffte das Publikum im Landtag mit einer sehr unkonventionellen Rede:

[Rede von Franco Clemens (IGR-NRW) lesen

Wer sich vergegenwärtigt, dass die CDU im letzten Jahr schon einmal eine Anhörung zu dem Thema Bürgerfunk durchgeführt hatte, bei der die gleichen Argumente gegen das Vorhaben der Regierungskoalition vorgebracht wurden – ungehört verhallt –, den wird es nicht wundern, wenn der Gesetzentwurf mit nur geringfügigen Änderungen in die zweite Lesung geht. Die Gefahr ist nicht vorbei. Der Bürgerfunk steht weiter auf der Kippe. Das ist aus der Dreistigkeit der Befürworter des restriktiven Gesetzes abzuleiten.  

Entgegen allen bisher veröffentlichten Studien argumentieren sie immer noch, der Bürgerfunk sei Abschaltfaktor. Andreas Heine vom Verein der Chefredakteure (des Lokalfunks) entblödet sich nicht, bei der Anhörung dieses erneut kundzutun und fährt fort, er kenne keinen Chefredakteur, der nicht Probleme mit dem Bürgerfunk habe. Kurz darauf muss er sich vom Vorstandsvorsitzenden der Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Essen e.V., Eckart Löser, sagen lassen, dass in Essen seit jeher von Montag bis Freitag in der Prime-Time von 9 bis 10 Uhr Bürgerfunk gesendet wird, ohne dass Reichweitenverluste zu verzeichnen wären. Aber er kann natürlich nicht alle Chefredakteure kennen oder legt keinen Wert darauf, die zu kennen, die keinen Wert darauf legen, in seinem Verein zu sein.   

Alle Redner, die nicht die Verlegerseite vertraten, kritisierten mehr oder weniger moderat den Gesetzentwurf. 

Eigentlich müssten die Politiker verstanden haben, dass ihnen der Wind ins Gesicht weht. Aber da Politiker sich nicht darum zu scheren haben, werden sie sich nicht darum scheren.  

Wer sich noch an die Meldung von dem CDU-MdL und Gesetzesausarbeiter Thorsten Schick erinnert, der nebenbei als freier Journalist beim Lokalfunk „Radio Märkischer Kreis“ arbeitet, dem sei hier noch nachgereicht: Eben jener Andreas Heine ist sein Chefredakteur!  

Fazit: Der Alltag geht weiter. Die Politiker werden wieder zur Tagesordnung übergehen und das Gesetz so durchzubringen versuchen. 

Der Bürgerfunk muss und wird weiter um sein Überleben kämpfen.

*  *  *

Die nachfolgend dokumentierte Stellungnahme der Bundes-GRÜNEN findet sich nicht in der Landtagsdokumentation der Stellungnahmen wieder, da sie offiziell auch keine Einladung zur Anhörung bekommen hatten. Dennoch möchten wir Sie nicht vorenthalten:

[Stellungnahme der Grünen im Bundestag]

Offizielle Stellungnahmen + Zuschriften + Anhörungs-Audio (O-Töne) zur "Bürgerfunk-Novelle":

(sortiert nach Reihenfolge der max. 5 Min. Statements während der Anhörung)

           [01. Audio: Eröffnung der Anhörung durch den Landtagspräsidenten]

14-915 [Landesanstalt für Medien NRW (LfM-NRW)] [02. Audio: Prof. Dr. Norbert Schneider] [03. Audio: Frauke Gerlach]

14-956 [Verband Lokaler Rundfunk (VLR)] [04. Audio: (VLR), Dieter Meurer]

14-951 [Verband der Zeitungsverleger] [05. Audio: Dr. Udo Becker]

14-950 [Verein der Chefredakteure] [06. Audio: Andreas Heine]

14-955 [LBF-NRW Landesverband Bürgerfunk] [07 Audio: Hajo Mattheis] [08 Audio: Dr. Bettina Lendzian]

14-783 [LBF-NRW zusätzliche Zuschrift aus dem Februar] [09. Audio: Jürgen Mickley]

           [10. Audio: Uni-Münster, Komunikationswissenschaften, Prof. Dr. Bernd Blöbaum]

14-947 [Radio-NRW] [11. Audio: Hartmut Gläsmann]

14-942 [IM-Gö, Helmut Volpers] [12. Audio: Prof. Dr. Helmut Volpers]

14-954 [Rechtsanwalt Achelpöhler] [13. Audio: RA Wilhelm Achelpöhler]

           [14. Audio: Dr. Kurt A. Holz (Diakonie)]

14-938 [Katholisches Büro NRW] [15. Audio: Prälat Dr. Karl-Heinz Vogt]

14-941 [DGB-NRW-Landesbezirk] [16. Audio: Ralf Woelk]

14-875 [Landesverband der Volkshochschulen] [17. Audio: Kurt Koddenberg] [18. Audio: Dietrich Pollmann] [19. Audio: Rudolf Blauth]

14-948 [AMS-BGs im NW-Verbund (OWL), Uwe Wollgramm] [20. Audio: Uwe Wollgramm]

14-943 [Radiowerkstätten in Kath. Trägerschaft] [21. Audio: Martin Wißmann]

14-953 [Bürgerinitiative Bürgerfunk in NRW, Christian Ottens] [22. Audio: Christian Ottens]

           [23. Audio: RW Medienverein Düsseldorf, Thomas Klaus]

14-945 [IGR-NRW Bürgerfunk-Dachverband] [Redetext: Franco Clemens (IGR-NRW)] [24. Audio: Franco Clemens]

14-952 [VG Radio-Essen, Eckart Löser] [25. Audio: Eckart Löser]

           [26. Audio: Isip-Communications, Ingrid Scheithauer]

           [27. Audio: Radio Coco, Hans Busch]

(Ende der Statements)

           [28. Audio: 1. Fragerunde Politiker]

           (Antworten der Experten)

           [29. Audio: Andreas Heine)]

           [30. Audio: Ingrid Scheithauer]

           [31. Audio: Dr. Jürgen Brautmeier (LfM)]

           [32. Audio: Doris Brocker (LfM)]

           [33. Audio: Dr. Udo Becker]

           [34. Audio: Prof. Dr. Bernd Blöbaum]

           [35. Audio: Prälat Dr. Karl-Heinz Vogt]

           [36. Audio: Jürgen Mickley]

           [37. Audio: RA Wilhelm Achelpöhler]

           [38. Audio: Dieter Meurer]

           (2. kurze Fragerunde und Antworten)

           [38. Audio: 2. Fragerunde Politiker]

           [37. Audio: 2. schnelle Antwortrunde der Experten]

(weitere offizielle schriftliche Stellungnahmen)

14-804 [Landes-AG_Migrantenvertretungen (LAGA)]

14-914 [Gesprächskreis Weiterbildung

14-946 [AG kommunale Spitzenverbände]

14-949 [Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege NRW]

           [Hochschulradios NRW] 

 

20.03.2007

Stellungnahme des IGR-NRW zum 12. Rundfunkänderungsgesetz 

Kurzes Fazit der Stelllungnahme: Nach langer reiflicher Prüfung, Abwägung aller Pro- und Contra-Positionen sowie juristischer Prüfung, kommen wir zu dem Schluss, dass sich die Novelle nicht mehr mit dem Grundgesetz, den bisher ergangenen Rundfunkurteilen des Bundesverfassungsgerichtes, als auch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Lande NRW in Einklang bringen lässt – Die Novelle ist, wenn sie so in Kraft tritt, verfassungswidrig!

[vollständige Stellungnahme des IGR-NRW zur "Bürgerfunk-Novelle" lesen]

 

19.03.2007

Presseberichterstattung über Demo vom letzten Samstag 

Die vierstündige Demo vom letzten Samstag ist vorbei, die Bühne und Lautsprecher sind wieder abgebaut, die Organisatoren atmen erleichtert auf, daß keine Pannen und Zwischenfälle passiert sind, abgesehen von einem lautstarken "Krakeler" vor der Bühne, der aber sich dann auch wieder beruhigte. 

Presse war reichlich zur Demo gekommen, jedoch die Berichterstattung über das Ereignis zeigt einmal wieder mehr, wie wirtschaftliche Interessen, politische Verbundenheiten und die Schere im Kopf funktionieren und warum dann z.B. in der "Lokalzeit aus Köln" der schon fertige Beitrag kurzfristig abgesetzt wurde, also beim WDR nichts zu sehen war! Grund: Dem Verantwortlichen mit CDU-Parteibuch mißfiel dieser Beitrag. Immerhin: "Radio Köln" sendete am Samstag um 12:31 Uhr in den Lokalnachrichten eine Meldung über die gleich beginnende Demo mit Hinweis auf den prominenten Redner des DGB, Wolfgang Uellenberg van Dawen - Vielen Dank !!!. WDR-3 schickte mit etwas fragwürdiger Anmoderation dann doch noch am Montag-Abend im Tageszeichen einen Fünfminüter über die Demo und die geplante Novelle in den Äther. Die Printmedien reagierten bislang sehr unterschiedlich: Der TAZ-Artikel gibt noch am ehesten den Tenor des Protestes wieder. Der Kölner Stadtanzeiger beschränkte sich auf einen kleinen, sehr kleinen Artikel. In der Online-Ausgabe war ein paar Stunden am Samstag lang sogar eine komplette ddp Pressemeldung zu sehen, wurde dann aber wieder "einkassiert". Der Kölner-Rundschau-Artikel zeigt nun wenigstens mit großem Foto einen kleinen Ausschnitt des Protestes, denn nicht 300 Bürgerfunker waren vor der Bühne versammelt, sondern im Laufe der Veranstaltung kamen um die 1000 Bürgerfunker und Unterstützer nach Köln und Zufallspublikum gesellte sich auch noch immer wieder dazwischen. Das Wetter jedoch war nicht so einladend, daß alle Besucher 4 Stunden non-stop vor der Bühne ausharren konnten - Leider !!! 

Dennoch: Die Veranstaltung war ein guter Anfang und Test, inwieweit Bürgerfunker nun auch aktiv ihren Zorn in Richtung Düsseldorf tragen wollen. 

Und noch ein Fazit: Bürgerfunk ist als von wirtschaftlichen Interessen unabhängiges Medium immer wichtiger !! Dies ist allein schon aus dem Umgang der Medien mit dem Thema der Berichterstattung über die CDU/FDP-Novelle und z.B auch über die BürgerfunkDemo klar zu erkennen. 

Presse über die Bürgerfunk-Demo:

[Diverse Artikel Kölner Presse + NRW-TAZ: "Bürgerfunker senden Protestsignale"]

[Tageszeitung "Junge-Welt": "Radio von unten noch zu retten?"]

[Katholische Nachrichtenagentur: "RWs fordern verläßliche Finanzierung"]

[Bielefeld-Direkt: "Bürgerfunker lassen sich Stimme nicht nehmen"]

[NRhZ: "Breite Solidarität"]

[WDR-3 "Tageszeichen 19. März 2007" hören]

[Rheinische Post: "Protest der Bürgerfunker"]

[Demo-Dokumentation des Radiovereins LORA-Bonn]

[Demo-Sendung 18.03.2007 vom Medienforum Duisburg]

[Demo-Sendung 06.04.2007 von Studio-Merten Bonn/Rhein-Sieg-Kreis]

[Menschen machen Medien: "Bürgerfunk in Frage gestellt"]

Es sei auf eine besonders gelungene Reportage hingewiesen:

[www.arbeiterfotografie.com/galerie/reportage/index.html]

 

17.03.2007, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Bürgerfunk-Demo im Schatten des Kölner DOMs 

mit dabei: Manfred Kock, EKD-Präses + EKD-Rats-Vorsitzender (im Ruhestand) 

Bild vergrößern - Anklicken !!!

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Bilder ansehen: [01]  [02]  [03]  [04]  [05]  [06]  [07]  [08]  [09]  [10]  [11]  [12]  [13]  [14]  [15]  [16

                          [17]  [18]  [Video]  mehr Photos in Kürze !! 

komplette Veranstaltung im Originalton

[Audiomitschnitt, 1. Teil (1 Std. 24 Min) anhören]  

[Audiomitschnitt, 2. Teil (56 Min) anhören]  

[Audiomitschnitt, 3. Teil (56 Min) anhören]  

die wichtigsten einzelnen Redebeiträge im Originalton:

[Rainer Stach (IGR-NRW/FLoK) anhören]

[Thomas Löber (RCB) anhören]

[Wolfgang Uellenberg van Dawen (DGB) anhören]

[Franko Clemens (FLoK) anhören]

[Marc Jan Eumann (MdL SPD) anhören]

[Oliver Keymis (MdL + Vizepräsident Landtag GRÜNE) anhören]

[Hannelore Bartscherer (Vors. Katholikenrat Köln) anhören]

[Manfred Kock (EKD-Ratsvors. + Präses der EKD im Ruhestand) anhören]

[Wilfried Schmickler (Kabarettist) anhören]

[Heinrich Pachl (Kabarettist) anhören]

Die wichtigsten Redebeiträge in Textform

[Reden-Abschrift runterladen und lesen]

Presse im Vorfeld der Demo:

[Kölner Stadtanzeiger: Bürgerfunker Demo gegen Mediengesetz]

[Kölner Express: Demo für Bürgerfunk]

[Herforder Wochenanzeiger]

 

16.03.2007

Am Vortage der ersten Demo für uneingeschränkten Bürgerfunk 

Immer mehr wird deutlich, welche Bedeutung der Demo am morgigen Samstag in Köln zukommt: 

Noch nie gab es einen derartigen Schulterschluß aller gesellschaftlich relevanten Gruppen, ob nun politisch, als auch kulturell. 

Vom EKD-Ratsvorsitzenden und Präses der evangelischen Kirchen (im Ruhestand) Manfred Kock bis hin zum Vertreter der "Interventionistischen Linke" Reiner Schmidt ist über Spitzen-Vertreter der wichtigsten politischen Parteien bis hin zu am Lokalfunk Beteiligten, wie auch z.B. aus dem Vorstand der Veranstaltergemeinschaft von Radio Köln, deren Vertreterin Hannelore Bartscherer zugleich auch noch Vorsitzende des "Katholikenauschuß Köln" ist, alles auf der Bühne versammelt, was den Bürgerfunk gesellschaftlich zu 100% relevant macht und ihn auch zu 100% in seiner jetzigen Form erhalten haben will !!!

[Fromme Wünsche zur Bürgerfunk-Demo, Stadtfunk Essen]

[Programm-Ankündigung von "Don Franco"]

[dpa-Meldung lesen: Bürgerfunker demonstrieren]

[Artikel in Visions lesen: Strike - Anywhere]

[Junge Welt: "Der Trend geht hin zum Kommerz" lesen]

[Pressemitteilung der Kölner SPD]

[Junge Welt: "Mainstream statt Vielfalt" lesen]

[Bürgerfunk "Sterbeanzeige" in der NRW-TAZ]

[Presseerklärung der Bundestagsabgeordneten Ulla Lötzel]

[Das Solidaritätslied für alle Helfer "The Man Behind The Pane" von "Magic-Street-Voices"]

[Und zu guter letzt: Das Bürgerfunker Lied von Thomas Löber und Björn Heuser"]

 

14.03.2007

Gegen ein verfassungswidriges Landesmediengesetz und 

über die Pressekonferenz im DomForum Köln 

[Artikel in NRhZ-Nr. 86 lesen]

[Leserbrief von "Don Franco" lesen]

 

11.03.2007

Klima-Co²-Bilanz + Bürgerfunk-Novelle: UKW ist umweltfreundlich!

Unlängst wurde es auch amtlich festgestellt: Nicht das Auto und Flugzeuge sind der Klimakiller Nr. 1, sondern die Produkte und Geräte der Unterhaltungselektronik produzieren in der Energie- und Co²-Bilanz in erschreckendem Maße soviel Wärme und Co², daß man sie auf der "Hitliste" der größten Problembereiter mit  an die oberste Stelle setzen kann. Dabei ist sowohl der Herstellungsprozeß, als auch der Transport vom Herstellungsort zum Verbraucher, als auch der Energieverbrauch des Gerätes letztendlich zu bilanzieren. 

Wenn man nun diese Erkenntnis auf die derzeitige Diskussion um die Bürgerfunk-Novelle "herunterbricht", zeigt sich auch hier, daß die Landesregierung schlechte Berater hat. Wegen einer geringen Gewinn-Maximierung bei "Radio-NRW" (um mehr geht es letztendlich nicht), wird dem Bürgerfunk eine Ausweitung seiner Tätigkeiten in Richtung neuer digitaler Plattformen aufs Auge gedrückt. Nicht das schon vorhandene UKW-Gerät soll nur genutzt werden, sondern vielmehr alle neuen Technologien inkl. vieler PCs, die immer schneller und heißer werden, sollen zum Einsatz kommen. Und von dem Energie-Aufwand und dessen negativer Bilanz, den die Novelle selber kostet, wollen wir erst gar nicht reden.

Die neuen Technologien wie DAB und Radio per DVBt finden keine Endkundenakzeptanz. Das alte UKW-Dampfradio ist technisch und von der Nutzung her immer noch uptodate! Es ist die preiswerteste Plattform zur Nachrichtenübermittlung und zur Unterhaltung. Und es ist die energiesparenste Lösung, theoretisch alle Bürger des Landes überall erreichen zu können. Man stelle sich den Aufwand vor, der nötig wäre, dies z.B. über Internet und Handys und wie auch immer zu realisieren!  

 

08.03.2007

Geplante Bürgerfunk-Rundfunknovelle verfassungswidrig

Pressekonferenz im DomForum Köln 

Im Domforum Köln stellte am heutigen Tage der LBF-NRW sein Rechtsgutachten zur der von der Landesregierung geplanten Bürgerfunk-Novelle vor. 

Fazit: Die geplante Novelle ist zu großen Teilen verfassungswidrig, da sie die Balance der Pluralität im Monopol-Lokalfunk einseitig zu Gunsten des Kommerz und Radio NRW verschiebe. Der Bürgerfunk erfülle in dem CDU/FDP-Koalitionsentwurf allenfalls eine Feigenblattfunktion. Der LBF-NRW kündigte an, sofern es bei der Intension der bisherigen Novelle bliebe, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen. Die Erfolgsaussichten stehen nicht schlecht, da der Gesetzentwurf der CDU/FDP-Landesregierung in elementaren Bereichen auch schon bereits zuvor ergangene höchstrichterliche Entscheidungen ignoriert.

     O-Ton: [komplette Pressekonferenz hören]

     Bilder: [anschauen + ausdrucken]  

   Presse: [Artikel Stadtanzeiger Köln lesen] [DPA Meldung lesen]

Rundfunk: [Deutschlandradio 10.03.2007, 17:12 Uhr] [FLoK Köln 11.03.2007, 19:04 Uhr]

 

26.02.2007

Rüttgers ignoriert beharrlich die Existenz der Radiowerkstätten

Brief der Staatskanzlei an den IGR-NRW vom 26.02.2007 

Auslöser für das Schreiben der Staatskanzlei, welche im Auftrage von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers dem IGR auf ein angebliches Schreiben vom 25. Januar 2007 antwortet, war in Wirklichkeit eine Massen-eMail, die der IGR am 25. Januar 2007, am Vortage der ersten Lesung der Novelle, besorgt an alle Landtagsabgeordneten gesandt hatte. In den Tagen nach dieser "Brand"-eMail erhielt der IGR sehr viele Reaktionen von Landtagsabgeordneten aller Fraktionen. Mit großem Abstand antwortet nun der Abgeordnete Rüttgers in seiner Funktion als Ministerpräsident auf diese Mail gleich so, als wenn der IGR Herrn Rüttgers in seiner Funktion als Ministerpräsident einen individuellen Brief gesandt hätte - wir sind verblüfft !!!

Um sehr mehr verblüfft auch der Inhalt, der diametral seinem ersten Schreiben entgegensteht. Obschon die IGR-Mail an alle Abgeordneten zentral die wichtige Rolle der Radiowerkstätten zur Wahrung der Rundfunkfreiheit herausstreicht, umschifft die jetzige Antwort/Reaktion diese Realität gänzlich. Rüttgers ignoriert ganz einfach und beharrlich die Existenz der Radiowerkstätten; er schweigt sie tot.

In seinem ersten Brief vom 14.12.2006 [ersten Brief lesen] jedenfalls erkennt Rüttgers noch das ehrenamtliche Engagement im Bereich Bürgerfunk mit viel Lob und Anerkennung an. Nur scheint ihm keiner seiner Briefeschreiber erklärt zu haben, daß fast ausschließlich genau dieses ehrenamtliche Engagement in eben diesen Radiowerkstätten zu Gunsten des Bürgerfunk stattfindet!    

Und diese ehrenamtliche Arbeit hat ihre Grundlage in funktionierenden Radiowerkstätten, die zumindest zur Abgeltung ihrer Grundkosten vielfach auf den mehr oder weniger geringen Zuschuß (bislang aus dem Sendeminutenzuschuß) angewiesen ist. Und zwar so sehr angewiesen ist, daß bei Ausbleiben dieser bisherigen Förderung zwangsläufig die Arbeit als Medienkompetenz-Werkstatt für den Bürgerfunk einstellen muß.

Der bisherige Gesetzentwurf zur Novellierung des Bürgerfunks sieht auf jeden Fall weder Radiowerkstätten vor, noch eine Bezuschussung ihrer wertvollen Arbeit. 

Der vielzitierte Prof. Volpers bescheinigt eben diesen Radiowerkstätten unisono eine sehr gute Arbeit bei der praktischen Umsetzung des Bürgerfunks! Wie kann man eigentlich noch mehr die Wähler und ehrenamtlich tätige Bürger an der Nase herumführen, wie diese Landesregierung es im Augenblick macht? 

[zweiten Brief vom 26.02.07 lesen]

 

20.02.2007

In Köln konzentriert sich der Widerstand gegen NRW-Landesregierung 

Informationsveranstaltung im Schatten des Domes am 17. März, 14:00 Uhr

Mit einer "Trauer"-Veranstaltung am Samstag dem 17. März 2007 ab 14:00 Uhr auf dem Roncalliplatz neben dem DOM wollen die Bürgerfunker auf die bevorstehende Novelle des Landesmediengesetzes und die daraus resultierenden Folgen drastisch aufmerksam machen. 

Die Protestveranstaltung steht unter dem Motto: "Politik schafft BÜRGERfunk ab!"

Musikalisch gestalten das "Requiem" u.a. Gerd Köster, Wilfried Schmickler, Heinrich Pachl und Rolly Brings.

"Trauer"- und Klagereden halten u.a. der Vizepräsident des Landtages Oliver Keymis, Dr. Wolfgang Uellenberg (DGB-Vorsitzender Region Köln), Marc Jan Eumann, (medienpolitischer Sprecher der SPD im NRW Landtag) Hermann-Josef Doerfner (stellv. CDA-Vorsitzender) und Hannelore Bartscherer (Vorsitzende des Katholikenauschusses Köln) und Manfred Kock (ehemaliger EKD-Ratsvorsitzender + Präses der evangelischen Kirchen).

[Handzettel/Plakat runterladen ausdrucken und verteilen]

 

26.01.2007

Erste Lesung der Novelle des Landesmediengesetzes

12. Rundfunk-Änderungsgesetz NRW 

Nach gut 57 Minuten kontroverser Debatte mit fester Rednerliste wurde der Entwurf des 12. Rundfunkänderungsgesetzes (Tagesordungspunkt 3.) bei einer Gegenstimme an den Hauptausschuß des Landtages (federführend) und an den Ausschuß für Schule und Weiterbildung zur weiteren Beratung überwiesen. 

Besondere Beachtung sollte man dem Redebeitrag von Thorsten Schick schenken, der am Ende seiner knapp 4 Minuten langen Einlassung seine "Auftraggeber" klar erkennen ließ: Wir bekommen nicht nur von Verlegern Beifall - fragen sie in den Redaktionen nach, auch die Chefredakteure zollen uns Beifall. Schick macht keinen Hehl aus seiner klaren Parteinahme zugunsten seiner Nebentätigkeits-Auftraggeber. Er sieht auch kein Befangenheitsproblem!

Der Redebeitrag von Oliver Keymis hat uns als IGR-NRW sehr aus dem Herzen gesprochen!   

Dokumentation der Landtagssitzung:

[offizielles Protokoll der kompletten Landtagssitzung]

Audio-Mitschnitte in Reihefolge der Rednerliste:

[Dr. Michael Brinkmeier (CDU)]

[Ralf Witzel (FDP)]

[Claudia Nell-Paul (SPD)]

[Oliver Keymis (GRÜNE)]

[Minister Michael Breuer)]

[Thorsten Schick (CDU))]

Unter Tagungsordnungspunkt 4 wurde über die steuerliche Begünstigung des Ehrenamtes "Hilfen für Helfer" beraten. Da dieser Tagesordnungspunkt auch mit dem ehrenamtlichen Engagement vieler Kommunikationshelfer in Radiowerkstätten zu tun hat, fügen wir dieser Dokumentation noch einen recht aufschlußreichen Redebeitrag von Minister Dr. Helmut Linssen bei:

[Minister Dr. Helmut Linssen (CDU)]

 

25.01.2007

IGR-NRW sendet eindringlichen eMail-Appell an alle Abgeordneten 

[IGR-eMail lesen]

Antworten einiger Parlamentarier bzw. deren Fraktionen:

[Oliver Keymis antwortet sofort]

[Mail von Svenja Schulze lesen]

[Mail von Helmut Loos lesen]

 

25.01.2007

Bürgerfunker maßlos enttäuscht von Politik 

16 Jahre Aufbau wertvoller medienpädagogischer Infrastrukturen und ehrenamtlicher Arbeit werden von der Landespolitik, sollte der Gesetzentwurf Wirklichkeit werden, mit einem Federstrich zunichte gemacht. 

Enttäuschung und ohnmächtige Wut verschaffen sich Raum:   

-       Der CDU/FDP-Entwurf zur LMG-Novelle gehört vom Tisch. 

      Durch ihn wird die Qualität im Bürgerfunk nicht verbessert, sondern der Bürgerfunk wird zerschlagen. 

      Wenn dieser Entwurf zum Gesetz wird, werden wir die Radiowerkstatt schließen müssen.

-       Kulturradio, Bildungsradio, Umweltradio, Seniorenradio, Radio für Menschen mit Behinderungen braucht Sendezeiten vor 21 Uhr - Bürgerfunk OFFEN FÜR ALLE!

-      Es gibt so viele Senioren, die in der Radiowerkstatt eine Aufgabe gefunden haben. Ohne Bürgerfunk gibt es keine Zukunft für diese Menschen.

-      Wir haben in all den Jahren ca. 800 Menschen betreut. Davon 43 Menschen mit Behinderungen. Zusätzlich wurden 31 junge Menschen hier ausgebildet. 3 weitere sind in Ausbildung und 9 Anfragen für einen Ausbildungsplatz stehen an. Wir haben zwar nur einen kleinen Beitrag für die Gesellschaft in NRW geleistet, aber jeder Einzelne ist wichtig. Wenn diese Möglichkeit wegfällt, sind wir noch viel mehr gehandikapt weitere Menschen in den Arbeitsprozeß einzubinden. Unsere Bürgerfunk-Redaktion sucht schon nach anderen Wegen, aber die wenigen bisherigen Fördergelder (ca. 20.000,- Euro pro Jahr) würden schon helfen, hier wie bisher weiterzumachen. Im Vergleich werden für eine ähnliche Einrichtung in Niedersachsen mehr als 200.000,- Euro im Jahr gefördert. Wir denken, unsere Politiker sind zur Zeit nur etwas geblendet von Radio-NRW-Promotern, wahrscheinlich gibt es auch "Verwandtschaft" dort. Wir sind aber überzeugt, dass sie uns dieses wichtige Instrument nicht wegnehmen werden, wenn sie wissen, wer da mal wieder in die eigene Tasche arbeitet. Wir arbeiten übrigens jede Woche 30 Stunden pro Betreuer ehrenamtlich hier und ernähren trotzdem eine Familie. Mit Urlaub ist allerdings schon seit Jahren nichts zu machen.

-       Ich bin enttäuscht darüber, dass uns, den Menschen mit Handicap, durch eine Gesetzesänderung zum Bürgerfunk die Möglichkeit genommen wird, die Gesellschaft so oft wie möglich mit unseren Sendungen über unseren Alltag zu informieren und sie darüber aufzuklären, wie einfach es ist, miteinander umzugehen. Es gibt sichtbare und unsichtbare Behinderungen, und nicht jeder hat ohne ein bürgernahes Radio die Möglichkeit, gehört zu werden.

-          Schulen und Schüler nutzen den Bürgerfunk schon seit Anbeginn für das Erlernen und praktische Umsetzen von Medienkompetenz. Wenn die Landespolitik nun mit den Bürgerfunk-Medienkompetenz-Projekten für Schulen das Rad neu erfunden zu haben glaubt, befindet sie sich auf dem Holzweg! Projekte sind immer Strohfeuer; nur die jahrelange Basisarbeit der Radiowerkstätten hat nachhaltiges Engagement gefördert! Projekte sind was zum Angeben für die Projektförderer. 

-     Der Bürgerfunk wurde in NRW vor ca. 20 Jahren geschaffen, um "Partizipation, Medienkompetenzvermittlung und lokalpublizistische Ergänzung" zu ermöglichen. Die privatwirtschaftlichen Radios wurden nur unter der Bedingung zugelassen, dem Bürgerfunk entsprechend Raum zu lassen.
Auch wir, die Greenpeace-Gruppe, produzieren immer wieder Sendungen für den Bürgerfunk - gemeinsam mit einer unabhängigen Radiowerkstatt. Somit sind durch die neuen Novellierungs-Planungen nicht nur die Meinungsvielfalt in den Lokalsendern,
sondern auch ganz konkret unsere Greenpeace-Sendungen in Gefahr.  

-     CDU und FDP in Düsseldorf kritisieren die bisherige Sendeminutenförderung, die eine finanzielle Grundsicherung für die Radiowerkstätten darstellt, als Gießkannenprinzip. Dem hingegen hängen sie über den Gesetzentwurf die Radiowerkstätten an den Tropf der Projektförderung. Diese wiederum ist voll abhängig vom Wohlwollen des Lokalradios. Da kann man sich an allen 10 Fingern abzählen, dass die Radiowerkstätten auf gemeinnütziger e.V.-Basis wegen mangelnder finanzieller Planungssicherheit gezwungen sind zu schließen. Und dann ist es aus mit der Meinungsfreiheit für den Bürger.

 

11.01.2007

Deutsche Welle auf arabisch über den Bürgerfunk 

In einem 14-minütigem Beitrag stellte die Deutsche Welle Anfang Januar 2007 den FLoK (Freier Lokalrundfunk Köln), die Gruppe "Vox Populi" und die derzeitigen Probleme mit der Landespolitik und Gesetzesnovelle in arabischer Sprache in ihrem internationalem Programm vor. 

[DW-Sendung im Originalton anhören

 

10.01.2007

CDU/FDP-Gesetzesnovelle will Meinungs- und Kulturfreiheit beenden 

Der mit Landtagsdrucksache vom 4. Januar 2007 veröffentlichte Entwurf der Novellierung des Landesmediengesetzes [Gesetzentwurf lesen] zerstört in einem Federstrich 20 Jahre gewachsene Strukturen des Bürgerfunks und den binnenpluralen Konsens des NRW-Lokalfunks. 

Christoph Schaefler, Vorsitzender IGR-NRW: "Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und seine Regierungskoalition opfern nun ausschließlich dem Kommerz die einzige wirkliche Eckpfeiler unmittelbarer lokaler Bürger- und Medienbeteiligung unter dem Deckmäntelchen der Stärkung der Medienkompetenz."

Das geplante Gesetzesvorhaben kündigt indirekt und einseitig durch seine restriktiven Regelungen die medienrechtlich notwendige binnenplurale Struktur auf, die dem Lokalfunk überhaupt erst die Berechtigung seiner bisherigen erfolgreichen Monopolstellung ermöglicht, ohne hier jedoch für einen nötigen Ausgleich zu sorgen - ein verfassungsmäßig besorgniserregender Akt! Nach der deutschen Verfassung steht Rundfunk im Kontext zu Artikel 5 GG; dieses Recht auf Rundfunkfreiheit haben kommerzielle Sender und Bürgerfunker gleichermaßen. 

Christoph Schaefler hierzu: "Das Ganze ist eine Ermächtigung zugunsten der Lokalradios und des eigentlichen Nutznießers, RadioNRW. Nicht die angekündigte Marktwirtschaft hält damit Einzug, sondern Protektionismus." 

Ganz vergessen scheint aber, daß auch der private Rundfunk in Deutschland primär ein Kulturgut zu sein hat und wirtschaftliche Interessen nur der Sicherung dieses Grundsatzes dienen dürfen; das Bundesverfassungsgericht hat in allen Rundfunkurteilen hierzu klare Urteile gefällt. Gerade aber diesen Grundsatz, der Wahrung des Kulturgutes Rundfunk, verletzt der Regierungsentwurf nun dramatisch! 

Noch vor einem Monat hatte die Staatskanzlei im Auftrage von MP Rüttgers mit blumigen Worten auf einen "Offenen Brief" des IGR-NRW geantwortet und sich geradezu zum "Retter" des Bürgerfunks erklärt; siehe auch Artikel vom 15.12.2006. Rüttgers bescheinigt dem Bürgerfunk in weiten Strecken ein Programm von guter Qualität und begrüßt ausdrücklich das damit verbundene soziale Engagement. [...]  "Allerdings sind durchaus Verbesserungsmöglichkeiten der Rahmenbedingungen, unter denen Bürgerfunk bisher stattfindet, vorstellbar." und daher erläutert Rüttgers, daß die Koalitionsfraktionen "unter Einbeziehung der Beteiligten ein neues Konzept zu entwickeln" gedenken. Und um die Bürgerfunker zu beruhigen, schreibt Rüttgers mit Datum 14.12.2006: "Bisher ist noch nichts entschieden." Drei Wochen später (zwischendurch war Weihnachten und Neujahr) ist alles entschieden! [kompletten Brief lesen] 

So sollen zukünftig statt bisher maximal 120 Minuten nur noch 1 Stunde (real sind nur 48 - 52 Minuten möglich) täglich gesendet werden dürfen. Es muß deutsch gesprochen werden; außerdem muß der Bürgerfunkbeitrag einen Lokalbezug aufweisen. Sendestart soll 21:00 Uhr sein; am Wochenende kann das Programm des Bürgerfunks früher (19:00 Uhr) beginnen. Der Chefredakteur entscheidet, ob und wann "Radio aus der Schule" im Bürgerfunk gesendet werden darf: nachts !! 

Dies alles kommt einer Zensur gleich und beendet an dieser Stelle das Recht auf Meinungsfreiheit und den binnenpluralen Konsens. 

Die komplette nichtkommerzielle Unterstützungsstruktur, rund 150 Radiowerkstätten in NRW, die den radiobegeisterten Bürgern bislang die Infrastruktur zum Senden bereitgestellt hat, ist in ihrer Existenz bedroht. Die bisherigen Sendeminuten-Zuschüsse für Raummieten von Studios und Büros, sowie für Personalkosten sollen erst einmal ersatzlos wegfallen. 

Übrig bliebe dann die große ehrenamtliche Struktur, die ohne eine professionelle Koordination den großen neuen medienpädagogischen Aufgaben kaum gewachsen wäre. Keinerlei Übergangsfristen sieht der Gesetzesentwurf vor; keine Zeit und Gelegenheit für Radiowerkstätten, sich gezielt und planmäßig den neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Gerade aber zur Wahrung des hohen professionellen Standards brauchen die Radiowerkstätten eine zuverlässige Planungssicherheit!  

Statt dessen will man mit medienpädagogischen Projekten die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken, die dann hierbei auch einen Bürgerfunkbeitrag produzieren können, der dann, wenn er dem Chefredakteur genehm ist, auch gesendet werden kann.

Die neuen/alten Radiowerkstätten müssen sich einem Zertifizierungs- und/oder Testierungsverfahren unterwerfen, um auch zukünftig dann im Rahmen von Projekten und Qualifizierungsmaßnahmen weiterhin eine öffentliche Unterstützung zu erhalten. Wie unter solchen Vorzeichen eine gesunde Unterstützungsstruktur für einen täglichen Bürgerfunkbetrieb aufrecht erhalten werden kann, ist kaum zu beantworten. Vielmehr ist anzunehmen, daß ein Großteil der Radiowerkstätten die Arbeit wegen mangelnder Planungssicherheiten einstellen muß, also schließen wird. Wertvolle Medienkompetenz wird so zerstört!

Statt einer flächendeckenden Medienkompetenzvermittlung wie bisher, kommt nun die Zeit der Projekt-Strohfeuer. 

Der Gesetzgeber hatte sich aber gerade im Vorfeld seiner Novelle mehrfach negativ darüber geäußert, daß die bisherige flächendeckende Sendeminuten-Förderung nach dem Gießkannenprinzip erfolge - was er nun selber plant, übertrifft das bisherige Fördermodell in seinen negativen Auswirkungen um ein Vielfaches. 

[Presseerklärung IGR-NRW im Original]

[NRW-Pressespiegel zur Gesetzesnovelle]

 

09.01.2007

Neujahrsbescherung von Jürgen Rüttgers: Schwarz-gelbes "Ermächtigungsgesetz" 

- Wehret den Anfängen !!! -

Mit einer Drucksache vom 4. Januar 2007 legt die Landesregierung die lang angekündigte Novelle zum Landesmediengesetz vor. Kurzes Fazit nach zwei Tagen Reflektion: Wenn diese Novelle so umgesetzt wird, wie sie dort formuliert ist, ist dies der Tod der einzigen und letzten aktiven Demokratieteilhabe, dem Bürgerfunk. 

Unter dem Deckmäntelchen (Worthülse) der Medienkompetenz- und Qualitätssteigerung soll ein Gesetz Einzug halten, welches dem Kommerz die 100%-ige Ermächtigung zuschreibt und eine Kulturpolitik verwirklicht, die keinen Raum mehr für Kreativität, Vielfalt und "Artenreichtum" zuläßt: Deutsch den Deutschen! 

Und der Chefredakteur ist der Kontrolleur der nach dem Gesetz gelebten Medienkompetenz - das ist so, als wenn der Geschäftsführer von Aldi ermächtigt würde, die Qualitätsmaßstäbe des deutschen Lebensmittelrechtes zu definieren und diese gleichzeitig auch noch zu exekutieren, also die Kontrolle auszuüben!

Parteien und Politik sind ganz offensichtlich nur noch Handlanger des Kommerzes. Die binnenplurale Struktur des NRW-Lokalfunkmodells ist faktisch dann nicht mehr existent. Es manifestierten sich demnächst publizistische Doppel- und Dreifachmonopole.

Der grundgesetzliche Gedanke des Bürgerfunks von Meinungsfreiheit, Medien- und Demokratieteilhabe verkommt zur Farce. 

Die Bürgerfunker wurden in den letzten Monaten immer mehr an der Nase herumgeführt. Institutionen wie der LAK und das QMB-Projekt dienen der CDU-FDP-Koalition zur Legitimation ihrer knallharten Abschaffung von Meinungs- und Kulturfreiheit.  

Was ist nun zu tun?

Der Protest muß massiv verstärkt werden: Vor allem die "konservativen" und der CDU nahestehenden Bürgerfunker und ihre Unterstützer sind nun gefordert, der Regierungskoalition in Düsseldorf mehr als nur eine rote Karte zu zeigen!  

Andererseits müssen auch parallel alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft werden: Von Seiten des IGR-NRW wurden für den Fall, der sich nun in Form des Gesetzentwurfes abzeichnet, rechtliche Schritte in Richtung Landesverfassungsgericht etc. angekündigt. 

[Gesetzentwurf lesen] [Begriffserklärung Ermächtigungsgesetz]

 

15.12.2006

MP Jürgen Rüttgers antwortet dem IGR auf seinen "Offenen Brief" 

In einem "Offenen Brief" vom 25. Oktober 2006 [lesen] appellierte der Vorsitzende des IGR, Christoph Schaefler an den Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers zu verhindern, daß der Bürgerfunk durch eine Novelle seiner CDU/FDP-Regierungskoalition in den bisherigen Möglichkeiten erheblich eingeschränkt werden sollte und damit seine Funktion als Vielfaltsreserve, Forum von Meinungsfreiheit und aktiv gelebter Demokratie verlieren würde. 

Jürgen Rüttgers begrüßt in seiner Antwort vom 14.12.2006 ausdrücklich "das soziale Engagement einer Vielzahl von Bürgern, die im Rahmen des Bürgerfunks eine für das demokratische Gemeinwesen außerordentliche Arbeit leisten." Er verspricht dem Bürgerfunk sogar eine Verbesserung der bisherigen Situation: "Allerdings sind durchaus Verbesserungsmöglichkeiten der Rahmenbedingungen, unter denen Bürgerfunk bisher stattfindet, vorstellbar." Weiter stellt er (als Ghostwriter Michael Schneider) am 14.12.2006 fest: "Bisher ist aber noch nichts entschieden."  MP Rüttgers bescheinigt dem Bürgerfunk in weiten Strecken eine gute Qualität. Zum Schluß bemerkt Rüttgers: "Als nächster Schritt wäre ggf. mit einem Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen zu rechnen. Es bleibt mithin abzuwarten, inwiefern ein solcher Gesetzesentwurf die von Ihnen" (IGR-NRW) "kritisierten Änderungsvorhaben tatsächlich aufgreift."

[kompletten Brief der Staatskanzlei lesen] 

 

14.12.2006

Frist für Unterstützer-Unterschriften nochmals verlängert 

Noch bestimmt bis zum 22. Januar 2007 können die Unterschriftenlisten zur "Unterstützung des Bürgerfunks in der jetzigen Form" weiter benutzt, ausgefüllt und an das Bistumsstudio-West in Bocholt geschickt werden. Dort wird nach wie vor der gesamte "Widerstand" koordiniert. 

Grund: Das Gesetzgebungsverfahren verzögert sich weiter - angeblich wegen unerwarteter Verhandlungsschwierigkeiten mit dem Koalitionspartner FDP. 

Nach sehr vorsichtiger Einschätzung kann also der Novellierungsentwurf somit jetzt frühestens zum 24., 25. oder 26. Januar 2007 im Landtag eingebracht werden. Möglicherweise verschiebt das Ganze sich noch mehr in den Frühling 2007hinein! 

Insider vermuten auch, daß man erst die Ergebnisse des QMB-Pilotprojektes abwarte und dann mit der LfM und dem LAK nach einer Lösung suche. 

Festzustehen scheint zumindest, daß die Novelle sich viel schwieriger nun gestaltet, als dies die Koalitionspartner in ihrer Koalitionsvereinbarung salopp formuliert hatten.

Da das ganze Verfahren nun mal wieder ruht, kann die Zeit gut genutzt werden, um nun noch mehr Unterschriften zu sammeln. 

Bislang sind rund 13.000 an Martin Wißmann (Bistumsstudio West) geschickt worden.

Seine Bitte und sein Appell: "Wir sollten sechsstellig werden!" Das meinen auch wir als IGR-NRW und bitten alle Bürgerfunkunterstützer nochmals ganz massiv auf Unterschriften"jagd" zu gehen.

Hier gibt es die Unterschriftenliste [lesen/runterladen/ausfüllen+abschicken] für alle Unterstützer des Bürgerfunks, also vom Produzenten über Freunde + Förderer bis hin zu den Hörern. 

 

12.12.2006

Liberaler Zwischenruf aus Minden-Lübbecke 

"Medienpolitik ist für Liberale nicht nur von ökonomischer Bedeutung. Meinungsvielfalt, kulturelle Identität und bürgerschaftliche Beteiligung gehören zu den Kernelementen liberaler Programmatik" schreibt Dieter Schweppe, FDP-Ratsmitglied aus Lübbecke (Ost-Westfalen) in seinem Papier "FDP und Bürgerfunk in NRW" vom 5. Dezember 2006 an die FDP-Landtagsabgeordneten in Düsseldorf. 

Weiter Dieter Schweppe: "Die aktuellen Angriffe auf den Bürgerfunk sind so alt, wie der Lokalfunk in NRW und dienten schon immer als 'Stellvertreterdebatte' , um von den Defiziten eines überregulierten Rundfunkssystems abzulenken."

Dieter Schweppe setzt sich in seinem Papier auch mit den ökonomischen Auswirkungen des Bürgerfunk auseinander und kommt zu dem Ergebnis, daß der Bürgerfunk keine schädlichen Einflüsse auf das Lokalfunksystem habe. Gerade im Angesichte digitaler Entwicklungen müsse eine Stärkung "lokaler Identität" stattfinden und da gehöre der Bürgerfunk auch dazu. "Selbst der Verband Lokaler Rundfunk (VLR) betonte gegenüber der FDP, daß der Bürgerfunk zumindest zu einem akzeptanzneutralen, wenn nicht gar zu einem, die Hörerbindung steigendem Faktor des Lokalfunks werden kann."

Schweppe kommt zu dem Ergebnis: Die bestehende gesetzliche Bindung des Bürgerfunks an die Zeiten der lokalen Eigenproduktionen (des Lokalsenders) wirkt sich positiv auf die lokale Identität aus. (...) Eine weitergehende gesetzliche Regelung ist auch hier verzichtbar."

Auch in den übrigen Passagen seines Zwischenrufes kommt er zu dem Ergebnis, daß es beim Bürgerfunk gesetzestechnisch weitgehend beim Alten bleiben solle.

Zur Stärkung und Qualitätsverbesserung begrüßt Dieter Schweppe eine freiwillige Selbstkontrolle der Radiowerkstätten: "Der Bürgerfunk sollte ferner stärker in Medien-Kompetenz-Projekte eingebunden werden. Der medienpädagogische Auftrag des Bürgerfunks kann (gerade bei Kindern und Jugendlichen) allerdings nur dann seine Wirkung entfalten, wenn er zu hörerrelevanten Sendezeiten eine größere Öffentlichkeit erreicht.", meint Dieter Schweppe und setzt sich damit für frühe Sendezeiten beim Bürgerfunk ein!           

[komplettes Papier lesen]

 

11.12.2006

kleine Presseschau 2006

11.12.2006: Bürgerfunk sorgt sich um seine Sendezeit (Kölner Stadtanzeiger) [Original lesen] [Online-Fassung lesen]  

08.12.2006: Weniger Radio für alle? (NRZ-Wesel) [Online-Fassung lesen] [Original ansehen + ggf. lesen

08.12.2006: Katholisches Bildungswerk klagt über Gesetzespläne (Kölnische Rundschau) [Online-Fassung lesen

07.12.2006: Wesel kämpft für den Bürgerfunk (NRZ-überregional) [lesen]

29.11.2006: Seit 15 Jahren immer auf Sendung (Kölnische Rundschau Rhein-Sieg/Bonn) [lesen]

28.11.2006: CDU-Oberbürgermeister Schramma zur aktuellen Situation im Bürgerfunk (RWimKBK) [anhören]

26.10.2006: Artikel Kölner Stadtanzeiger über Bürgerfunk-Themenwoche (NRhZ) [lesen]

24.10.2006: Bürgerfunk: CDU "schnallt" Medienlandschaft enger [lesen]

18.10.2006: Bürgerfunk: CDU läßt Katze aus dem Sack (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) [lesen]

03.10.2006: Nutznießer der Abschaffung des Bürgerfunks (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) [lesen]

01.10.2006: Bürgerfunker schlagen Alarm - Themenwoche Bürgerfunk Köln (Evang. Stadtkirchenverband Köln) [lesen]

26.09.2006: Seit 15 Jahren funkts - aber wie lange noch? (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) [lesen]

08.08.2006: LIDL-Funk statt Bürgerfunk (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) [lesen]

25.07.2006: Bürgerfunker sollen leiser funken (TAZ) [lesen]

27.06.2006: CDU als Steigbügelhalter von Radio-NRW (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ)) [lesen]

23.06.2006: Resolution: Politiker wollen Bürgerfunk erhalten (Bonner Generalanzeiger) [lesen]

23.06.2006: Ausschnitt aus Sendung "Hörens" vom FLoK (Bürgerfunk Radio Köln) [hören]

23.06.2006: Der Bürger funkt ! (vision.de) [lesen]

23.06.2006: Lob der Nische (vision.de) [lesen]

20.06.2006: Bürger wehrt Euch - Euer Funk wird geklaut (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ)) [lesen]

14.06.2006: Bürgerfunker gehen notfalls vor Gericht (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ)) [lesen]

01.06.2006: "Die Stimme der Lokalradios" Broschüre vom Verband Lokaler Rundfunk [lesen]

08.05.2006: Wäre der Tod des Bürgerfunks (Westfälische Rundschau) [lesen]

05.05.2006: Zwischen Trampolin und Computer (Westfälische Rundschau) [lesen]

16.02.2006: Bürgerfunk soll Leistung zeigen (TAZ) [lesen]

09.01.2006: Positionspapier zum Bürgerfunk (Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege) [lesen]

 

10.12.2006

Vorsitzende des Kölner Katholikenausschusses stärkt Bürgerfunk den Rücken

Hannelore Bartscherer: "Wehret den Anfängen" und meint damit die Planungen der Landesregierung, den Bürgerfunk in seinen Finanzen und Sendezeiten zu beschneiden. Sie hat daher die Kölner Landtagsabgeordneten angeschrieben, um u.a. damit gegen die angekündigten Restriktionen zu kämpfen. Frau Bartscherer vertritt die katholische Kirche auch in der Veranstaltergemeinschaft von Radio Köln. "Der Bürgerfunk in seiner bestehenden Form muß erhalten bleiben!" fordern Hannelore Bartscherer und Rainer Tüschenbönner. Tüschenbönner ist Leiter der Radiowerkstatt im katholischen Bildungswerk: "Bürgerfunk drückt nicht auf die Quote!"

[KStAz-Artikel dazu im Original lesen] [KStAzOnline-Fassung]

[KR-Online-Artikel dazu lesen]

 

05.12.2006

Bürgermeisterin der Stadt Wesel appelliert an Rüttgers: 

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.11.2006 und der SPD-Fraktion vom 28.11.2006 hat der knapp mehrheitlich CDU dominierte Hauptausschuß der Stadt Wesel per Beschluß die Bürgermeisterin einstimmig beauftragt, sowohl den Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers in Sachen Bürgerfunk anzuschreiben als auch die zuständigen Landtagsabgeordneten um Unterstützung im Sinne des Weseler Beschlusses zu bitten.

In dem Schreiben, welches noch am Tages des Beschlusses veröffentlicht wurde, heißt es u.a.: 

"Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, aus diesen genannten Gründen bittet der Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Wesel sich für den Erhalt des Bürgerfunks einzusetzen:
- eines landesweit einheitlichen Beginns des Bürgerfunks um 18 Uhr;
- Beibehaltung der finanziellen Grundsicherung des Bürgerfunks durch die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen im Landesmediengesetz;
- keine Verengung des Formats durch Anpassung an das Lokalradioprogramm;
- Einstieg in ein differenziertes Fördersystem mit dem Ziel, qualitätstestierte Radiowerkstätten verstärkt zu fördern;
- Beteiligung des Bürgerfunks an der Diskussion einer möglichen Novellierung des Landesmediengesetzes.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wir hoffen, daß Sie unser Anliegen unterstützen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Westkamp
Bürgermeisterin"

[vollständigen Brief lesen] [NRZ-Artikel vom 6.12.06 hierzu lesen]
    

05.12.2006

MdB Aydin aus Duisburg schreibt an Landtagspräsidentin

Auf seinem Briefbogen als Bundestagsabgeordneter schreibt Hueseyin-Kenan Aydin (Wahlkreis Duisburg) einen besorgten Brief an die Präsidentin des Landtages und bittet auch um Verbreitung seines Schreibens an die NRW-Landtagsabgeordneten. Aydin zur geplanten CDU-Landesmediengesetzesnovelle: "... Ich verurteile die Planung der Landesregierung auf das Schärfste ...". [vollständigen Brief lesen]

    

05.12.2006

Position Oliver Keymis, Vizepräsident des Landtages NRW zur CDU-Bürgerfunk-Novelle: 

Im anstehenden parlamentarischen Verfahren wird sich die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN für einen starken und zukunftsfähigen Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Dabei geht es darum, sich möglichen notwendigen Veränderungen zu stellen und damit auch den Ergebnissen des Evaluierungsprozesses der durch Herrn Volpers vorgelegten Studie zum Bürgerfunk in NRW gerecht zu werden.

Der Bewertungsprozess der Arbeit des Bürgerfunks in NRW ist mit den VertreterInnen des Bürgerfunks und der Landesanstalt für Medien LfM gemeinsam vorgenommen worden. Vor diesem Hintergrund sind Veränderungen im System der Finanzierung denkbar.

Allerdings gilt: die Förderhöhe soll nicht herabgesetzt werden, außerdem ist die Verbreitung zu hörerrelevanten Zeiten notwendig, damit der Bürgerfunk auch in Zukunft für die Bürgerschaft wahrnehmbar bleibt.

Im parlamentarischen Verfahren wird sich die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auch weiterhin für einen qualitätvollen und starken Bürgerfunk einsetzen.

[kompletten Text lesen]

 

28.11.2006

Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma äußert sich zum Bürgerfunk 

In der Bürgerfunksendung des "Katholischen Bildungswerkes Köln" vom heutigen Tage äußert sich der CDU-Oberbürgermeister der Stadt Köln zum Bürgerfunk grundsätzlich positiv! 

Eine Verringerung oder Beschneidung der bisherigen Sendezeiten lehnt er ab

In Bezug auf die Sendezeitverschiebung ist er jedoch für Experimente in Richtung spätere Abendstunden offen, die aber jederzeit bei Mißerfolg rückholbar sein sollten.

[Interview im Original hören]

 

17.11.2006: 

GMK stärkt Protest der Bürgerfunker durch Resolution !!! 

Sowohl der GMK-Vorstand als auch die Bundes-Mitgliederversammlung vom 17.11.2006 sprechen sich dafür aus, beim Bürgerfunk in NRW den Status Quo zu erhalten. 

"Die auch von der Landesregierung NRW unterstützte Förderung von Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verliert an Sinn, wenn öffentliche Plattformen für die Medienprodukte der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt werden oder nur zu unattraktiven Sendezeiten angeboten werden." ... 

"Bürgerfunk ist ein Element gelebter Demokratie in NRW und muss in der bestehenden Qualität erhalten werden."

[vollständige Resolution lesen]

Die GMK (Gesellschaft für Medienpädagogik und Medienkommunikationskultur) ist der größte medienpädagogische Dachverband [Information zur GMK] in Deutschland.

   

31.10.2006: 

Mehr Power beim Protest - !!! eindeutige + klare Botschaften verfassen !!! 

Nach Ansicht des IGR-NRW ist die "Kampagne pro Bürgerfunk" ein Schritt in die richtige Richtung, der aber darunter leide, daß die Aktion mit gebremsten "Schaum" und "vorwegeilendem Gehorsam" erfolge. Beispiel Unterschriftenliste: Statt Formulierungen wie "angemessen" oder "möglichst", müssen die Forderungen klarer und eindeutiger rüberkommen. 

Der IGR-NRW stellt daher Alternativ-Material zur Verfügung:

1. Mitmachbestätigung [lesen/runterladen/ausfüllen+abschicken]

    vor allem für die vielen Produktionsgruppen + Promis wichtig, daß sie die Mitmachbestätigung ausfüllen + absenden !!!

2. Unterschriftenliste [lesen/runterladen/ausfüllen+abschicken]

    für alle Unterstützer des Bürgerfunks, also vom Produzenten über Freunde + Förderer bis hin zu den Hörern. 

3. Kölner Handzettel [lesen/runterladen/ggf. verändern + verteilen] als Erklärung zur Unterschriftenaktion

4. Elektronische Unterstützungs-Unterschrift [zusätzlich oder alternativ ausfüllen]

5. [Trailer-1] + [Trailer-2], sowie [Kölner Varianten], mehr Material folgt in Kürze

  

30.10.2006: 

"Kampagne pro Bürgerfunk" formiert sich 

Unter der "Schirmherrschaft" des Bistumsstudio West in Bocholt hat sich die "Kampagne pro Bürgerfunk" gegründet. 

Ziel ist es, möglichst viele Bürgerfunker und Institutionen zu einem gemeinsamen Protest zu ermutigen und über die Ergebnisse umfassend zu informieren.

Außerdem stellt das Bistumsstudio-West flankierende Materialien zur Verfügung:

1. Mitmachbestätigung "Wir kämpfen für den Bürgerfunk" mit guten Anregungen zur Organisation des Protestes [lesen]

2. Argumentationshilfen, warum Bürgerfunk unverändert und ungeschmälert weiter bestehen muß [lesen/runterladen]

3. Unterschriftenliste [lesen]

4. Elektronische Unterschriftenliste [zusätzlich ausfüllen]

Ansprechpartner für den gemeinsamen Protest ist Martin Wißmann:

eMail: buergerfunk@bistumsstudio.de

Tel: 02871-240024

Fax: 02871-240020   

Als äußeres Zeichen des zunehmenden Protestes haben alle Radiowerkstätten in Katholischer Trägerschaft in einer gemeinsamen eMail die CDU-Verantwortlichen (für die LMG-Novelle) angeschrieben. [lesen/runterladen] 

 

26.10.2006: 

"Wenig Speck , viel Falle" - erste Gedanken zum LfM-Papier der zukünftigen Bürgerfunkförderung 

In einer Zeit, in der es um das Überleben des Bürgerfunks geht, beschäftigt sich die Landesanstalt für Medien (LfM) mit Sandkastenspielen wie dem Qualitätsmanagement und nun auch mit der Ausarbeitung der „Grundzüge der zukünftigen Fördersystematik des Bürgerfunks im lokalen Hörfunk“. 

 

Sieht man sich an, wie die LfM den Bürgerfunk fördern möchte, so fällt zunächst auf, dass nur von Zuschüssen die Rede ist, die im Rahmen eines jährlichen Förderhöchstbetrags für die Radiowerkstätten geleistet werden. „Die Einzelheiten werden durch Satzung geregelt.“ Eine Satzung, die heute noch nicht bekannt ist.

Neben der Technik und den Betriebskosten der Radiowerkstätten möchte die LfM auch die Qualifizierung der Nutzer von Radiowerkstätten fördern, wobei „auch Dritte mit der Durchführung beauftragt werden können“.

Darüber hinaus möchte die LfM Pilot- und Modellprojekte lokal fördern und den Transfer auf NRW-Ebene gewährleisten. Dies lässt sich als Möglichkeit für die Radiowerkstätten ansehen, über den begrenzten jährlichen Förderhöchstbetrag hinaus Einnahmen zu erzielen, ist aber gleichzeitig nur mit zusätzlichem personellen und finanziellen Aufwand zu verwirklichen.

Keine Aussagen macht die LfM zu den durch die Umstellung notwendigen Maßnahmen innerhalb ihrer Institution. Um im Rahmen einer dermaßen diversifizierten Förderung die Kontrolle zu behalten, ist schon ein kleiner Rechnungshof notwendig, dessen Finanzierung auch sichergestellt sein müsste.

 

Dagegen schlägt der IGR-NRW vor: Die Abdeckung der Basiskosten einer Radiowerkstatt sollte über eine Produktions-Sendestunden-Pauschale erfolgen, die durch Bestätigung der Ausstrahlung wie bisher nachgewiesen wird. Die testierte/zertifizierte Radiowerkstatt erhält außerdem Zuschläge für Projekte und qualitätsfördernde Maßnahmen, die sie im Jahresbericht nachweisen muss. Der Jahresbericht könnte zusätzlich zum bisherigen Rahmen eine Haushaltsplanung enthalten, deren konkrete Mittelverwendung im Folgejahr berichtet werden muss. Mit diesen Regelungen sind alle Kritikpunkte in Bezug auf Mittelverwendungen abgedeckt!

[komplette IGR-Gedanken lesen

 

25.10.2006: 

MP Jürgen Rüttgers zu 60 Jahre NRW: ... "mehr Freiheit und Gerechtigkeit" ... ! 

Ein "Offener Brief" des IGR-NRW Vorsitzenden:

Sehr geehrter Herr Dr. Rüttgers,

als zentrale Aussage am Schluß Ihrer Rede [komplett lesen] zur Gedenkfeier "60 Jahre NRW" haben Sie die wichtigsten Eckpunkte nochmals als ein Art "Liebeserklärung" zusammengefaßt: 

"Zum 60. Geburtstag fallen Liebeserklärungen nicht mehr ganz so stürmisch und auch nicht mehr ganz so poetisch aus. Deshalb ist meine persönliche Liebeserklärung an Nordrhein-Westfalen etwas nüchterner:

Ich mag die Menschen mit ihrer direkten, schnörkellosen Art,

mit ihrer Bereitschaft für alles Neue, [...]

mit ihren Fähigkeiten und Talenten, [...]

mit ihrem gesunden Empfinden für Gerechtigkeit und Fairness, [...]

Und ich wünsche mir, ich wünsche uns allen: Tun wir alles, damit Nordrhein-Westfalen auch künftig das Land von Freiheit und Gerechtigkeit, Aufstieg und Sicherheit, Miteinander und Füreinander ist.

Glück auf!"

  

Sehr geehrter Herr Dr. Rüttgers,

ganz im Sinne Ihrer Rede: Schmälern Sie den vielen Menschen hier in NRW, die sich tagtäglich und das schon seit 15 Jahren für die Rundfunkfreiheit und die damit verbundene Gerechtigkeit größtenteils ehrenamtlich einsetzen, nicht ihr Recht auf Meinungsfreiheit, Kreativität und Kulturfreiheit !! 

Einige Ihrer medienpolitisch ambitionierten Fraktionskollegen wollen nämlich zu Gunsten des ohnehin schon sehr profitabel laufenden Rahmenprogramms "Radio NRW" die Bürgerfunker massiv in ihren Rechten (60% Kürzungen der Sendezeiten und Abschieben auf Sendeplätze jenseits der 22:00 Uhr) beschneiden und zugleich auch die Zuschüsse aus den Rundfunkgebühren (dienen der Wahrung der Rundfunkfreiheit) erheblich herunterfahren. 

Bislang fördert jeder NRW-Rundfunkgebührenzahler mit lediglich rund 20 Cent pro Jahr den Bürgerfunks und garantiert somit eine wichtige Säule der Rundfunkfreiheit. 

Begründet werden die Restriktionsunterfangen damit, daß man den Lokalrundfunk wirtschaftlich absichern wolle.   

   

In keinem anderen Bundesland war und ist, sofern es ihn dort überhaupt gibt, der Lokalfunk wirtschaftlich besser abgesichert als in NRW. Der Grund für dieses Erfolgsmodell liegt eben in der Zusammenfassung aller am Lokalfunk Interessierten zu einem binnenpluralem Monopol-Lokalrundfunk, der somit keine wirtschaftliche Konkurrenz von einem lokalem Mitbewerber zu befürchten braucht. 

Der einzige Wermutstropfen (zur absoluten Gewinnmaximierung - im Promillebereich) lag und liegt nach Ansicht der Betreiber in der Integration der maximal 2 Stunden Bürgerfunk. Daher schob man diesen Programmplatz dann auch auf immer spätere Sendezeiten. Heute starten die meisten Bürgerfunker ihr Programm entweder um 19:00 oder 20:00 Uhr.

   

Die binnenplurale Monopolsituation des Lokalrundfunks erfordert aber eine Beteiligung aller am Lokalfunk interessierten Kräfte, sonst hätte sie keine rechtliche Legitimation mehr für die Monopolstellung. Der Bürgerfunk erfüllt in dieser Konstruktion die Rolle der "Vielfaltsreserve", also all jener, die sich hauptsächlich als Minderheiten und ohne kommerziellen Hintergrund in diesem Medium "mit ihren Fähigkeiten und Talenten" unter anderem auch "direkt" und "schnörkellos" zu Wort melden wollen; also ganz im Sinne Ihrer Rede, Herr Dr. Rüttgers !

   

Rufen Sie also Ihre medienpolitisch ambitionierten Fraktionskollegen dazu auf, "mit gesundem Empfinden für Gerechtigkeit und Fairness" das Vorhaben zur Novellierung des Landesmediengesetzes nochmals auf den Geist Ihrer Rede hin zu überprüfen und die angekündigten Restriktionen gegen den Bürgerfunk sofort ohne jedes "Wenn und Aber" zu streichen. 

Denn sonst bleibt Ihr Wunsch: "Tun wir alles, damit Nordrhein-Westfalen auch künftig das Land von Freiheit und Gerechtigkeit, Aufstieg und Sicherheit, Miteinander und Füreinander ist" nur eine leere Worthülse !!!

Glück auf Herr Ministerpräsident!

Christoph Schaefler

[Offener Brief als PDF-Dokument]

 

20.10.2006: 

Musiker Christian Ottens mailt an Staatskanzlei: 

[...] "wie will man diesen Vorgang bezeichnen, dass sich die neue Landesregierung herausnimmt den Bürgern mit der aus ihrer Sicht "notwendigen" Novellierung des Landesrundfunkgesetzes Bürgerrechte zu entziehen, um die Effizienz des Bürgerfunks  bzw. die Wirtschaftlichkeit von Sendebeiträgen zu "verbessern". [...]

"Was für ein Demokratiebewußtsein steckt hinter solchen Vorschlägen? 

Verdient eine solche Regierung das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger?! 

Bürgerrechte und Kommerz können nicht gegeneinander aufgewogen werden." [...]

[komplette Mail lesen

Christian Ottens will mit seiner Mail den Bürgerfunkern Mut machen, sich zu Wort zu melden und der Düsseldorfer Regierung die rote Karte zu zeigen. Seine Botschaft an Alle: Mobilisiert den Protest, schreibt Mails und Briefe, macht Sendungen zum Thema des politischen Angriffs auf den Bürgerfunk solange Ihr noch könnt. In ein paar Wochen kann es schon zu spät sein - fangt sofort an !!!

 

19.10.2006: 

LfM-Vorstellungen der zukünftigen Bürgerfunk-Förderung

Schon vor Wochen veröffentlichte die LfM-NRW auf www.lfm-nrw.de ihre Vorstellungen zur zukünftigen Förderung des Bürgerfunks.

Mehr durch ein Versehen sind wir als IGR bislang nicht auf das Papier eingegangen; werden dies aber in Kürze nachholen.

Für diejenigen, die also die weitreichenden Vorstellungen der LfM zur zukünftigen finanziellen Ausgestaltung der Radiowerkstätten noch nicht kennen, können es jetzt hier lesen: [LfM-Papier lesen]

 

17.10.2006: 

"Welle West" - "Musterbeispiel" des zukünftigen Lokalfunks?

Kommentar von Christoph Schaefler 

Die Novelle des LMG-NRW steht zwar noch aus, aber im Kreis Heinsberg wurde die Zukunft schon einmal vorweggenommen:

Normative Kraft ist dort die Radio-NRW-Rundfunkgesellschaft, die alle anderen Beteiligten zu Witzfiguren abgestempelt hat. 

Die LfM-NRW, Hüter des privaten Rundfunks in NRW sitzt gebannt wie das Kaninchen vor der Schlange. Sie haben nicht den Schneid, Radio-NRW zur Raison zu rufen und wenigstens die Mindeststandards des Lokalfunkmodells auch in Heinsberg zu garantieren. 

Die Veranstaltergemeinschaft verschanzt sich hinter technischen Gründen, warum sie den Bürgerfunk nicht ausstrahlt.

Radio-NRW ist doch juristisch betrachtet für die Veranstaltergemeinschaft während der Zeit der lokalen Option nichts anderes als eine neue Betriebsgesellschaft, die zugleich auch noch Programmzulieferer und Rahmenprogrammveranstalter ist. 

Der Rahmenprogrammlieferant Radio-NRW hat qua Gesetz eine dienende Funktion. Ohne eine funktionierende Lokalfunklizenz darf überhaupt kein Rahmenprogramm veranstaltet werden; und ohne den Bürgerfunk also auch kein Lokal- plus Rahmenprogramm!

Warum die LfM-NRW diese einfachen Funktionen des LMG-NRW, die seit über 15 Jahren Bestand haben, nicht erkennen kann, läßt fast vermuten, daß sie eine stärkere Beziehung zu Radio-NRW hat als zum Gesetz. - Oder ist die LfM-Verwaltung nur einfach überfordert?

Ein rechtsfreier Raum, so wie ein LfM-Mitarbeiter dies Bürgerfunkern am Rande einer Tagung erklärte, besteht auf jeden Fall nicht!

Auch technische Gründe, so wie sie für das Aus des Bürgerfunks vorgeschoben werden, sind Schutzbehauptungen. In Bonn senden 7 verschiedene Studios ein 24-Stunden Vollprogramm über die gemeinsame Antenne des Campus-Radios. Und was Studenten technisch können, sollte auch für Radio-NRW und die LfM-NRW realisierbar sein. 

Wie auch immer - wenn eine öffentlich-rechtliche Institution, so wie die LfM-NRW sie nun einmal ist, nicht mehr das Gesetz exekutieren kann, muß man ihr "helfen" und notfalls dazu auch alle Wege beschreiten.

Zu hoffen bleibt nur, daß das Beispiel Heinsberg nicht zur Schablone und Muster für ganz NRW wird! 

 

13.10.2006 + Artikel-Update am 17.10.2006: 

"Welle West" und die LfM beugen das LMG im Kreis Heinsberg 

zum Nachteil des Bürgerfunks und zugunsten von "Radio NRW"

Erst jetzt haben wir erfahren, daß im Sendegebiet des Kreis Heinsberg seit dem 1. August 2006 kein Bürgerfunk mehr ausgestrahlt wird.

Hintergrund ist, daß zum 31. Juli 2006 die Veranstaltergemeinschaft von "Welle West" und deren Betriebsgesellschaft alles Personal nach "Hause" geschickt und die angemieteten Räumlichkeiten wegen wirtschaftlichen Gründen aufgegeben hat. 

Die Veranstaltergemeinschaft "Welle West" ist jedoch weiterhin Inhaber der Sendelizenz

Auf dieser Grundlage nun sendet "Radio NRW" ein 24 stündiges Vollprogramm inklusive eines "Lokalprogramms" von 6 bis 9 Uhr. Das dreistündige Lokalprogramm beinhaltet alles: Lokales Wetter, lokaler Verkehr, lokale News, lokale Beiträge mit O-Tönen, lokale Gewinnspiele und sogar lokale Interviews (auch telefonisch); auch ein lokaler Mitarbeiter von "Radio-NRW" ist vor Ort.  

Dem Bürgerfunk wurde aber von "Welle West" mitgeteilt, daß er ab dem 1. August 2006 nicht mehr ausgestrahlt werde.

Die LfM-NRW verhält sich wie die drei Affen: "nichts hören, nichts sehen, nichts offiziell sagen". Inoffiziell riet sie den Bürgerfunkern die Radiowerkstätten dicht zu machen. Sie könne "Radio-NRW" nicht vorschreiben, den Bürgerfunk auszustrahlen. Sie könnten ja mit Oberhausen direkt verhandeln, ob sie freiwillig den Bürgerfunk ausstrahlen würden. Die ganze Angelegenheit bewege sich in einem rechtsfreien Raum. Soweit die LfM-NRW.

Technischer Hintergrund dieses Sonderprogramms aus Oberhausen für den Kreis Heinsberg ist die NRW gemeinsame "Notfallleitung", diese kann morgens ohne Probleme ausschließlich für den Kreis Heinsberg genutzt werden. Abends wäre das nach Ansicht von "Radio NRW" nicht möglich, weil auf Grund der unterschiedlichen Bürgerfunksendezeiten kein einheitlicher "Slot" da wäre, der dann ausschließlich nur Heinsberg dienen könne.

Dem IGR-NRW leuchten diese Begründungen nicht ein:

1. Wird das "Lokalprogramm" von Welle West über die Notfalleitung gesandt und nicht über die normale Programmschiene von "Radio-NRW"

2. Selbst wenn abends die Leitung nicht genutzt werden kann, so steht sie doch morgens, direkt nach dem Lokalprogramm weiterhin zur Verfügung.

3. Offensichtlich besteht im Kreis Heinsberg noch ein Einspeisepunkt vom "NRW-Notfallkabel" auf die Antenne. Hier könnte ohne große Probleme auch ein zusätzlicher Einspeisepunkt für den Bürgerfunk geschaffen werden, der dann von der VG zum Einspielen des Bürgerfunk "verwaltet" wird.

4. Es besteht kein rechtfreier Raum: Die VG ist Inhaber der Lizenz und muß den Bürgerfunk im Anschluß an das Lokalprogramm, also ab 9:04 Uhr senden!

Die Bürgerfunker wollen nun ihre Interessen juristisch durchsetzen, die hoffentlich als erstes eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit der LfM in Gang setzen müßten!

Nach Ansicht des IGR-NRW ist "Welle West" verpflichtet, den Bürgerfunk auszustrahlen, solange sie die Sendelizenz in "Händen" hält

Auch ein Notbetrieb ändert nichts an dieser Tatsache. Zu einer ähnlichen Situation gab es vor vielen Jahren bereits eine Musterentscheidung: Zu Zeiten der Streiks der Mitarbeiter der Lokalsender mußte der Bürgerfunk trotzdem verbreitet werden. Die Juristen vertraten die Ansicht, daß auch bei Fehlen des redaktionellen Personals, die VG selber die Ausstrahlung zu organisieren habe. Auflösender Bestandteil der Sendelizenz ist die Verpflichtung, den gesetzlich verankerten Bürgerfunk, sofern solche Beiträge vorliegen, ausstrahlen zu müssen! 

Auch dieser Fall zeigt klar, wie die Position von "Radio NRW" zu Lasten des Bürgerfunks weiter ausgebaut wird.

 

11.10.2006: 

CDU MdL Brinkmeier läßt die Katze aus dem Sack 

Im Gespräch mit Vertretern des LAK am heutigen Tage äußerte Michael Brinkmeier recht klar und eindeutig die Position der CDU-Fraktion zum Thema Bürgerfunk. Trotz intensivster Bemühungen der Vertreter von Bürgerfunkspitzenorganisationen die Position des Bürgerfunks seriös darzustellen und zu verteidigen, die CDU bleibt bei ihrem restriktiven Kurs gegen den Bürgerfunk

So soll die Sendezeit generell auf eine Radiostunde (52 Minuten) eingedampft und der Beginn ebenfalls vereinheitlicht werden; gedacht ist an einen Start um 21:00 Uhr. Lediglich für die Zielgruppe Jugendliche und Kinder soll es für das Wochenende bessere Konditionen geben.

Die CDU will noch in diesem Jahr die "kleine Novelle" schnell durch den Landtag bringen. In Kraft treten könnte sie dann zu Beginn des Jahres 2007. Unter Berücksichtigung von Übergangsfristen wäre dann Mitte 2007 mit der vollständigen Umsetzung der Novelle zu rechnen.

Die beim Gespräch anwesenden LAK-Mitglieder waren erst einmal geschockt - Für den IGR-NRW ist das Ergebnis des Gespräches keine Überraschung, denn schon viel früher waren die Signale gesetzt und übers Land verbreitet: In einer Standardantwort der CDU, die CDU-Landespolitiker auf ihren individuellen Briefköpfen an viele besorgte Bürgerfunker versandten [lesen], stand es schon vor Monaten mehr oder weniger offen drin! Nicht ohne Grund schrieb als Reaktion darauf Christoph Schaefler (Vorsitzender IGR-NRW) seinen Offenen Brief an CDU-MdL Thorsten Schick 

[Brief 1 lesen] [Brief 2 lesen]. 

Was ist zu tun?

Ein weiteres Zugehen auf die CDU und FDP ist sinnlos. Daher muß wirklich jede Form von Widerstand gegen die ausschließlich von Wirtschaftsinteressen geprägte "kleine Novelle" mobilisiert werden. Besonders wichtig ist, dabei vor allem auch die CDU-Bürgerfunker und deren Hörer an diesem Prozeß zu beteiligen. Des weiteren wird der IGR-NRW die juristische und medienrechtliche Seite des CDU-Vorstoßes vorprüfen und eine eventuelle Eingabe beim Verfassungsgericht vorbereiten.

Im Gegensatz zu früheren Novellen geht es bei dieser nun um die grundsätzliche Existenz des Bürgerfunks. Sollten die CDU-Vorstellungen so greifen, wie sie den LAK-Vertretern geschildert wurden, wäre dieses das Ende des Bürgerfunks - er hätte allenfalls nur noch eine Alibi-Funktion !!

Einziger Gewinner wäre "Radio NRW", denn die Lokalfunksendezeiten würden nach Wegfall der Bürgerfunkzeiten ganz sicherlich nicht zusätzlich von den Lokalsendern genutzt !!!

[ausführlichen Bericht über LAK/CDU-Treffen lesen]  

 

06.09.2006: 

Thomas Kemper ging - Andreas Krautscheid tritt Nachfolge an

Am 1. September 2006 vollzog sich fast still und leise ein Wechsel in der Spitze der Staatskanzlei: Staatssekretär Thomas Kemper, Regierungssprecher und Leiter der Abteilung Medien verließ nach 15 Monaten fast spurloser Arbeit die Staatskanzlei. 

Zu seinem Nachfolger wurde Andreas Krautscheid ernannt. Der Jurist Krautscheid stammt aus dem Rhein-Sieg-Kreis und hatte sich bei der letzten Bundestagswahl nicht zur Wahl aufstellen lassen. [Informationen über Krautscheid]

Im Gespräch mit dem „Rhein-Sieg-Anzeiger“ begründete Krautscheid, der die Christdemokraten bereits von 1994 bis 1998 im Bundestag vertreten hat, die Entscheidung mit einer Kombination aus beruflichen und privaten Gründen.

Zuvor arbeitete der 45-Jährige, der von Hause aus Jurist ist, in Bonn bei der Telekom-Tochter T-Systems als Beauftragter des Vorstands. Krautscheid: „Nach meinen Ausscheiden aus dem Bundestag habe ich viel Energie investiert, mir wieder eine Existenz aufzubauen.“ Sollte er ein zweites Mal durch eine Wahl in den Bundestag in diese Situation geraten, sei er bereits über 50 oder gehe zumindest darauf zu, dann überlege man sich eine solche Entscheidung sorgfältig.

Man darf nun gespannt sein, was der Jurist Krautscheid, der Rundfunkrecht bislang nur aus der Perspektive der Telekom und Marktwirtschaft erlebt hat, nun im Sinne der Kulturfreiheit des Rundfunks normativ ändern und gestalten wird! 

 

28.06.2006: 

Teilnehmer am QMB-Pilotprojekt stehen fest - Zweifel an Qualität der Auswahl 

Mit dreitägiger Verspätung veröffentlichte am 26. Juni 2006 das QMB-Projekt (QMB = Qualitäts Management Bürgerfunk) die 20 teilnehmenden Radiowerkstätten, die aus einer Auswahl von 51 Bewerbungen mit "Unterstützung" der LfM (Landesanstalt für Medien NRW) bestimmt wurden [QMB-Mitteilung lesen].

Für die Auswahl der Pilot-Teilnehmer hatte zuvor das QMB-Projekt einen Kriterienkatalog mit dem LAK (Landesarbeitskreis Qualitätsoffensive Bürgerfunk) erarbeitet. Bei diesem sollte es darum gehen, möglichst unterschiedliche Radiowerkstattsformen dem "Test" des Pilotprojektes zu unterziehen. In der nun getroffenen Auswahl spiegelt sich jedoch eine ganz andere Zusammensetzung wider, die keineswegs diesen zuvor gemeinsam getroffenen Kriterien entspricht. Die Abweichungen sind erheblich!

Außerdem sind 5 Radiowerkstätten bedacht worden, die Ihren Antrag unvollständig abgegeben haben und somit von der Teilnahme zwingend hätten ausgeschlossen werden müssen! 

"Kritische" Radiowerkstätten, die dem Pilotprojekt gute und wertvolle Anregungen hätten liefern können, wurden trotz zutreffender Kriterien nicht berücksichtigt. 

Wieder einmal mehr drängt sich der Verdacht auf, daß hinter den Kulissen Entscheidungen herbeigeführt wurden, die im krassen Widerspruch zur offiziellen Linie stehen und im Grunde vermeintlich demokratisch angelegte Prozesse unglaubwürdig machen.

Auch die Zusammensetzung der "Reservebank", die bislang im Internet nicht veröffentlicht wurde, jedoch mit den Absagen verschickt wurde, ist recht interessant: Dort wird durch das QMB-Projekt die Radiowerkstatt "Exlex" und somit das QMB selber ins "Spiel" gebracht. QMB-Projektmitarbeiter Thomas Bruchhausen ist gleichzeitig auch Studioleiter (Honorarkraft?) bei "Exlex" [Exlex-Info] und Sprecher des LAK. Ein weiteres Mitglied des LAK sitzt ebenfalls mit der "Radiowerkstatt im BBH" auf der Reservebank. Die Reservebänkler kommen zum Zuge, wenn aus der Auswahl der 20 Radiowerkstätten welche "unterwegs" ausscheiden, wovon auszugehen ist! 

In der nicht erklärten letzten Spalte des "Datenblattes" der am Pilotprojekt teilnehmenden Radiowerkstätten steht als Überschrift "LAK", womit der o.g. LAK gemeint ist. Dort wird suggeriert, daß lediglich 3 LAK-ler in der Pilotphase beteiligt sind. In Wirklichkeit ist es aber so, daß indirekt durch die im LAK vertretenen Organisationen mindestens 7 weitere LAK-Anbindungen beteiligt sind - plus der 2 Reserve-Nennungen. [mit Absagen verschicktes Datenblatt lesen]

  

16.06.2006: 

Sehr geehrter Herr Thorsten Schick ! (Teil 2) 

Man muß das Rad nicht ständig neu erfinden !!!

 

Im Teil 1 unseres "Offenen Briefes" als Reaktion auf Ihr Schreiben vom 31. Mai. 2006 haben wir uns vorrangig mit der Funktion des Bürgerfunk beschäftigt.

In unserem heutigen Text wollen wir auf die weiteren von Ihnen angesprochenen Punkte kommen:

- Förderung des Bürgerfunks

- Rolle der Radiowerkstätten 

- Qualitätsmaßstäbe für Bürgerfunk 

- Sendezeiten des Bürgerfunks 

- fremdsprachige Beiträge 

- Wettbewerb im System zur "Standardverbesserung" 

 

Die unter den Spiegelstrichen angesprochenen Themenkreise sind auch nach unserer Ansicht diskussionswürdig, aber andererseits stehen wir nicht auf Opportunismus und meinen auch nicht, daß alles, was scheinbar neu erfunden wird, auch besser funktioniert - und, daß alles Bisherige sich überholt und nicht bewährt hat. 

Daher werden Sie bei uns zu den o.g. Themenfeldern eine eher konservative Position finden: Bewährtes erhalten - Neues behutsam gestalten !!! 

Schon lange ist das System der Radiowerkstätten, mit dem was sie leisten, vielfach hoffnungslos mit überwiegend ehrenamtlicher Arbeit überlastet und finanziell insoweit überfordert, als daß keine Mittel da sind, die notwendige Betreuungsarbeit weiter zu professionalisieren und dies durch stärkeren Einsatz hauptamtlicher Kräfte. Das ehrenamtliche Potential läßt sich nicht beliebig weiter ausbauen. Außerdem bedürfte es zur Koordination dann zusätzlicher hauptamtlicher Kompetenz und entsprechender Finanzierung.

 

Was bislang von Seiten Politik und Interessenvertretern zu den oben angeführten Punkten (hinter den Spiegelstrichen) kam, war im Regelfall Polemik, Behauptung falscher Tatsachen bis hin zur Instrumentalisierung für die eigene Stoßrichtung. 

Der Umgang (Mißbrauch) mit der Volpers-Studie ist das beste Beispiel dafür: Vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen wird behauptet, daß 70% des Bürgerfunks über eine Minutenförderung bezuschußte Musikbeiträge seien und somit die Förderung mit der Gießkanne erfolge. Eine vergleichbare Argumentation wäre, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk 70% seiner Haushaltsmittel zu streichen, weil auch er so viel Musik spielt.

Diese beiden Schlagworte: 70% Musik und Gießkannenförderung verhindern jeglichen seriösen Umgang mit der bisherigen Situation. 

 

Die Politik ist offensichtlich schlecht informiert: 

Seit Anbeginn der Förderung des Bürgerfunks gab es zwei Fördersätze. 

Einen sehr geringen für normale, ohne Betreuung und außerhalb von Radiowerkstätten produzierte Bürgerfunkbeiträge von 0,50 Euro pro Sendeminute. 

Und einen weiteren von derzeit ca. 1,70 Euro pro Sendeminute für Beiträge, die in einer anerkannten Radiowerkstatt medienpädagogisch begleitet produziert werden; der weit überwiegende Teil des Bürgerfunks entsteht auf diese Weise. 

 

Der viel zitierte Prof. Volpers bescheinigt in seiner Studie den Radiowerkstätten unisono, daß sie sehr gute und qualitätsfördernde Arbeit leisten.   

Auch wenn die bisherige Förderung auf Sendeminutenbasis erfolgt, so finanziert sie im Ergebnis eine medienpädagogische Betreuung von sowohl sehr aufwendig gebauten Sendungen, aber auch einfachere monothematische Studiogespräche und Special-Interest-Sendungen, die wie im Rundfunk üblich, auch Musik beinhalten. Mit Gießkannen hat das aber alles nichts zu tun, denn bislang kam das Geld der Förderung vorrangig der Struktur der  Radiowerkstätten zu gute! Und an dieser Stelle hat es sich auch noch durch Drittmittel, andere Sachleistungen und ein ungeheures ehrenamtliches Engagement "vermehrt" bzw. Anreize dazu geschaffen. 

 

Was höchstwahrscheinlich den falschen Eindruck befördert haben mag, könnte sein, daß die Förderung bisher auf den Sendeanmeldungen offiziell von Bürgerfunkgruppen beantragt wird und nicht von den Radiowerkstätten. 

Erst seit der letzten LRG-Novelle können auch Radiowerkstätten den Zuschuß beantragen, was aber nicht der Regelfall ist. 

Dennoch landen auch die von Bürgerfunkern beantragten Zuschüsse im System der Radiowerkstätten, weil diese in den von ihnen benutzten Einrichtungen entsprechende Gebühren zahlen müssen. Sie bekommen den erhöhten Zuschuß nur, wenn sie nachweisen, daß der geförderte Beitrag in einer Radiowerkstatt nach den im nächsten Absatz genannten Kriterien entstanden ist.

 

Die bisherige Förderung wird zwar an Hand der summierten Sendeminuten in Höhe und Umfang errechnet, gewährt wird sie aber für die Bereitstellung von konkreten Beratungs- und Betreuungsaufwendungen. Diese müssen täglich durch Eintragungen in Listen (Studiobelegliste, externe Termine und Seminare) und außerdem jährlich durch entsprechende Berichte dokumentiert nachgewiesen werden. Auch gehört der jährliche Besuch einer mindestens ganztägigen "LfM-Pflichtveranstaltung" zu den Fördervoraussetzungen. Wer nur einen der v.g. Punkte nicht erfüllt, bekommt überhaupt keine Förderung

Es ist also völlig falsch und böswillig zu behaupten, die Förderung erfolge nach dem Prinzip einer Gießkanne und würde nur für die Sendeminuten gewährt! 

Schaut man sich die Haushalte der Radiowerkstätten genauer an, wird man feststellen, daß die bisherige Höhe der Förderung keineswegs zu einer kostendeckenden Situation im jeweiligen Jahreshaushalt geführt hat. 

Was kann also getan werden, damit eventueller Mißbrauch und falsche Eindrücke vermieden werden, und auch den Forderungen der Politik begegnet werden kann?

 

Thema Förderung 

Vorschlag des IGR-NRW e.V. zur zukünftigen Ausgestaltung der Bürgerfunkförderung:

Statt einzelner Bürgerfunkgruppen sollte zukünftiger Zuschußnehmer nur noch die von der LfM-NRW anerkannten Radiowerkstätten sein. 

Daraus ergibt sich: Nicht der Bürgerfunker (Bürgerfunkgruppe) als solcher wird zukünftig finanziell gefördert, sondern nur noch die medienpädagogische Unterstützung als Kommunikationshilfe (Technik, Beratung und Begleitung): Diese garantiert den chancengleichen Zugang zum Bürgerfunk und muß somit als eine  förderungswürdige Aufgabe angesehen werden, die im öffentlichen Interesse liegt!

Es könnte die Differenzierung in zwei Typen von Radiowerkstätten geben: 

1. von LfM-NRW anerkannte Radiowerkstatt (für die Basisbetreuung) und die 

2. zusätzlich zertifizierte oder testierte Radiowerkstatt (zur zusätzlichen Qualitätssteigerung) 

 

Die Abdeckung der Basiskosten einer Radiowerkstatt sollte über eine Produktions-Sendestunden-Pauschale erfolgen, die durch Bestätigung der Ausstrahlung wie bisher nachgewiesen wird. Die testierte/zertifizierte Radiowerkstatt erhält außerdem Zuschläge für Projekte und qualitätsfördernde Maßnahmen, die sie im Jahresbericht nachweisen muß. Der Jahresbericht könnte zusätzlich zum bisherigen Rahmen eine Haushaltsplanung enthalten, deren konkrete Mittelverwendung im Folgejahr berichtet werden muß. Mit diesen Regelungen sind alle Kritikpunkte in Bezug auf Mittelverwendungen abgedeckt!

 

Übrigens, die Zuschüsse für den Bürgerfunk kommen nicht aus Mitteln des Landeshaushaltes, sondern sind ganz geringe Anteile der Rundfunkgebühr!

Einsparungen entlasten den Landeshaushalt somit nicht! 

Und dem Lokalfunksystem kommen Einsparungen beim Bürgerfunk auch nicht zugute, ganz im Gegenteil ! 

 

Dem Bürgerfunk mangelt es grundsätzlich nicht an Qualität seiner Beiträge; das hat er immer wieder im Wettbewerb, sogar mit den Lokalsendern, beim Hörfunkpreis bewiesen.  Da waren die Bürgerfunkbeiträge vielfach besser als die der Lokalsender; dieser Fakt führte dazu, daß die Bürgerfunker aus der Preisverleihung herausgenommen wurden und einen separaten Bürgerfunkpreis mit eigener Veranstaltung verordnet bekamen.

 

Qualität und Bürgerfunk ?

Der Begriff der Qualität wird im Zusammenhang mit dem Bürgerfunk stark mißbraucht: 

Was haben Wort/Musik-Verhältnis und Formatvorgaben für einen Aussagewert und Stellenwert in Bezug auf die Qualität? 

In wie weit garantiert eine Testierung und/oder Zertifizierung die tatsächliche Umsetzung in Richtung Qualität? 

Wir wollen den Versuch unternehmen, einige unterschiedliche Qualitätsbegriffe aufzuzählen: 

- Qualität des Thema

- Qualität des Sendeplatzes

- Qualität des Inhaltes

- Qualität der "Verpackung" und Anmutung

- Qualität der technischen Umsetzung

- Qualität der Ansprache in Richtung von "jung bis alt" - oder nur Zielgruppe

- Qualität der Durchhörbarkeit, also sozusagen der Unauffälligkeit des Beitrages

- Qualität der Auffälligkeit eines Beitrages, im Sinnes eines "Merkbergers"

- Qualität der Glaubwürdigkeit/Authentizität

- usw.

Die spannende Frage ist nun, was paßt von den Qualitätsbegriffen am ehesten zum Bürgerfunk? 

Nach unserer Auffassung: Thema und Inhalt, dazu der richtige Sendeplatz (für jung bis alt) und außerdem ganz wichtig, die Glaubwürdigkeit bzw. Authentizität. Dabei ist es nicht wichtig, daß der Beitrag aus der Sicht des Zuhörers seine eigene Zuhörer-Meinung widerspiegelt, sondern neue Aspekte aus einer anderen Perspektive liefert. Und daher sollte der jeweilige Beitrag gar nicht erst versuchen, eine scheinbar journalistische Ausgewogenheit herzustellen. 

Beim Bürgerfunk erwarte ich Betroffenenradio. Das ist die Funktion eines "Offenen Kanals". 

Eine mögliche Schwachstelle des Bürgerfunks kann hier und da sein, daß er neben seiner Funktion als Gegenöffentlichkeit und Vielfaltsreserve auch zur reinen Selbstdarstellung einlädt. 

Daher könnten wir uns im Sinne der Qualitätssteigerung einen gesetzlichen Hinweis auf die Funktion des Rundfunks vorstellen, der klarstellt, daß auch Bürgerfunk nicht fernab der Zuhörer stattfindet! Weitergehende Vorschriften wie Formatangleichung und Definitionen von Wort und Musikverhältnissen oder gar die Verpflichtung zur verständlichen deutschen Moderation lehnen wir im Sinne der Rundfunkfreiheit, die sich aus Artikel 5 GG herleitet, ab! 

 

Vorschlag des IGR-NRW zur Qualitätssteigerung: 

Änderung des Gesetzes und/oder der LfM-Satzung mit folgendem Wortlaut "Bürgerfunkbeiträge sollten auch darauf ausgerichtet sein, Zuhörer zu erreichen." Damit würde eine Verpflichtung des Bürgerfunks zur Bereitschaft des Erreichens einer gewissen Akzeptanz formuliert, die aber weder in Inhalte eingreift, noch  Formatvorgaben macht und schon gar nicht andere Sprachen oder Kunst ausgrenzt. 

 

Sendezeiten ?

Bürgerfunk funktioniert optimal, wenn er aus allen Bereichen der Gesellschaft seine Zuhörer erreichen kann und diese dann, angeregt durch das Gehörte,  auch selber wieder zu Programmachern werden. Diese Erreichbarkeit ist zu Zeiten des normalen Tagesablauf der Fall. Wenn nur die eigenen Zielgruppen das eigene Programm hören können, verliert der Bürgerfunk seine Funktion und Existenzberechtigung. Dies wäre ganz besonders der Fall, wenn Bürgerfunk ausschließlich zu Sendezeiten jenseits der 20:00 Uhr Grenze stattfände. Das bislang mit keiner einzigen seriösen Untersuchung bewiesene, aber immer wieder polemisch ausgesprochene Argument - Bürgerfunk sei ein Quotenkiller - können wir mit unseren Erfahrungen und Forschungsergebnissen nicht teilen. Nicht der Bürgerfunk ist der grundsätzliche Abschaltfaktor, sondern das Freizeitverhalten und die allgemeinen Gewohnheiten der Mediennutzung. In vielen NRW-Lokalfunksendegebieten kann man mit Beginn der Bürgerfunkzeit sogar leichte Anstiege der Einschaltquoten erkennen. Nach ca. einer halben Stunde nehmen die Quoten dann aber den gleichen Verlauf wie auch die Quoten anderer Sender (inkl. WDR und SWR), die um diese Uhrzeit pro Stunde ca. 50-60 % der Zuhörer verlieren. Bei den Viertelstundenreichweiten des Bürgerfunks sind keine Auffälligkeiten zu erkennen, die eine Behauptung stützen könnten, Bürgerfunk sei wegen seiner Machart und Inhalte Abschaltfaktor! Die um diese Uhrzeit stattfindende "Umverteilung" von Zuhörern in Richtung Fernsehen und Freizeitvergnügen kann weder der Lokalfunk noch Radio NRW stoppen! Man braucht an dieser Stelle das Rad nicht neu erfinden!

 

Fremdsprachige Beiträge ?

Schon jetzt besteht der Lokalfunk und sein Rahmenprogramm zu mehr als 50% aus fremdländischen Beiträgen; zugegebenermaßen ist es die Musik und die darin enthaltenen und für den größeren Kreis der Zuhörer meist unverständlichen Texte! 

Auch die Moderationen und Werbebotschaften transportieren zusehends englischsprachige Versatzstücke und/oder Kombinationen von Deutsch und Englisch bis hin zum Denglischen. Andere Sprachen oder deren Versatzstücke (vor allem türkisch) werden nur benutzt für den "FUN"-Faktor. 

Ich möchte die gesetzliche Regelung und/oder Bestimmung sehen, welche die zuvor geschilderte Programmachart zuläßt und auf der anderen Seite alles weitere fremdländische, ob Sprache oder Musik dann ausschließt. Sollte der jetzigen NRW-Regierung ein solches Husarenstück gelingen, so sei jetzt schon die Verfassungsklage dagegen angekündigt! 

Durch den von uns für eine Gesetzesnovelle vorgeschlagenen "Akzeptanz"-Hinweis (siehe zwei Absätze höher) könnte das Problem von grundsätzlich unverständlichen Programmbeiträgen doch hinlänglich geregelt sein, ohne daß aber gleichzeitig eine Zensur oder gar grundsätzliche Ausgrenzung stattfindet.

Pressegesetze und/oder der Artikel 5 GG verleihen dem Rundfunk die Rundfunkfreiheit - und die gilt für ALLE am Programm Beteiligten!  

  

Wettbewerb zur Standardverbesserung ?

Diese Forderung der CDU läßt uns fragen, wer soll mit wem in einen Wettbewerb treten und welcher Standard soll verbessert werden?

Soll da vielleicht die von Monopolen geprägte Lokalfunklandschaft NRW nun einen Alibi-Wettbewerb auf dem Rücken der Bürgerfunker initiieren?  

Den Programm-Wettbewerb zwischen Lokalfunk und Bürgerfunk hatten 10 Jahre lang schon die Bürgerfunker zu ihren Gunsten entschieden, bis ihre eingereichten Beiträge aus der gemeinsamen Preisverleihung herausgenommen wurden; nachzulesen ist dies in den Skripten der Laudatoren!

Der "Wettbewerb" im Hörfunk und Fernsehen hat jedenfalls an keiner Stelle bislang tatsächlich meßbare Qualitätssteigerungen zustande gebracht. Das Gegenteil ist der Fall: Mit dem Entstehen von "Konkurrenz" und dem daraus resultierendem Kampf um Quoten, wurde das Programm inhaltlich flacher, die Musikfarbe stärker auf Zielgruppen ausgerichtet und die Programm-Methoden/Ideen beim Kampf um jeden Hörer immer skuriler. 

 

Am Schluß stellt sich die Frage, wer steckt wirklich hinter dem Ganzen ? 

Wer wären die Gewinner und Verlierer einer solchen "Reform"? 

Nutznießer scheint uns fast ausschließlich nur Radio-NRW zu sein, also der Rahmenprogrammlieferant, der schon lange still und leise immer wieder beharrlich an den Stellschrauben des Lokalfunks dreht: So soll die Vereinheitlichung der Sendeplätze und Kürzung des Bürgerfunks eine deutliche Verbesserung der Vermarktung von Radio-NRW-Werbeplätzen in den Abendstunden herbeiführen.

Schon jetzt aber ist Radio-NRW unangefochtener wirtschaftlicher Marktführer und das reichweitenstärkste Programm. 

Die Gier kennt keine Grenzen!

Eindeutiger Verlierer wäre die aktiv gelebte Demokratie, der Bürgerfunk und letztlich auch die Glaubwürdigkeit der Politik!

 

Sehr geehrter Herr Schick, wollen Sie sich und die NRW-CDU wirklich zum Steigbügelhalter von Radio-NRW machen ?

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Christoph Schaefler 

Vorsitzender IGR-NRW e.V.

 

13.06.2006: CDU schreibt Serienbriefe - FLoK antwortet individuell

Aus allen Ecken des Landes erhalten wir Hinweise, daß der Brief des MdL Thorsten Schick vom 31. Mai 2006 keine Individualleistung, sondern vielmehr ein durch die CDU-Fraktion ausgearbeiteter Serienbrief ist, der somit die Meinung der gesamten CDU-Fraktion wiederspiegelt. 

Exakt deckungsgleiche Briefe haben viele Bürgerfunker aus dem ganzen Land NRW von "Ihren" jeweiligen CDU-Landtagsabgeordneten erhalten; sozusagen im Hörfunkchargon ausgedrückt: Formatkonformer Einheitsbrei !!

Nach anfänglicher Irritation - "so dummdreist können die", gemeint ist die CDU, "doch nicht sein" - beginnen die Bürgerfunker nun zu reagieren:

- Brief des FLoK an MdL Thorsten Schick [lesen]

- Mail einer Radiowerkstatt [lesen]

- erste Pressereaktion der NRhZ [lesen]

 

12.06.2006: Sehr geehrter Herr Thorsten Schick (Teil 1)

In unserer Berichterstattung haben wir uns in letzter Zeit schon öfters mit der Position der CDU zum Lokalfunk und dem Bürgerfunk auseinandergesetzt. 

Nun erreicht das Thema den vorläufigen Höhepunkt seiner Absurdität. 

In einem Brief vom 31. Mai 2006 antwortet MdL Thorsten Schick auf den besorgten Brief einer Radiowerkstatt aus dem Bonn-Rhein-Siegkreis: 

... "Ziel ist es nicht, das Bürgerradio komplett abzuschaffen." ... "Unsere Diskussion hat außerdem gezeigt, dass der Bürgerfunk keine fremdsprachigen Beiträge enthalten sollte." ... "Tatsache ist, dass journalistische Grundsätze immer wieder missachtet werden. Beiträge sind teilweise inhaltlich einseitig oder es fehlen fundierte Recherchen. Ein weiteres Problem ist, dass sich Sendungen zum Teil an kleine Randgruppen richten und damit für die Mehrheit der Hörer völlig uninteressant sind." ... "Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion hat aber beim Lokalfunk die Sicherstellung des wirtschaftlichen Betriebes besonderes Gewicht." [vollständigen zitierten Brief lesen]

 

Quasi stellvertretend für die vielen Bürgerfunker im Lande NRW erlauben wir als IGR-NRW (Dachverband der Radiowerkstätten und aktiver Rundfunkhörer) auf den Brief von Herrn Schick zu antworten: 

 

Sehr geehrter Herr Schick !

 

Was Sie dem Bürgerfunk in Ihrem Schreiben vom 31. Mai 2006 global vorwerfen, ist aber genau seine bisherige gesetzliche Funktion: 

Bürgerfunk ist Betroffenenradio und somit einseitig!

Bürgerfunk ist aktiv gelebte Meinungs- und Kulturfreiheit und damit auch manchmal unverständlich! 

Bürgerfunk repräsentiert Minderheiten, die in ihrer Summierung durchaus gesellschaftliche Relevanz haben!

Bürgerfunk ist das "Überdruckventil" - oder sind geworfene Steine besser?

Bürgerfunk steht für Beteiligung statt Ausgrenzung!

Bürgerfunk ist Bestandteil aktiver Demokratie!

 

Bürgerfunk ist in seiner Funktion nach wie vor die verfassungskonforme und gesetzliche Vielfaltsreserve des Lokalfunks, die im Zweisäulenmodell die Monopolstellung sowohl des Lokalfunks als aber auch des Rahmenprogramms überhaupt erst legitimiert! 

Und dies gerade vor dem Hintergrund eines immer mehr auf wirtschaftliche Gesichtpunkte ausgerichteten kommerziellen Rundfunks. 

Die Tatsache, daß überhaupt der Rundfunk durch Landesgesetze geregelt werden kann, basiert auf seinem Kulturauftrag. Der kommerzielle Rundfunk wird diesem Auftrag an keiner Stelle mehr gerecht - allenfalls der Bürgerfunk liefert die Legitimität!  

Darum sollten Sie nicht an diesem Ast sägen !!!

 

Zur Erklärung: 

Privater Rundfunk basiert auf dem Recht des Artikel 5 GG; der Bürgerfunk ebenso. 

Beide haben somit ein Recht, ihre jeweilige Meinung frei zu verbreiten: Der eine macht es mit viel Musik und der andere mit Meinungsfreiheit.

Da aber bei Entstehen der Gesetzgebung nicht ausreichend genug Frequenzen für alle Bewerber und Sender vorhanden waren, erschuf vor 17 Jahren die Landesregierung den binnenplural organisierten Lokalfunk mit dem integrierten Bürgerfunk und seinem Rahmenprogramm als dienendem NoName-Programm-Zulieferer.

Die Alternative bei ausreichender Frequenzsituation wäre die Zulassung verschiedenster lokal konkurrierender Sender gewesen; die Folge davon kennen wir aus anderen Bundesländern: Pleiten, Pleiten und nochmals Pleiten. 

Zurück zu NRW: Die Binnenpluralität und Monopolstellung des NRW-Lokalfunk-Konstruktes mußte also sicherstellen, daß alle potentiell am Meinungsbildungsprozeß zu beteiligten Personen und Gruppen gleichberechtigt sich in dem Medium auch wiederfinden, wenn sie denn schon auf eine eigene autarke Frequenz verzichten sollten.

Diesem immer wieder auch durch höchstrichterliche Rundfunkurteile aus Karlsruhe untermauertem Grundsatz wurde das NRW-Lokalfunkgesetz durch zwei Faktoren gerecht:

1. Schaffung der zwei Säulen und damit der Trennung von Geld und Programm bei gleichzeitiger gesellschaftlicher Kontrolle durch die in der Veranstaltergemeinschaft vertretenen üblichen gesellschaftlich relevanten Gruppen, und

2. angemessene Integration des nichtkommerziellen Bürgerfunks, der bei Entstehen des heute noch gültigen Gesetzes ebenfalls angetreten war, eine eigene Sendelizenz zu erhalten.

Der Bürgerfunk ist die Vertretung all der Gruppen und Personen, die sich nicht im gesellschaftlichen Spektrum der Veranstaltergemeinschaft wiederfinden; das ist übrigens auch der Grund, warum Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft, gesetzlich sanktioniert, selber kein Bürgerfunkprogramm machen dürfen, eben deshalb, weil sie ja schon ihr "eigenes" Radio haben.

Ebenfalls durch Gerichtsentscheidungen, die landesweite Relevanz haben, wurde dem Bürgerfunk immer wieder seine besondere, durchaus einseitige Rolle als Plattform zur Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG "bescheinigt". 

Bürgerfunk ist ein "Offener Kanal", der schon vom Gesetz her nicht verpflichtet ist, sich z.B. journalistischen Grundsätzen zu unterwerfen! Er darf einseitig sein und Meinung wiedergeben! Er ist dafür ausdrücklich bestimmt!

Überdies haben auch die Konferenz der Ministerpräsidenten und entsprechende Staatsverträge immer wieder Entscheidungen zur Förderung und zum Erhalt der "Offenen Kanäle" im föderalen System der Bundesrepublik geschaffen. So sind z.B. in Baden-Württemberg und Sachsen, aber auch anderenorts, viele "Freie Radios" legalisiert worden.

Das, was Sie verehrter Herr Schick nun in Ihrem Brief an die eine Radiowerkstatt verlautbaren, verdreht alle Tatsachen und steht im krassen Widerspruch zur gesetzlichen Funktion "Offener Kanäle". 

Mit Ihrem Vorstoß gefährden Sie die Existenzberechtigung und den gesellschaftlichen Konsenz des binnenpluralen Modells. 

Welche Faktoren sollen denn nach Ihrer Ansicht zukünftig auf der Plattform des Lokalfunks die verfassungskonforme Pluralität sichern? 

 

Sie können versichert sein, daß wir als IGR-NRW gerne und konstruktiv an allen die Meinungsvielfalt sichernden Überlegungen und konkreten Umsetzungen mitarbeiten. Wir werden aber kein Rundfunk-Modell mittragen, was den Vorstellungen entspricht, die aus Ihrem Brief zutage treten.

Sollte sich die von Ihnen in Ihrem Brief skizzierte Meinung mehrheitsfähig in Form eines novellierten oder neuen Rundfunkgesetzes durchsetzen, werden wir  im Interesse und zur Wahrung der Meinungs- und Kulturfreiheit die Klärung durch eine höchstrichterliche Entscheidung in Erwägung ziehen.

 

Zu den in Ihrem Schreiben auch noch angesprochenen Punkten der Rolle von Radiowerkstätten, ihrer Funktion und der Förderung kommen wir noch in einem gesondertem Schreiben auf Sie zu. 

 

Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

 

Christoph Schaefler 

Vorsitzender IGR-NRW e.V.

(der Verfasser war 15 Jahre lang Mitglied + stellv. Mitglied der Rundfunkkommission der LfR und LfM)

 

Post Scriptum: Ich würde, wenn ich Thorsten Schick wäre und wie Sie es machen, die Interessen Ihres Arbeitgebers (Lokalfunk Märkischer Kreis) und des kommerziellen Radio-Systems vertrete und davon profitiere, im Landtag ab sofort und in Zukunft mich in Fragen des LRG für befangen erklären! - 

Oder sollen wir Ihnen dabei helfen? 

 

09.06.2006: Gelungener Bürgerfunk

Das für die 2. LfM-Fortbildungsveranstaltung vom QMB-Pilotprojekt gesteckte Ziel, eine gemeinsam erarbeitete Definition "Was ist gelungener Bürgerfunk" demokratisch zu beschließen und zur Grundlage des Zertifizierungsverfahrens werden zu lassen, wurde nicht erreicht.

Am Mitwirkungswillen der anwesenden Radiowerkstattsvertreter und Qualitätsbeauftragten lag es nicht: Trotz Vorliegen vielfältigster Ideen und Vorschlägen  von Seiten der beteiligten Bürgerfunker verhinderten die Organisatoren der Veranstaltung vermutlich durch "Unfähigkeit" die abschließende Bewertung der drei wichtigsten Kriterien für "Gelungenen Bürgerfunk" und durch eine chaotische Tagungsleitung. (Wer sorgt für die Qualität der Qualitätsförderer?)

In aller Eile wurden am Ende die auf Stellwände gepinnten Zettel abfotografiert und die auf "Packpapier" gehefteten, jedoch noch ungewichteten Aussagen zum gelungenem Bürgerfunk zusammengerollt. Nun wird diese Definition wohl im stillen "Kämmerlein" der DHA ersonnen. Die Zettelsammlung dient dann höchstwahrscheinlich als "Steinbruch" für die ankreuzbaren "multiple choise"-Aussagen für die Zertifizierungsfragebögen. [Auswertung Zettelsammlung]

Der Verdacht vieler Teilnehmer, daß sie nur Statisten waren und die Definition schon längst beschlossene Sache gewesen sei, erhärtete sich durch den Ablauf und das jähe Ende der Veranstaltung.

Für uns als IGR-NRW e.V. ist die Definition seit langem klar und ganz einfach: 

Gelungener Bürgerfunk ist für uns, wenn möglichst viele Zuhörer des Lokalsenders durch die Sendungen des Bürgerfunks informiert, aufgeregt oder animiert, selber zu Machern des Programms werden und dieser Kreislauf auf Grund der Qualität des Bürgerfunks immer wieder neue "Nahrung" erhält.

Vielleicht sollte man weniger medienpädagogische "Spielchen" auf solchen Tagungen machen und sich von vorne herein stärker auf das Wesentliche konzentrieren. 

Dazu zählt sicherlich auch, auf den nach wie vor gültigen Funktionsauftrag des Bürgerfunks aufmerksam zu machen, nämlich der medienpädagogischen Unterstützung der Umsetzung des Artikel 5 Grundgesetz!

Wer möchte, daß dieses gelingt, muß weniger "Serientäter" fördern, sondern all das unterstützen, was eine breite Beteiligung erst möglich macht. Dabei steht an der Spitze das, was schon die DLM (Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten) im letzten Dezember (2005) neben der positiven Feststellung der Konsolidierung der Bürgermedien als absoluten Mangel erkannt hat: Die fehlende Akzeptanz in Folge fehlender medialer und werblicher Aktionen und vor allem die fehlende flankierende marketingähnliche Unterstützung durch die Landesmedienanstalten [mehr Infos zum DLM-Papier].

 

08.06.2006: Wer sorgt für die Qualität der Qualitätsförderer ?

Zur 2. Fortbildungsveranstaltung im Jahr 2006 hatte die LfM (Landesanstalt für Medien) die anerkannten Radiowerkstätten nach Oberhausen zum einem Workshop eingeladen, bei dem von allen interessierten Bürgerfunkern gemeinsam und im Konsens die Grunddefinition von "gelungenem Bürgerfunk" erarbeitet werden sollte. 

Soweit die Vorgabe von der LfM und des QMB-Pilotprojektes.

Ob diese Veranstaltung dann tatsächlich dieser Vorgabe entsprach, wird die Zukunft zeigen, aber schon jetzt dürften leise Zweifel angemeldet werden, da es schon in der Durchführung Merkwürdigkeiten gab. 

Der Vertreter von ArtSet (der Testierungseinrichtung) ähnelte im Auftreten den Charakteren, die aus den Motivierungsveranstaltungen großer Firmen bekannt sind. Einleitend nahm er Bezug auf das Buch von Robert M. Pirsig "Die Kunst ein Motorrad zu warten", dessen Titel für alle außer ihn sichtbar mit Overheadprojektor projiziert wurde. Aber jedesmal, wenn er das Buch zitierte und benannte hieß es bei ihm "Die Kunst des Motorradfahrens". Vielleicht ein verzeihlicher Fehler. 

 

Viel Zeit verwandte er darauf, zu erklären, dass es einen Unterschied gibt zwischen "gelungen" und "erfolgreich" und dass es in diesem Zusammenhang um den "gelungenen Bürgerfunk" gehe. Der den Teilnehmern an die Hand gegebene Fragebogen enthielt aber die Aufforderung, die Merkmale und Faktoren zu nennen, die grundlegend für den "Erfolg" einer Bürgerfunksendung waren sowie die Einleitung "Erfolg kann man vermehren, wenn man sich mit guten Erfahrungen und gelungenen Situationen auseinandersetzt und bereit ist, daraus zu lernen".

Die Arbeitsweisenvorgabe war entlehnt aus dem auch schon sattsam bekannten Kreis der pädagogischen Spiele. Zunächst sollten sich je zwei Teilnehmer zusammenfinden und gegenseitig ein "wertschätzendes Interview" führen zu einem von ihnen selbst ausgewählten Beispiel einer Situation oder Sendung aus ihrer Praxis, die sie als besonders gelungen empfunden haben. 

Dafür gab es Fragevorgaben, die aber alle spezifisch auf eine Sendung ausgerichtet waren. Die "Situation" war also schon mal unter den Tisch gefallen. Anschließend sollten die beiden Teilnehmer die Faktoren versuchen zu benennen, die das "Gelungene" ausmachten.

Dann sollten sich jeweils vier der Zweiergruppen zusammensetzen, jeder die Geschichte des anderen Interviewten und die Merkmale vorstellen. Als Ergebnis sollte die Gruppe eine Geschichte auswählen, die dann im nächsten Schritt (in der sich zwei dieser Gruppen zusammensetzten) vorgestellt werden sollte. 

Diese große Gruppe hatte die Memorywände mit sämtlichen genannten Faktoren (teilweise über vierzig) vor sich und sollte sich jetzt (in einer Dreiviertelstunde, was das Erzählen von zwei Geschichten mit einschloss) nicht nur für eine Geschichte für das Plenum entscheiden, sondern auch noch aus der Vielzahl der Faktoren drei auswählen, die man als besonders wichtig empfand.

Schließlich wurde das Ergebnis jeder Großgruppe dem Plenum vorgestellt und damit war die Arbeit für die Bürgerfunker erst einmal beendet. 

Im Gegensatz zu der LfM-Vorgabe, dass gemeinsam und im Konsens die Grunddefinition von "gelungenem Bürgerfunk" erarbeitet werden sollte, wird nun ein Redaktionsteam (wer ist das?) die Faktoren sichten, ordnen und eine Definition erarbeiten, die dann in der Pilotphase als Grundlage für das Qualifikationsmanagement Bürgerfunk dienen soll. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir alle sicher gut beschäftigt waren. Am gewinnbringendsten war wohl der Erfahrungsaustausch. 

Und jetzt machen erst mal die Anderen weiter und wir können abwarten, was dabei herauskommt. 

Hatte die Veranstaltung letztendlich nur eine Alibifunktion und waren die Teilnehmer der 2. Qualifizierungspflichtveranstaltung nur die Statisten dazu?
Und weitere Fragen drängen sich auf: Was hat eigentlich das QMB-Projekt seit August 2005 überhaupt an Vorbereitung geleistet? Und, was hat das gekostet? Steht das in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen? Letztendlich lebt das Projekt von den nicht ausgeschütteten Bürgerfunkförderrestmitteln aus 1998, die gerichtlich in einem mehrjährigen Rechtsstreit dem System der Förderung des Bürgerfunk für 1998 zugesprochen wurden; formal richtig, hätten diese Mittel eigentlich als Nachbezuschussung allen seinerzeit Betroffenen überwiesen werden müssen. Die Verschleppung der Mittel in das Jahr 2005-2007 zugunsten des QMB-Pilotprojektes ist ein nicht unumstrittener Vorgang! Umsomehr aber hätten die Bürgerfunker das Recht zu erfahren, wie mit ihren Mitteln umgegangen wird und wie effektiv der Einsatz der Mittel erfolgt. Schnell drängt sich der Verdacht auf, daß zu Lasten der Bürgerfunkmittel wieder einmal mehr die DHA mit "durchgefüttert" wird; ist nicht auch "Radio NRW" an der DHA (Deutsche Hörfunkakademie) beteiligt? Und sitzen die nicht im gleichen Hause? Und was ergeben sich für Kontakte und daraus resultierende Inkompatibilitäten aus der inhaltlichen und räumlichen Nähe zu "Radio NRW"? Hatten wir nicht schon vor kurzem festgestellt, wie problematisch die Rolle von "Radio NRW" im Zusammenhang mit dem Bürgerfunk ist [
vergl. Bericht vom 05.05.2006]


Eine kurze Randbemerkung zur Qualität der Organisation der Tagung sei noch erlaubt. Zum Mittag gab es Erbsensuppe mit Würstchen und Brötchen, wobei aber die Würstchen und Brötchen irgendwann ausgingen und gewiss nicht weil sich jemand zwei statt eins genommen hätte. Aber auch der Kaffee war schon nach der Mittagspause ausgegangen.

 

07.06.2006: LfM schafft Klarheit in Sachen Fußballweltmeisterschaft + Bürgerfunk

Mit Schreiben [lesen] an alle Veranstaltergemeinschaften und Chefredakteure schafft die LfM-NRW Klarheit in Sachen Bürgerfunk und Sendezeiten für die Sonderberichterstattung über die Fußballweltmeisterschaft. 

Wie wir am 31.05.2006 berichteten, wollen einige westfälische Sendegebiete den Bürgerfunk während der gesamten WM vorsätzlich komplett ausfallen lassen. Dieses wurde mittlerweile von der LfM untersagt! 

Die betroffenen Sender kündigten an, sie würden sich nicht an die Anordnung der LfM halten. Der Streit scheint somit zu eskalieren. 

 

Fest steht aber zweifelsfrei, daß nur dort legal Bürgerfunk ausfallen kann, wenn alle betroffenen Bürgerfunker einer solchen Regelung freiwillig zustimmen - und die Betonung liegt auf ALLE !!! 

Ist nur eine Bürgerfunkgruppe mit der Regelung nicht einverstanden, muß der Sender den Bürgerfunk senden. 

Die Tatsache, daß ALLE an der Regelung beteiligt werden müssen, hängt unmittelbar mit dem gesetzl. Schlangenprinzip zusammen. Bei einem Verzicht einer Bürgerfunkgruppe auf den von ihnen angemeldeten Sendeplatz würde nach dem gesetzlichen Schlangenprinzip die nächste Gruppe nachrücken. Und somit müssen ALLE potentiellen Bürgerfunker zustimmen, wenn nur ein Sendeplatz an den Lokalsender "verschenkt" würde!

  

Ein Recht auf Verschiebung von Bürgerfunkbeiträgen hat nach Auffassung der LfM-NRW der Lokalsender nur bei der Liveberichterstattung von Spielen, an denen die deutsche Mannschaft beteiligt sei. 

Im übrigen empfiehlt sie den Lokalsendern, mit den betroffenen Bürgerfunkern in darüber hinaus gehenden Fällen Einzellösungen zu verhandeln. 

Fazit: Langsam stellt sich die Frage, wer hält sich in diesem Land an Gesetze und wer nicht !!!

 

31.05.2006: vorsätzlicher BürgerfunkTotalausfall wegen "Fußballweltmeisterschaft"

Per eMail teilten in einigen wenigen NRW-Lokalfunk-Sendegebieten die Chefredakteure und Veranstaltergemeinschaften den Bürgerfunkern lapidar mit: "daß es wegen unserer Berichterstattung zur FIFA WM 2006 zu Beeinträchtigungen des Bürgerfunks kommen wird." ... "Somit treten alle anderen Interessen hinter denen der WM-Fans zurück" ... "Soll heißen: Wir senden keinen Bürgerfunk an den WM-Spieltagen. Das ist nach meiner Rechnung mit dem Verzicht auf 60 Bürgerfunk-Sendungen verbunden. Dafür bitten der VG-Vorstand und ich um Verständnis." ... "Mit freundlichen Grüßen U.H., Chefredakteur"

Die in der zuvor zitierten Mail mitgeteilte Ankündigung, 60 Stunden Bürgerfunk zu streichen, ist, wenn es tatsächlich dazu kommt, ein vorsätzlicher Gesetzesverstoß! Nach bestehender Gesetzeslage kann der Lokalsender Bürgerfunksendungen wegen aktueller Berichterstattung zwar verschieben, muß den Ausfall aber auf adäquaten Sendeplätzen nachholen und außerdem am Ursprungssendeplatz auf die Verschiebung in geeigneter Weise hinweisen. Kein vernünftiger Bürgerfunker würde sich gegen eine gesetzlich einwandfrei gehandhabte Verschiebung auf gleichwertige Sendeplätze wehren!

Die Veranstaltergemeinschaft kann aber auch grundsätzliche Änderungen des Programmschema beschließen; hierfür braucht sie jedoch, neben der frühzeitigen Anzeigepflicht, letztendlich die kongruente Zustimmung der LfM-NRW. 

Bürgerfunk jedoch ersatzlos zu streichen, ist ein ungeheurer Vorgang, der zeigt, auf welch hohem Roß einige Chefredakteure zu sitzen glauben. Es zeigt auch, welche Hochnäsigkeit und Arroganz diese Personen steuert.

Bislang scheint es so, als wenn die Auswüchse Einzelfälle sind und sich in einer Art konzertierter Aktion als "Testballon" in nur zwei Verbreitungsgebieten abspielen. 

Möglicherweise ist diese Provokation auch von politischer Seite lanciert, um so die Bürgerfunker zu überzogenen Reaktionen zu provozieren, um dann ein Alibi für weitere Einschnitte oder Regelungen zu haben.

Fakt ist: Eine ersatzlose Streichung des Bürgerfunks ist ein Gesetzesverstoß, der zum zeitweiligen Verlust der Sendelizenz oder hohen Bußgeldern führen könnte. Ob schon die Ankündigung, dies zu tun, einen Gesetzesverstoß erfüllt bzw. eine 'Ordnungswidrigkeit ist, mögen wir nicht sagen können. 

Formal muß nun, weil auch Eile geboten ist, sofort die LfM-NRW von diesen Vorgängen in Kenntnis gesetzt und um ein Einschreiten gebeten werden.

Wenn die LfM-NRW dann in nicht ausreichender Form darauf reagieren würde, müßte die Angelegenheit und das Senderecht im Wege eines Eilverfahrens vor dem zuständigen Verwaltungsgericht durchgesetzt werden.

Auch die zuständigen Veranstaltergemeinschaften, die Inhaber der Lizenz sind, sollten sofort angeschrieben und auf den angedrohten Gesetzesverstoß und dessen Unzulässigkeit hingewiesen werden. 

Auch darauf haben sich die Chefredakteure schon vorbereitet. Sie drohen den Bürgerfunker, wenn diese sich gegen ihre Ausfall-Anordnung widersetzen würden, zukünftig den Bürgerfunk ganz pingelig zu behandeln und nur noch das gesetzliche Minimum der Bürgerfunksendeminuten zu gewähren.

Bei solchen Drohungen sollten die Bürgerfunker ganz selbstbewußt nicht einknicken und umgekehrt dann genau hinschauen bzw. hinhören, wieviel Minuten und Stunden die Lokalsender über ihre lizenzierte Sendezeit hinaus im Wege der Sonderberichterstattung über die WM und auch andere Ereignisse senden!

Denn von diesen Zusatz-Sonder-Sendezeiten muß der Lokalsender auch 15% den Bürgerfunkern als zusätzliche Sendezeit gewähren - Also das bitte nicht vergessen !!!

 

16.05.2006: Zukünftig Bürgerfunk + Lokalfunk nur noch Alibifunktion ??

Der "Flurfunk" trommelt es, die "Spatzen" pfeifen es von den Dächern und die "Auguren" flüstern es: Der Bürgerfunk muß weg, damit die Frequenz dann Radio-NRW ganz allein gehört! Ganz allein? Ja, selbst der Lokalfunk ist doch weitgehend schon von Radio-NRW ferngesteuert. Die Musikfarbe, die Auswahl der Titel und die Stundenuhr werden von Radio-NRW auch im Lokalfunk bestimmt. Damit beherrscht Radio NRW neben dem Nachrichten- und Werbeblock über 85% des restlichen Lokalprogramms und ist, wie es ja um 0:00 Uhr jede Nacht im Lokalfunk tönt: Verantwortlich für das Programm ist die "Radio-NRW GmbH", Frau Elke Schneiderbanger. Ganz still und leise hat Radio-NRW Punkt für Punkt seine Philosophie durchgesetzt. Einzig der Bürgerfunk stört nun noch die "Kreise". Um auch die Abendstunden noch vermarkten zu können, muß eine einheitliche Sendestrecke (53 Minuten Länge) für den Bürgerfunk her: 22:00 Uhr scheint da für Radio-NRW am verträglichsten. Selbst der sonst in seiner Bürgerfunkkritik nicht zimperliche VLR (Verband Lokaler Rundfunk) stellt sich in diesem Punkt hinter die Bürgerfunker und argumentiert: "Wenn Bürgerfunk um 22:00 Uhr startet, hat er nur noch eine Alibifunktion - er wäre dann quasi ad ab surdum geführt - dies sei nicht hinnehmbar."

Auch Bürgerfunk muß die Chance haben, am lokalen Meinungsbildungsprozeß und publizistischen Geschehen gleichberechtigt teilzuhaben. Auf Sendeplätzen jenseits der 20:00 Uhr Grenze ist dies schwerlich möglich wie alle Reichweitenuntersuchungen zeigen. Das ist die Hauptnutzungszeit des Fernsehprogramms. Der Rundfunk, ob öffentlich-rechtlich oder auch privat kann diese Gewohnheiten nicht auf den Kopf stellen. Nicht der Bürgerfunk ist der Abschaltfaktor, sondern die Gewohnheit der Hörer, die dann zu Fernsehzuschauern werden.

Zur rundfunkrechtlichen Erinnerung: Bürgerfunk ist in dem Monopol-Modell des Lokalfunks, eine zur Wahrung der Binnenpluralität notwendige Vielfaltsreserve! Das hat schon das Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgericht zur damaligen CDU-Klage festgestellt. 

Auch wenn Prof. Volpers in seiner Studie dem Bürgerfunk nachsagt, er hätte diese Funktion vielfach nicht bedient, kann dies kein Grund sein, das binnenplurale Modell quasi zum rein monopolistischem Modell mit dem faktischen Verschwinden des Bürgerfunks (Abschieben in die Unbedeutsamkeit) umzubauen. 

Wir dürfen uns als Bürgerfunker auf keinen Fall im vorwegeilendem Gehorsam einreden lassen, wir hätten auf diese Funktion (Vielfaltsreserve) keinen Anspruch mehr, da

1. verwirkt (siehe Volpers-Studie), 

2. nicht mehr notwendig, weil die Vielfalt sich schon über andere Verbreitungswege wie Internet und z.B. Podcast herstellen würde, und 

3. die EU-Gesetzgebung das sowieso ganz anders sehe, nämlich privaten Rundfunk als reines Wirtschaftsgut.

Noch haben wir ein föderales System und der Rundfunk wird von unseren Verfassungsorganen als Kulturgut definiert. Rundfunk ist Bundesländersache und nicht der EU untergeordnet!

Außerdem könnte als einzige juristische Lösung und Konsequenz der Änderung oder Aufhebung der Binnenpluralität nur die Wandlung des Lokalfunkmodells in Richtung Außenpluralität gehen: Also mehrere Lokalsender in einem Verbreitungsgebiet und in diesem Zusammenhang dann auch eigene Frequenzen für den Bürgerfunk und ein gnadenloser Wettbewerb und Konkurrenzkampf für ALLE !!! 

Fazit: Wer am "Knoten" Bürgerfunk weiter zieht, bringt das "Netz" unweigerlich zum Wanken in Richtung Außenpluralität ! Verlierer wären dann am Ende ALLE !!! Zumindest gegenüber den jetzigen Reichweiten und wirtschaftlich ungeheuren Erfolgszahlen.

Wer die Sendemöglichkeiten der Bürgerfunker weiter einengt oder negativ verändert, riskiert unweigerlich eine Verfassungsklage !

 

13.05.2006: DHA + QMB sehen Zertifizierungs-Bedarf bei 1460 Radiowerkstätten!

Die "Deutsche Hörfunk Akademie" eröffnet mit Schreiben vom 2. Mai 2006 die Ausschreibung "Qualitätsmanagement im Bürgerfunk". Auf einundzwanzig Seiten sind als Anlage die Projektbeschreibung, Terminpläne und Anträge beigefügt, auf deren erster Seite sich auch das Projektteam vorstellt: Uschi Wienken, DHA GmbH, Katja Friedrich, BZBM e.V. und Thomas Bruchhausen, DHA.

Auf Seite 5, der Projektbeschreibung (Stand Mai 2006), 3. Absatz, letzter Satz steht: 

"Nach Angaben der Landesanstalt für Medien NRW sind zur Zeit mehr als 1460 Radiowerkstätten anerkannt." 

Der Leser wird stutzig und reflektiert: War nicht auf der letzten Anerkennungsveranstaltung für Radiowerkstätten in Hattingen die Rede von ungefähr 160 Radiowerkstätten?  

Es fällt ein schwarzer Schatten auf die Qualität der "Qualitätswächter": Wer noch nicht einmal in der Lage ist, seine von ihm versandten Unterlagen mehr oder weniger nach eindeutigen Fehlern zu durchsuchen - wie soll denn diese Institution überhaupt eine seriöse Arbeit abliefern?

Überforderung? - Ja - eindeutig !!!

Damit nicht genug: Die Anschreiben an die Radiowerkstätten sind auch an konkrete Personen gerichtet. Auch hier Fehler über Fehler. Die Namen der Angeschriebenen und deren Radiowerkstätten werden verhunzt, durch Schreib- und Flüchtigkeitsfehler, wie sie einem solchen seriösen Projekt nicht gut zu Gesichte stehen.

Das erweckt den Eindruck: Kommt doch sowieso nicht drauf an - es sind doch bloß Radiovereine oder Bürgerfunker; deren Namen kann man einfach verändern oder gar falsch schreiben

Jemandem, der die einundzwanzig Seiten der Ausschreibung dann doch noch vorurteilsfrei zu Ende gelesen hat, kommt die Frage hoch: 

Was soll denn aus dem Bürgerfunk und seiner größtenteils ehrenamtlichen Struktur durch die vermutliche Überforderung des Zertifizierungsverfahrens werden? 

Und, sind die beiden projektdurchführenden "Unternehmen" eigentlich selber schon zertifiziert?

Und, wann werden die am Lokalfunkmodell sonstigen Beteiligten dann zertifiziert: Radio NRW, Lokalsender und deren Zulieferer?

*   *   *

Materialien über das Projekt: 

Projektvorstellung (17. Sept 2005)

Ausschreibung Projektmanagerin (Oktober/November 2005) 

Projektvorstellung in Hattingen (28.04.2006)

Ausschreibung QM im Bürgerfunk  (4,5 MB), wie mit Brief vom 2. Mai 2006 zugesandt

Offizieller Antrag auf Teilnahme an erster Zertifizierungsphase (Anfang Mai 2006)

"Hochglanzseite" des QMB-Projektes  (im WWW seit Mitte Mai 2006)

korrigierte Ausschreibung (wie per eMail am 15. Mai von DHA zugesandt)

 

10.05.2006: Anhörung vor der CDU-Landtagsfraktion zum Thema Lokalradio + Bürgerfunk

Unter anderem als Vorstufe zur schon im Koalitionsvertrag (CDU/FDP) vereinbarten Reform des Bürgerfunks und Novellierung des Landesmediengesetzes (LMG-NRW) hatte die CDU-Landtagsfraktion zu einer Anhörung die wichtigsten am Lokalfunk beteiligten Spitzenorganisationen in ihren Fraktionssaal des Düsseldorfer Landtag eingeladen: LAK (Landesarbeitskreis Qualitätsoffensive Bürgerfunk), VLR (Verband Lokaler Rundfunk, der die Veranstaltergemeinschaften vertritt), Verband der Betriebsgesellschaften und den VdC (Verband der Chefredakteure). Für die CDU saßen auf dem "Podium": Dr. Michael Brinkmeyer, Thorsten Schick und Ilka Keller. Circa 80 interessierte Zuhörer, vor allem Vertreter von Bürgerfunkorganisationen, aber auch Mitglieder der Rundfunkkommission und der Verwaltung der LfM-NRW flankierten die rund 3 Stunden dauernde Veranstaltung und meldeten sich auch sehr qualifiziert zu Wort.

 

Wenngleich die Einladung eine Anhörung zum generellen Thema Lokalradio vorsah, konzentrierte sich die dann kontroverse Debatte fast ausschließlich auf das Thema Bürgerfunk. So sah sich der Sprecher des LAK, Hajo Mattheis gleich drei Kontrahenten gegenüber, die den Bürgerfunk in seiner bestehenden Form massiv unter Beschuß nahmen und seine Existenzberechtigung in Zweifel zogen.

 

Am härtesten gingen hierbei Udo Becker (Verband der Betriebsgesellschaften) und Andreas Heine (VdC) gegen den Bürgerfunk vor: Der Bürgerfunk sei ein Randgruppenmedium, das durch seine vielfach vorkommenden Fremdsprachenprogramme und andere Minderheitensendungen zum Abschaltradio wird, dessen Reichweite sich an der Nullinie bewege. 

Sie forderten deshalb, den Bürgerfunk auf eine Stunde landesweit zu begrenzen und ihn auch erst um 22.00 Uhr beginnen zu lassen. Ferner forderten sie die Unterwerfung des Bürgerfunks unter das Format der Lokalradios, sowie die Beschränkung auf Deutschsprachige Programme. Auch sollte der Bürgerfunk ersatzlos ausfallen, wenn das Lokalradio die Notwendigkeit sähe, Sonderberichterstattungen in Zeiten des Bürgerfunks zu fahren.

 

Frank Böhnke vom Verband der Veranstaltergemeinschaften vertrat eine nur unwesentlich moderatere Position, indem er forderte, den Bürgerfunk um 20.00 Uhr landesweit beginnen zu lassen mit dem Argument, daß eine Verschiebung auf 22.00 Uhr einer Forderung nach Abschaffung des Bürgerfunks gleichkäme. Die weiteren Forderungen gestalteten sich ähnlich wie die der Betriebsgesellschaften und des VdC.

 

Hajo Mattheis hatte als letzter Redner und Sprecher des LAK die Gelegenheit, die Funktion des Bürgerfunks richtigzustellen. 

Anhand einer recht eindrucksvoll gestalteten Power-Point-Präsentation widerlegte er u.a. am Beispiel Hagen, dass der Bürgerfunk nicht zu nennenswerten Einbrüchen bei den Reichweiten der Lokalradios führe. Ferner stellte er klar, daß der Musikanteil im Bürgerfunk um mehr als die Hälfte geringer sei, als in der Volpers-Studie behauptet. Auch seien die Anteile der fremdsprachlichen Sendungen im Bereich von nur 2% anzusiedeln. Mattheis stellte die Funktion des Bürgerfunks als publizistische Vielfaltsreserve heraus sowie die integrative Rolle des Bürgerfunks, welche verschiedensten Gruppen, insbesondere Jugendlichen und Minderheiten die Möglichkeit gäbe, ihre Anliegen medial zu vertreten. 

Dies sei nach 20.00 Uhr nicht mehr zu leisten, da dann die Hörer zum Fernsehen oder in andere Freizeitaktivitäten überwechseln, bzw. aufgrund ihres Alters nicht mehr zugeschaltet sein könnten. 

Ein besonderes Problem für den Bürgerfunk stelle weiterhin die dreitägige Abgabefrist beim Lokalradio dar, weil durch diese Zeitverzögerung keinerlei zeitnahe oder gar Live-Berichterstattung möglich sei. 

Aus alledem ergäben sich vier wesentliche Grundbedürfnisse für den Bürgerfunk:

- Sendebeginn zu Zeiten, in denen es allen Teil-Zielgruppen möglich ist, den Bürgerfunk einzuschalten, also 18:00 Uhr, 

- inhaltliche und formatbezogene Unabhängigkeit von den Lokalradios sowie 

- ein Sendevolumen, das den Anforderungen an den Bürgerfunk zeitlich gerecht werden kann. 

- außerdem eine finanzielle Grundsicherung des Bürgerfunks und seiner Radiowerkstätten

 

Als einem sehr wichtigen Punkt stellte Mattheis klar, daß der Lokalfunk in NRW das wirtschaftlich erfolgreichste Rundfunk-Modell Deutschlands sei und damit nicht noch mehr durch eine Novellierung des Landesmediengesetzes in wirtschaftlicher Hinsicht gestärkt werden müßte. Immerhin sei Rundfunk in Deutschland weiterhin kein Wirtschafts- sondern in erster Linie Kulturgut. 

Mattheis stellte fest: Bürgerfunk im Lokalradio sei aber auch neben dem einzigartigem wirtschaftlichen Erfolg gleichzeitig das erfolgreichste Partizipationsmodell in Deutschland und stünde somit selbstredend für die erfolgreiche Verknüpfung von kommerziellem und Nichtkommerziellem Lokalradio.

 

05.05.2006: Chefredakteure als "Brechstange" der Politik - Rassismus pur !

In der "RadioWoche" [Artikel lesen] kann man es schwarz auf weiß lesen, der "Verband der Chefredakteure (VdC)", in dem 40 Chefredakteure von NRW-Lokalsendern Mitglied sind, verlangt von der Politik, daß der Bürgerfunk

- erst ab 22:00 Uhr senden soll

- nur noch maximal 53 Minuten lang sein sollte

- nur noch die Musiklaufpläne des Lokalsenders einhält

- und im Bürgerfunk ausschließlich deutsch gesprochen werden darf

 

Bevor die Chefredakteure solche obskuren Forderungen aufstellen, sollten sie mit gutem Beispiel vorangehen und erst einmal ihr eigenes Programm von allem fremdsprachigen "Müll" befreien, wie z.B. von Anglizismen [Info] und von jeglicher fremdsprachiger Musik; und dann auch ihre internen Papiere befreien von Teasern, Jingles, RampTalk, Backtalk und Openern. Ansonsten kann man diese Forderung nur noch als "Rassismus Pur" bezeichnen - da fehlen einem die Worte !!!

 

Der Verbandssprecher und Vorstandsmitglied des VdC, Andreas Heine ist "zufälligerweise" in dem Sendegebiet Chefredakteur, wo ein Thorsten Schick als Reporter und Mitarbeiter seiner Redaktion tätig ist. Thorsten Schick, "Untergebener" von Andreas Heine,  ist rein "zufällig"  heftig medienpolitisch in der CDU-Landtagsfraktion aktiv. Und als solcher müßte er bei zukünftigen Debatten und Entscheidungen zum Thema Lokalfunk im Landtag als "befangen" freiwillig aus dem Saal gehen.

 

Übrigens, sollte sich wider Erwarten die Mehrheitsfraktion im Düsseldorfer Landtag diesem medienpolitischen Quatsch und Rückschritt anschließen, werden zukünftig alle Bürgerfunker fremdsprachige Wort-Beiträge in der Musikfarbe des Senders singen bzw. rappen!

 

Bürgerfunk ist Bestandteil des Lokalprogramms und mit der Lizenz des Lokalsenders verbunden. Es wird wohl kaum ein Lokalsender bis 22:00 Uhr senden wollen. Warum nun ausgerechnet die Chefredakteure der Lokalsender den Bürgerfunk in die Sendezeit von Radio NRW verdammen wollen, läßt nur eine Schlußfolgerung zu: Sind sie möglicherweise von Radio NRW "gekauft" worden!

Auf der Homepage von Radio-MK, wo Herr Heine Chefredakteur ist, sind als Mitarbeiter des Lokalfunks auch viele Mitarbeiter von Radio-NRW im Team des Lokalfunks gelistet - Zufall ???. 

 

02.05.2006: Kostenüberprüfung bringt Erstaunliches ans "Licht"

Um so mehr Radiowerkstätten und der durch ihre Arbeit betreuten Gruppen im Rahmen der Überprüfung durch die LfM-NRW ihre Kostenstrukturen offenlegen, wird deutlich, daß die Zuschüsse der LfM vielfach maximal nur die Hälfte der harten Kosten decken. 

Auch wird erkennbar, daß der überwiegende Teil der Förderung in das System der Radiowerkstätten fließt. Der Vorwurf der Gießkannenförderung, den die Politik und LfM immer wieder ins Spiel gebracht hatten, dürfte damit vom Tisch sein. 

Die Differenz zwischen der LfM-Förderung und den tatsächlichen "harten" Kosten trägt der Bürgerfunk und seine Unterstützer selber. 

Somit schafft der Bürgerfunk einen echten Mehrwert über die Förderung hinaus, der im Bereich von vielen Millionen Euro pro Jahr liegt

Bürgerfunk ist auch ein wirtschaftlicher Faktor! 

Aber auch die dann noch zusätzlich vom Bürgerfunk erbrachte ehrenamtliche Arbeit muß als geldwerter Zugewinn für die Gesellschaft angesehen werden. Durch das ehrenamtliche Engagement des Bürgerfunks haben zehntausende Erwachsene und Jugendliche eine sinnvolle, an die Sozialarbeit heranreichende  Beschäftigung im Rahmen der von ihnen geleisteten medienpädagogischen Betreuungsarbeit gefunden.

Wer diese weitgehend ehrenamtliche Arbeit bürgerschaftlichen Engagements immer wieder und auch weiterhin in Frage stellt und nicht durch eine flankierende Förderung der "harten" Kosten "belohnt" und somit absichert, wird als Ergebnis weitere Politikverdrossenheit, Frontenbildung und sozialen Zerfall erleben.

[Kostenstruktur zweier Muster-Radiowerkstätten]

 

27. - 28.04.2006: 

Diskurs Bürgermedien - Tagung im DGB-Bildungzentrum Hattingen [mehr Informationen]

Über 100 Mitarbeiter und Verantwortliche von Radiowerkstätten, Offenen Kanälen und dem Campus-Funk folgten der Einladung der LfM-NRW zur jährlich stattfindenden zweitägigen Informationsveranstaltung "Diskurs Bürgermedien". 

Im Mittelpunkt der diesjährigen Tagung stand das Thema: "Wie die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an den Massenmedien fördern?"

 

Nach der Begrüßung durch Karl-Heinz Grieger O-Ton Karl-Heinz Griegerwurde die Tagung eröffnet mit einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Helmut Volpers O-Ton Prof. Volpers"Bürgermedien im Kontext der öffentlichen Kommunikation", in dem er in sieben Thesen und Antworten all das wieder "herunterbetete, was er schon vor zwei Jahren bei einer Veranstaltung in Kassel vorgetragen hatte. Die Reaktion des Bürgerfunk erfolgte prompt: Vom Podium durch Hajo Mattheis und aus dem Forum durch viele Zuhörer O-Ton Diskussion mit Bürgerfunkvertretern.

 

Interessanter war schon, was Prof. Volpers anschließend Christoph Schaefler im Gespräch O-Ton Gespräch Chr. Schaefler mit Prof. Dr. H. VolpersreinhörenO-Ton Gespräch Chr. Schaefler mit Prof. Dr. H. Volpersoffenbarte. Hier ließ er die "Katze aus dem Sack" und propagierte als seinen neuen Fortschritt: "Der Bürgerfunk muß in Zukunft aus dem problematischen System des Lokalfunks herausgenommen werden". 

Welcher Fortschritt hinter dieser Forderung und Idee steckt, ist nicht wirklich erkennbar: Die weitere Zerteilung und Auslagerung von Medien in immer mehr und kleinere Einheiten führt geradlinig zur Bedeutungslosigkeit. War nicht der Fortschritt der 15-%-Regelung gerade die Integration und dies im Kontext einer Welt sich immer mehr atomisierender Medienangebote!

 

Auch die angebotenen Workshops zielten in die Richtung der Auslagerung bzw. Veränderung: "Bürgermedien und neue technische Entwicklungen"O-Ton Bericht über AK2 "neue technische Entwicklungen" oder "Neue Werkzeuge für die Praxis, Produktion und Sendetechnik" O-Ton Bericht über AK3 "Neue Werzeuge für die Praxis"und "Bürgermedien und Internet - Rechtsfragen" O-Ton Bericht über AK1 "Rechtsfragen".

 

Überraschungsgäste des ersten Abends waren Frauke Gerlach (Vorsitzende Rundfunkkommission LfM-NRW) O-Ton Frauke Gerlach und Jürgen Brautmeyer (stellv. Direktor LfM-NRW) O-Ton Jürgen Brautmeyer. Sie wurden mit den überwiegend seriös vorgetragenen Nöten, Sorgen und massiven Bedenken der Bürgerfunkvertreter konfrontiert und versprachen einen behutsamen Umgang mit den Reformen und Beteiligten.

 

Die Projekt-Vorstellung "Einführung eines Qualitätssicherungs-Systems für den Bürgerfunk" [Präsentation] von Uschi Wienken (Hörfunkakademie Dortmund) und Katja Friedrich, Geschäftsführerin Bildungszentrum Bürgermedien fand nicht die ungeteilte Zustimmung. Ein kompliziertes Zertifizierungs- und Testierungsverfahren soll in den nächsten Jahren die Rolle der Radiowerkstätten und deren Qualität sichern. Es wurde deutlich, daß von den Verantwortlichen in den Radiowerkstätten erneut große Anstrengungen erwartet werden! 

 

Erst recht nicht - bis auf zwei Ausnahmen - konnte der Tagungspunkt "Leuchttürme - vorbildliche Beispiele aus der Bürgermedien-Praxis" die Tagungsteilnehmer begeistern. Lediglich das erfolgreiche integrative Beispiel ARGE Köln (Arbeitsgemeinschaft Bürgerfunk Köln), auch "Kölner Modell" genannt,  das von Joachim Ziefle (Studio ECK) und Christoph Schaefler (FLoK) geschildert O-Ton Leuchtturm ARGE Kölnwurde, fand neben dem Vortrag von Dipl. Ing. Eckhard Stoll O-Ton Leuchtturm Radio Sauerland, der seine Pionierarbeit im Hochsauerlandkreis nebst einem eLearning-System (Kurs) mit einer beeindruckenden beamergestützen "Show" [Show ansehen] vorstellte, die aufmerksame Beachtung des Auditoriums und der anwesenden LfR-Mitarbeiter. 

Das "Kölner-Modell" nahm Norbert Sander (LfM) dann noch einmal zum Anlaß, den Bürgerfunkern diese Form zur Zusammenarbeit mit den Lokalsendern zu empfehlen. Das "Kölner Modell" verpflichtet die Bürgerfunker zu einem abgestuftem Bürgerfunkprogrammschema: Im Anschluß an das Lokalprogramm verhält sich der Bürgerfunk erst einmal ca. 30 Minuten formatkonform und ändert erst im zweiten Teil (bzw. zweiten Stunde) dann sein Programm in Richtung Zielgruppenfunk. 

 

Beim letzten Tagesordnungspunkt der Veranstaltung, "Die LfM informiert", konnten Mitarbeiter (LfM) die Bedenken und kritischen Fragen zum Thema "Überprüfung der Angemessenheit der Förderung" nicht nur relativieren und zerstreuenSchlußstatements, sondern, ganz im Gegenteil auch noch eins draufsetzen: "Durch die Darstellung der hohen Kosten und der nicht unerheblichen Eigenanteile müßte die Politik erkennen, daß Bürgerfunk eine wichtige Arbeit leiste".

[mehr Informationen]

 

12.04.2006: Radiowerkstätten + Produktionsgruppen kommen Zweifel

Immer mehr Radiowerkstätten, die den Brief der LfM vom 31. März 2006 nunmehr erhalten haben, kommen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Begehrens der LfM. 

 

Nach eingehender Prüfung wurde festgestellt, daß wohl der überwiegende Anteil der Sendeanmeldungen in der Vergangenheit auf Muster-Formularen vorgenommen wurde, die von der LfM über die Internetseite "www.Buergermedien.de" online gestellt sind. 

Alle beiden dort zum Download zur Verfügung stehenden Sendeanmeldungen weisen als Förderungsantragsteller die "Produktionsgruppe" aus !!! 

Die Rolle der Radiowerkstatt beschränkt sich lediglich darauf, zu bestätigen, daß die Produktion in ihrer Einrichtung erfolgte. 

Das Schreiben der LfM vom 31. März 2006 hingegen geht wohl von dem Regelfall aus, daß grundsätzlicher Antragsteller für die Förderung die Radiowerkstatt war und ist und wird somit der tatsächlichen Situation nicht gerecht.

Außerdem ist in keiner Rechtsverordnung oder gar dem LMG-NRW zu erkennen, daß Radiowerkstätten, aber auch die Produktionsgruppen zu einer solchen sehr weitreichenden Offenlegung verpflichtet sind. Auch ist in keinem der Zuschußbescheide ein solcher Verpflichtungshinweis enthalten. Des weiteren stellt sich ja auch die Frage nach Datenschutz und der Wahrung des "Finanzgeheimnisses", zu der selbst Finanzämter verpflichtet sind; in wieweit sind diese Grundsätze in der LfM gewahrt?

 

Die Radiowerkstätten als auch die Bürgerfunkgruppen sind bislang richtigerweise davon ausgegangen, daß als Grundlage für die Bezuschussung ein Rechenmodell einer grundsätzlichen "Musterradiowerkstatt" gilt, bei welchem der Zuschuß nur einen Teil der gesamten Kosten ausmacht und eine Einzelprüfung daher nicht erforderlich sei und definitiv auch nicht erfolgt. 

Genauso wurde es seit 15 Jahren aus der LfM und früher aus der LfR bei unzähligen Tagungen und Arbeitstreffen verlautbart. 

Voll auf diese Aussage vertrauend, haben die Produktionsgruppen meist auch keine Anstrengungen unternommen, diesen Grundsatz in Frage zu stellen und gar Kalkulationen und Nachkalkulationen anzufertigen.

 

Wenn nun die LfM an dem über 15 Jahre geltenden Grundsatz der "Muster-Mischkalkulation" nicht mehr festhält, wozu sie natürlich absolut ein Recht hat, wäre es mehr als fair und richtig, den Betroffenen frühzeitig Hinweise zu geben. Dies ist nicht passiert!

 

Die Produktionsgruppen sind größtenteils als GbR anzusehen (Gesellschaften bürgerlichen Rechts), da sie adhoc und nur zum Zwecke der jeweiligen Produktion zusammenkommen. Da diese GbRs keinen kommerziellen Zweck verfolgen, sind sie auch nicht buchführungspflichtig. Inwieweit sie eventuell Belege aufbewahren mußten, ist bislang noch nicht geklärt. Da in einer GbR jeder für jeden haftet, müßten alle Gruppenmitglieder gleichermaßen zumindest Kopien dann haben; ein unvorstellbarer Vorgang !!! Nun ist es aber so, daß wiederum zum überwiegenden Teil die Produktionsgruppen in solchen Radiowerkstätten produziert haben, die durch Nutzungs- und Entgeltordnung eine Gebühr erheben, die der jeweiligen Höhe des Zuschusses entspricht. Das ist zumindest der Regelfall. 

 

Die Radiowerkstätten sind zum überwiegendem Teil gemeinnützig, kirchlich oder auch kommunal organisiert. Hier gilt sowieso der Grundsatz, daß die Mittel, also auch die per Nutzungsgebühr "weitergereichten" LfM-Fördermittel zweckbestimmt ausgegeben werden müssen. Eine Offenlegung und Überprüfung durch die Finanzbehörden erfolgt regelmäßig. Eine darüber hinausgehende Offenlegung in Richtung LfM ist weder durch Gesetz noch durch eine sonstige Verordnung abgedeckt.

 

Aus politischen Gründen haben wir ja schon seit Bekanntwerden des LfM-Begehrens an die Radiowerkstätten appelliert, sich im Hinblick auf die weitere Zusammenarbeit mit der LfM diplomatisch zu verhalten. Von diesem Grundsatz sollten wir auch in Zukunft nicht abweichen. 

 

Daher empfehlen wir, der LfM auf der Grundlage mit den von den Produktionsgruppen zur Verfügung gestellten Unterlagen einen Beispielshaushalt 2005 aufzustellen und sofern vorhanden, auch die Entgelt- und Nutzungsordnung, die sowieso in den Radiowerkstätten öffentlich aushängt, zu übersenden.

Die Beantwortung der Kostenkalkulation am Beispiel einer Studiostunde ist eine Geschichte, die wir empfehlen, nicht zu machen!

Zu sehr weichen die Aufwände zur Betreuung von Gruppe zu Gruppe ab. Auch ist ein großer Teil davon ehrenamtlich, was dazu führt, daß die Stundenpreise dann unrealistisch niedrig ausfallen. Bevor nicht klar ist, zu was diese Stundenkostenkalkulation wirklich dient, sollten wir keine Zahlen herausgeben.

 

Für all den Aufwand zur Beantwortung des LfM-Schreibens braucht man mehrere Wochen. Die Frist, welche die LfM gesetzt hat, ist großherrschaftlich! Selbst die Finanzbehörden geben einem 6 Wochen Zeit und selbst wenn man diese nicht einhält, gibt es nochmals einen Monat Verlängerung!

 

Also muß der erste Schritt nun sein, der LfM mitzuteilen, daß man grundsätzlich bereit ist, Ihnen Auskünfte zu erteilen, hierfür aber wesentlich mehr Zeit braucht. [Musterbriefe]

 

06.04.2006: LfM prüft Radiowerkstätten in Bezug auf die Angemessenheit der Förderung

Mit Schreiben vom 31. März 2006 [lesen] bittet die LfM alle anerkannten Radiowerkstätten die notwendigen Unterlagen, welche eine Überprüfung der Angemessenheit der Förderung möglich machen, ihr bis zum 18. April 2006 zur Verfügung zu stellen. 

Hierzu zählen nach ihrer Auffassung:

-         Haushaltsplan

-         Kostenkalkulation am Beispiel einer Studiostunde

-         Nutzungs- und Entgeltordnung [Beispiel]

Hintergrund der Aktion ist, daß der Landesrechnungshof die LfM aufgefordert hat, das bisherige Berechnungsmodell der Zuschüsse auf Aktualität und Richtigkeit hin zu überprüfen.

Die von der LfM bislang gewährten Zuschüsse gehen von einer Mischkalkulation aus, die auf der pauschalen Schätzung der Produktionskosten einer „Musterradiowerkstatt“ basieren. Hierbei ist man davon ausgegangen, daß mit den Zuschüssen sich keine dauerhaften „Überschüsse“ erzielen lassen.

Gemäß Paragraph 82 Abs. 3 Satz 2 Landesmediengesetz NRW dürfen die Zuschüsse der LfM die tatsächlichen Kosten für die Herstellung der Beiträge nicht überschreiten.

Nun soll festgestellt werden, ob das bisherige Rechenmodell überhaupt noch diesen Kriterien entspricht!

 

In einer eMail empfiehlt der „Landesverband Bürgerfunk (LBF-NRW)“ den Radiowerkstätten: 

„Angesicht der knappen Fristsetzung und der bevorstehenden Osterferien empfehlen wir, bei der LfM - vorbehaltlich einer juristischen Prüfung eines Rechtsanspruchs der LfM auf die geforderten Unterlagen - eine angemessene Fristverlängerung zu beantragen.“ [IGR-Musterbriefe runterladen]

 

Der IGR-NRW merkt zu dem Vorgang an:

1. Zuschußantragsteller sind meist die Bürgerfunkgruppen und nicht die Radiowerkstätten!

2. Meist sind nur die Bürgerfunkgruppen an die Maßgabe des Paragraphen 82 (s.o.) gebunden, denn nur sie erhalten den Zuschuß, der laut Gesetz auch nicht übertragbar ist!

3. Die Radiowerkstätten unterziehen sich freiwillig einem grundsätzlichem Anerkennungsverfahren durch die LfM. Aus keiner gesetzlichen Regelung und auch nicht aus den Satzungen und Durchführungsverordnungen der LfM läßt sich erkennen und ableiten, daß die Radiowerkstätten verpflichtet sind, die nun von der LfM gewünschten Angaben zu machen. 

4. Nun müßte die LfM eigentlich alle Gruppen anschreiben. Und die würden dann, sofern die Radiowerkstätten, bei denen sie produziert haben eine "intelligente" Nutzungs- und Entgeltordnung [Beispiel lesen] haben, antworten, daß der Zuschuß voll für die Abgeltung der Nutzung der Radiowerkstatt „drauf“ gegangen ist. Als Eigenanteil würden sie z.B. die Fahrtkosten zur Radiowerkstatt, eigenes und sonstiges Produktionsmaterial angeben, sowie ihre eigene unbezahlte „Arbeits“zeit z.B. für die "Betreuung" der anderen Gruppenmitglieder.

5. Wenn die LfM keine Zahlen dem Rechnungshof vorlegen kann, ist dieser durchaus selber berechtigt, bei den Zuschußnehmern direkt zu prüfen! Möglichweise erstreckt sich das Prüfungsrecht, zumindest im Verdachtsfalle, dann auch auf die "hinteren Linien". Wir gehen davon aus, daß der Landesrechnungshof, ähnlich wie die Finanzbehörden in besonderen Fällen auch ein "Durchgriffsrecht" hat.

6. Und, haben wir etwas zu verbergen ???

7. Aus politischen und diplomatischen Gründen empfiehlt sich daher eine kluge Reaktion auf den LfM-Vorstoß. Das heißt, wir sehen keinen Sinn darin, die LfM-Bitte vollkommen auszuschlagen!

8. Daher empfehlen wir, erst einmal die Fristverlängerung zu „beantragen“ [Musterbriefe] durchaus auch mit dem Hinweis, daß man zu der Auskunft eigentlich nicht verpflichtet sei, da die Produktionsgruppen ja der Zuschußpartner seien. Man jedoch sich bemühe, der LfM hilfreiche Unterlagen für die Überprüfung durch den Landesrechnungshof beizubringen. Dies könne aber nicht ohne Absprache mit den Gruppen geschehen – und das brauche halt Zeit.

9. In einem zukünftigen Fördermodell werden ohnehin die Radiowerkstätten eine zentrale Rolle spielen und die sollten wir uns nicht durch zu wirsches Reagieren nun verbauen.

10. Eine professionelle Reaktion auf das LfM-Begehren kann für die Radiowerkstätten nur von Nutzen sein!

Der IGR-NRW hält für seine Mitglieder „Muster“ bereit, die bei der Beantwortung des LfM-Briefes von Nutzen sein können.

IGR-NRW-Geschäftsstelle, eMail: post(ät)igr-nrw.de  (ät) = @ (wegen Spams) 

11. Für den Fall, daß Fristverlängerungen erfolgreich beantragt wurden, bieten wir für die Betroffenen nach Ostern den Sonntag 23. April 2006, 14:00 - 18:00 Uhr in Köln beim "Freier Lokalrundfunk Köln" einen Workshop an: Wie erstelle ich einen Haushaltsplan, wie kalkuliere ich die Entgelt-Kosten (z.B. auch die Studiostunde)? [anmelden]

 

22.03.06: Bürgerfunk im Würgegriff der Interessen

In Folge der von der SPD und den GRÜNEN im Mai 2005 verlorenen Landtagswahl bestimmt nun die Koalition von CDU und FDP die Medienpolitik des Landes. Auch der Bürgerfunk gerät immer mehr in die Schußlinie:

Zuletzt am 15. Februar 2006, als in der LfM-NRW die Volpers-Studie vorgestellt wurde und alle am Lokalfunk Beteiligten, inkl. der CDU, sich genüßlich die vermeintlichen Schwachstellen herauspickten, um sie dann in billigste Polemik umzumünzen. 

 

Den Hauptgag lieferte die LfM-NRW selber: 70% des von ihr bisher geförderten Bürgerfunks sei Musik und das müsse nun ein Ende haben! 

Zukünftig wolle man nur noch Qualität fördern! Dazu würde die Förderung umgestellt auf drei Hauptsäulen: 

- Förderung des Bürgerfunk-Programms 

- Förderung von Projekten und 

- Förderung von Qualifikationsmaßnahmen.

Kein Wort wird in der LfM-Presseerklärung darüber verschwendet, daß Volpers dem Bürgerfunk bescheinigt, daß er viel besser als sein Ruf sei!

Kein Wort davon, daß Volpers die bisherige Förderpraxis nicht in Frage stellt und sogar den "Radiowerkstätten" bescheinigt, daß sie eine sehr gute Arbeit bei ihrer Kommunikationshilfe leisten!

Kein Wort davon, daß Volpers zu dem Ergebnis kommt, daß der Bürgerfunk seinen gesetzlichen Auftrag grundsätzlich erfüllt!

 

Das Possenspiel mit der Stimmungsmache und vollkommenen Tatsachenverwirrung beherrscht Regierungssprecher Thomas Kemper (CDU) dann in Perfektion: Im Deutschlandfunk darf er unkorrigiert verbreiten, daß 99% der Zuhörer ausschalten, wenn der Bürgerfunk im lokalen Radio mit seinem Programm startet. Herr Kemper ist wohl bei seiner Interpretation davon ausgegangen, daß vor dem Bürgerfunk 100% aller deutschsprachig sozialisierten Bewohner über 16 Jahre das Lokalprogramm eingeschaltet hatten. Und Kemper räumt weiter auf: Alle medienpolitischen Einrichtungen, die in der SPD-Zeit geschaffen wurden, stehen für ihn zur Disposition; das bedeutet die Quote geht auch dort in Richtung 100%  - Und solche Leute regieren unser Land! [weiteres Info zu Kemper]

 

Eins jedoch hat der starke Gegenwind erreicht: Der Bürgerfunk steht mit dem Rücken zur Wand und beginnt sich zu seiner Verteidigung gemeinsam und gestärkt zu formieren. Dies ist auch nachzulesen in den jeweiligen Stellungnahmen der Verbände, Radiowerkstätten und Betroffenen; hier einige Beispiele:

- Geschichte + aktuelle Situation des Bürgerfunk, FLoK, Rainer Stach + Raphael Mader [lesen]

- Bürgerfunk 2006 - Quo Vadis, IGR-NRW, Christoph Schaefler [lesen]

- Stellungnahme "LAK Qualitätsoffensive Bürgerfunk" [lesen]

- Daten und Fakten zum Thema Bürgerfunk [lesen]

- Stellungnahme "Gewerkschaften für Bürgermedien" [lesen]

- Stellungnahme "Bundesverband Freie Radios zur "Volpers-Studie" [lesen]

 

Der Widerstand formiert sich und er gewinnt an "Fahrt". In allen Ecken des Landes kommen Aktionen zustande, wie z.B. die Idee, den CDU-Landtagsabgeordneten 5 Minuten lange Beispiele für Bürgerfunk als Hör-CD zu übersenden. Und es gibt eine Volkshochschule, die den Bürgerfunkern geeignetes "Kampfmaterial" zur Verfügung stellt [Material bestellen !!!]

 

Anderenorts wird das Medium Bürgerfunk selber zur Plattform einer Dauerberichterstattung über den Gang der Dinge benutzt. Jingles und Trailer "Rettet den Bürgerfunk" machen die Runde. 

Aber auch engagierte Bürgerfunker melden sich zu Wort, warum sie das Bürgerradio wichtig finden [lesen + hören]

Gut wäre es, wenn sich auch aus den Reihen der Zuhörer Widerstand gegen eine Demontage des Bürgerfunks regen würde!

 

13. Dezember 2005: Position der DLM zur Konsolidierung der Bürgermedien

Trotz sinkender Zuweisungen für den Etat der Landesmedienanstalten sehen diese keinen Grund zur Weiterreichung der "Kürzungen", da die Bürgermedien ihre Existenzberechtigung mehr als genug "bewiesen" haben. Die Bürgermedien haben sich konsolidiert! Und dies ist kein statischer und einmaliger Vorgang, sondern die Legitimation erneuert sich auch stetig! 

Trotz dieser positiven Entwicklung haben die Bürgermedien ein Image, das verbesserungswürdig sei. Die "Erfahrung" der Kritiker besteht meist aus oberflächlichen Eindrücken und vielfach nur vom "Hörensagen". 

An diesem Punkt, so die DLM, sind die Landesmedienanstalten (also auch die LfM-NRW) gefordert, durch eine dauerhafte Kampagne und über ein "Gattungsmarketing" den Stellenwert der Angebote der Bürgermedien wesentlich zu verbessern.

Aber auch die Bürgermedien selber sollten viel konsequenter als bisher programmliche Alleinstellungsmerkmale erarbeiten, die sie positiv von öffentlich-rechtlichen wie auch privat-kommerziellen Angeboten abheben.

[komplettes DLM-Positionspapier lesen]  

 

27. August 2005: Der Wasserkopf lebt

Projekt "Qualitätsmanagement im Bürgerfunk"[Projektbeschreibung]:

Das LfM-Projekt "Qualitätsmanagement im Bürgerfunk" werden die Deutsche Hörfunkakademie GmbH und das Bildungszentrum Bürgermedien e.V. gemeinsam realisieren. Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) beschloss in ihrer Sitzung am 26. August 2005 in Düsseldorf die Vergabe an die beiden Einrichtungen. Im Rahmen des Projektes soll ein Qualitätsmanagement für Radiowerkstätten durch eine sog. "Testierung" ermittelt und durchgeführt werden. Ziel dieses Projektes ist eine Steigerung der Programmqualität im nordrhein-westfälischen Bürgerfunk. In NRW gibt es rund 150 von der LfM anerkannte Radiowerkstätten.

Was ist Qualität und mit welcher Messlatte wird gemessen?

 

17. Juni 2005:  Wahlkampf - Bürgerfunk - Folgen

Mit RundMail an alle Radiowerkstätten und "Bürgerfunk-KollegInnen im Lande" schreckt der LBF-NRW die Adressaten auf: "keine guten Nachrichten: Im Entwurf der Koalitionsvereinbarung [lesen] von CDU und FDP zur Bildung einer neuen Landesregierung in NRW steht zum Bürgerfunk (S. 26): 'Der Bürgerfunk hat sich in seiner jetzigen Form überwiegend nicht bewährt. Wir werden zusammen mit den Beteiligten ein neues Konzept entwickeln.'

Es ist völlig klar, dass wir handeln müssen. Wir sollten jetzt aber auf keinen Fall in kopflose Panikreaktionen verfallen, die uns im Endeffekt mehr schaden als nützen könnten. Wir sollten zügig, aber besonnen über unsere nächsten Schritte beraten und unsere Aktionen koordinieren. Dass wir das können, haben wir vor drei Jahren bei der Entwicklung des neuen Landesmediengesetzes gezeigt. Soweit für's allererste." 

Als erste Reaktionen auf diese HiobsMail entwickelte sich ein mehr oder weniger öffentlicher und erregter elektronischer Mailaustausch zwischen den Spitzenvertretern des Bürgerfunks [lesen]

 

Hier die Sicht der Dinge aus der Perspektive des IGR-NRW:

Sehr bewußt haben wir als IGR-NRW selber keine Verbindungen zwischen dem NRW-Landtags-Wahlkampf und dem Bürgerfunk hergestellt; das Thema Bürgerfunk sollte nach unserer Ansicht im Wahlkampf nicht vorkommen. So handelt es sich beim Bürgerfunk doch um das Recht auf freie Meinungsäußerung, einem Grundrecht also wie das Recht auf Wasser! Und das hat unseres Erachtens im Wahlkampf nichts zu suchen; es sei denn, die Parteien hätten es selber zu einem Wahlkampfthema gemacht. Das war aber nicht der Fall.

Statt dessen war es eine Bürgerfunkdachorganisation (LBF-NRW) nebst des "AK Qualität im Bürgerfunk", die in vorwegeilendem Gehorsam im NRW-Wahlkampf unnötigerweise den Bürgerfunk auf den Prüfstand der Politik gestellt haben. In ihrer 100 (Radiowerkstätten) x 100 (Euro) Offensive versprachen sie den Bürgerfunkern Lobbyarbeit auf breiter Ebene zu machen, um das Bewußtsein für die Daseinsberechtigung des Bürgerfunks zu stärken. 

Statt dessen wurden die Großkopferten der jeweiligen Parteien (medienpolitischen Sprecher plus parteizugehörige Spitzenleute der LfM) zu "Statements über die Existenzerhaltung des Bürgerfunks im Zusammenhang mit der NRW-Wahl" eingeladen. Außerdem konnten sich die Bürgerfunker auf der Internetpräsenz äußern, warum sie es wichtig finden, Bürgerfunk zu machen. Alle diese Aktionen sind an und für sich prima und von viel Engagement getragen - nur der Zeitpunkt und die landesweite Positionierung waren falsch gewählt. Wenn uns die Politik wie vor drei Jahren zum Verteidigen herausgefordert hätte, dann wäre all diese Lobby-Arbeit mehr als richtig gewesen; nun ist das "Strohfeuer" zum falschen Zeitpunkt "abgebrannt".

Aber auch die übertriebene Selbstdarstellung der Macher ist überflüssig - wird uns nicht sowieso schon ständig vorgeworfen, wir würden eh nur Selbstdarstellung betreiben?  Wäre es nicht viel sinnvoller, den Hörer sagen zu lassen, warum er den Bürgerfunk wichtig findet. Bei denen sind wir doch bislang verschrienen - und die Hörer sind die Wähler und auch die Finanziers des Bürgerfunks. Der größte Teil der Bürgerfunk-Bezuschussung kommt aus den Rundfunkgebühren und diese bezahlen die Rundfunkgebührenzahler! 

 

Rundfunk muß staatsfern sein; daher sollte auch der Bürgerfunk bzw. z.B. deren gewerkschaftliche Spitzenorganisation nicht selber anfangen, sich in die Nähe der Politik, des Staates und der Parteien in Zeiten des Wahlkampfes ohne Not zu lancieren und anschließend noch verschnupft zu reagieren: "Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren". Don Quichotte kämpfte ständig gegen Windmühlen!

Die Politik ist unsere Windmühle! Die Politik ist so windig wie sie ist; hier wird alles versprochen und kaum etwas längerfristig gehalten!

Das eigentliche Potential für Unterstützung wird vom Bürgerfunk überhaupt nicht genutzt: Die Hörer!

 

Bei einer Umfrage des "Freier Lokalrundfunk Köln" am 7. Juni 2005 quer durch die Kölner Gesellschaftsschichten kam Erstaunliches zu Tage. Von der Unmasse von Befragten kannte nur einer den Bürgerfunk als Radio zum Selbermachen und fand dieses Angebot auch sehr gut. Vom Rest der Befragten schalten bekanntermaßen viele das Radio wegen des hintergründigen Musikteppichs an, erwarteten aber andererseits auch sehr umfangreiche Informationen. In diesem Zusammenhang wurde ständig der WDR-5 als gutes Beispiel genannt. Den Bürgerfunk im Lokalfunk hatten sie alle als solchen gar nicht wahrgenommen.

Anstatt nur die Politik in die Pflicht zu nehmen, sollten wir endlich den Hörer erreichen und seine Solidarität dokumentieren!

Insoweit hat der Satz der Koalitionsvereinbarung "Wir werden zusammen mit den Beteiligten ein neues Konzept entwickeln." durchaus seine Existenzberechtigung. Nur, wer sind die Beteiligten? Die Bürgerfunker sehen sich höchstwahrscheinlich als einzige Beteiligte; ist der Hörer nicht auch beteiligt? So werden die Landtagsabgeordneten dies möglicherweise auch sehen!

 

Der Satz in der Koalitionsvereinbarung über den Bürgerfunk wird von einem Bürgerfunk-Gewerkschaftsvertreter (Gewerkschafter für Lokalfunk) nun als Sieg verkauft: "Ich finde es müßig, darüber zu lamentieren, wie wohl für uns in die CDU/FDP-Koalitionsvereinbarung ausgesehen hätte, wenn wir uns nicht für den Bürgerfunk stark gemacht hätten. Es gilt nunmal der Status quo und das bedeutet für uns, dass wir uns weiterhin für den Bürgerfunk und die Bürgermedien stark machen."

 

Das alles hätte umsomehr zugetroffen, wenn der Bürgerfunk erst gar nicht durch Eigeninitiative in den Wahlkampf befördert worden wäre. Der Satz in der Koalitionsvereinbarung produziert nun Handlungsbedarf in der nächsten Legislaturperiode, den es vorher in dieser Form nicht gab!

Dennoch, auch der IGR-NRW ist nach wie vor bereit, sich solidarisch zu verhalten, wenn es darum geht, das Grundrecht auf Bürgerfunk zu sichern! 

Es wäre nur schön, wenn sich der LBF-NRW nicht immer wieder mit "fremden Federn" schmücken würde: ... "Dass wir das können, haben wir vor drei Jahren bei der Entwicklung des neuen Landesmediengesetzes gezeigt." 

Wer von WIR spricht, sollte nicht nur SICH selbst dabei im Kopf haben! Er kann nur die breite Front aller Bürgerfunker meinen und die meisten davon sind nicht in einem der zwei landesweit agierenden Bürgerfunk-Landesverbände zusammen geschlossen. Die Verteidigung des Bürgerfunks von vor drei Jahren gelang nur, weil sehr viel unterschiedliche Kräfte, Menschen und Promis aus allen Lagern mobilisiert ihren Unmut in Richtung Landesregierung und Parlament geballt formuliert hatten. Daran hatte auch der IGR-NRW, bzw. vor allem die ihm angeschlossenen Radiowerkstätten, einen nicht kleinen Anteil. 

Die Motivation von WIR kann nur als eine Gemeinschaftaufgabe angesehen werden, sonst ist sie zum Scheitern verurteilt! 

 

4. März 2005: Mangelnde Beteiligung am Bürgermedienpreis: Nur 10 Beiträge eingereicht!

Mit Rundmail vom 3. März 2005 an "Radioaktive im Lande" sendet der LBF-NRW ein lautstarkes SOS: "Es sind erst 10 Bürgerfunk-Beiträge zum Bürgermedienpreis eingereicht worden. Das kann nicht sein, das kann so nicht bleiben." Und dann schlussfolgert der LBF: "Wenn die Bürgerfunker sich nicht einmal mehr am Bürgermedienpreis beteiligen, wird das von potentiellen Kritikern des Bürgerfunks zum Nachteil ausgelegt werden. Denn damit bringen sie doch zum Ausdruck, dass sie selber ihre Beiträge nicht für preiswürdig, nicht für qualitativ wertvoll halten." 

Ein Glück, dass der LBF immer gleich weiß, woran es liegt und den vermeintlich Schuldigen, die "dummen" Bürgerfunker, auch gleich auf die Anklagebank setzt.

Könnte es nicht sein, dass die Nichtbeteiligung auch ein unabgesprochener stiller Protest gegen die Gettoisierung des Bürgerfunks in Richtung Bürgermedien ist? Mit der Abkoppelung des Bürgerfunkpreises vom Lokalhörfunkpreis hat der Preis seinen Reiz verloren. Bis dahin stand man tatsächlich im Wettbewerb mit den stärksten Kritikern des Bürgerfunks, den Lokalradioredaktionen! Und es war von Preisverleihung zu Preisverleihung immer wieder amüsant zu sehen und zu hören, wie gut der immer wegen seiner angeblich schlechten Qualität kritisierte Bürgerfunk im Verhältnis zum Lokalradio da stand.   

Es gibt aber möglicherweise auch noch andere Gründe für das mangelnde Interesse oder die Verweigerung: Die Jury hat mehrfach aus "politischen" Gründen von ihr ausgelobte Preisträger wieder "einkassieren" müssen. So wurde 2001 in letzter Sekunde vor der Preisverleihung auf Anweisung "von oben" ein neuer Preisträger kreiert. Wen wundert es, wenn Bürgerfunker bei solch fragwürdigendem Wettbewerb keine Lust mehr haben, sich zu beteiligen.

[ausführliche Mails lesen]

 

3. Februar 2005 (in eigener Sache) Bürgerfunk mal wieder auf dem "Prüfstand"

Auch wenn die Parteien in Düsseldorf sich kaum zum Bürgerfunk positiv äußern, so ist sein Ruf dennoch nicht so "angekratzt" wie vielfach dies dargestellt wird. Zumeist ist das negative Gerede um die Medienkompetenznische Bürgerfunk Stimmungsmache und "Säbelrasseln" im Vorfeld anstehender Entscheidungen. 

So entdecken derzeit mal wieder die Chefredakteure und VGs den Bürgerfunk als Feind Nr. 1 und spielen fleißig Distanzansagen (Warnhinweise): "Gleich hören Sie den Offenen Kanal im lokalen Rundfunk; nach dem Landesmediengesetz sind wir aber zur Ausstrahlung verpflichtet. Auf Form und Inhalt hat unser Sender keinen Einfluss". 

Noch schlimmer hat es die Kollegen beim Lokalsender in Mönchengladbach getroffen: Denen wird unter Androhung gerichtlicher Schritte gar untersagt, die Sendefrequenz in den Mund zu nehmen. Sie schreiben in ihrer Abmahnung: "Die Veranstaltergemeinschaft kann sich u.a. auf den Schutz nach dem Markengesetz berufen, weil sich die Bezeichnung 'Radio .....' durch Verkehrsgeltung durchgesetzt hat." [Zitate und weitere Infos zum und aus dem Original-Brief lesen]

All diese Aktionen sind so überflüssig wie der Kropf, da für den Zuhörer solche "Feinheiten" nicht nachvollziehbar sind und juristisch betrachtet die Lizenz des Lokalsenders die Zeit des Bürgerfunks beinhaltet. Ein Frequenzsplitting war und ist vom Gesetzgeber nicht gewollt, auch wenn es durch solche politisch motivierten Aktionen immer wieder durch die Hintertür eingefordert wird. Wolfgang Hahn-Cremer, Vorsitzender der LfM-Rundfunkkommission und Medienpolitiker mit Einfluß hatte den Bürgerfunkern nach der letzten LMG-Novelle immer wieder zugesagt, daß jetzt endlich mal Ruhe in das System einkehren muß: "Es kann nicht sein, daß im Vorfeld jeder Wahl und Novelle, 'die Sau durchs Dorf getrieben wird'. Was ist nun von solchen "Versprechen" zu halten?

Was würden wohl die Lokalradios sagen, wenn die Bürgerfunker am Ende ihrer Beiträge folgende Ansage machen würden: "Nach dem Ende des nächsten Musiktitels hören sie wieder das Programm des privatwirtschaftlich orientierten "Radio XY". Dessen Programm wird aber nun gleich auch noch von den Werbeeinblendungen und den Nachrichten von "Radio-NRW" aus Oberhausen unterbrochen. Auf beides hat der Bürgerfunk keinen inhaltlichen und rechtlichen Einfluß. Und wenn sie um 0:00 Uhr ihr Lokalradio einschalten, können sie hören, wer tatsächlich ihr Lokalradio verantwortet. (Frau Schneiderbanger von Radio-NRW)" 

Nun gibt es auch in solch "stürmischen" Zeiten positive Rückmeldungen. Der IGR-NRW hatte im Hinblick auf die LBF-Aktion "100x100" angeregt, die Energie mehr in die Lobbyarbeit vor Ort zu stecken als in Düsseldorf "die Klinken zu putzen". 

Gleich "zwei Fliegen mit einer Klappe" hat die Radiowerkstatt "Studio Merten" in diesem Sinne "erschlagen": Zwei hochkarätige Politiker des Oppositionslagers wurden eingeladen, haben sich an Bürgerfunksendungen beteiligt und waren begeistert von der Arbeit des Bürgerfunks.

Prof. Dr. Andreas Pinkwart von der FDP: "Besonders habe ich mich über die fachlich versierte Art der Befragung und deren Inhalt gefreut." [Original-Brief lesen]

Die CDU-Landtagsabgeordnete Ilka Keller schreibt: "die Professionalität, die Passion und das Detailreichtum, die Ihr Engagement im Bürgerfunk auszeichnen, haben einen großen Eindruck auf mich gemacht." ... "Am nächsten Donnerstag höre ich in jedem Fall UKW 98,9." [Original-Brief lesen] 

Den Kollegen in Mönchengladbach kann man nur raten in den Sendungen zu sagen: "Sie hören den Bürgerfunk in Ihrem Radio auf UKW 90,1; das ist unser aller Radio !!!"

 

24. Januar 2005: (LfM-Informationsveranstaltung Medienkompetenznetzwerke)

     "Medienkompetenz ist auch Demokratiekompetenz" (Mechthild Appelhoff, Abt. Medienkompetenz LfM-NRW)

     "Der bisherige Weg ist zukunftsträchtig" (Jürgen Brautmeier, stellv. Direktor LfM-NRW")

Nach Düsseldorf in die "Zentrale" hatte die LfM-NRW unter der Überschrift: "Aufbau und Organistaion von Medienkompetenznetzwerken) eingeladen. Dem Ruf folgten 70-80 Vertreter von Bürgermedien wie Offene Kanäle, Radiowerkstätten und Campusradios. 

Amina Krüger (Kreis Steinfurt) und Gabi Fortak stellten vom "Podium" ihre beiden Pilotprojekte vor. 

Wilfried Schmid ergänzte aus der Sicht der LfM-Verwaltung den Vortrag. 

Wolfgang Hahn-Cremer (LfM-Rundfunkkommissions-Vorsitzender), Jürgen Brautmeier (stellv. Direktor der LfM) und Mechthild Appelhoff (Abteilungsleiterin Forschung der LfM) kamen im Laufe der Veranstaltung noch hinzu.

Amina Krüger schilderte in einem Einführungsvortrag die Strukturen des von ihr betreuten Medien-Kompetenz-Netzwerkes, welches alle Landkreise rings um Münster umfaßt und auch noch grenzüberschreitend mit der Provinz Enschede (NL) zusammenarbeitet. Sie ist als Koordnierungsstelle für das gesamte Münsterland ohne die Stadt Münster, also für eine ländliche Struktur, zuständig. 

Das zweite Medienkompetenz-Pilotprojekt deckt eine urbane Struktur, die der Stadt Münster ab; dort koordiniert Gabi Fortak eine Vielzahl Münsteraner Einrichtungen, die sich zum MEKOMnet zusammengeschlossen haben. Eine Vielzahl von ehrgeizig vernetzten Angeboten ist als "Mehrwert" entstanden.

Deutlich wurde auch schnell, daß die Koordinierungsstellen sehr viel ManPower und auch zusätzliches eigenes Geld erfordern, welches neben der LfM-Förderung aufgebracht werden muß. Die LfM bietet über den Pilotprojektzeitraum (Mitte 2005) hinaus keine Planungssicherheit. Die Koordinierungsstellen sollen auf max. 2 Jahre ausgeschrieben werden. Alles in Allem keine verlockenden Claims. Die LfM will im übrigen neben den ersten vier Pilotprojekten schrittweise 3-4 weitere Medienkompetenz-Netzwerke entstehen lassen. Bei dieser Charge soll das Rheinland noch nicht vertreten sein. Eine Flächendeckung für NRW wird nicht angestrebt.

Grundlage für die Erweiterung der Strukturen auf maximal 14-16 Netzwerke, die auffälligerweise alle in Westfalen angesiedelt sind, soll die Umsetzung der bisherigen Leitlinien in entsprechende Satzungen und Durchführungsbestimmungen bis Ende 2005 erfolgen.

Ein großer Unsicherheitsfaktor ist die Landtagswahl und deren Ergebnis, welches mittelfristig für den Bürgerfunk weitreichende Konsequenzen in sich bergen kann.

Bisheriges Fazit: So recht klar ist nicht, was die LfM, das Land und die Bürgerfunker mit dem Medienkompetenz-"Geschenk" der letzten Landesmediengesetz-Novelle anfangen sollen. Will man es richtig machen, ist die Umsetzung unbezahlbar und auch personell kaum zu stemmen. Eine landesweite flächendeckende Struktur kann es nicht geben. 

Es ist auch zu befürchten, daß diese Netzwerkideen den gleichen "Bach" heruntergehen, die schon viele andere zuvor in den letzten Jahrzehnten gegangen sind. Das Rad wird hier nicht neu erfunden! In Euphorie und Anfangsenthusiasmus aufgeblasene Pilotprojekte lassen sich nicht über Jahre mit den Friktionen des Alltags fortführen, das mußte der Bürgerfunk schon beim Aufbau und der Fortführung der Radiowerkstätten leidvoll durchleben.

Die bisherigen Pilotprojekte machen sich unfreiwillig zum Steigbügelhalter einer Entwicklung, die weitere Mehrarbeit und Belastung für die bedeutet, die sowieso schon hoffnungslos in ehrenamtlicher Betreuung oder selbstausbeutender Arbeit verstrickt sind; eine auf Dauer angelegte finanzielle Ausstattung ist nicht in Sicht!

Die Nachhaltigkeit und Qualität der hochgesteckten Ziele ist mit den bisher bekannt gewordenen Rahmenbedingungen nicht zu erreichen. 

Der Grundsatz "Small is beautifull" wäre hier eher angebracht, als in unendlichen Koordinierungsplan"spielen" des Netzwerkes nur den kleinsten gemeinsamen Nenner zu erreichen. Strukturen, die langsam vom Bedürfnis der Betroffenen motiviert wachsen versprechen eher Erfolg als solche, die ähnlich der Planwirtschaft von oben aufgesetzt und gleichzeitig vom Erfolgszwang der Koordinatoren befördert (es hängt ja deren Stelle dran), ein fragwürdiges Eigenleben entwickeln.

Letztendlich wurde einmal wieder mehr über finanzielle Erwartungen geredet - und dies vornehmlich vom Lager der bisherigen Projektnehmer - als über inhaltliche Visionen. Viele der Teilnehmer fragten sich nach der Veranstaltung, warum sie überhaupt nach Düsseldorf gekommen waren.  

Schlussendlich stand die Frage im Raum: Was hat der Bürgerfunk vom Medienkompetenznetzwerk? 

Neben erheblicher Mehrarbeit und finanziellem Engagement, weil die Bürgerfunker die einzigen sind, die bislang die flächendeckende Kompetenz zur Vermittlung eben aktiver Medienarbeit haben, auch vielleicht die Hoffnung, daß die Politik dieses Engagement durch eine weitere Existenzsicherung des Bürgerfunks belohnt! 

So attestierte CDU-Mann Dr. Jürgen Brautmeier (stellv. Direktor der LfM-NRW): "Der bisherige Weg ist zukunftsträchtig". 

Mechthild Appelhoff (Abt. Landesweite Programme/Medienkompetenz LfM-NRW) sieht die Medienkompetenznetzwerke sogar als Keimzelle gegen Politikverdrossenheit: "Medienkompetenz ist zugleich auch Demokratiekompetenz"! 

Die allerletzte Frage, die sich dem Beobachter (Christoph Schaefler) der Veranstaltung dann stellte, war, wieso ausgerechnet die beiden LfM-Spitzenvertreter, die eher einem politischen Lager zuzuordnen sind, welches den Bürgerfunk lieber früher als später abschaffen will, diese bedeutungsvollen Sätze formuliert haben? Könnte die Antwort lauten: Wir wissen schon, daß nach einem Machtwechsel in Düsseldorf der Bürgerfunk auf die Plattform des Internet abgeschoben wird - und dann wollen wir ihn dort hinloben? Oder gar: Im Verbund der vielen Netzwerkinteressen relativierten sich durch die "normative Kraft des Faktischen" dann die "Bedürfnisse" der Bürgerfunker so, daß sie bedeutungsloser werden und somit auch nicht mehr explizit unterstützt werden müssen?

Am Schluß noch eine nicht bestätigte Information, die wir am Rande der Info-Veranstaltung aus gut informierten Kreisen der LfM erfahren haben: 

Die nächste Bürgerfunk-Verbeugung im "vorwegeilendem Gehorsam" steht an. Dem LBF angehörende Radiowerkstätten sollen sich angeblich der LfM als "Bürgerfunk-TÜV" andienen; mit den noch ausstehenden Bürgerfunk-Fördergeldern aus 1998 will man im Rahmen eines LfM-Projektes, einer Muster-Radiowerkstatt, Vorschläge für die Zertifizierung der Radiowerkstätten formulieren. Der IGR-NRW besteht auf der Auszahlung der Fördergelder an die Gruppen, die seinerzeit geklagt oder Widersprüche eingelegt hatten. Dem IGR-NRW wäre es am liebsten, wenn alle damals geförderten Gruppen vom "Nachschlag" unmittelbar profitieren würden. Die LfM lehnte dies bislang ab mit der Begründung, daß dies juristisch und technisch zu kompliziert sei. Nun strebt die LfM einen Vergleich an, der die beiden Lager LBF und IGR gleichermaßen zufrieden stellen soll. 

 

15. Dezember 2004 (Antwort auf große Anfrage der CDU im Landtag NRW)

Mit einer großen Anfrage 13/5623 [Anfrage lesen] stellte die CDU-Fraktion am 24.06.2004 den Lokalfunk in NRW auf den politischen Prüfstand. 

Auch der Bürgerfunk stand dabei erwartungsgemäß im Vorfeld der Landtagswahlen (Frühjahr 2005) zentral im Kreuzfeuer der Politik.

Mit einer ausführlichen Antwort reagierte die Landesregierung am 15. Dezember 2004 auf die Anfrage der CDU. [Antwort lesen]

 

6. Dezember 2004 (FLoK-Struktursitzung)

Bericht über LfM-Veranstaltung: 

Auf wenig Gegenliebe stieß die vom LBF angeregte Aktion 100x100 (Geldsammeln für die "Lobby"arbeit [lesen]) zur Rettung des Bürgerfunks. Nach Ansicht der Anwesenden wäre es sinnvoller und glaubhafter, die Basis und Zuhörer für den Erhalt des Bürgerfunks im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2005 zu mobilisieren. Christoph Schaefler berichtete, dass er als Vorsitzender des  IGR-NRW dazu auch schon in gleicher Weise einen Brief an den LBF geschrieben hätte. [lesen]

Das bei der Tagung vorgestellte Leitbild und die Leitlinien einer "Idealen Radiowerkstatt" im Zusammen mit der Qualitätsoffensive und zukünftigen Zertifizierung erfüllt der FLoK schon jetzt weitgehend. Dennoch ist auch weiterhin einer kritische Auseinandersetzung mit der Qualität der eigenen Arbeit immer wieder wichtig zur Absicherung des Standards der Radiowerkstatt.

Von "oben" verordnete Medienkompetenz-Netzwerke werden eher skeptisch beurteilt, da Nachteile durch Abstimmprozesse und sonstige Reibungsverluste mögliche Synergie-Vorteile verzehren und unterm Strich durch Mehrarbeit und Belastung auf Dauer andere Bereiche vernachlässigt werden. 

 

4. Dezember 2004 (LfM-Veranstaltung)

Zur 3. Fortbildungsveranstaltung für Bürgerfunker im Jahre 2004 und zugleich zur Diskussion um den Strukturwandel des Bürgerfunks hatte die "Landesanstalt für Medien (LfM)" am heutigen Tage nach Köln ins KoMeT eingeladen. [Programm]

Fazit der Veranstaltung:

- Bürgerfunk hat in der Politik kaum Bündnispartner; Lobbyarbeit ist von Nöten.

- Bürgerfunk muss im 14. Jahr auf den Prüfstand von "Anspruch" und Wirklichkeit" gestellt werden.

- Bürgerfunk wird seine Strukturen an neue Vorgaben (Folgen der letzten Gesetzesnovelle) anpassen müssen.

- Bürgerfunk ist wichtiger Teil der flächendeckenden Medienkompetenzbildung und -praxis.

- Bürgerfunk ist abhängig vom Lokalfunk; steht und fällt also mit dessen Existenz. Daher sollte Bürgerfunk mittelfristig auch noch in andere Verbreitungswege eingebunden werden. 

Erste Schritte auf dem Weg zum Strukturwandel werden sichtbar: 2 Pilotprojekte in Münster und im Kreis Steinfurt erarbeiten die Grundlagen für ein Modell von "Medienkompetenznetzwerken". In weiteren lokalen Netzwerken möchte die LfM "Offene Fernsehkanäle", "Radiowerkstätten" und "Campus-Radios" so zusammenführen, dass möglichst viele Synergien entstehen. Diese Steuerungsaufgabe sollen Koordinierungsstellen übernehmen, deren Zahl mit ca. 12 - 16 für ganz NRW angedacht ist. 

Des weiteren wurde auf der Tagung der LAK (Landesarbeitskreis) Bürgerfunk mit seinem "Leitbild und Leitlinien zur Relevanz, Akzeptanz und Qualität des Bürgerfunks" [lesen] vorgestellt. Diese Aufgabenstellungen sollen nun normierend von der LfM beschlossen werden; dazu zählt als ein Punkt die Qualitäts-"Zertifizierung" der Radiowerkstätten, nur denen dann eine Überlebenschance durch entsprechende Förderung eingeräumt würde. Der LAK verteilte Papiere, welche die konkreten Maßstäbe für die ideale (zertifizierte) Radiowerkstatt aufzeigen. [lesen]

Bei einigen Anwesenden schlich sich der Verdacht ein, dass hier Bürgerfunk-Funktionäre im vorwegeilendem Gehorsam mit der LfM den Sargdeckel des flächendeckenden Bürgerfunks zimmern würden.

Aus dem Publikum gab es auch kritische Anmerkungen zu den beiden Modellprojekten und deren Konsequenzen: Dass offensichtlich die Entscheidungsträger nicht den gesamten Verlauf der beiden Pilotprojekte abwarten würden und nun schon viel zu früh "Nägel mit Köpfen" machen wollten. Der "Wasserkopf" sei vorprogrammiert. Auch wären mit der heutigen Veranstaltung erst 25 -30% der betroffenen Radiowerkstätten in die Diskussion eingeführt worden; die Bürgerfunker wüssten überhaupt noch nichts von der aktuellen Entwicklung und Richtungsdiskussion. Der bei der Tagung anwesende Vorsitzende der Rundfunkkommission, Wolfgang Hahn-Cremer, nahm die Kritik wohlwollend auf; es wird aber wahrscheinlich trotzdem schon im Februar 2005 zu einer Grundsatzentscheidung in der Rundfunkkommission über die neuen Leitlinien kommen. Es soll dann aber Schluss sein mit weiteren Änderungen; man will den Betroffenen hiernach über viele Jahre hinweg Planungssicherheiten bieten. - "Mit Speck fängt man Mäuse" oder, wenn da nicht der Wähler einen Strich durch die Rechnung macht und im kommenden Frühjahr die Mehrheiten im Düsseldorfer Landtag so verändert, dass die Bürgerfunkexistenzfrage sich viel früher stellt, als bisher angenommen.   

 

02.06.2003: Die Gefahr kann auch von "Innen" kommen

 

Am 2. Juni 2003 hatte der adhoc-Ausschuss der LfM-Medienkommission zur Anhörung der Bürgerfunker in Bezug auf das neue Förderungskonzept (Eckpunktepapier) nach Düsseldorf ins Headquarter geladen. Erschienen waren ca. 60-70 Bürgerfunkvertreter. 

Hier nun eine sehr subjektive Einschätzung der Anhörung und entsprechende Schlussfolgerungen daraus:


Es wurde wie immer zuviel und zu lange von Geld geredet. Außerdem geht mir der vorwegeilende "Gehorsam" einiger Bürgerfunk"vertreter" in Bezug auf die Anpassung bzw. Veränderung der Förderung gehörig auf den Zeiger.

Gute Ansätze waren, die Wiedereinsetzung der Expertenrunde zu fordern, sowie die Anregung, die anstehenden Veränderungen in Sachen Medienkompetenz und Netzwerkbildung durch eine zusätzliche Qualifizierung zu begleiten und auch ausreichend Zeit für die eventuellen aber nicht zwangsweisen Veränderungen einzuräumen.

Ansonsten lässt sich sagen: Die LfM ist zwar wichtig, aber noch wichtiger wäre, einen gesamtgesellschaftlichen Konsens zu schaffen, der ein Überleben des Bürgerfunks auch über die nächsten Wahlen garantiert, egal, wer dann die Mehrheiten bildet.

Dieses "Klein-Klein" in Düsseldorf, in der LfM und bei den Bürgerfunk-"Verbänden" schafft dafür nicht die Voraussetzungen.
Dafür haben wir nicht mehr viel Zeit: Die nächsten Landtags-Wahlen kommen in absehbarer Zeit !!

Ein erster  Schritt wäre, alle Radiowerkstätten unter einen Hut zu bekommen, der aber nicht den Namen LBF oder IGR oder sonst wie trägt, sondern den gesamtgesellschaftlichen Konsens auch durch den Namen des Zusammenschlusses gleich signalisiert.

Der zweite Schritt müsste sein, Entscheidungsträger gleich welcher "Farbe" für die Bestandsgarantie des Bürgerfunks zu gewinnen.
Die gemeinsame Kraft des letzten Jahres (Rettet den Bürgerfunk) können wir durchaus nochmals entwickeln, diesmal aber noch mehr in Richtung aller politischen Kräfte und Entscheidungsträger.
Diese LfM ist nur ein "Nebenkriegsschauplatz". Wenn deren Erkenntnisse, wie sie auch immer sein mögen, über die neuen Förderungsregelungen vorliegen, wird in Düsseldorf möglicherweise eine neue Landesregierung schon längst das alles wieder revidieren und im schlimmsten Fall, den Bürgerfunk abschaffen.

Also, daher mein Appell, den großen Wurf zu wagen !!!

Christoph Schaefler

12.07.2002: Danke an Alle

Danke an Alle, die beim Gesetzgebungsverfahren etwas nach vorne bewegt und zur weiteren Sicherung des zugangsoffenen Bürgerfunks beigetragen haben. Die Sendemengen sind uns nun weitgehend gesichert.

Die Kuh ist jedoch noch nicht restlos vom Eis!

Im Rahmen der Haushaltsplanung der neuen LfM NW (vormals LfR NW) wird man sehr genau hinschauen müssen, wie die Schwerpunkte der Förderung dann definiert werden.

Klar ist auch noch nicht, wer überhaupt diese Entscheidungen trifft. Denn die neue Landesmedienkommission ist gegenüber der bisherigen Rundfunkkommision um 18 Sitze verschmälert worden und der Bürgerfunk bleibt draußen vor. Inwieweit bei den Vertretern des neuen Gremiums das Herz für den Bürgerfunk schlägt, bleibt abzuwarten. 

Im Rahmen der Übergangsregelung wird die alte Kommission Ende Oktober die Arbeit einstellen. Bis dahin finden  nur noch zwei Lokalfunkausschuß- und ebenso wenige Rundfunkkommissions-Sitzungen statt.

 

26.06.2002: Landesmediengesetz verabschiedet

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Als Punkt 7. von insgesamt 14 Tagesordnungspunkten hat am 26.06.2002 der Landtag das Landesmediengesetz verabschiedet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde der Empfehlung des Medienausschusses gefolgt und die bereits bekannten Änderungen beschlossen. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden erhebliche Nachbesserungen beim Bürgerfunk vorgenommen.

Das Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten. 

 

14.06.2002: Medienausschußsitzung

Zusammenschnitt (Audio) der Debatte um die Bürgerfunkpunkte 

Sowohl in Bezug auf die Sendemenge (50/120 Minuten) als auch bei der Finanzierung des Bürgerfunks hat der den entgültigen Parlamentsbeschluß vorbereitende Ausschuß mit Mehrheit Nachbesserungen am Text des Regierungsentwurf vorgenommen. 

Die bisherige 15-%-Regelung wird auch wieder weiterhin der Maßstab für die tägliche Sendemenge sein. Auch wurde der Abschnitt zur Förderung der Bürgermedien um eine allgemeine Formulierung, daß der Bürgerfunk in seinem Bestand (Förderung von Sendezeiten) zu schützen sei, ergänzt. 

In Bezug auf die Zusammensetzung der neuen Medienkommission forderte die FDP einen Sitz für den Bürgerfunk; populismus-mortale! Dieser Antrag wurde durch die Stimmen der SPD, CDU und GRÜNE abgelehnt. 

Am 26. Juni 2002 wird der Landtag in 2. Lesung das neue Landesmediengesetz vermutlich verabschieden. 

Vorab hat in Aachen der Chefredakteur den Bürgerfunkern schon mündlich angedeutet, daß ab 1. Juli 2002 die Sendezeiten den neuen gesetzlichen Vorgaben angepaßt bzw. diese eventuell gekürzt würden. 

 

12.06.2002: Anke Brunn MdL besuchte FLoK-Radiowerkstatt    

Nach Aussagen von Frau Brunn soll auch mit den Regelungen des neuen Landesmediengesetzes keine Verschlechterung oder Veränderung der Sendemenge für den Bürgerfunk eintreten; dies sei der Wille der Mehrheitsfraktion. Der Status quo wäre die Richtschnur. Jedoch zielten die neuen Formulierungen darauf ab, Flexibilität und einvernehmliche Lösungen zuzulassen. 

Umdenkungsprozesse müßten jedoch vor Ort einsetzen in Bezug auf die Förderung und Zusammenarbeit verschiedener Bürgermedienprojekte; so sollten Synergien stärker genutzt werden. 

 

29.05.2002

NRW-Landtag-Medienausschußmitglied 

Anke Brunn will Radiowerkstatt besuchen

Das Büro von Frau Brunn hat bestätigt, daß sie am 11. Juni, 16:00 Uhr, also 3 Tage vor der letzten Ausschußsitzung, die Radiowerkstatt des "Freier Lokalrundfunk Köln" besuchen möchte, um sich ein Bild von der konkreten Arbeit vor Ort zu machen.

 

28.05.2002

Proteste zeigen erste Wirkung

Landtag korrigiert Terminfahrplan

Nach massiven Protesten wurde der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens geändert. Durch die Flut von Anregungen und Beschwerden ist, mit dabei waren auch Stellungnahmen prominenter Mitbürger wie Günter Wallraff, offensichtlich eine zusätzliche Sitzung des Medienausschuß notwendig geworden. 

Der neue Fahrplan sieht so aus:

31. Mai 2002 - Sitzung des Medienausschuß

14. Juni 2002 - zusätzliche Sitzung des Medienausschuß

26. Juni 2002 - Verabschiedung des LMG NRW durch den Landtag

27. Juli 2002 - Inkrafttreten des Gesetzes

 

09.05.2002

Resolution für den Erhalt der Meinungsfreiheit

    

Mitte Juni 2002 soll im Düsseldorfer Landtag ein neues Landesmediengesetz verabschiedet werden. Für den Bürgerfunk kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Bleibt es bei der bisher durch den Regierungsentwurf bekannt gewordenen Fassung und seiner Begründung, wäre der Bürgerfunk und die ganze Infrastruktur in ihrer Existenz bedroht.

 

Konkret: Es entfällt die Verpflichtung für die Lokalsender, 15% ihrer täglichen Sendezeit für den Bürgerfunk zur Verfügung stellen zu müssen. Statt dessen brauchen die Lokalradios nur noch 50 Minuten im Programmschema vorsehen. Sie können aber auch auf freiwilliger Basis weitere 70 Minuten gewähren. In Köln könnte die Neuregelung dazu führen, dass zukünftig nur noch 47% des bisher ausgestrahlten Bürgerfunks stattfindet, also weniger als die Hälfte.

 

Einer der medienpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Schmeltzer sieht keine Gefahr für den Bürgerfunk. Vielmehr geht er davon aus, dass es trotz neuer Formulierungen weitgehend beim alten Zustand bleibt, weil die Lokalradios so vernünftig seien und die Veranstaltergemeinschaften auch ein Interesse am Schutz des Bürgerfunks hätten. (Originalton anhören)  

 

Als Beispiel für eine ins Leere gehende freiwillige Regelung mag Bürgerfunk-Live dienen: Veranstaltergemeinschaften stimmten Bürgerfunk-Live vom Grundsatz zu. Die Kraft des Faktischen (Redaktion/Chefredakteur/Betriebsgesellschaften) verhinderten eine Einführung bzw. die Fortsetzung über die Pilotphase.

 

Nur klare gesetzliche Vorgaben können den Bürgerfunk in seinem Bestand absichern. Die Gewährung von Meinungsfreiheit ist kein Spielball, sondern ein Grundrecht.

 

Mischen Sie sich in diese Diskussion ein, sammeln Unterschriften und senden Sie Ihren Protest an die Landesregierung und die Abgeordneten. 

 

Freier Lokalrundfunk Köln

Der Vorstand

 

02.09.2001

News zum Bürgerfunk    

    

Da der Bürgerfunk nun schon über 10 Jahre alt/jung ist, meint die Politik ihn gründlich "reformieren" zu müssen. Die SPD, FDP und CDU möchten ihn auf sogenannten digitalen "Plattformen" im Rahmen einer groß angelegten Novelle des Landesrundfunkgesetzes vollkommen neu positionieren. 

Das will heißen: weg vom lokalen Dorfbrunnen des Lokalradios hin zum globalen weltweiten Schauplatz des Internetes. Die Medienpolitiker gehen davon aus, daß in spätestens 3 - 5 Jahren Hörfunk nicht mehr über ein konventionelles Radio empfangen wird. Sie sehen die Zukunft im Rahmen der Hochgeschwindigkeitszugänge des Internets, wo sich dann Fernsehen und Hörfunk verbreiten wird, ob nun kabelgebunden oder auch als digitaler Datenstrom durch die "Luft", 

 

Welch ein Irrtum !! ??

 

Bürgerfunker des FLoK sind wahrlich nicht technikfeindlich. Der FLoK war und ist immer an der Spitze der technologischen und auch digitalen Entwicklung ganz vorne! Und gerade deshalb stößt die Euphorie der Medienpolitiker nicht auf unsere ungeteilte Zustimmung. Bis sich bei den vielen konkurrierenden Systemen und Neuentwicklungen eine Technik wirklich an der Basis flächendeckend durchsetzt, werden mindestens noch 10 - 15 Jahre ins Land gehen.

Und ob dies dann auch ein Mehr an Kommunikation und Verständigungsfähigkeit mit sich bringt, ist auch noch die Frage. Eins ist sicher: Mit der von der Politik angepeilten Verlagerung des Bürgerfunks in das Internet wird der Bürgerfunk in die Bedeutungslosigkeit verbannt.

 

Die Spitzenvertreter des Bürgerfunks in NRW haben Mitte August 2001 ein Positionspapier verfaßt und es der Politik überreicht.

 

Mehr zu diesem Thema folgt in Kürze unter dieser Rubrik

 

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