23.01.2015
Demokratie
nach Art der LfM:
-
Die LfM gibt am 21.11.2014 die neue Fördersatzung bekannt, die am Tag
nach der Veröffentlichung im Gesetzesblatt wirksam sein soll.
-
Das Gesetzesblatt wird am 5.12.2014 herausgegeben, inkl. der Fördersatzung.
-
Für den 8.1.2015 werden die Verbände zu einem Diskurs über die Fördersatzung
eingeladen. (Diskurs über eine schon beschlossene Fördersatzung)
-
Am 23.1.2015 beschließt die Medienkommission die Fördersatzung, die
schon 1 1/2 Monate in Kraft ist. Nichts aus dem Diskurs ist umgesetzt
worden.
Frage:
darf die Medienkommission nur noch abnicken?
08.01.2015
Stellungnahme
zum Entwurf der Fördersatzung:
Es ist schon verwunderlich, dass die LfM bei der restriktiven Gesetzesnovelle 2007 die entsprechenden Satzungen innerhalb kürzester Zeit fertig hatte, während es dieses Mal fünf Monate dauerte.
Von unserer Seite sind grundsätzlich zwei Punkte kritisch anzumerken:
1. Die Projektförderung erscheint uns, nach wie vor, ein bürokratischer Hemmschuh zu sein.
2. Die Idee mit der Grundlagenförderung über eine Servicestelle pro Sendegebiet erscheint höchst ungerecht.
Zum Entwurf der Fördersatzung im Einzelnen
- Die Gesamtförderhöhe erscheint uns sehr niedrig.
- Der Schutz des „geistigen Eigentums“ bei derart geforderter detaillierter Projektbeschreibung scheint uns nicht gesichert.
- Die Mindesteilnehmerzahlen für die Projekte sind zu hoch.
- Die Fristenregelung wird dazu führen, dass die „Radiowerkstatt“ bei neuen Anfragen entscheiden muss, ob sie eine Qualifizierung / ein Projekt völlig auf eigene Kosten anbietet oder erst gar nicht durchführt.
- Die Maximalsummen (3.000,- und 2.000,-) sollten in einen Festbetrag umgewandelt werden.
- Die LfM sollte in einem Sendegebiet nicht ausgegebene Fördermittel in anderen Sendegebieten einsetzen können.
[Die
vollständige Stellungnahme als PDF]
17.10.2013
Nun immerhin - die LfM gibt bekannt:
Mit
Veröffentlichung der zweiten Satzung zur Änderung der Satzung der
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über die Nutzung von
Sendezeiten für den Bürgerfunk im lokalen Hörfunk (Nutzungssatzung Hörfunk)
(2. Änderungssatzung) sind die von der Medienkommission der LfM beschlossenen
Änderungen in Kraft getreten.
wir möchten über die wesentlichen Änderungen informieren:
Durch
die Modifizierung der Nutzungssatzung soll im Bürgerfunk der Zugang und
die Mitarbeit insbesondere für Anfänger erleichtert werden.
Deshalb
soll gem. § 2 Abs. 4 zukünftig nur noch ein Gruppenmitglied statt wie bisher
drei Mitglieder die geeignete Qualifizierung (Zertifizierung) nachweisen.
Darüber
hinaus sollen gem. § 4 Abs. 3 zukünftig vier statt wie bisher zwei Beiträge
zur Sendung angemeldet werden können, um den Gruppen für die Produktion und
die Öffentlichkeitsarbeit einen längeren Planungsvorlauf zu ermöglichen.
In
§ 5 Abs. 5 wurde in Satz 2 der Begriff „lokale Relevanz“ bei den Themen ergänzt.
[hier
die überarbeitete Nutzungs-Satzung]
Mit
der Veröffentlichung dieser Lesefassung haben wir auch die Neufassung der Richtlinie
der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über die geeignete
Qualifizierung im Bürgerfunk bekannt gegeben.
Der
Nachweis der geeigneten Qualifizierung gilt jetzt gem. § 5 unbefristet. Damit
entfällt die Maßgabe für die Nutzerinnen und Nutzer, an sog.
Reakkreditierungskursen teilzunehmen, um die Gültigkeit ihres Zertifikats zu
verlängern.
Die
gem. § 4 von den Medientrainerinnen und Medientrainern direkt im Anschluss an
den Zertifizierungskurs ausgestellte vorläufige Bescheinigung ist nur vier
Wochen gültig.
In
der bisherigen Praxis hat sich das Verfahren bewährt, dass das Zertifikat an
die Nutzerinnen und Nutzer ausschließlich durch die LfM vergeben wird und die
Einrichtungen, die die Zertifizierungskurse anbieten, nur eine vorläufige Bestätigung
ausstellen. Deshalb sind alle Regelungen gestrichen worden, die eine
Zertifizierungsstelle betreffen.
[hier
die überarbeitete Qualifizierungs-Richtlinie]
04.06.2013
Alle
wollen den Bürgerfunk stärken,
aber keiner tut was
Unter dem Vorwand, den Bürgerfunk zu stärken, wurde mit der Novellierung
des Landesmediengesetzes NRW 2007 von der damaligen schwarz-gelben
Landesregierung den Bürgerfunkwerkstätten die Finanzierung total
gestrichen. Als Alternative zur Förderung wurde in das Gesetz aufgenommen
die Medienkompetenzförderung über Schulprojekte.
Die Förderung betrug vor der Novellierung 22 Eurocent pro Jahr und Gebührenzahler
der Rundfunkgebühren in NRW, denn aus diesen wurde der Bürgerfunk
finanziert, nicht etwa aus Steuermitteln. In den Folgejahren mussten von
den 160 existierenden Radiowerkstätten zwei Drittel dichtmachen. Das
bedeutet in vielen Sendegebieten des privaten Lokalfunks das Ende der
Vielfalt (denn als Vielfaltsreserve wurde der Bürgerfunk eingerichtet)
und das Ende der Partizipation der Bürger am öffentlichen
Meinungsbildungsprozess.
Man sollte mal den Vorschlag wagen, die Demokratie zu stärken, indem man
den Abgeordneten die Diäten streicht und ihnen anbietet, sich über
Demokratieförderung über Schulprojekte zu finanzieren
Damals verkündete auf einer Protestkundgebung der Bürgerfunker der
medienpolitische Sprecher der damaligen Oppositionspartei SPD: „Und
Bürgerfunk ist für die SPD untrennbar ein unverzichtbarer Bestandteil
unserer Medienlandschaft. Und ich finde, Bürgerfunk ist ein wichtiger
Beitrag zur Ausbildung und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am
Medium Radio. Und am Ende ist Bürgerfunk ein großartiges Modell für
gesellschaftliche Teilhabe an der Medienentwicklung in
Nordrhein-Westfalen.“
Nun tritt er an, wie er immer wieder zu betonen bemüht ist, den Bürgerfunk
zu stärken. Seine neueste Idee ist die „Stiftung für Vielfalt und
Partizipation“. Wer jetzt aber denkt, dass damit der Bürgerfunk unterstützt
werden soll, der irrt gewaltig. Diese Stiftung hat nämlich zum Ziel:
-
„Förderung
der Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden, die mit der lokalen und
regionalen Berichterstattung befasst sind,
-
Finanzierung
einer Stiftungsprofessur für Lokaljournalismus,
-
Erteilung von
Recherchestipendien,
-
Förderung der Akzeptanz von lokaler und regionaler
Berichterstattung beim Mediennutzer.“
und
das finanziert mit 1,6 Millionen Euro aus den Rundfunkgebühren oder wie
sie jetzt heißen der Haushaltsabgabe.
Nach dem Motto „Was kümmert mich mein Gesetz von gestern!“ sollen
entgegen dem Rundfunkstaatsvertrag Gelder der Haushaltsabgabe dazu
verwendet werden, den professionellen Lokaljournalismus (und gerade die
Zeitungsjournalisten) in Aus- und Weiterbildung zu finanzieren. Laut
Eumann könnte die Stiftung etwa auch in dem Fall, dass eine Zeitung einen
Redakteur für eine mehrmonatige Recherche freistellen möchte, für diese
Zeit eine Vertretung fürs Tagesgeschäft finanzieren. Notfalls muss der
Rundfunkstaatsvertrag geändert werden.
Ein Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 23.04.13 setzt sich
damit auseinander und zitiert den Direktor der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM), die den ihr zugewiesenen Anteil an den
Rundfunkgebühren selbst verwaltet. Zum einen sieht dieser das Projekt der
Stiftung nicht im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrags, zum anderen wertet er
die Festschreibung einer Fördersumme in einem Gesetz für einen
problematischen Eingriff in die Autonomie der LfM.
Weitere Stimmen bezweifeln, dass es zusätzlich zur bewährten Vielfalt
journalistischer Bildungsangebote in NRW einen tatsächlichen Bedarf gäbe.
Unseres Erachtens liegt der Bedarf
nicht in einer weiteren Ausbildung der Journalisten. Der bekannte
Publizist Paul Sethe schrieb schon 1965: „Pressefreiheit ist die
Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.“ Dazu sind
die Journalisten angehalten, gezwungen, denn „Wes Brot ich ess’, des
Lied ich sing’.“ Die in den letzten Jahren immer weiter
fortgeschrittene Reduzierung des Personals in den Redaktionen, die Schließung
von Zeitungen bzw. Übernahme durch andere hat die Vielfalt eingeschränkt.
Die Journalisten, und gerade auch die freien Journalisten, haben – auch
wenn sie in einer kostenintensiven Bildungsmaßnahme geschult worden sind
– im Alltag gar nicht die nötige Zeit, ihr Wissen (sprich Recherche)
anzuwenden. Da werden vorgefertigte Presseerklärungen und Meldungen der
großen Nachrichtenagenturen abgeschrieben, ohne sich um den
Wahrheitsgehalt oder die Richtigkeit zu kümmern.
Die FAZ publiziert in ihrem Artikel vom 23.04.2013 (S. 31) auch eine mit
Eumann persönlich verbundene Problematik: „Seit Wochen beschäftigt
sich die „Kommission zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher
Praxis“ der Universität Dortmund mit der
kommunikationswissenschaftlichen Dissertation Eumanns. Der
Medienstaatssekretär soll 2011 statt einer neu geschriebenen Doktorarbeit
einen Text eingereicht haben, der in wesentlichen Teilen einer Arbeit
entspricht, mit der er schon 1991 an der Universität zu Köln sein
Magisterexamen erwarb. Die Kommission prüft, ob Eumann seinen Doktortitel
illegitim erworben hat. Zu welchem Ergebnis die Kommission auch kommt, es
wird so oder so in Zusammenhang mit Eumanns Journalismus-Stiftung gebracht
werden. Denn wo sonst außer am Institut für Journalistik der Universität
Dortmund sollte die mit Rundfunkgebühren finanzierte Stiftungsprofessur
wohl eingerichtet werden?“
Da wird also anscheinend jemand seinem eigenen Postulat nach Vielfalt
nicht gerecht. Wohl auch deshalb kümmert es ihn nicht, wenn die Vielfalt
im Lokalrundfunk weiter stirbt.
Da kann die Medienkommission der LfM fordern: „Wir wünschen uns
deshalb, dass Bürgermedien gefördert und institutionell gesichert
werden.“
Da kann eine Entschließung der Europäischen Union zu community media
2008 betonen, dass die Regierungen „statt eines rein passiven Konsums
der Medien eine freiwillige aktive Beteiligung an der Schaffung von
Medieninhalten fördern sollten“, weil sie „eine umfassende, wenn auch
weitestgehend nicht wahrgenommene Rolle in der Medienlandschaft,
insbesondere für lokale Inhalte, spielen und zu innovativen, kreativen
und vielfältigen Inhalten beitragen.“
Es wird weiterhin eine Gesetzgebung bestehen, die keine Finanzierung für
den Bürgerfunk vorsieht und dem Bürger die Partizipation
verbarrikadiert, indem sie ihm vorschreibt, zur Erlangung des Rechts,
einen Sendebeitrag einzureichen, erst einmal mit zwei Gleichgesinnten den
langen Weg der Qualifizierung über den Radiopass zu machen. Denn nur eine
Produktionsgruppe mit drei Teilnehmern, die den Radiopass besitzen, darf
Sendebeiträge einreichen. Und der Radiopass gilt nur für ein und
dieselbe Produktionsgruppe.
Um
solchen Vorhaben ein Stoppschild aufzustellen, muss man sich was einfallen
lassen. Wir arbeiten daran. Demnächst an dieser Stelle mehr dazu.
19.04.2013
Umfangreiche
Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des LMG NRW
Eine
Arbeitsgruppe des IGR hat den Arbeitsentwurf der Landesregierung der Novelle des
Landesmediengesetzes aufmerksam gelesen und mit vielen konstruktiven
Vorschlägen auf der Online-Konsultation der Webseite https://www.landesmediengesetz.nrw.de
ergänzt und kommentiert.
Wer nur die IGR-Texte lesen möchte, sollte hier
[weiterlesen].
24.03.2013
Und nun doch schon ein Entwurf in der Schublade
Pünktlich zur Eröffnung des Internetportals am 25.03.2013 kam eine Einladung zur Diskussion:
"Hallo Bürgerradiofreunde, der neue Diskussionsentwurf zum
Landesmediengesetz ist grob fertig, ihr habt nun die Möglichkeit hier
mitzugestalten und Vorschläge zu machen:
Link
zum Diskussionsentwurf der Landesregierung des Landesmediengesetzes
Grüße
Michael Franken“
In § 40 Abs. 6 heißt es zur Finanzierung: „Die LfM kann im Rahmen
ihres Haushalts Zuschüsse für Bürgermedien nach diesem Abschnitt gewähren.
Sie fördert Maßnahmen und Projekte für die Bürgermedien
und zwar auch diejenigen, die
Medienkompetenz durch Schul- und Jugendprojekte in Kooperation mit einer
Veranstaltergemeinschaft stärken. Ferner unterstützt sie Ausbildungs-
und Qualifizierungsprojekte und -maßnahmen.
Das Nähere zur Ausgestaltung, Verbreitung, Förderung und Organisation
der Bürgermedien regelt die LfM durch Satzung.“ Wussten wir es doch
!!!!
In § 40a Abs. 4 heißt es zur Länge der Sendezeiten: „Die Veranstalter
lokalen Hörfunks (§ 52) sollen in ihr Programm Programmbeiträge von
Gruppen im Sinne der Abs. 1 bis 3 von täglich höchstens 60 Minuten abzüglich
der Sendezeiten für Nachrichten, Wetter- und Verkehrsmeldungen und
Werbung einbeziehen. Nicht in Anspruch genommene Sendezeit kann der
Veranstalter selbst nutzen. Das Nähere regelt die LfM durch Satzung.“
Hatten wir auch nicht anders erwartet !!!
In § 40a Abs. 5 heißt zur Sendezeit: „Der Bürgerfunk soll landesweit
einheitlich im Programmschema der lokalen Hörfunkprogramme werktags in
der Zeit zwischen 21 Uhr und 22 Uhr verbreitet werden. An Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen soll der Bürgerfunk gemäß Absatz
4 zwischen 19 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden. Abweichend von den
Regelungen in diesem Absatz und in Absatz
4 können im Einvernehmen mit dem Veranstalter
andere oder zur Förderung der Medienkompetenz durch Schul- und
Jugendprojekte besondere zusätzliche
Sendezeiten vereinbart werden. Das Nähere regelt die LfM durch
Satzung.“ Es bleibt alles beim Alten!!!
13.03.2013
Viel Gerede um Nichts !!
Am
13.03.2013 fand in Düsseldorf das Werkstattgespräch mit der SPD zur
Novellierung des Landesmediengesetzes statt. Als Vertreter der Grünen war
auch Oliver Keymis mit dabei. Es war schon enttäuschend, dass über ein
Jahr nach den ersten Gesprächen mit der SPD und den Grünen kein
konkreter Vorschlag von der Politikerseite kam. Sie wollten halt nur
wissen, ob wir eventuell neue Vorschläge hätten. Einig waren sie sich
nur in der Deklamation, dass die Bürgermedien zu stärken seien, was
immer das heißen mag.
Für den Novellierungsprozess hatten sie sich etwas Zeitgemäßes
ausgedacht. Ab dem 25.03.2013 wird ein Online-Portal geöffnet, in dem 4
Wochen lang ausgiebig Novellierungsvorschläge gemacht und diskutiert
werden können. Aus den Beiträgen wird ein Arbeitsentwurf erstellt, dann
der Referentenentwurf und schließlich ist gegen Ende 2013, Anfang 2014
mit der Novellierung zu rechnen. Also heißt es ab jetzt: Alle Vorschläge
einbringen, so utopisch sie auch sein können. Zum Schluss wird eh wenig
genug davon übrig bleiben.
Erinnern wir uns: 2007 auf der Kundgebung zur Rettung des Bürgerfunks
sagte Marc Jan Eumann (damals saß die SPD noch in der Opposition): „Und
die Kostenverschiebungen sind falsch! Denn wer qualitativ aufwendigen Bürgerfunk
haben will, der braucht auch eine verlässliche Finanzierung für die
Radiowerkstätten in Nordrhein-Westfalen, liebe Freundinnen und Freunde.
Denn nur Verlässlichkeit ist die Voraussetzung für Qualität, auch an
qualitätsvollem Bürgerfunk.“
Heute heißt es kategorisch von ihm: „Ein Zurück zur Minutenförderung
gibt es nicht.“ Aber er sagt auch mit keinem Wort, welche Förderung er
für vorstellbar hält. Und er sagt auch nicht, warum er auf keinen Fall
zur Minutenförderung zurück will. Demokratie heißt in seinem Verständnis
wohl: Die Bürger bezahlen die Volksvertreter und formulieren zusätzlich
auch noch das Gesetzes. Also enttäuschen wir ihn bitte nicht und machen
seine Arbeit gründlich!
Von Seiten der Bürgerfunker kamen die Forderungen, die wir schon
immer aufgestellt haben:
- bessere
Sendezeiten und Rahmenbedingungen (Zeit,
Länge, Zugangsbedingungen)
- finanzielle
Grundsicherung (Radiowerkstätten,
Produktionen, Projekte)
- Radiopass
(nur einmal
erwerben)
- Sitz
in der LfM-Medienkommission
Erstaunlich das Auftreten der LfM. Sie möchte
starke Bürgermedien (weshalb sie in der Vergangenheit alles daran setzte,
den Bürgerfunk zu schwächen). Sie möchte die Förderstrukturen durch
Flexibilisierung verbessern. Und deswegen macht sie sich jetzt (wo der
Novellierungsprozess begonnen hat und wahrscheinlich Ende des Jahres ein
neues LMG dasteht) an die Arbeit, Satzungen und Richtlinien zu überarbeiten.
Dazu sucht sie den Dialog und lädt ein zu einer Fachtagung am
22./23.04.2013 wo zwei Themen heißen: „rein und raus – Nutzungs- und
Förderbestimmungen auf dem Prüfstand / Arbeitsspeicher: Vorschläge für
die zukünftige Nutzung und Förderung“. Des Weiteren gibt es für den
26.04.2013 eine Einladung der LfM zu einem „Diskurs über die
Rahmenbedingungen für die Förderung und Nutzung des Bürgerfunks“. Es
heißt in der Einladung: „...besteht seitens der LfM und ihrer
Medienkommission die Absicht, unabhängig von den anstehenden gesetzlichen
Veränderungen des Landesmediengesetzes, zeitnah Satzungen und Richtlinien
zur Förderung und Nutzung des Bürgerfunks zu modifizieren, um so Ihre
Arbeit vor Ort noch besser unterstützen zu können.“
Soll das heißen, dass sie schon jetzt wissen, dass die Novellierung
nichts an der Nicht-Finanzierung des Bürgerfunks ändert? Denn sonst müssten
sie sich ja Anfang nächsten Jahres wieder zusammensetzen, um die
Satzungen und Richtlinien wieder neu zu überarbeiten auf der Grundlage
des neuen Gesetzes, von dem heute die Politiker (siehe oben) noch keine
Vorstellungen haben!
Auffallend das Nichtwissen der LfM-Vertreter. Gefragt nach den
Schulprojekten, konnten sie angeben, dass in 2012 rund 500.000 Euro
(wohlgemerkt an GEZ-Gebühren; das nennt man wohl Quersubventionierung) in
die Schulprojekte geflossen sind. Aber sie wussten nicht, wie viele
effektive Sendeminuten zum Beispiel am Ende dabei herauskamen. Es war die
Rede von 160 Schulen, an denen die Projekte stattfanden. So steht es auch
im Medienkompetenzbericht der LfM: 160 weiterführende Radioschulungen mit
1.280 Teilnehmern (also 8 Teilnehmer pro Schulung im Durchschnitt). Das
sind fast 400 Euro pro Teilnehmer. Man lässt es sich also was kosten,
dass nur einige Wenige in den Genuss der Schulungen kommen, denn es gibt
in NRW 5.194 Schulen mit 2.415.534 Schülern. Und wenn man davon ausgeht,
dass von den ehemals ca. 150 Radiowerkstätten heute nur noch ein Drittel
übriggeblieben ist, so kann von Flächendeckung der Radioschulungen auf
keinen Fall die Rede sein.
Fazit: Wieder mal ein Treffen, an dem außer Lippenbekenntnissen nichts
weiter Konkretes herausgekommen ist. Deswegen ist es auch nicht
verwunderlich, dass auf den Internetseiten der Regierungs-Fraktionen kein
Sterbenswörtchen zu dem Werkstattgespräch zu finden ist. Und selbst im
Terminkalender des Landtags ist Schweigen im Walde zu dem Thema.
13.03.2013
Die
LfM lädt ein (freitags morgens um 11:00 Uhr - toll !!!)
"Sehr geehrte Damen und Herren,
lieber Bürgerfunkinteressierte und Bürgerfunker,
die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen möchte Sie herzlich
einladen, sich an dem Diskurs über die Rahmenbedingungen für die Förderung
und Nutzung des Bürgerfunks zu beteiligen.
Das Gespräch findet statt:
am 26. April 2013 um 11.00 Uhr
im großen Sitzungssaal der LfM.
Weitere Informationen können Sie der angehängten Einladung entnehmen.
Bitte melden Sie sich bis zum 22. April 2013 unter folgender
E-Mail-Adresse an: mklindtworth@lfm-nrw.de.
Mit freundlichen
Im Auftrag
Peter Schwarz
Bereich Medienkompetenz und Bürgermedien
Bereich Aufsicht und Programme
"
[Einladung
- Download]
06.02.2013
Achtung:
Terminverschiebung SPD-Werkstattgespräch
"Sehr
geehrte Damen und Herren, im Auftrag des medienpolitischen Sprechers der
SPD-Landtags- fraktion, Alexander Vogt, übersende ich Ihnen im Anhang die
aktualisierte Einladung zu einem Werkstattgespräch der
SPD-Landtagsfraktion zum Thema „Bürgermedien in NRW“.
Die Veranstaltung findet nicht wie irrtümlich angegeben, am 12. März
2013, sondern erst am 13. März 2013 ab 17.00 Uhr im Landtag NRW statt.
Ich bitte diesbezüglich freundlich um Verständnis und etwaige
Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Die Anmeldung erfolgt über den im Anhang befindlichen aktualisierten
Antwortbogen.
Eine aktualisierte Tagesordnung erfolgt im Nachgang zur Anmeldung zeitnah
vor der Veranstaltung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an mich.
Mit den besten Grüßen
Julia Jankovic
Referentin für Europa und Eine Welt
sowie Kultur und Medien
SPD-Fraktion im Landtag von NRW
Telefon: +49 211 884 2380
[aktualisierte
Einladung
- Download]
[Rückantwort
- Download]
19.01.2013
Warum
mitten in der Woche?
Das ist mal wieder ein Termin an dem der
größte Teil der Bürgerfunker arbeiten muss. Aus welchem Grund wird so
was nicht an einem Samstag gemacht?
Gruß Udo (Radio Mikro Minden)
16.01.2013
Bewegt
sich die SPD?
Voraussichtlich am 12. März 2013, ab 17:00
Uhr findet ein Werkstattgespräch der SPD-Landtags- fraktion zum Thema
"Novelle der Bürgermedien" statt. Nachdem die SPD am 17.12.2012
ihren "Runden Tisch" mit den Lokalradiosendern hatte, wird nun
der Bürgerfunk ins Auge gefasst. Für die Ehrenamtlichen im Bürgerfunk (Hauptamtler
gibt es wegen der Finanzierungsstreichung wohl nicht mehr viele) wird es
schwer sein, sich schon um 17 Uhr in Düsseldorf einzufinden. Vor
allzu großen Hoffnungen wird gewarnt. Denn in einer Werkstatt, wo
gehobelt wird, da fallen Späne.
06.12.2012
Bürgerfunk
+ Internet:
Widerspruch, Ergänzung oder Konglomerat?
Der Bürgerfunk wurde unter anderem
eingerichtet, um den Bürgern des Landes Nordrhein-Westfalen
Medienpartizipation zu ermöglichen. Mit dem Start der lokalen
Privatradios Anfang der neunziger Jahre in NRW, wurden die privaten
Radiosender dazu verpflichtet, einen Teil ihrer täglichen Sendezeit unabhängigen
Produktionsgruppen zur Verfügung zu stellen. Die Besonderheiten, die dazu
geführt haben – Zweisäulenmodell, Angst vor einem Meinungsmonopol –
möchte ich einmal beiseite lassen.
Dass die privaten Sender den Bürgerfunk nicht unbedingt mit Freude
Sendezeit zur Verfügung gestellt haben, ist absolut verständlich.
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich ein Auto und werden nun vom Staat
gezwungen, auf jeder Fahrt mindestens einen Sitz unentgeltlich einem
Beifahrer freizuhalten, den Sie sich nicht einmal selbst aussuchen dürfen.
Das hat in der Vergangenheit sicher zu vielen Kämpfen geführt.
Inzwischen sollten die oft ideologischen Kämpfe der Vergangenheit eben
dieser angehören und Respekt selbstverständlich sein.
Das Land NRW hat mit dem Bürgerfunk eine besondere Möglichkeit der Bürgerpartizipation
an den Rundfunkmedien geschaffen: Das Land hat dafür gesorgt, dass die Bürgermedien
gehört werden. NRW ist nicht den Weg etwa Hessens oder Niedersachsens
gegangen und hat eigene Offene Kanäle eingerichtet und damit aus einer
breiten öffentlichen Wahrnehmung ausgeklammert, nein, die Besonderheit
liegt darin, dass das Land Nordrhein-Westfalen tatsächlich einen Weg
gefunden hat, Inhalte, frei von verlegerischen Interessen, frei in der
Meinung, in ein Medium zu integrieren, das tatsächlich aufgrund seiner
Reichweiten, aber auch seiner leichten Zugänglichkeit, Bürgerinnen und Bürgern
eine tatsächliche Partizipation an der Meinungsbildung zugesteht.
Wer nun den Bürgerfunk ins Internet abzuschieben gedenkt, nimmt den
Menschen im Land genau diese einzigartige Möglichkeit zur
Meinungsbildung. Natürlich haben sich die Zeiten geändert. Doch möchte
ich höflich darum bitten, nicht verarscht zu werden. Selbstverständlich
ist es über das Internet (über Blogs, eigene Websites, Facebook,
Webradiosender, Podcasts und X weiteren Möglichkeiten) möglich, zu jedem
Thema aktiv an der Meinungsbildung teilzunehmen. Aber bitte, was wird im
Internet angeklickt? Bild.de, Spiegel.de, Facebook und Youporn. Natürlich
kann sich eine an einem ganz bestimmten Thema interessierte Person via
Google mit zwei Klicks in eine Informationsflut stürzen, die in Papier
zusammenzutragen einst Tage oder Wochen benötigt hätte. Aber genau das
ist es: Der User muss sich für genau dieses eine Thema interessieren.
Was dem Internet abgeht, ist seine Zufälligkeit. Radio ist, ebenso wie
die Tageszeitung, ein Medium der Zufälligkeit. Ich mag gezielt Inhalte hören
oder lesen wollen (Sport, Wetter, Horoskop), wenn ich das Medium aber
einmal eingeschaltet oder aufgeschlagen habe, nehme ich quasi unwillkürlich
weitere Informationen auf. Informationen, die mich als Leser, Hörer,
Nutzer nicht selten betreffen, welche mir jedoch ohne dieses Medium der
Zufälligkeiten entgangen wären.
Das Radio ist und bleibt möglicherweise das zentrale Medium der
Informationserstbeschaffung. Selbst wer in den Morgenstunden via Twitter
sich seine ganz eigene virtuelle Zeitung aus verschiedenen Quellen
zusammenstellen lässt und längst die traditionellen Pfade der alten
Wissens- und Informationsbeschaffung verlassen hat – hört Radio. Im
Auto, im Badezimmer, in der Küche.
Aus diesem Blickwinkel betrachtet müsste das eigentliche Ziel einer
rot-grünen Regierung darin bestehen, den Bürgerfunk aus seinem Abendexil
zurück auf einen Sendeplatz zu hieven, welcher tatsächlich messbare Hörweiten
generiert. Eine Regierung, die es mit Medienpartizipation ernst meint, müsste
eine Stärkung des Bürgerfunks angehen, müsste Medienpartizipation
unterstützen.
Statt dessen wird mal wieder das Internet als Müllkippe einst guter Ideen
missbraucht.
Übrigens: Die Bürgerfunker aus Witten, denen ich angehöre, sind seit
1996 mit einer eigenen Website online. Wir twittern, wir unterhalten einen
Webradiokanal, sind mit einem eigenen Podcast im Internet vertreten,
betreiben einen Kanal in der Mixcloud und betreiben noch – als eine Art
Extra - einen Youtube-Kanal. Wir haben also ein bisschen Ahnung von der
Materie Internet, nutzen es intensiv, um nicht zu sagen exzessiv – und
eben darum wissen wir aus eigener Erfahrung um die hohe Relevanz des Bürgerfunks
in seiner jetzigen Form (oder besser in jener Form, die bis 2008 eine
weitreichende Medienpartizipation ermöglichte, bevor die schwarz-gelbe
Landesregierung bereits einen ersten Schritt zur Abschaltung des Bürgerfunks
vollzogen hat).
Christian Lukas, M.A.
Film- und Fernsehwissenschaftler
www.christianlukas.de
www.twitter.de/lukas58453
http://laut.fm/antennewitten
26.11.2012
Gerücht:
Novelle erst im Jahre 2013
Der
IGR fragt bei den GRÜNEN per eMail an, die Antwort kam prompt
telefonisch: Mit dem "Einbringungsprozeß" (Regierungsentwurf,
Anhörung der Betroffenen) für die erwartete Novelle wird es nach den
derzeitigen Erkenntnissen etwa bis Mitte 2013 dauern. Nach der Sommerpause sollen dann die parlamentarischen
Abstimmungen laufen, so daß im Herbst der Novellierungsprozeß beendet
sein müßte. Der Termin "Ende des Jahres 2012" sei nicht zu
halten gewesen, da durch die Auflösung des Parlamentes und die
Neuwahlen doch erhebliche Zeitverluste entstanden wären. Nun hätte sich
aber auch herausgestellt, daß die LfM die Zeichen der Zeit (neue
politische Verhältnisse) nicht richtig erkannt habe, eher den alten Kurs
fortsetze, anstatt die schon vor einem Jahr an sie herangetragenen Monita
abzubauen und unbürokratisch zu handeln. Dieses wenig hilfreiche
Verhalten mache nun u. a. eine große Novelle erforderlich. Auch hätten
sich aus dem neuen Koalitionsvertrag weitere Aufträge zur Novellierung
ergeben.
13.11.2012
Ein
Jahr ist es her, daß ...
Am
23.11.12 (also in zehn Tagen) jährt sich die Aussage von Dr. Marc Jan
Eumann, daß mit dem Einbringen der Novelle für das Frühjahr 2012 zu
rechnen sei.
Nun kam es anders: Die RotGrüne-Minderheitsregierung löste sich
auf.
Ab diesem Moment: Stillstand auf allen Ebenen bis hin zu Haushaltssperren,
die teils bis heute noch andauern. Und es wurde auch ganz still um das
Thema der Novellierung des LMG-NRW.
Selbst
nach den Neuwahlen und der Neubildung der NRW-Regierung konnte man im
Koalitions- vertrag keine richtungsweisenden Aussagen zu einer
wesentlichen Änderung des erdrückenden Zustandes beim Bürgerfunk
finden.
Nun erreichte den IGR-NRW von mehreren Seiten die Information, daß
Staatssekretär Dr. Marc Jan Eumann den VG-Verband (VLR) und die
BG-Vertreter in den VGen (Verleger) zum 17. Dezember 2012 zu sich ins
Ministerium zu einem "Runden Tisch" eingeladen habe. Themen:
"Die ehemaligen BFBS-Frequenzen für ein NRW-Jugendradio sowie der
NRW-Bürgerfunk auf einem gemeinsamen "Kanal" im Internet.
Die Bürgerfunker haben keine Einladung zu diesem eher dreieckigen Tisch
bekommen.
01.09.2012
Medienkompetenzbericht
der LfM-NRW
Rund
18 Mitarbeiter (schätzungsweise eine Million Euro pro Jahr) werden in dem 191-Seiten starken Bericht der LfM als
Ansprechpartner für die Medienkompetenz und Bürgermedien
aufgeführt.
8 der 191 Seiten beschäftigen sich mit dem Bürgerfunk.
Und wo wir gerade bei der Statistik sind, so werden dem gesamten Komplex
Bürgermedien (Bürgerfunk, Bürgerfernsehen, Campus-Rundfunk und
Bürgermedienpreis) 27 Seiten gewidmet.
Die LfM hat innerhalb von vier Jahren 199 Medientrainer zertifiziert, die
übrigens auch jedes Jahr ihr Zertifikat im Rahmen einer Schulung erneuern
müssen.
Im Jahre 2011 führte die LfM rund 500 "Radioqualifizierungen"
in 39 von 44 Verbreitungsgebieten durch; das sind rund 12 bis 13
Teilnehmer pro Sendegebiet.
Die LfM listet rund 1000 Teilnehmer in 23 Verbreitungsgebieten bei "Fortbildungen von
Ein- steigern" (nach einem Jahr) auf; das sind 43
Bürgerfunker pro Verbreitungsgebiet. (Was ist in den
restlichen 21 Gebieten passiert?)
Darüber
hinaus seien auch noch rund 1280 Teilnehmer in 160 weiterführenden
Radioschulungen bei 290 Schulungstagen qualifiziert worden; das sind rund
acht Teilnehmer pro Schulung.
(Was sind "Radioqualifizierungen", "Fortbildungen von
Einsteigern" und "weiterführende Radio- schulungen"???)
Nach dem Zahlenwerk, was wir nicht kommentieren möchten (aufmerksame
Leser werden an Hand der Zahlen eigene Schlüsse ziehen können) kommen wir nun zu der inhaltlichen Ausrichtung:
Die
LfM beschreibt Ihre Aufgaben als ein Engagement in den Tätigkeitsfeldern
Medienkompe- tenz/Medienbildung, Bürgermedien, Medienforschung und
Mediennutzerschutz.
Die
in der LfM für die Medienkompetenz zuständige Abteilungsleiterin
Mechthild Appelhoff formuliert die Umsetzung des Funktionsauftrages Ihrer
Abteilung als Grundlage zur Förderung der Bürgermedien so:
"Qualifikation als Voraussetzung wirksamer bürgermedialer
Partizipation."
Große Worte, die in der Wirklichkeit nicht eingelöst werden können und
möglicherweise nur teilweise Sinn machen.
Der Medienkompetenzbericht ist kostenlos bis zu 3 Exemplaren erhältlich
bei der LfR-NRW (Artikel-Nr. L121), ISBN 978-3-940929-20-4 oder hier als [MKB
- Download]
.
07.08.2012
Aufruf
an die Bürgerfunker in NRW
Liebe
Bürgerfunk-Bewegte im Lande NRW,
eine
weitere Novelle des Landesmediengesetzes rückt näher und damit die
Hoffnung, nach der Durststrecke seit der schwarz-gelben Novelle 2007 für
den Bürgerfunk wieder etwas zum Besseren wenden zu können.
Im Laufe des letzten Jahres fanden bereits einzelne
Initiativen, Termine und Gespräche mit Politikern statt, in verschiedenen
Konstellationen.
Wir
nehmen diese Gespräche nun zum Anlass und wünschen uns eine starke
Aktionsgruppe, welche künftig als Initiative „Bürgerfunk-NRW“ auftreten
wird.
Dazu
ist es notwendig, dass wir uns landesweit organisieren, agieren und
abstimmen.
Das dürfte uns allen nach fünf Jahren Erfahrung mit der schwarz-gelben
Novelle nicht schwer fallen. Viele Radiowerkstätten haben aufgeben müssen,
viele andere kämpfen ums Überleben.
Die Infrastruktur des Bürgerfunks droht komplett zusammenzubrechen.
Höchste Zeit für Gesetzesänderungen!
Wir
fordern:
- bessere
Sendezeiten und Rahmenbedingungen (Zeit, Länge,
Zugangsbedingungen)
- finanzielle
Grundsicherung (Radiowerkstätten, Produktionen, Projekte)
- Sitz
in der LfM-Medienkommission
- Beteiligung
am Novellierungsprozess
Diese
Forderungen wurden bei den oben genannten Terminen bereits vertreten und
schriftlich vorgelegt. Um die dringend notwendigen Verbesserungen zu
erreichen, werden wir im Novellierungsprozess aber weiter aktiv sein müssen.
Wir
haben eine Mailingliste „Bürgerfunk-NRW“ eingerichtet.
Des
Weiteren arbeiten wir an Grundüberlegungen lokaler Strategien und
Hilfestellungen, welche dann Interessierten nach Rückmeldung zur Verfügung
gestellt werden.
Also:
Auf ein Neues ! - Wer macht mit ?
Heißt
konkret: Sich innerhalb des nächsten halben Jahres in Sachen Novelle
auszutauschen, Erfahrungen zusammenzutragen, Positionen und Statements zu
formulieren, Termine wahrzunehmen. Und diese Information an andere Bürgerfunker
weiterzuleiten! [Aufruf
als PDF zum Weiterleiten]
Klingt nach viel Arbeit, muss es aber gar nicht bedeuten.
Jede/r wie er/sie kann.
Hauptsache, wir werden aktiv, tauschen uns aus, entwickeln wieder
größere Präsenz und Kraft auf der politischen Bühne und schaffen Öffentlichkeit
und politische Akzeptanz im lokalen Bereich.
Gerne
informieren und beraten wir im Einzelfall auch per Mail oder telefonisch.
Wir freuen uns auf eure Rückmeldungen und grüßen herzlich
Christoph Schaefler
Vorsitzender
IGR-NRW
und
Rainer
Stach
Stellv.
Vorsitzender IGR-NRW
Erstunterstützer
unseres Aufrufes sind:
Gitta
Geißler – Gustav-Stresemann-Institut e.V. Europäische
Bildungs-+Tagungsstätte Bonn
www.gsi-bonn.de
Reiner
Hammelrath – Direktor Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V.
www.vhs-nrw.de
Joachim
Zöller – Erzbistum Köln (Stabsabteilung
Medien)
www.joachim-zoeller.de
Doris
Sandbrink – Evangel. Erwachsenenbildungswerk Nordrhein
sandbrink@eeb-nordrhein.de
Rainer
Tüschenbönner – ArGe-Bürgerfunk Köln (7
Radiowerkst.)
www.koelner-buergerfunk.info
Michael Sistemich – Förderverein Aachener Radio e.V.
www.buergerradio-aachen.de/fara/
Kristian
von Hofe – Bürgerradio Kreis Aachen e.V.
www.buergerradio-aachen.de
Andreas
Claßen – Erster Dürener Rundfunkverein e.V.
www.edrev.com
Michael Konrad – Moderne Zeiten e.V.,
Frechen, Rhein-Erftkreis thomasfrechen@t-online.de
Otto Ganser – Studio Merten e.V., Bornheim, Bonn-Rhein-Sieg Kreis
www.studiomerten.de
Kai
Hofstetter – Radio Raspel &
Verein für Medien + Bildung Siegburg
e.V.
www.radioraspel.de
Rainer
Stach – Freier Lokalrundfunk Köln e.V.
+ Knastradio
„Die
Brücke“ www.flok.de
Andreas Schwann – Bergische Welle e.V., Bergischer- und
Oberbergischer Kreis www.bergischewelle.de
Bert
Stevens – Niersradio der Arge Medien e. V., Mönchengladbach
www.niersradio.de
Michael
Franken – Radiowerkstatt
Studio-TV Stadt Tönisvorst
(Nähe Krefeld) www.buergerfunk.de
Walter Lippert – Sender
RIO,
Duisburg
www.sender-rio.de
Paul
Mathew – Stadtfunk Essen (Bistum
Essen)
www.stadtfunk-essen.de
Walter Wandtke – Neue Essener
Welle e.V. neue-essener-welle@gmx.de
Christian Lukas & Marek Schirmer – Antenne Witten
www.antennewitten.de
Michael Winkler – RuhrstadtStudio Witten
www.ruhrstadtstudio.org
Ruth Sauerwein – Radiowerkstatt LUFT-i-KUSS
Hagen
www.buergerfunk-hagen.de
Herbert
Perl – Radio Siegerland-Wittgenstein e.V.
, Kreuztal (bei Siegen) hperl@gmx.de
Norbert
Hillebrand – Radio Lippeland e.V., Lippstadt und Soest
www.radio-lippeland.de
Witold
Wylezol – Kulturforum Münster e.V. www.kulturforummuenster.de
Ralf
Clausen – medienforum
münster e.V. www.medienforum-muenster.de
Bernhard
Eickmann – Christliches Bürgerradio Herford e.V.
bernhard.eickmann@googlemail.com
Klaus Kuhfuss – Ostwestfalenfunk
e.V. + „Radio-Popshop“,
Herford www.Ostwestfalen-Radio.de
Anja Schweppe – Medienwerkstatt Minden-Lübbecke
e.V., Lübbecke www.medienwerkstatt.org
18.06.2012
25
Jahre Landesanstalt für Rundfunk
Zu einem Festakt ins
Staatenhaus am Rheinpark in Köln hatte der Direktor der LfM-NRW Dr.
Jürgen Brautmeier am Rande des "Medienforum.NRW" alle
ehemaligen und derzeitigen Mitglieder der Rundfunk- bzw. Medien-Kommission
eingeladen. Im Anschluß an den Festakt wurde auf dem Flaggschiff der
"Köln-Düsseldorfer", der MS RheinEnergie auf Kosten der
Rundfunkgebührenzahler ausgiebig unter dem Motto
"Medienforum@Night" bis 1:00 Uhr weiter gefeiert.
11.05.2012
Die
Position der Piratenpartei
(Quelle Abgeordnetenwatch.de)
wir haben uns mit den Bürgermedien
bereits beschäftigt.
Dazu habe ich Ihnen einen Text aus unserem Wahlprogramm kopiert.
Ich habe für diesen Antrag gestimmt.
Das Beste ist, wenn Sie sich mit dem Arbeitskreis in Verbindung setzen,
der das
Thema bearbeitet.
wiki.piratenpartei.de
Wahlprogramm der Piraten NRW 2012:
Mehr Sprachkultur im Radio
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag, sich den Minderheiten
in der Gesellschaft zu widmen. Hierzu zählen insbesondere Migranten und
mehrsprachige Mitbürger. Diesem Auftrag kamen die öffentlich-rechtlichen
Radiosender lange Zeit nach. Im Jahr 2010 jedoch hat der WDR, der mit dem
Funkhaus Europa einen der wenigen aktiven mehrsprachigen Sender in
Deutschland betreibt, beispielsweise die Sendezeiten in türkischer
Sprache gekürzt. Im heutigen Angebot der Radiostationen finden sich
bundesweit immer weniger mehrsprachige Programminhalte.
Wir fordern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk den bisherigen
Anteil an fremdsprachigen Inhalten nicht weiter einschränkt. Nur so kann
eine kulturelle und sprachliche Vielfalt gewährleistet werden, wie sie in
der EU-Grundrechtecharta festgelegt ist: "Die Europäische Union
respektiert die sprachliche Vielfalt."
Der nächste logische Schritt: Bürgermedien
Unter Bürgermedien verstehen wir nicht nur Bürgerfunk, sondern alle
Arten des digitalen Publizierens durch Bürger. Das sind Blogs, Podcasts ,
YouTube-Videos und mehr. Bürgermedien jeder Art sollen gefördert werden,
um den von ihren Eigentümern vorgeprägten traditionellen Medien etwas
entgegenstellen zu können. Bürgermedien müssen nicht mehr an
Rundfunkanstalten gebunden sein. Jeder kann heute etwas veröffentlichen,
ohne sich irgendwo anzumelden oder jemanden um Erlaubnis zu fragen.
Bürgermedien sollen von etablierten Medien unterstützt werden, vor allem
von den
Öffentlich-rechtlichen. Das kann zum Beispiel durch Wissenstransfer
geschehen: Wie produziere ich gute Beiträge? Wie bereite ich mich vor und
ähnliches. Hier kommen als Mittel der Wahl Veranstaltungen in Frage, aber
auch Podcasts, Textbeiträge, Hinter-den-Kulissen-Videos und so weiter.
Durch öffentlich-rechtliche Anstalten produziertes Rohmaterial sollte Bürgermedien
zur freien Verfügung gestellt werden, beispielsweise komplette
Interviews, Korrespondentenberichte und dergleichen - besonders wenn nur
Ausschnitte gezeigt wurden.
Danke für Ihre Frage.
MFG
M.Galow aka wkmiga
24.04.2012
IGR-NRW
fragt - SPD antwortet auch (Quelle
Abgeordnetenwatch.de)
Lieber Herr Vogt,
wie steht die SPD zur Frage der schlechten Sendezeiten des Bürgerfunks
und der finanziellen Absicherung der Arbeit der NRW-Radiowerkstätten?
Inwieweit hat die SPD ein neues Förderungsmodell ausgearbeitet,
welches neben der Projektfinanzierung auch eine ausreichende
Sockelfinanzierung der Radiowerkstätten auf der Basis von z.B.
realisierter Sendestunden vorsieht?
Wann ist im Falle eines Wahlsieges der SPD (und Koalition den Grünen)
mit einer LMG-Novelle und deren Inkrafttreten zu rechnen?
Wie schnell gehen Sie das Problem des Überlebens der noch
verbliebenen Bürgerfunk-Betreuungsstrukturen (Radiowerkstätten)
an?
Über konkrete Antworten zu diesen Fragen würden wir uns freuen und
bieten unsererseits eine konstruktive Mitarbeit an der Novelle an.
Beste Grüße
17.04.2012
IGR-NRW
*
* *
Antwort der SPD
"vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SPD hatte in Ihrem
Wahlprogramm 2010 und im Koalitionsvertrag mit den Grünen
vereinbart, dass die Bürgermedien gestärkt werden sollen. Zur
Erarbeitung von möglichen Verbesserungen hatten in der Zeit ab
Herbst 2011 bis zur Auflösung des Landtags eine Reihe von Gesprächen
stattgefunden.
Im November 2011 veranstaltete die SPD-Fraktion ein großes
Werkstattgespräch mit über 50 Bürgerfunkerinnen und Bürgerfunkern
sowie Medientrainerinnen und Medientrainern. Hier wurden
Forderungen und Ideen bezüglich der Finanzierung, Sendezeiten
etc. diskutiert. Zwischen Januar und März fanden weitere Gespräche
mit Verbänden, Verlegern und weiteren Gruppen statt.
Die Förderung von Bürgermedien und die Stärkung von
Medienkompetenz wird für die SPD-Fraktion auch nach der
Landtagswahl ein Thema sein. Gerne laden wir Sie zur weiteren
Diskussion in diesen Prozess ein. Bitte senden Sie hierzu Ihre
Kontaktdaten an die SPD-Landtagsfraktion NRW.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Alexander Vogt"
(medienpolitischer Sprecher der SPD-NRW-Landtagsfraktion)
19.04.2012
IGR-NRW
fragt - GRÜNE antworten (Quelle
Abgeordnetenwatch.de)
"Für die Fragen danke ich Ihnen.
Ebenso danke ich Ihnen für Ihr konstruktives Angebot, bei der
geplanten Novellierung des Landesmediengesetzes NRW in Sachen Bürgerfunk,
Bürgermedien mitzuwirken.
Darauf kommen wir sicher zurück. Danke.
Hier nun unsere Antworten auf Ihre vier Fragen:"
Frage:
Wie stehen die GRÜNEN zur Frage der schlechten Sendezeiten des
Bürgerfunks und der finanziellen Absicherung der Arbeit der
NRW-Radiowerkstätten?
Antwort:
"Wir GRÜNEN in NRW wollen bei der geplanten Novellierung des
NRW-Landesmediengesetzes (LMG) die Frage der Sendezeiten und der
finanziellen Absicherung des Bürgerfunks in NRW neubewerten und
Verbesserungen im Sinne einer Attraktivierung des Bürgerfunks
vornehmen."
Frage:
Inwieweit haben die GRÜNEN ein neues Förderungsmodell
ausgearbeitet, welches neben der Projektfinanzierung auch eine
ausreichende Sockelfinanzierung der Radiowerkstätten auf der
Basis von z.B. realisierter Sendestunden vorsieht?
Antwort:
"Wir GRÜNEN haben noch kein neues Förderungsmodell
ausgearbeitet, sondern wollen im Rahmen der angestrebten Novelle
des LMG-NRW die Arbeitsbedingungen für den Bürgerfunk
insgesamt verbessern, damit die Bürgermedienarbeit in
Nordrhein-Westfalen wieder zu alter Stärke finden und zu neuen
Ufern aufbrechen kann."
Frage:
Wann ist im Falle eines Wahlsieges der GRÜNEN (und Koalition
der SPD) mit einer LMG-Novelle und deren Inkrafttreten zu
rechnen?
Antwort:
"Sollte es zu einer stabilen rot-grünen Regierungsmehrheit im
neuen Landtag NRW kommen, steht die Novellierung des LMG-NRW auf
der medienpolitischen Agenda der GRÜNEN ganz oben. Allerdings
ist es heute verfrüht, sich bereits zeitlich festzulegen, aber
gehen Sie bitte davon aus, dass wir diese Novelle so zeitnah wie
möglich im medienpolitischen Arbeitsplan der nächsten
Legislaturperiode haben werden."
Frage:
Wie schnell gehen Sie das Problem des Überlebens der noch
verbliebenen Bürgerfunk-Betreuungsstrukturen (Radiowerkstätten)
an?
Antwort:
"Auch dieses Problem wollen wir nach der Wahl so schnell wie möglich
angehen und werden hierzu auch umgehend den Kontakt zur
Landesanstalt für Medien NRW suchen.
Mit Dank für Ihre Fragen und Ihr Engagement und
mit freundlichen Grüßen
Oliver Keymis"
(Landtagsvizepräsident und medienpolitischer
Sprecher der GRÜNEN-NRW)
31.01.2012
GRÜNE
führen Dialog in Sachen Bürgerfunk-Novelle !
LfM
und IGR nahmen als Experten bei der Sitzung der "Arbeitsgemeinschaft Medien
und Netzpolitik der GRÜNEN in NRW" teil.
Am
Dienstagabend hatte die AG Medienpolitik der NRW-LandesGRÜNEN die LfM und
den IGR zum Dialog und Erfahrungsaustausch eingeladen. Mit am großen
Tisch saß auch der medienpolitische Sprecher Oliver Keymis, der zu
verstehen gab, daß das LMG in Bezug auf die Bedeutung des Bürgerfunks
eine neue politische Prägung und Aufgabenstellung erhalten müsse; die
Zugangsoffenheit und niederschwellige Beteiligung sowie Rolle der
Partizipation müßten wieder in den Vordergrund treten. Der
Koalitionsvertrag sähe auch eine Beschäftigung mit diesem Thema
vor.
Auch die katastrophale Situation der noch existierenden Radiowerkstätten
war ein beherrschendes Thema.
Als Anmerkung kam aus der Runde, daß die LfM viel Geld für
Bürgerfunkprojekte verwende und Schüler qualifiziere, die dann später
gar nicht mehr als Bürgerfunker in Erscheinung träten. Auch würden hohe
Qualitätsanforderungen an einen Bürgerfunk gestellt, der dann ab 21:00
Uhr fast ohne Zuhörer stattfände, eine recht unsinnige Investition.
Recht wenig einsichtig zeigte sich die LfM auf die Kritik, daß sie mit
Fördermitteln aus den Rundfunkgebühren Handy-Nutzer schule, sich im
Internet zu bewegen und Filmchen hochzuladen.
Die LfM sieht ihre Förderung der letzten Jahre in Bezug auf die
Entwicklung und Nutzung der digitalen Plattformen als Erfolgsmodell,
mußte aber auf die Frage, wo sie Novellierungsbedarf sehen würde,
eingestehen, daß wohl die späten Sendezeiten des Bürgerfunks ein
Problem wären.
Auch die GRÜNEN wollen nicht so wirklich das Rad in Bezug auf die Art der
Förderung in Richtung Minutenförderung zurückdrehen, stehen aber einer
Diskussion in dieser Frage noch ergebnisoffen gegenüber.
Der
IGR überreichte die von seiner Arbeitsgruppe bislang ausgearbeiteten Thesen und
Vorschläge zur nächsten LMG-Novelle:
IGR-Thesen
und Forderungen zum Bürgerfunk 2012
3.
IGR-Gesetzestext-Vorschlag
für eine kleine Bürgerfunknovelle 2012
30.01.2012
IGR
lädt zum Mitmachen und -gestalten ein !
Die
Bitte des IGR zur Konkretisierung einer Novelle des LMG-NRW trägt Früchte.
So hat sich seit zwei Wochen eine Arbeitsgruppe von Radiowerkstätten gebildet, welche Vorschläge für eine
kleine Novelle ausarbeitet.
Die
entscheidende Frage ist, ob wir im 21. Jahr des Bestehens des Bürgerfunks
diesen immer noch brauchen oder ob nicht schon andere Bürgermedien einen
höheren Stellenwert haben und ihn somit gar überflüssig machen.
Die klare Antwort ist: Ja wir brauchen den Bürgerfunk im lokalen Rundfunk
mehr denn je, da die digitalen Medien (Internet und soziale Netzwerke)
keineswegs eine solche lokale Relevanz, Streuweite und Akzeptanz haben wie der Bürgerfunk
im Lokalradio.
Wer
mitschreiben und diskutieren möchte, melde sich bitte per Mail bei:
post(ät)igr-nrw.de.
23.11.2011
Es
weihnachtet sehr - eine Novelle muß wieder her
Zum
Mittwoch dem 23. November, 15:00 Uhr hatte der medienpolitische Sprecher der
SPD-Landtagsfraktion (Alexander Vogt) und der in der Landesregierung für Medien zuständige
Staatssekretär (Marc-Jan Eumann) in den Fraktionssaal der SPD Vertreter von
Bürgermedien eingeladen, um die Folgen der seit 2007 eingetretenen
Gesetzesänderungen der Vorgängerregierung zu reflektieren.
In
seinem Eröffnungsstatement sprach Staatssekretär Marc-Jan Eumann (SPD) die Bitte
aus, daß man die Veranstaltung nicht dazu nutzen solle, nun auf die LfM
einzudreschen. Vielmehr verstünde er diesen Nachmittag als Chance, jenseits der
aktuellen und vergangenen Probleme das Feld der Bürgermedien gemeinsam neu zu
definieren und zu bestellen. Internet sehe er inzwischen nur als
Ergänzung zum lokalen Angebot der Bürgermedien; das hätte er inzwischen
begriffen.
|
Der Appell zur Schonung der LfM wurde schon im ersten Impulsreferat der
Radiowerkstatt der VHS-Herne nicht erhört. Mit einem eindrucksvoll medial gestützten
Vortrag gingen Ulf Rommelfanger und sein Kollege Schneider vor allem mit der LfM hart ins Gericht. Die LfM
verhindere durch ihre Bürokratisierungspolitik Schul- und Jugendprojekte, mache
es unmöglich, sinnvolle Förderanträge zu stellen und Projekte praxistauglich
umzusetzen.
[Graphik
ansehen] [Vortrag
lesen] |
Georg
May vom Bundesverband der Bürger- und Ausbildungsmedien brachte die Diskussion
um die mögliche "Abwanderung" des Bürgerfunks vom Lokalfunk ins
Internet auf den Punkt: Das Internet sei lediglich ein Elitenmedium und daher
untauglich für eine lokale Verbreitung. Als Ergänzung wäre das Internet
sicherlich hilfreich.
Es
folgten noch Statements von Joachim Musholt (Landesverband OK NRW), Horst Hensel
(VG-Vorsitzender Antenne Unna) und Eckart Löser (VG-Vorsitzender Radio Essen).
Dabei waren die Standpunkte von Horst Hensel und Eckart Löser vollkommen
entgegengesetzt. Horst Hensel rief die alten Geister der Vergangenheit und
brandmarkte den Bürgerfunk als das Übel, Quotenkiller und Abschaltfaktor
schlechthin; mit ihm gäbe es nur wirtschaftliche Verluste. Dem widersprach
Eckart Löser aufs Heftigste. Wenn nicht der Gesetzgeber den Bürgerfunk
generell auf 21 Uhr gelegt hätte, würde er auch noch heute, wie bis 2007
geschehen, mit dem Bürgerfunk schon um 9 Uhr beginnen und abends noch eine
weitere Bürgerfunkstunde ausstrahlen. Er sieht in seinem Programm den
Bürgerfunk als sinnvolle Ergänzung und es gäbe überhaupt keinerlei
Anzeichen, daß Bürgerfunk quotenschädlich sei. Im übrigen träfe dies auch
auf die anderen Sendegebiete zu. Diese Position wurde im späteren Verlauf der
Veranstaltung auch durch Stefan von der Bank (VG-Vorsitzender Radio Erft) voll
untermauert.
Aus
den Reihen der Anwesenden wurde festgestellt, daß große Teile der guten und
damals funktionierenden Strukturen der Radiowerkstätten durch die fehlende
Förderung zusammengebrochen sei. Folge wäre, daß nur noch wenige Einzelne den
Bürgerfunk machen würden. Die Schülerprojekte könnten bei weitem dieses
Manko nicht ausgleichen; zwei bis fünf Sendungen pro Projekt sei das Maximum im
Jahr. Die von der LfM genannte Zahl von rund 700 Zertifikatsinhabern, welche
innerhalb der letzten gut drei Jahre die Qualifikation zum Senden erworben
haben, bestätigt den negativen Trend. Zuvor waren Zehntausende innerhalb eines
Vergleichszeitraumes von drei Jahren in NRW auf Sendung gegangen.
Immer
wieder flammte in den vielen Wortmeldungen die grundlegende Kritik am Verhalten
der LfM auf. Deren Unterstützung sei nicht wahrnehmbar. Auch würde man
überhaupt nicht erkennen und nachvollziehen können, was mit den Fördergeldern
gemacht wird. Aus dem Off kam die Bemerkung, die LfM und ihre Gremien seien eine
Geheim-Loge; die Förderpolitik sei vollkommen undurchsichtig. Dieser Zwischenruf wurde noch ergänzt durch die Bemerkung, daß
auch die VGs allesamt im "Dunkeln" arbeiten; von deren Arbeit und
Beschlüssen würde nichts, aber auch gar nichts, in die Öffentlichkeit
gelangen, obwohl die Lokalsender von ihrem Auftrag her auch dem Gemeinwohl
verpflichtet seien. Die Lokalsender hätten die Aufgabe, alle Ereignisse,
Gruppen und Personen ihres Sendegebietes gleichermaßen abzubilden und
erfüllten somit einen quasi öffentlich-rechtlichen Auftrag bei gleichzeitiger
privater Finanzierung. Gerade dieses Spannungsfeld erfordere mehr Transparenz.
Viele
der Anwesenden stellten fest, daß nach Wegfall der Förderung sie als
Ehrenamtler Aufgaben übernehmen mußten, die zuvor von bezahltem
professionellen Personal erledigt worden seien. Mit der Fülle an Aufgaben und der
zeitlichen Dimension der Betreuung seien sie überfordert. Auch wäre es immer
schwieriger, überhaupt Menschen für ein Ehrenamt zu begeistern. Die Intention
der letzten Novelle, die Qualität im Bürgerfunk zu steigern, sei ziemlich
heftig ins
Leere gegangen.
Aus
der Versammlung heraus wurden viele Wünsche zur Veränderung des von der
letzten schwarzgelben Regierung novellierten Gesetzes geäußert:
-
Wiedereinführung früherer Sendezeiten vor 20 Uhr
-
finanzielle Unterstützung der Arbeit der Radiowerkstätten durch
Basisfinanzierung und "Sendestunden"-Förderung
-
Entbürokratisierung der Projektbeantragungen
-
Wiederabschaffung der Regelungen über den starren Lokalbezug und die
ausschließliche Verwendung der deutschen Sprache im redaktionellen Teil
-
Verkleinerung der Mindestanforderung bezüglich "Führerscheinpflicht"
auf eine Person innerhalb der Dreier- bzw. besser Zweiergruppe
-
auch die von der LfM erfundene "Führerschein"-Wiederholungs- bzw.
Auffrischungspflicht sollte sofort beendet werden
-
des weiteren Streichung der Gesetzespassagen "das nähere regelt die LfM
durch Satzung" in vielen Fällen
Zum
Schluß der fast dreistündigen Veranstaltung im Saal der SPD-Landtagsfraktion
fragte Christoph Schaefler (IGR-NRW) nach dem Sinn der Veranstaltung
und ob das Ganze denn auch in einen Novellierungsfahrplan münden würde und
wenn ja, welcher Zeitrahmen angedacht sei.
Marc-Jan
Eumann konnte sich nicht verbindlich auf einen Zeitrahmen für eine Novelle
festlegen, da, wie wir alle wissen müßten, die Regierung nur eine
Minderheitsregierung sei. Und man hätte gerade, ganz unerwartet, mit der Partei
Die LINKE massive Probleme, die der Novellierung des WDR-Gesetzes zur
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Zustimmung verweigern
würde.
Von daher könne er nur als Ziel anpeilen, bis Mitte 2012 eine kleine
Novelle auf den Weg zu bringen. Im übrigen solle man auch unterhalb der
gesetzlichen Ebene tätig werden, um z.B. der LfM entsprechende Impulse zu
geben.
Hoffentlich gehört hat dies auch die Staatskanzlei, sie saß vertreten
durch Michael Schneider, Referat M4 (Medien- und Presserecht), im
Hintergrund.
23.11.2011
Vorschlag
IGR-NRW zur Novelle des LRG NRW
Ohne
das "Rad" neu zu erfinden, hat, rechtzeitig im Vorfeld zur
SPD-Veranstaltung am 23.11.2011, der IGR ganz pragmatisch das schwarz-gelbe
LRG-NRW auf den Prüfstand gestellt und einen Vorschlag für eine Novellierung
ausgearbeitet.
§
40 Absatz 6: Aus der
"Kann"-Regelung der Förderung soll nach Vorstellung des IGR eine
imperative Regelung entstehen, wonach die LfM grundsätzlich im Rahmen ihres
Haushaltes Zuschüsse für Bürgermedien ausschüttet. Ergänzt wurden die
Fördermöglichkeiten "Maßnahmen und Projekte" um die Förderung von
Beiträgen. Gestrichen wurde die Fördervorrangregelung bei Schul- und
Jugendprojekten.
§
40a Absatz 1: Auch in
diesem Absatz wurde die Bevorzugung "insbesondere von Schülerinnen und
Schülern zu ermöglichen" gestrichen.
§
40a Absatz 4: Dem IGR
erscheint es sinnvoll, in größeren Sendegebieten auch mehr Sendezeit dem
Bürgerfunk zur Verfügung zu stellen; über 400.000 Einwohnern sollten weitere
60 Minuten eingeplant werden.
§
40a Absatz 5: Nach
Vorstellung des IGR sollte Bürgerfunk deutlich früher beginnen als bisher.
Alles, was nach 20 Uhr stattfindet, findet jenseits einer meßbaren
Öffentlichkeit statt. Daher erscheint dem IGR eine Formulierung "Der
Bürgerfunk soll im Programmschema der lokalen Hörfunkprogramme in der Zeit
zwischen 19 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden", sinnvoll. Eine
Sonderregelung für Sonn- und Feiertage ist dann überflüssig.
§
40b Absatz 1: Aus der
gesetzlichen Normierung "Die redaktionellen Inhalte müssen einen lokalen
Bezug zum Verbreitungsgebiet haben und sind grundsätzlich in deutscher Sprache
zu gestalten" ist im IGR-Entwurf aus "müssen" ein
"sollten" und aus "grundsätzlich" ein
"hauptsächlich" geworden. Damit ist die so ausschließliche bisherige
Regelung ein wenig entschärft und läßt mehr Gestaltungsspielräume zu, ohne
das "Tor" gleichzeitig komplett zu öffnen.
[1.
Vorschlag
IGR-NRW für LMG-Novelle 2012]
24.12.2009
Es
weihnachtet sehr - eine schwarzgelbe Novelle kam her
Der
NRW-Landtag beschloß am 8. Dezember eine weitere Novelle des
Landesmediengesetzes (13. Novelle), welche bereits am 15. Dezember 2009 in Kraft
trat.
Das
Gesetz hat im Wesentlichen in Bezug auf den Bürgerfunk die bislang an mehreren
Stellen auftauchenden Bestimmungen im neuen § 40 (Bürgermedien)
zusammengefaßt. Damit entfallen die bislang unter Abschnitt VII, §§ 71 bis 76
enthaltenen Regelungen. Auf den ersten Blick erscheint es so, daß nur
Gesetzeskosmetik vorgenommen wurde.
Jedoch hat die Landesregierung ganz still und heimlich - ohne große Beteiligung
der wesentlichen Betroffenenverbände - den Bürgerfunk nun gänzlich dem
Komplex des Abschnitt VI "Medienkompetenz, Bürgermedien und
Mediennutzerschutz" zugeordnet. Zwar findet der Bürgerfunk nach wie vor im
lokalen Rundfunk statt, jedoch ließe sich nun, ohne das Gesetz nochmals
komplett umstellen zu müssen, der Bürgerfunk auch bequem einem anderen
Übertragungsweg zuordnen.
Der
alte § 39 Medienkompetenz wurde textlich stark erweitert.
Die den Bürgerfunk unmittelbar betreffenden alten §§ 72, 73 wurden als neue
§§ 40a, 40b in die Novelle eingeordnet.
Auf den ersten Blick ergeben sich keine Änderungen. Wenn man jedoch die beiden
Gesetzesfassungen Wort für Wort vergleicht fallen drei Stellen ins Auge:
- im neuen § 40a wurde unter Absatz (5) bei der Förderung der Medienkompetenz
zu den Schulprojekten nun auch "Jugendprojekte" als Aspiranten für
die zusätzlichen Schulsendeplätze aufgeführt. Das müßte im Umkehrschluß
auch bedeuten, daß Jugendprojekte Antragsteller für die von der LfM
bezuschußten Medienkompetenzprojekte sein könnten.
- im neuen § 40b Absatz (2) dürfen nun auch "Veranstalter lokalen
Hörfunks" explizit nicht mehr an der Herstellung von
Bürgerfunkprogrammbeiträgen mitwirken. Im selben Absatz wurde die bisher
mögliche Teilhabe des Vertreters einer Radiowerkstatt (in der
Veranstaltergemeinschaft) am Bürgerfunk jedoch nun gestrichen - eine bittere
Pille.
- das im alten § 73 Absatz (4) enthaltene Dreimonats-Verbot der Beteiligung
"staatlicher Stellen" und von Beiträgen, die der
Öffentlichkeitsarbeit von Parteien dienen, wurde gestrichen.
[13.
LMG-Novelle vom 8. Dezember 2009
lesen]
21.06.2008
LfM
rügt Veranstaltergemeinschaften - LfM sollte sich besser selber rügen !!!
Die
Medienkommission sprach in ihrer Sitzung vom 16. Mai und 20. Juni 2007 gegen
mehrere Lokalsender wegen zu spät geänderter Bürgerfunksendeplätze
Beanstandungen aus.
Dazu
stellte die Kommission fest, daß die Anpassung der Sendezeiten für den
Bürgerfunk nach der Neuregelung im Landesmediengesetz nicht zeitgerecht erfolgt
sei. Gerügt wurden die Veranstaltergemeinschaften für Lokalfunk (VG) der
Sender Radio Köln, Radio Erft, Radio Essen und Antenne-AC (Kreis
Aachen).
Eigentlich
müßte die LfM-Medienkommission sich selber bzw. ihren Direktor rügen, denn der
hat mitsamt der Veröffentlichungsfrist auch zwei Monate Zeit gebraucht, um
überhaupt die "Nutzersatzung" für den Bürgerfunk im lokalen
Rundfunk an das neue Gesetz anzupassen und damit die rechtlichen Voraussetzungen
zur Änderung der Programmplätze zu schaffen.
Und
erst nach dieser Anpassung, die am 31. August 2007 in Kraft trat, war die LfM
überhaupt formal berechtigt, von den Lokalsendern eine Programmschema-Änderung
zu erwarten und zu verlangen. Den Lokalsendern sollte bei dem Programmschemaänderungs-Vorgang mindestens der gleiche Zeitraum
(2 Monate) zugestanden sein, den die LfM selber bei der Änderung der Zugangs- und
Nutzungsregeln gebraucht hatte.
Sowohl
die Gesetzesnovelle als auch das Inkrafttreten der Nutzersatzung fanden in der
Sommerpause statt. Weder den Vorständen, noch den VG-Mitgliedern war es
zuzumuten, den Urlaub vorzeitig zu beenden.
Aber
auch die Bürgerfunker mußten sich anpassen und ihre bereits vorproduzierten Sendungen nach der Bekanntgabe der Sendeplatzänderungen
durch die
Lokalsender, und die damit verbundene Reduktion von vielerorts 120 auf 52
Minuten, wieder umarbeiten. Auch dafür sollte eine ähnlich lange Frist
gelten.
So
wäre eine faire Umstellung der Bürgerfunksendezeiten zum Jahresende 2007 der
richtige Zeitpunkt gewesen!
Rein
rechtlich betrachtet gelten die Programmschemata solange, wie sie unverändert
Bestandteil der Sendelizenz waren und sind. Das Mitte 2007 in Kraft getretene
neue LMG-NRW gab zur Umsetzung der Änderungen der Bürgerfunksendezeit keine
rechtlichen Hinweise auf die Änderung der Bestandslizenzen. Zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes war
die Bürgerfunk-Zugangs- und Nutzungssatzung vom 18. Juni 2004 noch bis zum 31.
August 2007 in Kraft. Nach dieser Satzung kam es bei den Bürgerfunk-Sendezeiten
allein auf das LMG-NRW und die lizenzierten Programmplätze an. Letztere aber konnten
erst nach Satzungsbekanntgabe und nach dem 31. August 2007 durch einen ordentlichen Beschluß der
jeweiligen Veranstaltergemeinschaften für den Lokalfunk geändert werden. Erst
wiederum hiernach wäre dann die Anzeige der Änderung an die LfM-NRW fällig
gewesen.
Von
daher gehen die Beanstandungen der Medienkommission eigentlich ziemlich ins
Leere!
Die
Medienkommission sollte besser vor ihrer eigenen "Haustür" kehren und
rügen, daß der Direktor der LfM-NRW ein Jahr nach der Gesetzesnovelle
-
noch nicht selber ein einziges Seminar für neue (unerfahrene) Bürgerfunker organisiert
oder angeboten hat; neue Bürgerfunker soll es offensichtlich nicht geben!
-
die Medientrainerausbildung quasi erst in der "Nachspielzeit" und in
letzter Sekunde vor Ablauf aller Fristen zustande gebracht hat.
-
den "Radiopaß" für die erfahrenen Bürgerfunker erst ganz kurz vor
Ablauf der "Nachfrist" erstmals ausstellt.
-
immer noch nicht alle im Gesetz genannten Satzungen ausgearbeitet und in Kraft
gesetzt hat.
Des
weiteren sollte die Medienkommission zur Kenntnis nehmen, daß sie Satzungen und
Richtlinien erlassen hat, die das LMG-NRW unzulässig einengen.
Als
Beispiel sei hier eine Gesetzespassage, der § 72, Absatz 2, letzte beiden
Sätze, genannt: "Das Nähere regelt die LfM durch Satzung. Darin ist
festzuschreiben, dass eine geeignete Qualifizierung die erfolgreiche Teilnahme
an einer Qualifizierungsmaßnahme erfordert." Das Gesetz spricht von
einer einzigen Qualifizierungsmaßnahme und nicht von sich jährlich
wiederholenden Pflichtseminaren zur Gültigkeitserneuerung des
"Radiopasses". Auch der Führerschein fürs Auto wird bislang nur
einmal gemacht und es finden auch nicht jährliche Auffrischungskurse statt, die
die Führerscheininhaber immer wieder erfolgreich durchlaufen müssen. Und beim
Auto muß die Gruppe der Insassen auch nur einen Führerscheininhaber haben, um
das Auto verantwortungsvoll bei voller Gefahr für Leib und Leben von A
nach B zu bewegen. Und so lassen sich ganz viele Beispiele finden und anführen,
wo die LfM-Medienkommission in unzulässiger Weise das Gesetz gebeugt hat.
Also
hier unser Appell: Liebe Medienkommission, erinnert Euch an die
öffentlich-rechtliche Bedeutung Eures Amtes und der Eurer Anstalt und rügt
Euren Direktor, der Euch oft genug in den letzten zwei Jahren verführt hat,
Beschlüsse gegen bestehendes Recht zu fassen!
20.06.2008
LfM
"wacht" in letzter Sekunde auf - Brief an alle "anerkannten" Radiowerkstätten
Mit
Schreiben vom 10. Juni (Poststempel 18. Juni 2008) informiert die LfM-NRW die
anerkannten Radiowerkstätten darüber, daß ab dem 1. Juli 2008, also in 12
Tagen, der Zugang zum Bürgerfunk nur noch mit drei Personen, die den Nachweis
der geeigneten Qualifizierung dem Lokalsender gegenüber erbringen müßten, möglich sei.
Damit wäre die Übergangsfrist abgelaufen. Eine Verlängerung der Frist ist
nicht möglich, da noch ausreichend Zeit (Anmerkung der Redaktion: real max.
11 Tage) und eine Vielzahl von Angeboten zur Erlangung des Testates bis zum
1. Juli 2008 bestünden. Zu diesem Zweck hat die LfM ihrem Schreiben eine Liste
von Zertifizierungskursen beigelegt, deren Termine jedoch größtenteils
abgelaufen sind oder die erst nach dem 1. Juli 2008 stattfinden.
[LfM-Brief
vom 10.06.2008
lesen] [Mustersendeanmeldung
2008]
Diese
Aktion ist einmal wieder mehr der Beweis dafür, daß die LfM-NRW die
Bürgerfunker gelinde gesagt, wie den letzten Dreck behandelt. Seit der Novelle
Mitte 2007 sind fast 12 Monate Zeit vergangen, in denen die LfM-NRW sehr viel
Gelegenheit hatte, die "geeignete Qualifizierung" zu definieren,
Medientrainer auszubilden und rechtzeitig (mind. drei Monate vor Ablaufen der
Ausnahmeregelung) auch schon Kurse anzubieten.
Die
LfM-NRW verlangt aber nun von den Bürgerfunkern eine Flexibilität und
unglaublich schnelles Handeln in letzter Sekunde, was sie selber jedoch seit
Monaten nicht im Geringsten, trotz bestbezahlter Stellen und Honorarkräfte, auf
die Reihe bekommt: So wurden die Medientrainer, welche die Zertifizierungskurse
durchführen sollen, erst Anfang bis Mitte Mai 2008 geschult und zertifiziert.
Was
einen aber besonders schockiert, ist, daß außer den Seminaren für
Fortgeschrittene kein einziges Kursangebot für Neueinsteiger angeboten
wird.
Damit
erhärtet sich der schon früher geäußerte Verdacht [vergl. Artikel 27.08.2007
+ 02.01.2008],
daß der Bürgerfunk nun ein durchformatierter "Closed Shop" für
wenige "auserwählte" und erfahrene alte Bürgerfunkgruppen wird. Die
Vielfalt scheint nun mit dem überbürokratisierten Zugangsverfahren einmal mehr
auf der Strecke zu bleiben.
Es
stellen sich aber auch juristische Fragen: Nach welchem gesetzlichen Grundsatz
ist eine Gruppe zwingend mit drei Personen vorzuschreiben? Überschreitet diese
LfM-Definition den gesetzlichen Rahmen? Auch die jährliche Erneuerung des
Nachweises der geeigneten Qualifizierung schießt weit über den gesetzlichen
Rahmen hinaus - der Autoführerschein wird auch nicht jedes Jahr durch erneute
Nachprüfungen aufgefrischt!
Die
Anerkennung als Radiowerkstatt hingegen scheint nun, nachdem in Richtung
Bürgerfunkgruppen und Radiowerkstätten keine Förderung mehr fließt und
zukünftig auch keine Jahresberichte mehr gefertigt werden müssen, auf ewige
Zeit zu gelten! Die "Lebensgarantie" für Radiowerkstätten besteht
zumindest so lange, wie sie laut Gesetz auch ein Mitglied in die
Veranstaltergemeinschaft senden können; hier findet sich der einzige
gesetzliche Hinweis auf die "anerkannte Radiowerkstatt".
Und
noch eine frohe Botschaft: Mit dem Schreiben vom 10. Juni 2008 hat die LfM-NRW allen Empfängern des Schreibens "an alle anerkannten
Radiowerkstätten" nun indirekt attestiert, daß der Empfänger des Briefes auch
weiterhin anerkannte Radiowerkstatt ist.
03.03.2008
LfM
erläßt rechtsunwirksame Korrekturbescheide
Rechtsmittelbelehrungen
allesamt Irreführung
Wenn
durch welchen Grund auch immer es dazu kam, daß zur gleichen Uhrzeit zwei
Sendebeiträge zur Bezuschussung bei der LfM-NRW eingereicht wurden, wurden
beide Sendungen aus der Bezuschussung des jeweiligen Quartals herausgenommen.
Die betroffenen Gruppen/Radiowerkstätten erhielten von der LfM-NRW eine
Aufforderung, durch Vorlage der Kopie der Originalsendeanmeldung oder/und
Bescheinigung des Senders nachzuweisen, welche Sendungen nun tatsächlich auf
welchem Sendeplatz gelaufen sind. Konnten die Bürgerfunker die Ausstrahlung so
nachweisen, erhielten sie einen Korrekturbescheid und nachträglich auch das
Geld der Förderung.
In
den neuesten Bescheiden der LfM-NRW befindet sich jedoch eine
Rechtsmittelbelehrung, die zur Rechtsunwirksamkeit des Bescheides führt:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Verwaltungsgericht [...]
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen."
Verwaltungsreform
nach Bauart der LfM-NRW !!!
Beim
Verwaltungsgericht kann man natürlich keinen Widerspruch einlegen. Vielmehr
muß dort Klage eingereicht werden!
Mit
dieser unrichtigen Rechtsmittelbelehrung ist entweder der Bescheid nichtig oder
aber zumindest verlängert sich die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels damit
auf ein Jahr.
22.02.2008
LfM
ist mit der Bearbeitung der Klageerwiderungen überfordert
LfM
beantragt bei allen Verwaltungsgerichten Fristverlängerung wegen Überlastung
der zuständigen Fachabteilung
Als
ersten Schritt hat die LfM-NRW neben den Anträgen auf Abweisung der Klagen die
Verwaltungsgerichte gebeten, die Fristen zur Klageerwiderung zu
verlängern.
Offensichtlich
ist die Begründung zur Abweisung der Klagen gegen die Zuschußbescheide des 3.
Quartals 2007 aus der Sicht der LfM-NRW nicht so einfach zu "stemmen"
wie sie sich dies zuvor vorgestellt hatten. Warum kann die LfM nicht einfach
zugeben, daß sie sich an dieser Stelle restlos "vergaloppiert" hat. Was
soll der "Geiz" mit den Fördermitteln aus 2007, die, wenn sie nicht
ordnungsgemäß und entsprechend der Beschlüsse der Medienkommission
zweckbestimmt ausgegeben werden, dem WDR und der Filmstiftung zufließen
müssen?
Wenn
man schon solche Bescheide erläßt, hätte man auch vorher abklären müssen,
ob diese "klagefest" sind. Das ist doch das Mindeste, was man von
einer professionell arbeitenden Verwaltung erwarten kann - oder?
Und
wenn dem so wäre, dann hätte man auch schon die Klagerwiderung sozusagen in
der Schublade liegen. Alles, was die LfM-NRW nun juristisch drechselt, ist,
davon kann man ausgehen, ein nachträgliches Rechtfertigen von Vorgängen und
Beschlüssen, die allesamt vorher durch die Rundfunkkommission hätten gefaßt
werden müssen. Dies ist aber nachweislich vorher nicht geschehen!
02.02.2008
CDU
+ IHK nahestehende Radiowerkstatt gibt auf
Weitere
Kölner Radiowerkstatt stellt Betrieb wegen LRG-Änderung ein
Nach
der Radiowerkstatt der Volkshochschule Köln hat nun frustriert die Mannschaft
der Radiowerkstatt des "Förderverein Lokaler Rundfunk Köln (FLRK)"
das Handtuch geworfen. Grund für den Frust: Die gesetzlichen Änderungen, die
schon seit Mitte 2007 durch die schwarz-gelbe "Koalition der
Erneuerung" in Düsseldorf gegen den Bürgerfunk geschaffen wurden und die
sich in voller Härte ab Beginn 2008 auswirkten.
Das
Aus für die Radiowerkstatt des FLRK ist ein herber Rückschritt auch für die
Journalistenausbildung im Rheinland, da viele Studenten der "Kölner
Journalistenschule" dort den praktischen Teil ihrer Ausbildung
durchliefen.
20.01.2008
Regel-
und Verordnungsflut aus dem Hause LfM-NRW
Da
mittlerweile viele Anfragen kamen, wo denn die ein oder andere LfM-Richtlinie
und auch das LMG-NRW zu finden sei und man hätte von ungeheuerlichen
Richtlinien gehört, die bis zur "letzten Schraube" alles vorschreiben
würden, bieten wir hier den Überblick über die derzeitigen LfM-Machwerke +
das Landesmediengesetz an:
|
LfM-Richtline
Curriculum Medientrainer ab
2008 |
|
LfM-Antrag
Medientrainer ab
2008 |
|
LfM-Antrag
Zuschuß Bürgerfunk Schulprojekte ab
2008 |
|
LfM-Antrag
Zuschuß Zertifizierungskurse Bürgerfunk ab
2008 |
|
LfM-Richtline
Curriculum Qualifizierung Bürgerfunk ab 2008 |
|
LfM-Richtline
geeignete Qualifizierung Bürgerfunk ab 2008 |
|
LfM-Satzung
Förderung Bürgerfunk (20.10.2007)
gültig ab 01.01.2008 |
|
LfM-Richtlinie
zur Förderung des Bürgerfunk (20.10.2007) |
|
LfM-Nutzungssatzung
Bürgerfunk gültig
ab 31. August 2007 |
|
Landesmediengesetz
NRW
29. Juni 2007, geändert durch 12. Rundfunkänderungsgesetz |
!!!
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18.01.2008
Bereits
in zehn Verbreitungsgebieten Klagen gegen Zuschußbescheide
Beide
Bürgerfunklandesverbände hatten den Radiowerkstätten und Bürgerfunkgruppen
zur Klage gegen die Zuschußbescheide des 3. Quartals geraten. Mittlerweile sind
in über zehn Verbreitungsgebieten Klagen in Vorbereitung oder schon auf den Weg
zu den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten gebracht worden.
Es
wird nun auch höchste Zeit, da so je nach Zustellungsdatum ab dem 21. Januar
2008 schon erste Fristen für die Klagen ablaufen.
Wer
sich also jetzt noch sehr kurzfristig zur Klage entschließen sollte, kann diese
auch fristwahrend dem Verwaltungsgericht per Fax zusenden und die Klage erst
einmal sehr "schlank" halten und die Begründung dann
nachreichen.
Es
kann übrigens als gesicherte Erkenntnis mittlerweile gelten, daß die
Medienkommission die letzten Beschlüsse über die Festlegung der Fördersätze
im Dezember 2005 gefaßt hat. Somit gelten diese Fördersätze (Haushaltstopf +
das Berechnungsverfahren) bis zum 31.12.2007 unverändert. Die von der
LfM-Verwaltung erlassenen Bescheide und deren Fördersätze bewegen sich somit
auf illegalem Boden.
14.01.2008
IGR-NRW
rät zur Klage gegen Zuschußbescheide des 3. Quartals
Das
"schöne" Weihnachtsgeschenk der LfM-NRW habt Ihr ja nun ausgiebig
geprüft und Euch gefragt, wie ist die LfM-NRW wohl auf genau den Förderbetrag
gekommen und wie errechnet sich der Minutenfaktor?
Nach
unserer Auffassung hätte die Förderung im 3. Quartal 2007 erheblich höher
ausfallen müssen. Dies insbesondere schon deshalb, weil in ganz NRW die
Gesamtmenge der Förderminuten erheblich gefallen ist und damit die Beträge der
Förderminuten jenseits der Garantiesumme hätten erheblich ansteigen müssen.
Das Gegenteil ist aber der Fall.
Und
dies kommt dadurch, daß die LfM-NRW nach eigenem Gutdünken Obergrenzen der Förderung
definiert und den Gesamtfördertopf ganz still und heimlich erheblich vermindert
hat.
Im
Bescheid des 3. Quartals findet Ihr weder die Gesamtfördersumme noch einen
variablen Minutenfaktor!
Statt
dessen wurde ein Betrag von 1,63 Euro jenseits der Garantieminuten festgelegt -
durch wen?
Entsprechend
der noch bis zum 31.12.2007 gültigen Fördersatzung muß die LfM die Fördersätze
jährlich im Voraus festlegen und in geeigneter Weise landesweit bekanntgeben.
Die Festlegung erfolgt durch die Medienkommission und die Veröffentlichung
durch Pressemitteilungen und Briefe an die Betroffenen.
Die
Verfahrensweise und die 1,63 Euro des dritten Quartals 2007 wurden weder
offiziell von der Kommission beschlossen noch vorher in geeigneter Form
landesweit bekanntgegeben.
Des
weiteren regelt die Fördersatzung bis zum 31.12.2007, daß Grundlage der Förderung
die vom Lokalsender bestätigten Sendeminuten sind. Und da diese gültige
Satzung ausschließlich Bezüge zum alten LMG-NRW hat, gelten auch dessen Grundsätze
für die Förderung und somit nicht die
Sendezeitbegrenzung durch das novellierte Gesetz.
Übrigens:
Bei korrekter Anwendung der Förderung für das dritte Quartal 2007 käme ein
"Landes"-Minutenfaktor von 6,26 Euro jenseits der
30-Minuten-Garantie-Summe pro Sendeminute heraus!
Im
Zusammenwirken mit dem Garantiesockel von 30 Minuten würde das lokal etwas
weniger. Für Köln haben wir ca. 4,- Euro als Differenz zur tatsächlichen Förderung
pro Sendeminute ermittelt.
Verschiedene
Bürgerfunk-Vereine haben sich nun entschlossen, gegen die Bescheide zu klagen.
Leider
wurde mit dem Bescheid des 3. Quartals auch die Widerspruchsmöglichkeit
abgeschafft. Nun geht nur der Klageweg.
Welches
Risiko und welche Kosten kommen auf die Bürgerfunkgruppen und Radiowerkstätten
zu?
Bei
einem Streitwert von ca. 2.500,- Euro dürften die Gerichtskosten in der ersten
Instanz etwa 220,- Euro betragen.
Für
die anwaltliche Vertretung in der 1. Instanz kämen nochmals ca. 440,- Euro
dazu.
Eine
anwaltliche Vertretung ist nicht Pflicht; der IGR-NRW stellt allen Gruppen und
Radiowerkstätten gerne einen Mustertext als Anregung für das Verfassen einer
eigenen Klage zur Verfügung. Interessenten wenden sich bitte an: post@igr-nrw.de
oder telefonisch: 0221 - 95 41 800.
Dem
Mustertext wurde schon von mehreren Juristen das Prädikat "sehr gut verständlich"
und "gut begründet" und "da braucht man nicht unbedingt mehr
einen Anwalt" beschieden. Sollte sich im Laufe der Verfahren herausstellen,
daß doch mehr juristischer Sachverstand gefragt ist, kann man immer noch einen
Anwalt hinzuziehen!
Rein
theoretisch bestünde auch noch die Möglichkeit einer Musterklage, jedoch müßte
dazu die LfM-NRW freiwillig alle anderen Bescheide vor Ablauf der Monatsfrist
wieder aufheben und als vorläufig erklären. Wir gehen davon aus, daß das
nicht geschehen wird!
Und
wartet mit Eurer Klageschrift nicht zu lange, die Fristen für das Einreichen
der Klage laufen ab: Einen Monat nach Zugang des Bescheides muß die Klage dem
zuständigen Verwaltungsgericht vorliegen. Bei den meisten dürfte also die
Deadline für das Absenden der Klage so der Freitag, der 18.01.2008 oder der
Samstag, der 19.01.2008 sein!
Also,
Ihr habt nun die Qual der Wahl und die Entscheidung, noch ein letztes bzw.
vorletztes Mal die LfM-NRW in die "Förderpflicht" zu nehmen!
02.01.2008
LfM
zieht Daumenschrauben an - neue Hürde beim Zugang: Qualifizierungs-Richtlinie
oder
Gleichschaltung zu gunsten der "Qualität" von Radio-NRW
Um
zukünftig (ab Mitte 2008) noch einen Ton im Bürgerfunk senden zu können,
müssen die Radiowilligen erst einmal ein Qualifizierungs- und "Prüfungs"verfahren
durchlaufen. Dieses Verfahren beinhaltet so gut wie keine technische Ausbildung,
sondern nur rechtliche, journalistische, inhaltliche und rezipientenorientierte
Schulungsinhalte. Wie ein roter Faden durchzieht die neue Richtlinie, welche
diese Mini-Ausbildung normiert, der Grundsatz der "Linientreue" zum
Privatfunkmodell und seinen wirtschaftlichen Nutznießern. So entscheidet der
"Medientrainer", wen er für den NRW-Radiopaß"
zertifizierungswürdig hält oder nicht! Und wo kommen diese Medientrainer her;
wo werden diese auf Linie gebracht? Vermutlich in der "Deutschen Hörfunk
Akademie", deren Hauptanteilseigner "Radio-NRW" ist und die
LfM-NRW auch Anteile innehat. Man wird
beim Lesen der Richtlinie den Verdacht nicht los, daß hiermit die letzte Lücke
zur Durchformatierung und somit Gleichschaltung des NRW-Lokalfunks zu Gunsten
von "Radio-NRW" stattfinden soll. Was soll den eigentlich noch ein
stromlinienförmiger und den Hörgewohnheiten angepaßter Bürgerfunk auf der
Frequenz des Lokalfunks, wenn er dann genauso klingt wie das Programm der
übrigen Sendezeit? Der Bürgerfunk wird langfristig ebenso wie der Lokalfunk
dies schon weitgehend erlebt hat, den Weg der von Oberhausen verordneten
Gleichmacherei gehen. Und der nächste Schritt ist damit schon vorprogrammiert:
Seine endgültige Abschaffung, weil es doch genauso klingt wie der Rest des
täglichen Gedudels und belanglosen Moderationsbreies. Was braucht es dann noch
dieses komplizierte, verbürokratisierte und unerkennbar durchformatierte
Bürgerfunkprogramm?
Dennoch:
Macht weiter und funkt soviel Freiheit heraus wie möglich !!!
[LfM-Qualifizierungs-Richtlinie
lesen]
PS:
Wer sich nun wieder über den im Titel und Artikel verwandten Begriff
"Gleichschaltung" aufregt, weil er im Nationalsozialismus auf grausame
Weise alle damals verfügbaren Medien den Interessen der Nationalsozialisten
unterworfen hat, der sei daran erinnert, daß dieser Begriff schon viel früher
als auch später in Veröffentlichungen und politischen Reden auch in ganz
anderen Zusammenhängen benutzt wurde; der IGR ist somit nicht der Erste, der
diesen Begriff nun auf die Gleichschaltung von wirtschaftlichen Interessen
anwendet.
22.12.2007
LfM
gibt Bürgerfunk finanziellen Gnadenstoß
Förderunfug
des 3. Quartals 2007
"Durch
die Umstellung des Bürgerfunks und Abwesenheit von Herrn Sander
(krankheitsbedingt) hat die Angelegenheit eine längere Bearbeitungszeit in
Anspruch genommen". So wurden besorgte Bürgerfunker und Radiowerkstätten,
die schon seit Anfang Dezember händeringend auf die Förderung des dritten
Quartals warteten, per Mail und auf telefonische Nachfrage vertröstet. Am 17.
Dezember trudelten dann zuerst die sehr kleinen EDV-Förderbeiträge auf den
Konten der Zuschußempfänger ein und sorgten für Verwirrung, denn, den
EDV-Zuschuß hatte es bislang immer erst nach dem eigentlich und viel höheren
regulären Sendeminutenzuschuß gegeben.
Am
Freitag, dem 21. Dezember folgte dann die nächste Ernüchterung: Zuschüsse
für das 3. Quartal, die weit unter den bisherigen Quartalszahlungen liegen. Was
ist geschehen? Die LfM hat entgegen bestehender Fördersatzung, die laut
Gesetzgeber auch noch bis zum Jahresende 2007 Gültigkeit besitzen sollte,
sowohl den Jahresförderansatz als auch die Verteilungsmodalitäten nach eigenem
Gutdünken geändert. Und zwar so virtuos, daß es einem schon schwindelig
wird.
Die
Bandbreite der realen Minutenförderung reicht von 1,31 € als
"Belohnung" für möglichst wenige Sendeminuten in der Stadt
Aachen über 0,96 € in Köln bis hin zu 0,65 €/Sendeminute im Kreis
Aachen als "Strafe" für zuviel Senden.
Erinnern
wir uns an das 2. Quartal: Da waren es im Schnitt noch gut 1,75 €/Min
gewesen.
In
den Förderbescheiden weist die LfM zwar einen nunmehr einheitlichen Fördersatz
aus: 2,- € für die erste halbe Std. und 1,63 € für die nächsten 22
Minuten, aber alles, was über diese 52 Minuten hingehe, würde nicht mehr
gefördert. Insoweit folgt auch im Zuschußbescheid die Formulierung: "Im
Übrigen wird der Antrag" (Förderantrag) "abgelehnt." Wie nun
aber die LfM z.B. auf den Förderminutenfaktor von 1,00233 € pro Sendeminute
z.B. in Köln kommt, wird ihr eigenes Geheimnis bleiben; es ist nicht
nachvollziehbar und auch nicht logisch! Wir kommen beim LfM-Rechenmodell auf
rund 1,73 € pro geförderter Sendeminute (bei 52 Minuten).
Nun
zu der Frage, was ist mit den Sendungen, die über die 52 Minutendefinition der
LfM hinausgehen?
Ein Blick ins Gesetz, die Satzungen und Mitteilungen der LfM
macht einen da schon schlauer als der letzte Zuschußbescheid: Demnach muß die
LfM für die Förderung des Bürgerfunks einen Jahreshaushalt festlegen und
diesen in geeigneter Weise veröffentlichen.
Die LfM muß ALLES in der Länge
fördern, was von den VGs als ausgestrahlt bestätigt wurde!
Daran ändert auch
die Novelle nichts, denn die Fördersatzung gilt uneingeschränkt bis Ende 2007!
Der
Jahreshaushalt wird immer in der letzten Sitzung vor dem zukünftigen
Förderjahr beschlossen und betrug 21,4 Millionen Euro, also lediglich 0,4
Millionen weniger als 2006. Somit mußte die Bürgerfunkförderung
(15%-Haushalts-Regelung) in etwa die gleiche Größe ausweisen wie im Jahre
2006. Die Höhe der Bürgerfunkförderung wurde in keiner und schon gar nicht in
geeigneter Weise veröffentlicht.
Lediglich
die Zuschußbescheide bis inkl. des 2. Quartals 2007 wiesen zumindest
nachträglich den Gesamtfördertopf für das jeweilige Quartal in Höhe von
485.000,- € aus; das ergäbe hochgerechnet auf das Haushaltsjahr 1,94
Millionen Euro.
Die
nunmehr am 22. Dezember zugegangen Förderbescheide schweigen sich zu diesem
Thema wohl ganz bewußt aus, denn der über ein Jahrzehnt gültige Text der in
dieser Zeit ergangenen Zuschußbescheide wurde hier erstmals so geändert, daß
keine Auskunft über die Gesamtfördertopf gegeben wird - warum wohl? Diese
Verhalten läßt nur einen Schluß zu: Die LfM will hier etwas
verschleiern!
Zum
guten Stil und der Jahrzehnte langen Förderpraxis hätte es sicherlich besser
gepaßt, wenn sich die LfM rechtzeitig mit den Radiowerkstätten ins Benehmen
gesetzt und nach einer fairen und für alle Seiten akzeptablen Lösung gesucht
hätte.
Für
alle diejenigen, die gehofft hatten, mit der planbaren und gewohnten Förderung
2007 noch einen sauberen und geordneten Übergang in die neuen Verhältnisse
für 2008 zu schaffen, hat die LfM den
Radiowerkstätten ohne Not nun ein reisengroßes Problem produziert!
Denn
der Haushalt der LfM weist im Bereich der Bürgermedien riesengroße
Überschüsse aus, die nun, wenn sie nicht für 2007 noch verausgabt werden, an
den WDR und die Filmstiftung abgeführt werden müssen! - Oder hat die LfM still
und heimlich einen Kniff gefunden, wie sie die vielen neuen Planstellen bei der
Hörfunkakademie nun damit finanziert?
Den
Bürgerfunkern und Radiowerkstätten raten wir, Klage gegen
die Förderbescheide zu erheben. Einen Vorschlag für eine allgemeine
Begründung der Klage können wir derzeit noch nicht liefern, da wir diesen noch
mit unseren Juristen absprechen müssen.
Ein
Text- oder Verfahrensvorschlag kommt in Kürze.
Interessant
ist auch, daß bei diesen heute eingegangenen und sehr prekären Bescheiden
erstmals das Widerspruchsrecht "einkassiert" und wegen der
"Verwaltungsvereinfachung" nun nur noch der direkte Klageweg möglich
ist, spricht auch Bände!
08.11.2007
LfM
äußert sich erstmals schriftlich zur Förderpraxis der zweiten Jahreshälfte
2007
Man
erinnere sich: Am 31. August, also vor weit über 2 Monaten, hatte der IGR die
LfM-NRW um eine rechtsmittelfähige Auskunft gebeten, wie in der 2.
Jahreshälfte die Förderung für die Sendeminuten des Bürgerfunks angewendet
werden soll! Der IGR hatte, nachdem ihn Gerüchte über mündliche Auskünfte
der LfM erreichten, in seinem zweiseitigem Schreiben die Problem- und
Schwachstellen herausgestellt und um eine Antwort vor Ende des 3. Quartals
gebeten, damit eventuelle Folgerungen und Konsequenzen rechtzeitig in den
Förderanträgen hätten berücksichtigt werden können.
Die
einzige
konkrete Feststellung der LfM nun zur Abwicklung der Förderung in der zweiten
Jahreshälfte 2007 ist: "Sofern bei der LfM zwei Bürgerfunksendungen zur
Abrechnung gebracht werden, bezuschußt die LfM die Hälfte der
Kosten".
Fragen:
Welcher Kosten? Und wenn für eine Stunde zwei Sendungen z.B. von 26 Minuten
Länge eingereicht werden - bezuschußt die LfM die Hälfte der Kosten? Und was
ist, wenn zwei Sendungen a. 52 Minuten pro Tag zur Förderung eingereicht
werden, die LfM somit nur 2 x 26 Minuten fördert, also 52 Minuten gesamt
fördert, obwohl sie 60 Minuten nach ihrer eigenen Rechtsauffassung fördern
könnte? Und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies Alles? Die LfM kennt
ihre eigenen Satzungen, Richtlinien und das Gesetz offensichtlich nicht - wie
könnte sie sonst so einen Brief schreiben?
Wir
empfehlen daher, erst einmal nach Eingang der Zuschußbescheide des 3. Quartals
grundsätzlich gegen die Förderbescheide Widerspruch einzulegen mit der
Begründung, daß der Bescheid im Widerspruch zum LfM-Haushalt, zu den
Beschlüssen der Medienkommission, der Satzungen, der Richtlinien und im
Widerspruch zu den Übergangsregelungen des 12. Rundfunkänderungsgesetzes
stehen.
[LfM-Korrespondenz
lesen]
23.10.2007
Neue
Fördersatzung + Richtlinie der LfM
fördert
vor allem bürokratischen Unsinn + (In)Kompetenz von + bei Projektbeantragung !
Das
von der "Regierung der Erneuerung" so vollmundig angekündigte neue
Konzept zur Qualitätsverbesserung des Bürgerfunks entpuppt sich Schritt für
Schritt zu einem gigantischen Apparat von Kontrolle und Beeinflussung des
Bürgerfunks. Über 17 Seiten lang ist die Richtlinie und deren Anhänge. Einige
Beispiel zur Erhellung:
1.
Schulen, die beschließen, Projekte durchzuführen, müssen dies teils ein halbes
Jahr vor Beginn der Maßnahme machen, ohne zu wissen, ob dann, wenn das Projekt
tatsächlich genehmigt und durchgeführt werden kann, sowohl die ausreichende
Anzahl von Schülern oder aber auch die entsprechenden betreuenden Lehrer (in
der Regel sind das Referendare) zur Verfügung stehen. Halbjahrsplanung von
Schulen und Projektrythmen der LfM sind kaum zu harmonisieren. Dazu kommen die
langen Vorlaufzeiten von Ausschreibung, Abgabe, Submission und
Vergabeprocedere.
2.
Die gesamte Finanzierung des Projektes muß offen gelegt werden. Hiervon
übernimmt im günstigsten Fall die LfM als Zuschuß 80%. Der Rest ist als
Eigenanteil zu erbringen und nachzuweisen! Gerade Schulen haben keine freien
Finanzmittel und sind kaum in der Beantragungsphase in der Lage, Eigenmittel in
Höhe von 20% freizustellen, nachzuweisen und bis zur eventuellen Vergabe
bereitzuhalten.
3.
Die LfM erfindet in ihrer Richtlinie 4 Kategorien für die Bezahlung von
Referentenhonoraren: Die Stufen 1 + 2 sind die "schlechten"
Referenten, hierfür gibt es weniger Zuschüsse. Für die der Stufen 3 + 4 gibt
es mehr Zuschuß, der Referent jedoch muß ein Zertifikat der LfM haben, um auch
dann so abgerechnet zu werden. Wir sehen schon Herrn Pede vom Deutschlandfunk
(einer der begehrtesten Sprachtrainer) erneut die "Schulbank"
drücken, um den LfM-Medientrainerschein zu machen, damit dann auch der ihm
gebührende Honorarsatz abgerechnet werden kann; das macht Herr Pede bestimmt
freiwillig für uns Bürgerfunker "sehr gern"! Und, wer weiß schon
bei Beantragung eines Projektes, welche Referenten und welcher Kategorie er dann
tatsächlich engagieren kann?
4.
Jeder Projektnehmer kann nur maximal für 10.000,- Euro Mittel in Anspruch
nehmen; will er mehr, muß seine Einrichtung zertifiziert sein! Das ist der
blanke Hohn: Die Kosten der Zertifizierung (dafür gibt es keine Zuschüsse)
können jedoch auch nicht durch Projekte "refinanziert" werden!
Und
nun wünschen wir viel Freude beim Studium der Satzung und Förderrichtlinien!
[Fördersatzung
lesen] [Förderrichtlinie
lesen]
22.10.2007
Bundesverfassungsgericht
nimmt Klage der Bürgerfunker nicht an !
Durch
Beschluß des ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes wurden sowohl der
Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung als auch die
Verfassungsbeschwerde des "Freier Lokalrundfunk Köln" + "Radio
Lippeland" nicht zur Klage zugelassen.
In der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) heißt es dazu:
"Schränkt der Gesetzgeber die Wirkungsmöglichkeiten des Bürgerfunks ein
- wie es durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Landesmediengesetzes
Nordrhein-Westfalen geschehen ist -, hat er einen Einschätzungsspielraum
hinsichtlich der Klärung, ob die von ihm umgestaltete Rundfunkordnung die
Vielfalt weiterhin hinreichend gewährleistet. Ein Überschreiten dieses
Spielraums ist vorliegend nicht ersichtlich."
Bei
allem Respekt in die Arbeit dieses Gerichtes und die Arbeit des 1. Senates, der
noch vor kurzem die Rolle des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks erheblich
gestärkt hatte, muß erlaubt sein zu kritisieren, daß
das Verfassungsgericht eine an allen tatsächlich bestehenden Problempunkten der
Gesamt-NRW-Situation vorbeigehende Entscheidung getroffen hat.
Dem
Gericht ist offensichtlich nicht klar geworden, daß von der einstmals
idealtypischen binnenpluralen Konstruktion faktisch nur noch ein ausschließlich
von kommerziellen Gesichtspunkten dominiertes Alibi-Modell übrig geblieben ist,
wo "Radio NRW" den Takt angibt und alle dort angeschlossenen
Radiostationen nur noch exakt das machen dürfen und können, was
programmtechnisch und wirtschaftlich von "Radio-NRW" verlangt wird.
Übrigens
"Radio NRW" hat keine pluralistisch zusammengesetzten Kontrollgremien
oder gar sonst eine öffentliche Kontrolle, die seine unerträgliche Monopolstellung
rechtfertigen könnte - ist nur noch keinem aufgefallen - oder ??? Dem
Bundesverfassungsgericht erst recht nicht !!!
Nur
- wie geht es jetzt weiter? Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen
Benachteiligung eines Anbieters bzw. Behinderung der Meinungsfreiheit? Oder gar
Anrufung des Kartellamtes wegen der weiteren Manifestierung der
NRW-Monopolsituation?
27.08.2007
Vom
Bürger- zum Elitenfunk
"Koalition
der Erneuerung" schafft statt Qualität, Domänen für Selbstverwirklicher
Bürgerfunk
bis Mitte 2007 war vom Grundsatz einer breiten Partizipation geprägt. Jeder
konnte mit relativ wenig Aufwand in relativ kurzer Zeit mit seinem Anliegen im
Radio hörbar sein.
Damit
ist es jetzt vorbei. Denn zukünftig (ab 1. Januar 2008) dürfen nur noch
speziell und erfolgreich "geschulte" Bürgerfunker, die hierzu von der
"Landesanstalt für Medien" einen NRW-Bürgerfunk-Radiopaß
erhalten, zusammen mit zwei weiteren testierten Mitstreitern Beiträge und
Sendungen zur Ausstrahlung beim Lokalsender einreichen. Damit aber diese
Dreiergruppe, die ihre drei "Radiopässe" ausschließlich nur in
dieser Gruppe verwenden darf, nicht zu viel an Sendungen einreicht, ist die
Menge pro Anmeldung auf zwei Sendebeiträge beschränkt. Erst wenn der erste
gesendet wurde, kann die Gruppe wieder neu antreten.
Dennoch
ist dies scheinbar sinnvolle Instrument der Schlangenregulierung eine stumpfe
Waffe gegen die zukünftig vermehrt auftretenden Serientäter.
Sehr
viele Bürgerfunker wollen lediglich ein- bis zweimal im Jahr mit einem Anliegen ins Radio
und dies auch recht zügig und aktuell. Bis Mitte des Jahres kein Problem. Nun
müssen aber drei Leute vor Abgabe der Sendung jeder von ihnen ca. 36
Seminarstunden erfolgreich absolvieren. Die Seminare werden aber vermutlich sich
nicht zeitnah und am Bedürfnis der zukünftigen Bürgerfunker orientieren,
sondern im Rahmen eines Bildungsprogramms in größeren Abständen
stattfinden.
Wer
also wird sich diesen Regularien unterziehen?
Machen
werden das vielfach die sogenannten "Serientäter" des Bürgerfunks, die auf Grund dieser
superschlauen Qualifizierungsregelung nun noch mehr "Übergewicht"
bekommen!
Der
Vielfalt dient also die neue Regelung nicht. Vielmehr werden sich viel zu oft Bürgerfunk-Eliten bilden, die dann mittels ausgeklügelter Belegungssysteme den
Bürgerfunk okkupieren.
Schon
jetzt haben das ahnungslose Bürgerfunkaspiranten bei der Suche nach
Produktionsstudios zu spüren bekommen. Ihnen wird gesagt, daß die Studios auf
Grund der zusammengekürzten Sendezeiten schon jetzt überlastet seien und kein
Platz mehr für neue Gruppen da sei. Das ist kein Einzelfall !!!
Der
"Freie Lokalrundfunk Köln" will trotz aller Probleme, die das neue
Gesetz der aktuellen und barrierefreien Ausübung von Meinungsfreiheit in den
Weg rollt, ein System schaffen, wo er seine bisherige Arbeit in der gewohnten
Weise fortsetzen kann.
Das
ist er seinem bislang weltweit in dieser Form einmaligen Knastradioprojekt
schuldig! Das Projekt existiert nun schon mehr als 15 Jahre und wird auch noch
die Koalition der schwarzgelben Erneuerung und Selbstbedienung überleben
!!!
Aber
auch an anderen Stellen in NRW gibt es noch Inseln der Vielfalt: Dort werden
sich mit Radiopaß ausgestattete Gruppen als Dummy für Neueinsteiger betätigen
oder aber als Bürgerfunk-"Journalisten" dann über ihre eigene
"Eintrittskarte" der jeweiligen lokalen Vielfalt weiterhin den Zutritt
in den Bürgerfunk verschaffen! - Nur Mut und weiter so!
19.08.2007
LfM-NRW
bereitet endgültige "Hinrichtung" des Bürgerfunks vor
Neue
Nutzersatzung und Förder-Satzungsentwurf schaffen dafür Grundlagen
Mit
relativ kurzfristiger Einladung zum 3. September 2007, 15 bis 18 Uhr, bittet die
LfM Spitzenvertreter des Bürgerfunks in ihr Hauptquartier in Düsseldorf.
Diskutiert werden sollen dort die der Einladung beigefügten Papiere zur
zukünftigen "Gestaltung" des Bürgerfunks:
-
LfM Bürgerfunk-Nutzersatzung-Entwurf [lesen]
-
LfM Konzeptpapier vom 1. Juni 2007 zur Förderung des Bürgerfunk [lesen]
-
LfM-Bürgerfunk-Förderkonzept [lesen]
-
LfM-Bürgerfunk-Fördersatzung-Entwurf [lesen]
Sowohl
die Nutzungssatzung als auch die Förderkonzepte sprechen eine eindeutige
Sprache und gehen, was die Restriktionen anbelangt, weit über das novellierte
Gesetz in negativer Hinsicht hinaus.
So
muß ab dem 1. Januar 2008 eine Bürgerfunkgruppe mindestens drei Mitglieder mit
je einem "Ausbildungsnachweis" haben. Diese Mitglieder dürfen
jedoch nicht in einer weiteren Gruppe als Legitimation für den
"Ausbildungsnachweis" dienen. Die Gruppe darf
maximal 2 Sendungen einreichen und kann erst, wenn diese gelaufen sind, wieder
weitere Produktionen zur Ausstrahlung anmelden.
Der
Ausbildungsnachweis wird erteilt, wenn zusammen ca. 36 Unterrichtsstunden als
"Basisqualifikation" mit Erfolg (Zertifikat) absolviert sind; das Aircheck-Seminar
muß von jedem basis-qualifizierten Bürgerfunker jedes Jahr
"erneuert" werden.
Fördergelder
für Projekte gibt es nur für eine ausgesuchte Anzahl definierter Träger, die
auch einen deutlichen Eigenanteil nachweisen müssen!
Außerdem
werden die "Ausbilder" und die "Ausbilder" der
"Ausbilder" im Rahmen von Projektarbeit mit Zuschüssen bedacht;
Mittel für den laufenden Betrieb gibt es nur auf Nachweis für das Projekt.
Die
Bürokratie erhält ein neues Betätigungsfeld !!!
Nun
sind die Radiowerkstätten und Bürgerfunker aufgefordert, ganz vehement gegen
diese LfM-Machwerke zu protestieren und dazu auch dezidiert Stellung zu nehmen.
Und
dann kommt das, was wir schon seit 2 Jahren kennen: Die Politik, sprich LfM
macht dann trotzdem das, was sie wollen - aber, sie haben uns ja an der
"Sache" beteiligt!
05.07.2007
Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht
"Radio
Lippeland e.V." und "Freier Lokalrundfunk Köln e.V." klagen
gegen Gesetzesnovelle
Je
ein westfälischer und ein rheinischer Radioverein klagen gemeinsam als Betroffene vor dem
Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe.
Schon vor Inkrafttreten der
Gesetzesnovelle hatten die zwei Landesverbände, LBF-NRW und IGR-NRW
angekündigt, bei Inkrafttreten in Karlsruhe tätig zu werden.
Klageberechtigt
sind vor dem BVG ausschließlich Betroffene, also Bürgerfunkgruppen und somit
auch Radiovereine, die als Bürgerfunkgruppe selbst schon Sendungen eingereicht
haben. Außerdem müssen die Klagenden von den Auswirkungen selber betroffen
sein. Das ist bei beiden Vereinen erheblich der Fall.
Nun
wird es sehr spannend, wie das BVG die Pluralismusfrage und die Folgerungen für
die Rundfunkfreiheit am konkreten Fall bewertet. Bislang hat das
Bundesverfassungsgericht immer stärker den kulturellen und pluralen Auftrag des
privaten Rundfunks gegenüber allen wirtschaftlichen Interessen bewertet und
sich damit über europäisches Recht hinweggesetzt. Dies ist nur möglich, weil
eben im föderalen System die Hoheit über den Rundfunk auf Grund der
kulturellen Zielsetzung den jeweiligen Bundesländern obliegt. Wäre der private
Rundfunk nur noch ein reines Wirtschaftgut, entfiele diese Grundlage.
Interessant wird, wie das BVG die Pluralitätsfrage interpretiert: Muß
sich die Pluralität auf der Frequenz selber ergeben oder werden alle übrigen
Medien mit einbezogen?
Finanziell
ermöglicht
werden die beiden Klagen durch eine Spendensammlung des LBF-NRW (Dank an Alle,
die gespendet haben !!!), der auch seinen
Anwalt in der Sache zur Verfügung gestellt hat.
Der IGR-NRW hat sich inhaltlich
und tatkräftig voll dieser Klage angeschlossen.
29.06.2007
Bürgerfunk-Novelle
tritt in Kraft
[Gesetzestext
des Gesetz- und Verordnungsblattes vom 29.06.2007 lesen]
Weitreichende
Konsequenzen für den Bürgerfunk
Das 12.
Rundfunkänderungsgesetz wurde am heutigen Tage im Landesgesetzblatt
veröffentlicht und tritt damit morgen am 30. Juni 2007 in Kraft.
Für
den Bürgerfunk hat dieses Gesetz, wie schon zuvor reichlich thematisiert, sehr
weitreichende Konsequenzen:
Sofort tritt in
Kraft
1.
Reduktion der maximalen Sendezeitmenge von 15 % des
Lokalfunkvolumens (max. 120 Minuten) auf 1 Stunde pro Tag abzüglich
Nachrichten, Werbung etc..
2.
Mindestmenge an Bürgerfunk wird nicht mehr garantiert; es kann also auch
kein Bürgerfunk gesendet werden!
3.
Sendung muß einen eindeutigen Lokalbezug haben, so daß sie ohne
erhebliche Änderungen nicht in einem anderen Sendegebiet verbreitet werden
kann.
4.
Bürgerfunk darf redaktionell nur noch deutsch senden; Musik ist davon
nicht betroffen!
5.
Bisherige Förderprinzipien gelten nur noch bis Ende 2007 - danach
ersatzloser Wegfall der Sendeminutenförderung.
6.
Zusätzliche Sendezeiten für Schulprojekte sind möglich mit
Einverständnis der VG; Chefredakteur entscheidet über Sendeplätze +
Ausstrahlung ja/nein.
Ab
1. Januar 2008
7.
Führerscheinprinzip für Bürgerfunker; LfM kann Ausnahmen zulassen bis
Ende Juni 2008. Jeder, der sendet, muß ausreichende Qualifikation nachweisen!
8.
Förderung nur noch für Projekte; Kriterien bislang unbekannt.
9.
Wegfall der Radiowerkstätten
Mit
diesen restriktiven Änderungen wird aus dem gesellschaftlichen Bürgerfunk nun
ein Bürgerfunk für Menschen und Organisationen, die es sich leisten können,
Bürgerfunk zu machen. Radiowerkstätten, die zum überwiegendem Teil ihre
Arbeit aus den Fördermitteln finanziert und abgesichert haben, können ohne
Ersatz dieser Finanzierung die Arbeit nicht fortführen. Da aber die meisten
Kommunen sparen, wo sie nur können, wird die Aufstockung der Finanzen der
Radiowerkstätten nicht oben auf der Prioritätenliste stehen. Folge:
Finanzielles Ausbluten der Institutionen, die bislang der einzige Garant für
Qualitätsförderung im Bürgerfunk waren. Auch Prof. Volpers kommt in seiner
Bürgerfunkstudie zu dem Ergebnis, daß die Radiowerkstätten ausnahmslos ein
sehr gute Arbeit geleistet hätten.
Wer
kann zukünftig noch Radiowerkstätten weiterführen?
a.
Organisationen, die ein Eigeninteresse haben und
b.
Radiowerkstätten, die ausreichend Mitglieder und Gönner haben.
Und,
der Bürgerfunk ist ab dem 1. Januar nur noch mit einer komplizierten mehr oder
weniger teuren "Eintrittskarte" zu "betreten" !!!
Die
Bedeutung als Gesellschaftsfunk hat er damit verloren.
[Gesetzestext
in der neu/alt Synopse lesen]
27.06.2007
Bürgerfunk
adé
Neuigkeiten
aus der Bananenrepublik Absurdistan
Rüttgers
ist nicht Chavez, aber Angela Merkel liegt die Pressefreiheit in Venezuela mehr
am Herzen als die in Nordrhein-Westfalen! Zu diesem Schluß kommt der Autor des
neuesten Artikels der NRhZ, Rainer Stach. Rainer Stach ist Vorsitzender des
"Freier Lokalrundfunk Köln e.V." und stellvertretender Vorsitzender
des "IGR-NRW e.V." (Landesverband der Radiowerkstätten + aktiven
Hörer). Er weiß, wovon er spricht: Mit Offenem Brief vom 29.05.2007 hatte er
die um die venezolanische Pressefreiheit besorgte Bundeskanzlerin angeschrieben
und ihr die Probleme mit der nordrheinwestfälischen Situation geschildert.
Bislang keine Antwort !!!
[NRhZ-Artikel
lesen]
18.06.2007
LfM
tritt im vorwegeilendem Gehorsam Bürgerfunkern schon jetzt auf die Füße
Schreiben
der LfM-NRW vom 11. Juli 2007 produziert Durcheinander und juristische Fragen
Mit
Schreiben vom 11. Juni 2007 kündigt die LfM-NRW für Ende Juni 2007 das
Inkrafttreten des 12.
Rundfunkänderungsgesetz an und informiert die Radiowerkstätten, sich ab
Inkrafttreten des Gesetzes an die neuen "Spielregeln" zu halten.
Außerdem
teilt die LfM-NRW mit, daß zukünftig bis Ende 2007 zwar die Minutenförderung
weiterbestehen wird, diese jedoch sich nur noch an der 60-Minuten-Regelung
orientiert und somit Alles, was über die 60 Minuten hinaus gesendet wird,
nicht mehr fördert, da das Gesetz in Bezug auf die Sendezeitenlänge keine
Übergangsregelung böte.
Auf
telefonische Nachfrage hin teilt die LfM-NRW mit, daß sie tatsächlich nur die
ersten 60 Minuten des Bürgerfunks fördern würde, da das Gesetz mehr nicht
hergäbe.
Die
Frage, die sich aufdrängt ist: Wenn die LfM sich so am Gesetz knallhart
orientiert, dürfte sie auch nur die 60 Minuten fördern, die wochentags
zwischen 21.00 Uhr und 22:00 Uhr und am Wochenende von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
gelaufen sind. Alle anderen Förderanträge müßten dann in die Röhre schauen
- oder ???
Die
LfM fordert nun die Radiowerkstätten auf, sich vor Ort über die Verteilung
der Fördermengen Gedanken zu machen und Regelungen zu finden; sie schiebt
den "schwarzen Peter" des Verteilungszirkuses auf die lokalen
Radiowerkstätten ab. Dafür gibt es aber keine rechtliche Handhabe und
finanz- und fördertechnische Grundlage!
Nun
ist es ja nicht so, daß in allen Verbreitungsgebieten die Radiowerkstätten
für sich selber die Förderanträge stellen. Zwar werden die Sendeanmeldungen
zentral EDV-mäßig in Radiowerkstätten erfaßt, jedoch beantragen zumeist die
Bürgerfunkgruppen selber den Zuschuß (siehe Originalsendeanmeldungen nebst der
darin enthaltenen Förderanträge).
Wie
soll nun dieser Einigungsprozeß klagefest durch die Radiowerkstätten
durchgeführt werden?
Das
ist doch kompletter Blödsinn!
Die
LfM-NRW ist selber in der Lage, auf Grundlage der bestehenden Fördersatzung
auch entsprechend der neuen Sendezeitlängen die richtige Quotierung der
Förderung vorzunehmen. Dabei ist es für die gerechte Verteilung absolut
unerheblich, daß nun eine neue Obergrenze im Sendevolumen (max. 420 Minuten pro
Woche, da wochentags ausgefallene Minuten am Sonntag nachgeholt werden können)
besteht.
Werden
insgesamt pro Verbreitungsgebiet mehr als die 420 Minuten pro Woche zur
Förderung eingereicht, muß die LfM-NRW lediglich mit einem Dreisatz die
Minutenmengen der einzelnen Gruppen proportional angleichen. Beispiel: Werden
"unzulässigerweise" 728 Minuten pro Woche eingereicht, gibt es jetzt
für jede Gruppe nur noch 57,7 % ihrer eingereichten Sendezeitlänge als
Förderung.
Jedoch muß die
LfM-NRW ihrerseits die vollen 25 % der annähernd 2 Millionen Euro pro Quartal
auch zukünftig bis inkl. Ende 2007 in Ansatz bringen und zur Förderung
ausschütten, damit würde sich dann der Multiplikator (€/Sendeminute)
gegenüber der letzten Förderung erhöhen.
Interpretiert
man das neue Gesetz jedoch ganz eng, müßte die LfM-NRW pauschal, ohne
Rücksicht auf die Sendeminutenlängen, jeder Bürgerfunkgruppe die gleiche
Fördermenge zugestehen wie dies vor der Novelle schon der Fall war.
Im
Zweifelsfall ist allen Betroffenen anzuraten, Widersprüche gegen die
Förderbescheide einzulegen!
[LfM-Brief
inkl. Vorabveröffentlichung Gesetz lesen]
11.06.2007
Weitere
Bürgerfunkstudios schließen
Kommunen
überdenken Engagement der Volkshochschulen - VHS-Studio Köln vor dem Ende
Die Volkshochschule
Köln wird Ende Juli oder August 2007 die Pforten ihrer Radiowerkstatt im
Kölner Komed (Mediapark) endgültig schließen. Wie bislang zwar erst
inoffiziell verlautbart wurde, ist der Grund das restriktive neue
Landesrundfunkgesetz und seine Folgen für den Bürgerfunk. Bei dieser
Gelegenheit war auch zu erfahren, daß wohl noch weitere Bürgerfunkstudios der
Kommunen und Volkshochschulen aus dem gleichen Grunde in anderen
Verbreitungsgebieten schließen werden.
01.06.2007
Gespräch
mit Rainer Stach vom Kölner Bürgerfunk
Radio-Kurier
Vorab-Ausgabe Juli 2007 - Interview Mai 2007: Klaus Spielvogel
[Interview
lesen]
31.05.2007
Erste
Bürgerfunkstudios machen dicht
Bistum
Münster schließt seine Bürgerfunkstudios in Bocholt und Münster
Münster /
Bocholt (pbm). Das Bistum Münster schließt seine Bürgerfunkstudios
(Radiowerkstätten) in Münster und Bocholt zum 30. Juni 2007. „Ein medialer Tätigkeitsbereich
geht zu Ende, in den die Diözese seit 1991 erhebliche finanzielle und
personelle Ressourcen gesteckt hat“, sagte Generalvikar Norbert Kleyboldt.
„Die Studios haben in dieser Zeit viele Gruppen aus Gemeinden und Verbänden
qualifiziert und bei ihren zahlreichen Produktionen unterstützt.“ Ausdrücklich
dankte Kleyboldt den Studioleitern Ludger Schulte-Roling (Münster) und Martin
Wißmann (Bocholt), die „mit großem Engagement und fachlicher Kompetenz“
dazu beigetragen hätten, daß „kirchliche Informationen und Positionen über
die Lokalradios an die breite Öffentlichkeit transportiert“ werden konnten.
In dem Zusammenhang verwies der Generalvikar auch auf etliche Preise, mit denen
Sendungen der Bistumsstudios ausgezeichnet worden waren.
„Nachdem
die Landesregierung am 25. Mai die Verschiebung der Bürgerfunksendezeiten auf
21 bis 22 Uhr beschlossen hat, kann dieses Medium wegen der dann sehr geringen Hörerzahlen
nicht mehr sinnvoll im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kirchlicher Gruppen
eingesetzt werden“, erläuterte Wißmann. Sich möglichst vielen Menschen
vorzustellen und dabei über eigene Veranstaltungen oder Standpunkte zu
informieren, sei die Hauptmotivation der meisten Gruppen gewesen, die
„ehrenamtlich und meist mit großem Aufwand überwiegend gut anhörbare
Sendungen“ produziert hätten. Genau diese Motivation falle nun weg, bedauerte
Wißmann. „Schon nach der mancherorts bereits
erfolgten Verschiebung des Sendebeginns auf 20 Uhr hatten einige der besonders
engagierten Gruppen aufgegeben“, erinnerte Schulte-Roling, „Aufwand für
die Produktion und Ertrag in Form von Reichweiten und Reaktionen passen jetzt
einfach nicht mehr zusammen“.
29.05.2007
Liebe
Frau Bundeskanzlerin !
Was
liegt näher: Venezuela oder NRW ???
Die Bundeskanzlerin in ihrer
Eigenschaft als Ratspräsidentin der EU sorgt sich um Meinungsfreiheit und
Pluralismus in Venezuela. Ein Offener Brief des IGR-NRW macht sie darauf
aufmerksam, dass gerade Meinungsfreiheit und Pluralismus durch das neue
Landesmediengesetz in Nordrhein-Westfalen eingeschränkt werden.
[Offener Brief
an die Bundeskanzlerin]
25.05.2007
Pressemitteilung
Verfassungswidriges
Landesmediengesetz im Düsseldorfer Landtag verabschiedet
Heute, am 25. Mai 2007, wurde
im Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes
Nordrhein-Westfalen (LMG-NRW) – 12. Rundfunksänderungsgesetz – in zweiter
Lesung mit den Stimmen der Regierungsfraktion CDU und FDP gegen die Stimmen der
Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Grüne verabschiedet. Dieses Gesetz
schränkt einseitig Meinungsfreiheit und demokratische Partizipation, dort wo
sie im lokalen Raum bisher noch stattfinden konnten - im Bürgerfunk - ein. Und
dies zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Privatfunks und radio-nrw
gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Damit schlugen die
Parlamentarier alle Hinweise und Warnungen der Sachverständigen, die sie zu
diesem Thema gehört hatten, in den Wind.
Der IGR-NRW e.V. erklärt
dazu:
Es wird nun gerichtlich zu
prüfen sein, inwieweit:
-
das Gesetz in sich konsistent ist
-
das Gesetz mit der Verfassung in Einklang steht
-
das Gesetz mit dem bestehenden Rundfunkstaatsvertrag in Einklang steht
-
das Gesetz mit kartellrechtlichen Bestimmungen in Einklang steht
-
das Gesetzgebungsverfahren mit den geltenden Bestimmungen in Einklang
steht
Zu den ersten vier Punkten
siehe die im Anhang beigefügten fünf Offenen Briefe des IGR-NRW e.V. an die
Abgeordneten des Landtags.
Parlamentarier machen sich
zu Handlangern der Wirtschaft
Mit dem Landtagsabgeordneten
Thorsten Schick saß in der das Gesetz ausarbeitenden Arbeitsgruppe ein
Vertreter der alleinigen Nutznießer des Gesetzes: des privaten Lokalfunks und
radio-nrw. Thorsten Schick ist laut Internetseite des Landtags neben seinem
Mandat als freier Journalist tätig. Auf der Internetseite des „Radio Märkischer
Kreis“ (privater Lokalfunk) ist er unter der Rubrik „Redaktion/Reporter“
aufgeführt. Chefredakteur und Arbeitgeber von Thorsten Schick ist Andreas
Heine, der noch bis März 2007 im Vorstand des Vereins der Chefredakteure im
nordrhein-westfälischen Lokalfunk (VdC) war. MdL Thorsten Schick arbeitete
nicht nur diesen Gesetzentwurf mit aus, sondern stimmte trotz Befangenheit bei
der ersten Lesung über den Gesetzentwurf mit ab. Darüber hinaus ergriff er zu
diesem Anlass im Landtag auch das Wort und stellte klar, für wen der
Gesetzentwurf gemacht ist und wer davon profitiert:
„...Es
ist auch nicht richtig, dass wir nur den Beifall der Verleger bekämen. Fragen
Sie einmal in den entsprechenden Redaktionen nach! Fragen Sie die
Chefredakteure! Auch dort bekommen wir Beifall.– Vielen Dank.“
Offener kann man nicht ausdrücken,
dass zumindest ein Volksvertreter im Parlament ein bekennender Vertreter der
Wirtschaft ist.
Seltsames auch bei der
Abstimmung zum Gesetzentwurf.
Bündnis 90/Grüne hatten noch
zur letzten Sitzung im Hauptschuss einen Antrag eingebracht, mit dem sie eine
weitere Beratung im Hauptausschuss erreichen wollten. Dieser Antrag wurde aus
formalen Gründen nicht angenommen und auf die Tagesordnungsliste des Landtags
am heutigen Tag gesetzt.
Nach den Reden der Abgeordneten
zum Gesetzentwurf wurde im Landtag dann zunächst über die Beschlussempfehlung
des Hauptausschusses abgestimmt und diese mit den Stimmen der
Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktion angenommen. Damit
wurde das Gesetz verabschiedet.
Erst danach wurde über den
Antrag von Bündnis 90/Grüne abgestimmt, vor der Abstimmung über das Gesetz
weitere Beratung im Hauptausschuss anzuberaumen sei. Dieser Antrag wurde
selbstverständlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.
Lassen es die Bestimmungen der
Geschäftsordnung des Landtages zu, dass zunächst ein Gesetz verabschiedet wird
und danach noch einmal darüber abgestimmt wird, ob vor der Verabschiedung des
Gesetzes der Hauptausschuss das Gesetz berät?
Diese Punkte und auch der
Umstand, dass kaum einer der Kritikpunkte der weitaus überwiegenden Mehrheit
der 28 Sachverständigen bei den Anhörungen im Gesetzentwurf berücksichtigt
wurde, lässt große Zweifel am Demokratieverständnis der Abgeordneten der
Regierungsfraktionen sowie an ihrem Selbstverständnis als Volksvertreter zu.
Hatten sie doch bei Eintritt in den Landestag folgende
Verpflichtungserklärung abgegeben:
„Die
Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie
ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren,
Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem
Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen
dem Frieden dienen werden.“
Auf
diese Art und Weise schaffen die Parlamentarier im Volk die
Politikverdrossenheit, die sie andererseits heuchlerisch beklagen.
Ist Meinungsfreiheit nur ein
Kampfwort in der Außenpolitik?
Wenn die Bundesregierung
glaubt, anderen Ländern in puncto Meinungsfreiheit Lehren erteilen zu können,
wie zuletzt im Beispiel Russland, ist sie nun aufgerufen, in ihrem eigenen Land
dafür zu sorgen, dass Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) nicht durch ein
restriktives Landesgesetz ausgehöhlt wird.
Festzuhalten ist, dass das neue
Landesmediengesetz restriktiv dem Bürger im lokalen Bereich das Forum für die
Meinungsfreiheit entzieht, indem es die Sendungen des Bürgerfunks zeitlich
stark reduziert und in die späten Abendstunden verlegt. Außerdem zerschlägt
es restriktiv und damit über kurz oder lang definitiv die mit vielen Millionen
Euro an Eigen- und Fremdmitteln in 20 Jahren aufgebaute Struktur des Bürgerfunks,
indem den Radiowerkstätten die Finanzierung für diese Sendungen ersatzlos
gestrichen wird. Darüber hinaus wird den Radiowerkstätten angeboten, über ein
zusätzliches Betätigungsfeld (Medienkompetenzprojekte mit Schülerinnen und
Schülern) Einkünfte zu erzielen. Für diese Medienkompetenzprojekte gibt es
keinerlei Grundlagen. Sie sollen in Kooperation mit dem privaten Lokalfunk
durchgeführt werden, wobei es keinerlei Anreize für den privaten Lokalfunk für
diese Initiativen gibt. Letztendlich entscheidet der private Lokalfunk, ob überhaupt
die in den Projekten produzierten Sendungen gesendet werden. Das ist so, als ob
die Bundesregierung zur Qualitätsverbesserung im Gesundheitswesen den Ärzten
die Krankenkassenleistungen für die Behandlung der Patienten streicht und ihnen
anheim stellt, in Kooperation mit den privaten Krankenhausträgern
Krankenpflegerkurse in Schulen durchzuführen, deren Absolventen nachher nicht
als Krankenpfleger arbeiten dürfen.
Das Trauerspiel ist noch
nicht zuende
Die Radiowerkstätten und ihre
Verbände sind nun gezwungen, zur Vermeidung der existenzbedrohenden
Konsequenzen des Gesetzes alle ihnen zu Verfügung stehenden rechtlichen Mittel
auszuschöpfen.
Anlagen:
1.
Offener Brief 2.
Brief 3.
Brief 4.
Brieff 5.
Brief PostScriptum
Kontakt:
Rainer Stach, stellv. Vorsitzender IGR-NRW e.V., stach@igr-nrw.de
24.05.2007
Fünfter
Offener Brief an die
NRW-Landtagsabgeordneten
Gesetzentwurf greift massiv Grundrechte an
[5.
Offener Brief als PDF]
Sehr geehrte Damen und Herren,
morgen, am 25. Mai 2007, haben
Sie im Landtag als Volksvertreter über den Gesetzentwurf zur Novellierung des
Landesmediengesetzes abzustimmen. In den letzten Tagen haben wir Sie in
verschiedenen „offenen Briefen“ informiert über die wahre Intention des
Gesetzentwurfs und die weite Kritik bis Ablehnung bei den beiden großen Kirchen,
Gewerkschaften, Volkshochschulen, Städte- und Gemeindespitzenorganisationen und
Medienexperten.
Nur die Verleger (Inhaber des
privaten Lokalfunks) und Chefredakteure des privaten Lokalfunks sind uneingeschränkt
zufrieden.
Das muss zu denken
geben!
Im Folgenden zeigen wir
Ihnen einige der gravierendsten Mängel des Gesetzentwurfs auf:
Gesetzentwurf setzt einen der
Grundsatzparagraphen des Landesmediengesetzes außer Kraft
Bei den Grundsätzen bei der
Zuordnung von Übertragungskapazitäten (§10,
der nicht von der Novellierung betroffen ist, also weiterhin Bestand hat)
steht unter Abs. 2 Satz 2: „Sicherung
einer möglichst umfassenden Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen
Programmangebot im privaten Rundfunk.“
Die Vielfalt im Programmangebot
war bisher gewährleistet durch die „Vielfaltsreserve“, durch die grundsätzliche
Funktion des Bürgerfunks. Die schrittweise Abschaffung dieser bislang breiten
Bürgerbeteiligung
steht dem Vielfalts-Sicherungsgebot entgegen. Dieses Vielfaltsgebot ergibt sich
auch nicht durch externe Angebote, sondern bezieht sich ausschließlich auf den
Lokalfunk selber!
LfM soll nach
Vielfalts-Gesichtspunkten (§ 14) Erhalt und Bestand der Lokalfunk-Lizenz
beurteilen,
die aber der Gesetzentwurf
„de iure“ oder „de facto“ durch die Hintertür „ad absurdum“ führt
§ 14 des bestehenden
Landesmediengesetzes schreibt vor, dass die Landesmedienanstalt bei der
Zuweisung von Übertragungskapazitäten den Beitrag eines Programms nach
folgenden Gesichtspunkten beurteilt:
„1.
Inhaltliche Vielfalt des Programms, insbesondere sein Anteil an Information,
Bildung, Beratung und Unterhaltung, die räumlichen Bezüge der
Berichterstattung, die Behandlung von Minderheiten- und Zielgruppeninteressen,
2.
Beitrag zur Vielfalt des Gesamtangebots, insbesondere der Beitrag zur Angebots-
oder Spartenvielfalt, zur regionalen Vielfalt, zur kulturellen und
Sprachenvielfalt.“
Dieser § 14 ist aber von
der Novellierung nicht betroffen, hätte also weiter Bestand
Dem steht aber im eklatanten
Widerspruch § 73 Abs. 1 des Gesetzentwurfs gegenüber, dass im Bürgerfunk
die redaktionellen Inhalte der Programmbeiträge „grundsätzlich in deutscher
Sprache zu gestalten“ sind. In der Begründung, die auch bei Verabschiedung
des Gesetzentwurfs keinerlei Gesetzeskraft erhält, wird ausgeführt: „Durch
die Einfügung des Wortes „grundsätzlich“ in § 73 Abs. 1 S. 2 wird
klargestellt, dass in Ausnahmefällen die Einflechtung fremdsprachiger Elemente
zulässig sein kann.“ Der Terminus „grundsätzlich“ ist nicht eindeutig,
stellt nichts klar, kann interpretiert werden als Ausnahmen zulassend oder auch
keine Ausnahmen zulassend. Aber unabhängig davon ist festzuhalten, dass mit dem
Gesetzentwurf die Landesmedienanstalt nach Gesichtspunkten zu beurteilen hat,
die mit dem Verschwinden des Bürgerfunks im privaten Lokalfunk nicht mehr
existieren.
Ist der Bürgerfunk ein
Schadstoff?
Der Gesetzentwurf legt in § 72
Abs. 4 fest:
„Die
Veranstaltergemeinschaften (§ 58) sollen in ihr Programm Programmbeiträge von
Gruppen im Sinne der Absätze 1 bis 3 von täglich höchstens 60 Minuten abzüglich
der Sendezeiten für Nachrichten, Wetter- und Verkehrsmeldungen und Werbung
einbeziehen. (...)“
Wenn man der juristischen
Interpretation von Schadstoffverordnungen folgt, so ist unter dem angegebenen
Maximalwert alles legal.
Die Veranstaltergemeinschaften
werden also aufgefordert, höchstens 60 Minuten Bürgerfunk täglich zu senden,
können aber auch ganz legal nur dreißig Minuten oder gar keinen Bürgerfunk
senden. Damit ist es dem privaten Lokalfunk anheim gegeben, zu entscheiden,
wieviel Bürgerfunk er zulässt. Und wenn man sich vergegenwärtigt, wie der
lokale Privatfunk dem Bürgerfunk gegenüber eingestellt ist, ahnt man auch
schon, zu welcher Interpretation er neigen wird.
Der Gesetzentwurf: Ein
Streichkonzert
Mit der Streichung von § 74
werden dem Bürgerfunk die von den Veranstaltergemeinschaften zu zahlenden
Produktionshilfen gestrichen.
Die Neufassung von § 82 Abs. 2
streicht dem Bürgerfunk Förderung der Programmbeiträge.
Damit werden dem Bürgerfunk
bis zu 100 % der Fremdfinanzierung gestrichen. Die Radiowerkstätten haben wegen
Kündigungsfristen (bei Räumen und Personal) keine Zeit, sich auf diese neue
Situation einzustellen. Und dies insbesondere deshalb, weil ihnen jegliche
Planungssicherheit unter den Füssen weggerissen wird.
Inkompetente
Medienkompetenzprojekte in Schulen
Demgegenüber wird von den
Urhebern des Gesetzentwurfs argumentiert, dass die Radiowerkstätten durch zusätzlich
zu leistende Medienkompetenzprojekte mit Schülern und Schülerinnen eine neue
Einkunftsquelle hätten.
§ 82 Abs. 2 schreibt fest:
„Die LfM fördert Maßnahmen
und Projekte für den Bürgerfunk im lokalen Hörfunk und zwar vorrangig die,
die Medienkompetenz durch Schulprojekte in Kooperation mit einer
Veranstaltergemeinschaft stärken. (...)“
§ 72 Abs. 5 schreibt fest:
„(...) Abweichend von den
Regelungen in diesem Absatz und Absatz 4 können zur Förderung der
Medienkompetenz durch Schulprojekte im Einvernehmen mit der
Veranstaltergemeinschaft besondere zusätzliche Sendezeiten vereinbart werden.
(...)“
Und wenn die
Veranstaltergemeinschaft nicht kooperieren will? Warum sollte sie auch? Welchen
Vorteil hätte sie von Medienkompetenzprojekten?
Und wenn die
Veranstaltergemeinschaft keine Sendezeit geben will? Warum sollte sie auch? Und
wenn ihr die von den Schülern produzierte Sendung nicht gefällt, gibt es auch
keine Sendezeit.
Damit wären in
Schulprojekte gesteckte Millionen an Rundfunkgebühren zweckentfremdet.
Gesetzentwurf kollidiert mit
dem Grundgesetz
Der Artikel 5 Grundgesetz
garantiert die Meinungs- und Kulturfreiheit und somit auch die Rundfunkfreiheit.
Vor diesem Grundgesetz sind alle Menschen gleichgestellt (theoretisch
jedenfalls).
In NRW sollen die
Rundfunkfreiheit einerseits und der Gleichheitsgrundsatz andererseits aber durch
das 12. Rundfunkänderungsgesetz nun für den Bürgerfunk beendet werden.
An unseren aufgezeigten wenigen
Beispielen wird deutlich, dass die Urheber des Gesetzentwurfs nicht weit genug
gedacht haben. Und das trotz all der Hinweise, die sie bisher von vielen Seiten
bekommen haben. Diese und weitere Punkte behalten wir uns vor, nach einer
eventuellen Verabschiedung des Gesetzes rechtlich, auch in Eilverfahren überprüfen
zu lassen, inwieweit sie
-
den Ansprüchen an ein Gesetz genügen
-
mit der Verfassung in Einklang stehen
-
mit dem Rundfunkstaatsvertrag in Einklang stehen
-
mit kartellrechtlichen Bestimmungen in Einklang stehen.
Sollte in der Zwischenzeit bis
zu einer gerichtlichen Entscheidung der Bürgerfunk in vielen Sendegebieten als
Konsequenz seine Aktivitäten einstellen müssen, so ist dies eine unheilbare
Folge eines solchen Gesetzesmachwerks. Damit hätten dann die privaten
Interessen, die hinter dem Gesetzentwurf stehen, gesiegt.
Aber um welchen Preis?
-
Die Glaubwürdigkeit des Landtags wäre schwer angeschlagen.
-
Es würde offenbar, dass das Volkswohl nicht an erster Stelle im
Wertekatalog der Abgeordneten steht.
-
Es würde offenbar, dass die Abgeordneten entgegen allen Warnungen
informiert und bewusst ein Gesetz verabschieden, das keinen Bestand haben kann.
-
Es würde offenbar, dass wirtschaftliche Interessen in unserem Lande
Vorrang haben, auch wenn sie keinen einzigen Arbeitsplatz schaffen.
-
Es würde offenbar, dass sich die politische Wirklichkeit in
unserem Lande von den demokratischen Verfassungsvorgaben entfernt hat und sogar
Grundrechte massiv angreift!
Das können Sie verhindern,
wenn Sie verhindern, dass dieser Gesetzentwurf Gesetz wird.
Wir appellieren nochmals
eindringlich an Sie: Seien Sie mutig und entscheiden Sie für das Land NRW
und seine ehrenamtlich engagierten Bürger und für die Erhaltung des bisherigen
Bürgerfunks! Lassen Sie sich nicht allzu offensichtlich zu Handlagern von
Wirtschaftsinteressen machen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schaefler, Vorsitzender IGR-NRW
23.05.2007
Vierter
Offener Brief an die
NRW-Landtagsabgeordneten
(Auszüge)
Die Ergebnisse einer aufwendigen Anhörung
zum 12. Rundfunkänderungsgesetz werden ignoriert:
[4.
Offenen Brief komplett lesen]
Sehr geehrte Damen und Herren
Landtagsabgeordnete,
Die
Ergebnisse einer aufwendigen Anhörung zum 12. Rundfunkänderungsgesetz werden
ignoriert:
am
27. März 2007 fand im Landtag eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf des
12. Rundfunkänderungsgesetz statt, an der leider – aus verständlichen Gründen
- nur sehr wenige Landtagsabgeordnete teilnahmen.
Die
Experten waren in ihren schriftlichen Stellungnahmen als auch mündlichen Ausführungen
überwiegend einig, daß der Gesetzentwurf nicht realisiert werden sollte.
Nachfolgend geben wir Ihnen ausschnittweise die „Kommentare“ von 11 der
insgesamt 26 Sachverständigen zur Kenntnis, die das Gesamtergebnis der Anhörung
durchaus, bis auf wenige Ausnahmen, widerspiegeln:
Prof.
Dr. Bernd Blöbaum
(Westfälische
Wilhelms-Universität Münster, Institut für Kommunikationswissenschaften):
Vor
dem Hintergrund der vielen Expertengespräche, (...), erscheinen die in dem
Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen in Sachen Bürgerfunk deutlich überzogen.
Damit wird in der Summe ein durchaus erfolgreiches Konzept fast unkenntlich
gemacht.
(...) Aus
fachlichen Gründen (...) sollte
man den vorliegenden Gesetzentwurf noch einmal diskutieren und ihn gründlich überarbeiten.
Prof. Dr. Helmut Volpers
(Institut
für Medienforschung):
(...) Ich
kann allerdings nicht ganz einverstanden sein mit den im Gesetzentwurf
enthaltenen Begründungen
(...) Dabei handelt es sich nämlich um Überinterpretationen. Mit einer
Ausnahme lassen sich die Schlussfolgerungen, die in dem Gesetzentwurf gezogen
worden sind, aus der Studie so nicht ableiten.
Wilhelm Achelpöhler
(Kanzlei
Meisterernst-Düsing-Manstetten, Münster):
(...) Wenn der Bürgerfunk an
die Schulen angekoppelt und zur Aufgabe des Schulträgers gehört, stellt sich für
mich die Frage: Wie kann es möglich sein, dass der verfassungsrechtliche
Grundsatz durchbrochen wird, dass aus der Aufgabenverantwortlichkeit die
Finanzierungsverantwortlichkeit folgt?
Dass eine schulische
Veranstaltung aus Gebührenmitteln finanziert wird, scheint mir ein wenig
problematisch zu sein. (...)
Dr. Kurt A. Holz
(AG
der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW,
Pressesprecher):
(...) Unter
dem Aspekt der Teilhabemöglichkeiten halten wir vor allem die beabsichtigte
Regelung zur Sendezeit des Bürgerfunks, (...),
für eindeutig kontraproduktiv.
(...) Wir erinnern daran, dass
Dienste und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Kirchen an der
Trägerschaft von anerkannten Radiowerkstätten beteiligt sind. Daher sehen wir
im beabsichtigten Wegfall der Produktionshilfeverpflichtung durch die
Veranstaltergemeinschaften (...) einen weiteren Einschnitt in die ohnehin
geringe Zahl von Finanzierungsbausteinen der anerkannten Radiowerkstätten.
Prälat Dr. Karl-Heinz
Vogt
(Katholisches
Büro Düsseldorf):
(...) bin
ich beauftragt, in diesem Statement auch die Position der evangelischen
Landeskirchen zu formulieren.
(...) Ein
Bürgerfunk, der nach 21 Uhr ausgestrahlt wird, ist tot. Wer das will, soll es
ehrlich sagen. Das ist übrigens
barmherziger, als einen Tod auf Raten zu verordnen. In diesem Zusammenhang
verwundert es schon, dass die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP, die
doch angetreten sind, unnötige Reglementierungen und Verwaltungsvorschriften
abzubauen, unbedingt eine landesweit einheitliche Ausstrahlung vorschreiben
wollen, dass sie also - mit anderen Worten - zu einer Überreglementierung
neigen, wie es Herr Meurer formuliert hat.
Ralf Woelk
(DGB-Bezirk
NRW):
(...)
Wenn der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung in Kraft träte, würde
das gesamte System des Bürgerfunks, wie es sich derzeit darstellt, in sich
zusammenbrechen. Aber das ist möglicherweise beabsichtigt.
(...)
Ich möchte hinzufügen, dass die Regierungskoalition ohne wirtschaftliche Not
ein Stück nordrhein-westfälische Rundfunkgeschichte zur Disposition stellt
(...) Diese Grundintention des Gesetzgebers wird vom DGB-Bezirk NRW daher
abgelehnt.
(...) An
dem Willen zur Bürgerbeteiligung darf hier also ernsthaft gezweifelt werden
Kurt Koddenberg
(Gesprächskreis
für Landesorganisationen der Weiterbildung in NRW, Sprecher):
(...)
Der Gesprächskreis für Landesorganisation der Weiterbildung appelliert an Sie,
den Bürgerfunk auch zukünftig als diskriminierungsfreien Zugang zur öffentlichen
Kommunikation und als lokalpublizistische Ergänzung der allgemeinen
Berichterstattung zu erhalten. Sichern Sie hörerrelevante
Ausstrahlungszeiten und stabilisieren Sie insbesondere die projektunabhängige,
verlässliche Grundförderung des Bürgerfunks.
Dietrich Pollmann
(Landesverband
der Volkshochschulen von NRW e. V., stellv. Vorsitzender):
(...) Es
geht um die ökonomische Stärkung des privatrechtlichen Lokalfunks in
Konkurrenz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, also zum WDR, und der Bürgerfunk
ist das Bauernopfer. Das heißt, der Preis für die Stärkung des
privatrechtlichen Lokalfunks ist die Überregulierung und deutliche Schwächung
des Bürgerfunks: ein Abschied vom Bürgerfunk auf Raten.
Rudolf Blauth
(Arbeitskreis
VHS-Radiowerkstätten, Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V.):
(...) Zweitens
wissen wir bereits jetzt, dass viele - übrigens auch VHS-Radiowerkstätten, die
uns namentlich bekannt sind - ihre Arbeit einstellen müssen, wenn diese nicht
mehr strukturell gefördert wird. Ich möchte auf die gemeinsame Stellungnahme
des Städtetags, des Städte- und Gemeindebunds und des Landkreistags verweisen (...)
Doch statt innovative, vorwärtsgewandte
Ideen zu verwirklichen, (..) soll der Bürgerfunk nun per Gesetz zeitlich und
vor allem finanziell ausgetrocknet werden.
Martin Wißmann
(RWK,
Bistumsstudio West, Bocholt):
(...) Sollte
es allerdings bei den in dem vorgelegten Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen
und den dadurch bedingten grundlegenden Veränderungen für den Bürgerfunk
bleiben, werden die Träger unserer Radiowerkstätten über eine Fortsetzung des
kirchlichen Engagements für den Bürgerfunk neu entscheiden müssen. Ich kann
schon jetzt für einzelne Bistümer sagen, dass diese Entscheidung nicht länger
zugunsten der Radiowerkstätten ausfallen kann.
Eckart Löser
(Veranstaltergemeinschaft
Lokalfunk Essen e. V., Vorstandsvorsitzender):
(...)
Sichern Sie grundsätzlich den Bestand der Radiowerkstätten durch eine
konkret bezifferte institutionelle Förderung. (...)
Ändern
Sie bitte Ihr Ziel, den Erwerb von Medienkompetenz wesentlich auf Schülerinnen
und Schüler zu fokussieren.
Nehmen
Sie Jugendeinrichtungen mit in den Text auf und schließen Sie sie nicht aus.
Ingrid Scheithauer
(Isip
Communications, Meckenheim):
(....) Es
ist ein wenig anachronistisch, an dieser Stelle einfach restriktiv zu reagieren,
sich auf lokale Bezüge in einer globalisierten Welt zu beschränken und zu
verlangen, in einer globalisierten Welt solle alles nur noch deutschsprachig
sein – das kommt einem geradezu paradox vor -, Produktionshilfen zu streichen
und Sendezeiten zu begrenzen. Eine solche restriktive Politik schafft sicherlich
nicht das, was wir brauchen, nämlich Foren des Diskurses.
(...) Also:
Es gibt viel zu tun. Aber mit dieser Novelle wird, wie ich glaube, das Kind
mit dem Bade ausgeschüttet und nichts gestaltet.
Anhörungen wie diese sind
Verschwendung von Steuergeldern:
Prüft man den nach der Anhörung
überarbeiteten Gesetzentwurf, so ist festzustellen, dass aber auch fast nichts
von den Argumenten durchgedrungen ist. Somit wurde diese Anhörung zur Farce und
Alibi-Veranstaltung; letztendlich hat solches Vorgehen auch nichts mehr mit
Demokratie zu tun!
Es ist auch ein Schlag ins
Gesicht der Sachverständigen, die sich die Mühe gemacht haben aufzuzeigen, wo
dieser Gesetzentwurf rechtlich, sachlich und argumentativ gravierdende
Schwachstellen aufweist.
Dass diese Warnungen ungehört
in den Wind geschlagen wurden zeigt, dass solche „An“hörungen keinen Sinn
machen.
Es sind „Weg“hörungen, die
man besser abschaffen sollte, um nicht weiterhin Steuergelder zu verschleudern.
Hiermit appellieren wir
eindringlich an Sie, die Argumente der Experten ernst zu nehmen und am 25.
Mai 2007 bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf nach Ihrer freien, nur durch
Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung abzustimmen und hierbei
entweder den Gesetzentwurf in erneute Ausschußberatungen zu verweisen
oder das 12. Rundfunkänderungsgesetz abzulehnen!
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schaefler
22.05.2007
Dritter
Offener Brief an die
NRW-Landtagsabgeordneten
(Auszüge)
[3.
Offenen Brief komplett lesen]
Sehr geehrte Damen und
Herren,
auf der
Kundgebung zur Rettung des Bürgerfunks am 17. März 2007 in Köln lehnten
wichtige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens den Gesetzentwurf ab. Da Sie
nicht dabeisein konnten und die Presse verständlicherweise nur sehr spärlich
darüber berichtete, nachfolgend einige Redeausschnitte.
Prominente
Persönlichkeiten beider großer Kirchen und des DGB zur Bürgerfunk-Novelle:
Hannelore
Bartscherer
(Vorsitzende des
Katholikenausschusses Köln, stellv. Vorsitzende der
Veranstaltergemeinschaft von Radio Köln) zu den medienpädagogisch
ambitionierten „Radio aus der Schule“-Projekten, den entsprechenden
Qualifizierungsmaßnahmen und Sendeplätzen:
(...) nun wende ich mich
speziell auch an die Damen und Herren der Politik, diese Schulseminare, so gut
sie auch durchgeführt sind, werden aber letztlich nicht zu
Qualitätsverbesserungen
führen, die Sie ihnen in der Gesetzesnovelle zuschreiben. (...)
Und, hat die Politik sich bei
der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes eigentlich Gedanken darüber gemacht,
welchen administrativen Aufwand sie für die Durchführung aufbaut? (...)
Ich kann mir auch als
stellvertretende Vorsitzende der Veranstaltergemeinschaft von Radio Köln nicht
vorstellen, dass die Veranstaltergemeinschaften dies wirklich wollen können.
Zudem ist die Durchführung der Seminare nur möglich, wenn auch die grundsätzliche
finanzielle Absicherung der Radiowerkstätten gegeben ist. Diese sieht der
Gesetzentwurf aber - und ich sage inakzeptablerweise - auch nicht vor. Keine Förderung
der Sendeminuten, keine Produktionshilfen mehr vom Sender. Ich frage: Wie sollen
Radiowerkstätten dann ihre notwendigen Investitionen und Hintergrundarbeiten
erledigen können? Denn Werbung im Bürgerfunk soll ja wohl sicher nicht
aufgebaut werden, das haben wir bei den anderen Programmen zu Genüge. (...)
Darum appelliere ich an die
Landespolitik und fordere die Verantwortlichen auf, den Bürgerfunk in seinen
derzeitigen Rahmenbedingungen zu belassen.
Manfred
Kock
(EKD-Ratsvorsitzender
+ Präses im Ruhestand)
(...)
Freilich, der Privatfunk ist ein
Wirtschaftsfaktor. Er dient den Betreibern zum Gelderwerb. Aber Wirtschaft
bedarf auch ethischer Verantwortung für die Gesellschaft. Wer die Sendezeiten
des Bürgerfunks völlig an den Rand drängt, wer die Sendezeiten weiter
beschneidet, handelt unverantwortlich. Denn ein bewährtes Mittel der
demokratischen Mitwirkung würde bedeutungslos und vielleicht verloren gehen.
(...)
Die
Sendezeiten in den Mondschein zu verdrängen, kann ja nicht mit wirtschaftlicher
Notwendigkeit erklärt werden. Die Bürgerfunk-Sendungen sind technisch, formal
und inhaltlich nicht schlechter als vieles, was professionell alltäglich
produziert und gesendet wird. Ich fürchte, die vielleicht die
Senderorganisation
erleichternde Verdrängung des besonderen Genres Bürgerfunk wird sich letztlich
auch wirtschaftlich zum Nachteil der Veranstalter auswirken.
Mein
Appell an die Verantwortlichen:
Lassen
Sie dem Bürgerfunk seine bisherigen Rahmenbedingungen!
Erkennen
Sie die Demokratie fördernde Arbeit des Bürgerfunks an!
Erhalten
Sie den Bürgerfunk als ein Mittel gesellschaftlicher Teilhabe!
Dr.
Wolfgang Uellenberg van Dawen
(DGB-Vorsitzender Region Köln-Leverkusen-Erft-Berg)
(...)
Das, was diese Landesregierung macht, ist eine bodenlose Frechheit! Es ist ein
Angriff auf die Freiheit des Wortes, auf die Freiheit der Presse, auf die
Meinungsfreiheit! Es ist ein Angriff auf das Grundgesetz! Und ich will nur noch
mal unterstützen, was die Bürgerfunker und ein Rechtsanwalt vor einigen Tagen
gesagt haben: Dieser Gesetzentwurf ist verfassungswidrig und er gehört in
die Tonne! Das ist sein Platz!
Diese
Landesregierung stellt sich hin und sagt „Freiheit vor Bevormundung“. Sie
will aber die Bürgerfunker bevormunden. Und will sie in die Abendzeit auf 21
Uhr verschieben. Diese Landesregierung sagt „Freiheit vor Bevormundung“ und
zwingt die Veranstaltergemeinschaften, die Bürgerfunker nach hinten zu
schieben.
(...)
Hier
geht ein Stück Freiheit verloren. Und eine Landesregierung, die gesagt hat
„Freiheit vor Bevormundung“, die muss sich schämen, dass sie ein solches
Gesetz vorlegt. Und eine christlich-demokratische, eine liberale Partei, die
sollten sich schämen, wie verkommen sie sind! Wie sie kapitulieren vor
Privatinteressen, vor Machtinteressen und auch wenn diese Leute so weitermachen,
dann gehören sie auch in die Tonne, dankeschön!
Der private Lokalfunk saß
mit im Ausschuss, der diesen Gesetzentwurf ausarbeitete
Ein Mitglied der Arbeitsgruppe
der CDU-Fraktion, die an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt war, ist
MdL Thorsten Schick. Auf der Internetseite des Landtags zu seiner Person ist
angegeben, dass er neben dem Mandat auch als freier Journalist arbeitet. Die
Internetseite des privaten Lokalfunksenders „Radio Märkischer Kreis“ führt
ihn als Mitarbeiter unter der Rubrik Redaktion/Reporter auf. Chefredakteur
dieses Lokalsenders ist Andreas Heine, der bis März diesen Jahres auch im
Vorstand des Vereins der Chefredakteure im nordrhein-westfälischen Lokalfunks (VdC)
war. MdL Thorsten Schick arbeitete nicht nur diesen Gesetzentwurf mit aus,
sondern stimmte trotz Befangenheit bei der ersten Lesung über den Gesetzentwurf
mit ab. Darüber hinaus ergriff er zu diesem Anlass im Landtag auch das Wort und
stellte klar, für wen der Gesetzentwurf gemacht ist und wer davon profitiert:
„...Es
ist auch nicht richtig, dass wir nur den Beifall der Verleger bekämen. Fragen
Sie einmal in den entsprechenden Redaktionen nach! Fragen Sie die
Chefredakteure! Auch dort bekommen wir Beifall.– Vielen Dank.“
Ein Gesetzentwurf zur Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit des privaten Lokalfunks gegen den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk
Der an der Ausarbeitung des
Gesetzentwurfs beteiligte CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Brinkmeier sagte am 26.
April 2007 in Hattingen (...): "...Wir legen größeren Schwerpunkt auf die
Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Rundfunks an dieser Stelle...“
(...)
Es geht nicht um die Qualitätsverbesserung des Bürgerfunks, der nach einem
Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfs über kurz oder lang aus der
Medienlandschaft verschwinden wird. Es geht um die Wettbewerbsfähigkeit des
lokalen Rundfunks, dem CDU und FDP in ihrer Koalitionserklärung schon volle
Loyalität bezeugt hatten bis hin zu der Zusage, alle Anstrengungen der
Landesregierung darauf zu richten, radio-nrw die zum Aufbau einer zweiten Hörfunkkette
in Nordrhein-Westfalen benötigten Frequenzen insbesondere durch die Freigabe
der derzeit noch von dem Sender BFBS beanspruchten Frequenzen zur Verfügung zu
stellen.
Unser Appell: Seien Sie
mutig und entscheiden Sie für das Land NRW und seine ehrenamtlich engagierten Bürger
und für die Erhaltung des bisherigen Bürgerfunks! Sonst wird es Ihnen schwer
fallen, wenn Sie sich bei den nächsten Wahlen erneut als Volksvertreter
aufstellen lassen, den Bürgern zu erklären, warum Sie Meinungsfreiheit und
demokratische Partizipation einseitig wirtschaftlichen Interessen geopfert
haben.
21.05.2007
Zweiter
Offener Brief an die
NRW-Landtagsabgeordneten
(Auszug)
[2.
Offenen Brief komplett lesen]
Landtag will am 25.05.2007 das 12. Rundfunkänderungsgesetz
beschließen -
Riesengroße
Vernichtung von öffentlichen Resourcen ist die Folge!
Die Begründung zum 12. Rundfunkänderungsgesetz spricht von
der Verbesserung der Qualität des Bürgerfunks im Lokalfunk; spricht von zusätzlicher
Sendezeit für Schulprojekte und lässt vollkommen außer acht, dass
zweistellige Millionenbeträge durch die Gesetzesnovelle indirekt in kürzester
Zeit „vernichtet“ werden.
160 gemeinnützige Radiowerkstätten haben bislang eine
professionelle Infrastruktur für die Produktion von Bürgerfunkbeiträgen im
Werte von 25.000.000 € in NRW flächendeckend vorgehalten.
So haben sich im Laufe der 20-jährigen Geschichte (inkl.
Vorlaufprojekte) des bisherigen Bürgerfunks bei den Radiowerkstätten
erhebliche idelle und auch tatsächliche Sachwerte angesammelt.
Die Inventarverzeichnisse erreichen durchaus 6-stellige Eurobeträge.
Als Planungssicherheit dienten allen Radiowerkstätten
bislang immer die quartalsweisen Zuschüsse der LfM-NRW, mit denen gesendete Bürgerfunkminuten
aus den Rundfunkgebühren im Nachhinein bezuschusst wurden.
Mit dem 12. Rundfunkänderungsgesetz wird diese Art der
Bezuschussung ersatzlos eingestellt.
Viele Radiowerkstätten stehen nun vor dem realen Problem,
dass sie in relativ kurzer Zeit keine Gegendeckung mehr für ihre Kostenstruktur
haben.
Ganz viele Einrichtungen werden daher sehr schnell schließen
und eventuell sogar Konkursverfahren einleiten müssen!
Radiowerkstätten in katholischer Trägerschaft haben bereits
für den Fall des Inkrafttretens dieses 12. Rundfunkänderungsgesetzes angekündigt,
ihren Betrieb einzustellen !
Die in letzten 20 Jahren aufgebauten materiellen und auch
ideellen Werte gehen mit einem „Federstrich“ des 12. Rundfunkänderungsgesetzes
„den Bach“ runter.
Der Schaden beläuft sich allein im investiven Bereich
auf weit über 15.000.000 € von Technik und sonstigem Anlagevermögen, die bei den Auflösungen
dann „verhökert“ werden müssen - und zur Erinnerung: Ursprünglich
mitfinanziert zu großen Teilen aus öffentlich-rechtlichen Mitteln der
Rundfunkgebühr! (ca. 22 Cent zahlte bislang jeder NRW-Rundfunkgebührenzahler
pro Jahr für diese Struktur – mehr nicht!).
Die nun durch die ersatzlose Streichung der Förderung so in
den Ruin getriebene Infrastruktur landet dann nicht automatisch bei den zukünftigen
Projektnehmern. Vielmehr müssen diese sich erst wieder mühselig das KnowHow
und ihre neue Infrastruktur aufbauen und vor allem vorfinanzieren!
Und da es keine Planungssicherheiten gibt, werden dies kaum
seriöse „Unternehmungen“ machen können. – Der Qualität kommt eine
solche Entwicklung nicht zu gute!
Unser Appell: Seien Sie mutig und folgen Sie also bei
Ihrer Entscheidung nicht den Vorgaben der Regierungs-Fraktion, sondern Ihrem
Gewissen und entscheiden Sie für das Land NRW und seine ehrenamtlich
engagierten Bürger und für die Erhaltung des bisherigen Bürgerfunks!
Stimmen Sie gegen das 12. Rundfunkänderungsgesetz!
20.05.2007
Erster
Offener Brief an die
NRW-Landtagsabgeordneten (Auszug)
[1.
Offenen Brief inkl. ausführlicher Begründung lesen]
Sehr
geehrte Abgeordnete,
am 25. Mai 2007 sind Sie dazu aufgerufen, „nach ihrer freien, nur durch Rücksicht
auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung“ (Landesverfassung Art. 30 Abs. 2)
in zweiter Lesung über das Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes
Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) – 12. Rundfunkänderungsgesetz und einer
Hauptauschuß-Beschlußvorlage abzustimmen.
Sie haben bei Ihrem Eintritt in den Landtag folgende Verpflichtungserklärung
abgegeben:
„Die
Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass
sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen
Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene
Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und
in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“
Mit der vom Hauptausschuß in seiner Vorlage 14/4336 gefertigten Beschlußempfehlung
würden Sie, sofern Sie dieser Vorlage zustimmen, ganz massiv das Grundrecht
Artikel 5 GG zu Gunsten einer Interessengruppe, die ausschließlich
wirtschaftlich orientiert ist („radio nrw“, die Betriebsgesellschaften und
Chefredaktuere), einengen bzw. für große Teile der NRW-Bevölkerung und
deren Bürgerfunk unzulässig mit Auflagen beschweren.
In
vielen höchstrichterlichen Urteilen wurden in der Vergangenheit Versuche von
„Auflagen“ und „Restriktionen“, die von den Lokalsendern in Richtung
der Bürgerfunker kamen, immer zu Gunsten der Rundfunkfreiheit und der
uneingeschränkten Ausübung des Artikel 5 und somit für einen nicht
reglementierten Bürgerfunk entschieden.
Auch
die „Rundfunkurteile“ des Bundesverfassungsgerichtes gehen in die gleiche
Richtung, und zwar so, daß nicht der Kommerz beim privaten Rundfunk im
Vordergrund stehen soll, sondern vielmehr der Kulturauftrag.
Der NRW-Lokalfunk steht wirtschaftlich betrachtet als lokaler Monopolist,
meist sogar als publizistisches Doppelmonopol (örtl. Zeitungsverleger halten
75% der Lokalradios) unangefochten an der Spitze der Einschaltquoten und
Gewinnmargen. Einerseits könnten die Gewinne noch viel deutlicher und besser
ausfallen, wenn nicht die Verlegerholdings durch überhöhte Kostenstrukturen
die Gewinne der örtlichen Radio-Betriebsgesellschaften unnötig belasten würden.
Andererseits läuft die Aquise lokaler Werbung meist auch nur sehr spärlich,
um nicht den lokalen Print-Anzeigenmarkt zu tangieren. In keinem anderen
Bundesland wird mit Lokalfunk soviel Gewinn eingefahren!
Der bisherige NRW-Lokalfunk ist ein binnenplurales Modell, der seine
Monopolstellung nur deshalb haben kann, weil alle am Privatfunk interessierten
Kräfte in ihm ausgewogen zum Zuge kommen.
Mit
der vom Hauptausschuß Ihnen vorgelegten Beschlußempfehlung gerät das Modell
so stark zu Gunsten einer Gruppe aus dem Gleichgewicht, daß es nicht mehr als
binnenplural weiter gelten kann! Der Grundsatz einer gleichberechtigten
Teilhabe wäre nicht mehr gegeben!
Von
daher möchten wir Sie im Interesse der NRW Bevölkerung bitten, der Beschlußempfehlung
nicht zu folgen.
16.05.2007
NRW-Landtag will am 25. Mai 2007
das 12. Rundfunkänderungsgesetz beschließen - Der Mord der Meinungsfreiheit ist eingeläutet
!!!
Der
Landtag Nordrhein-Westfalen wird sich in seiner 63. Sitzung am Freitag, den
25. Mai dieses Jahres unter TOP 3 mit dem "Gesetz zur Änderung
des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) - 12. Rundfunkänderungsgesetz"
befassen.
Der
Mordplan:
Der
Hauptausschuß des Landtages hat dazu eine Beschlußempfehlung und einen
Bericht verfaßt.
Hiernach
bleibt fast alles so, wie es bislang vom 12. Rundfunkänderungsgesetz
bekannt ist; teilweise wurde das Gesetz noch weiter
"verschlimmbessert"!
Das
Gesetz selber soll am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten.
Damit
wäre dann dem Bürgerfunk der Todesstoß versetzt.
Der
Bürgerfunk soll sehr schnell ausbluten:
Lediglich
eine sehr kurze Übergangsfrist wird der LfM-NRW zur Umstellung der Fördersystematik
bis zum 31.12.2007 gesetzt; hiernach wird es keine Zuschüsse mehr für
Sendeminuten geben.
Meinungsfreiheit
nur noch mit "Bürgerfunk-Führerschein":
Das
Zugangsrecht des Bürgers zum Bürgerfunk wird von einem
Qualifikationsnachweis abhängig gemacht, der ab dem 1. Januar 2008 zum
Senden im Bürgerfunk erforderlich ist; in begründeten Ausnahmefällen kann
die LfM-NRW bis zum 30.06.2008 auf einen solchen Nachweis im Einzelfall noch
verzichten.
Das
Ende der Radiowerkstätten - Verschwendung von Fördergeldern:
Auch
die Anerkennungen der bisherigen Radiowerkstätten sind zur Disposition
gestellt und sollen nicht mehr weiter gelten!
Sehr
viele Radiowerkstätten werden den Betrieb einstellen müssen. Circa 10 Millionen
Euro Investitionen, die aus den bisherigen Fördermitteln der LfM-NRW in
diesen Radiowerkstätten in Form von Technik, Software und
Einrichtungsgegenständen noch existent sind, werden in Kürze quasi durch
die Gesetzesnovelle vernichtet; ebenso die zugunsten der
Radiowerkstätten eingebrachten Eigen- und Drittmittel !!!
Auch
wertvolles KnowHow, welches im Laufe von 15 Jahren mit öffentlichen Geldern
entstanden ist, geht ersatzlos verloren.
Etwa
60 hauptamtliche Stellen von Spezialisten werden wegfallen; etliche davon
müssen sich in die Arbeitslosigkeit abmelden.
Mehr
als 10.000 ehrenamtliche Betreuer und Kommunikationshelfer verlieren von
heute auf morgen am Jahresende eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und
gehen der Gesellschaft mit ihrem sozialen Engagement verloren!
Experten
zu Deppen gemacht:
Die
zahlreichen Stellungnahmen und mündlichen Redebeiträge der Landtags-Anhörung vom
27.03.2007 gingen spurlos an den Politikern der
Regierungskoalition im Hauptausschuß vorbei. Restlos ignoriert wurden alle
noch so seriösen Einwendungen und Bedenken. Die Mitglieder der
Regierungskoalition nutzten ihre Mehrheitsverhältnisse im Hauptausschuß
schamlos aus und strafen nun alle ab, die sich zuvor im Rahmen der Anhörung
sehr viel Mühe mit den Stellungnahmen gemacht hatten..
Opposition
ohne Chance:
Ein
von den GRÜNEN eingebrachter "Gegenentwurf" wurde aus formalen Gründen
nicht in der Hauptausschußsitzung behandelt. Er soll nun in der
Landtagssitzung am 25. Mai kurz und knapp entschieden werden; es ist auf
Grund der Mehrheitsverhältnisse davon auszugehen, daß dieser seriöse
Antrag der GRÜNEN dann abgelehnt wird!
Staats(ferner)Rundfunk:
Rundfunk muß nach den bitteren Erfahrungen im "Dritten
Reiches" staatsfern organisiert sein. Auch dieser Grundsatz wird von
der Intention der Novelle und durch deren System ausgehöhlt. Und zwar zum
Einen durch die Tatsache, daß die Politik die Rundfunkfreiheit politisch
motiviert und kontrolliert reglementiert. Und zum Anderen durch die
Zuweisung der Fördergelder mit klarer Vorgabe in Richtung der städtischen
und staatlichen Bildungssysteme ("Radio in der
Schule").
Russische
Verhältnisse?
Während
Putin in Russland durch Verbote von Demonstrationen, Medien und Zeitungen
seine Macht ausbaut, kopiert die CDU/FDP-NRW-Regierungskoalition dieses
System im Kleinen: Bürgerfunk wird nicht verboten, aber durch unglaubliche
Restriktionen unmöglich gemacht. Die Gegenöffentlichkeit, ein wichtiger
Teil aktiver Demokratieteilhabe, wird im Lokalfunk hierdurch verstummen. Die
örtlichen Meinungsmonopole erstarken unangefochten zum Wohle der
Regierenden und Wirtschaft. Das aktive Volk wird "abgeschaltet".
Das ist Machtmißbrauch zu Gunsten einer Interessengruppe und gegen das Wohl
des Volkes gerichtet. Diese Fehlentwicklung muß alsbald durch Gerichte gestoppt werden!
[Drucksache
14/4336, Hauptausschuß-Beschlußempfehlung lesen]
15.05.2007
Eine
beispielhafte Bürgerfunk-Hörerreaktion
Hallöchen
liebe Mitarbeiter vom Bürgerradio,
zugegebenermaßen habe ich als Teenager noch immer den Sender gewechselt, wenn
der Bürgerfunk begann, weil ich lieber Musik non stop hören wollte.
Mittlerweile bin ich "erwachsen" geworden, höre privat
weiterhin sehr gerne den Lokalfunk, aber habe aus beruflichen Gründen auch den
Bürgerfunk schätzen gelernt. Als Sozialpädagogin arbeite ich beim Verein
"Laienhelfer-Initiative e. V.", der sich mit seinen Bereichen
Betreutes Wohnen, in dem ich tätig bin, seinen zwei Kontakt- und
Beratungsstellen und dem Integrationsfachdienst um die Belange psychisch
erkrankter Menschen bemüht.
Von unserer ehemaligen Leitung weiß ich, dass es vor vielen Jahren wohl mal
einen Radiobeitrag unseres Vereins gegeben hat, aber, wie gesagt, das ist schon
lange her.
Da psychisch erkrankte Menschen immer noch eine sehr geringe Lobby besitzen und
ich gerne die Öffentlichkeitsarbeit unseres Vereins unterstützen möchte, würde
ich mich sehr freuen, wenn ich gemeinsam mit ca. drei meiner Klienten die Möglichkeit
bekäme, unseren Verein mit seinen Tätigkeitsschwerpunkten vorzustellen, aber
eben auch die Betroffenen selbst zu Wort kämen.
Über nähere Informationen Ihrerseits wäre ich dankbar, da ich bzgl. des
"Radio Machens" keine Erfahrungen habe.
Mit freundlichem Gruß aus Eschweiler
Yvonne Bühl
14.05.2007
"Welle
West" wird am 15. Mai 2007 um 24:00 Uhr "zu Grabe getragen"
Kreis Heinsberg: Nun ist es amtlich!
Das
"Aus" des Lokalsender Welle West im Kreis Heinsberg ist beschlossene
Sache.
Punktgenau zum 15. Mai 2007, 24 Uhr, geht erstmalig in
NRW ein Lokalsender von der Antenne.
Nach genau 15 Jahren verstummen die Mikrophone bei Welle
West und natürlich die der drei Radiowerkstätten im Kreis Heinsberg (Radiowerkstatt
Fanatic, Radiowerkstatt HS, VG Studio).
Bis zuletzt haben Mitarbeiter
des Senders und natürlich die Bürgerfunker gehofft, dass es noch eine
Rettung für den insolventen Sender gibt, eine Rettung in letzter Sekunde.
Doch es soll anders kommen.
Die LfM hat der VG die
Sendelizenz entzogen und somit jegliche rechtliche Grundlage den
Sendebetrieb kurzfristig wieder aufzunehmen. Vorausgegangen war ein Streit im
vergangenen Jahr zwischen der ehemaligen BG und der VG, der wiederum eine
Kündigung der gemeinsamen Verträge zur Folge hatte. Bereits seit August 2006
wird das 24-Stunden-Rahmenprogramm von radio-nrw gesendet, das jetzt in diesem
Sendegebiet ebenfalls
verstummt.
Laut LfM wird es im Kreis
Heinsberg, dem westlichsten Kreis von NRW, auch in Zukunft wohl keinen
Lokalfunk mehr geben. Das Verbreitungsgebiet sei für einen möglichen
Investor wohl wirtschaftlich nicht interessant genug.
Die Radiowerkstätten werden
zum 15. Mai ebenfalls ihre Arbeiten einstellen, die Studios werden aufgelöst.
Ob ihr Status Radiowerkstatt erhalten bleibt, ist fraglich. Selbst die LfM hat
darauf keine plausible Antwort, weil es so einen Fall in NRW noch nie gab.
Die Bürgerfunker aus dem
Kreis Heinberg wünschen dem IGR-NRW und natürlich allen Kollegen und
Kolleginnen im NRW-Bürgerfunk viel Erfolg bei der Durchsetzung ihrer Ziele
und einen Fortbestand des Bürgerfunks in NRW.
PS: Durchaus eine
erstgemeinte Frage - Jetzt, wo die
Frequenzen von Welle West frei werden, könnte man ja mal anregen, ob nicht
der Bürgerfunk die Frequenzen nutzen kann, so zu sagen als Erprobungskanal für
nicht kommerzielles Bürgerradio.
Was glaubt ihr? Wäre das
diskussionsfähig?
04.04.2007
Schick
und Heine - Eine Seilschaft oder nur "Schicksalsgemeinschaft" ?
(ein
Kommentar und/oder Glosse von Cicero)
Der
Auftritt von Andreas Heine bei der Anhörung im Landtag hat uns mächtig
"beeindruckt"! So, wie er vollmundig erklärte, daß ALLE
Lokalradio-Chefredakteure in ganz NRW Probleme mit dem Bürgerfunk und seiner
Existenz hätten, das ist schon eine ungeheuerliche Behauptung! Zumal im Verein
der Chefredakteure, welchem Andreas Heine als Vorsitzender vorsteht, und von dem
er behauptet, daß hier alle organisiert seien, in diesem aber eben nicht alle
Chefredakteure als Mitglieder versammelt sind. Manche Lokalradio-Chefs haben
sowohl über diesen Verein als auch zum Thema Bürgerfunk eine eigene, auch sehr
von Heines-Verein abweichende Meinung. Wir kennen Chefredakteure, die arbeiten
ganz entspannt mit dem Bürgerfunk zusammen und gewähren diesem auch
Freiheiten, die noch nicht einmal das Rundfunkgesetz vorsieht! So wichtige
Verbreitungsgebiete wie Köln oder auch Essen möchten in diesem Verein nicht
mitwirken und sehen dessen Rolle auch nicht unbedingt als hilfreich an.
Hilfreich
jedoch ist für Thorsten Schick (CDU-MdL aus dem Märkischen Kreis) dieser
Verein dennoch, so untermauert er ganz willfährig seine Meinung und die seines
Nebenjob-Arbeitgebers - und wie der "Zufall" es will, eben dieser
Andreas Heine ist sein Chef im Nebenjob als Freier Redakteur bei "Radio-MK".
Und zu guter letzt soll es auch so sein, daß Thorsten Schick auch noch hier und
da Beiträge für "Radio-NRW" liefert! Zufall ???
Sowohl "Radio-NRW",
der Verband der Verleger, der dann auch ganz zufällig mit seinen Mitgliedern
bei "Radio-NRW" beteiligt ist, als auch dieser
Chefredaktuers-"Club", wie aber auch Thorsten Schick sind die
schärfsten Gegner der jetzigen Bürgerfunk-Regelung.
Und Nutznießer wäre
erst einmal einzig und allein: "Radio-NRW".
Übrigens:
Auch Dr. Michael Brinkmeier (CDU-MdL + medienpolitischer Sprecher der CDU) soll
angeblich mal etwas mehr mit "Radio-NRW" und den auch heute dort noch
handelnden Personen (Schneiderbanger und Gläsmann) zu tun gehabt haben. Er soll
sich sich im Zeitraum 1997 - 2000 als Mitarbeiter der
Unternehmensberatungsschmiede "McKinsey + Co., Inc." für den
Auftraggeber "Radio-NRW" mit unternehmenspolitischen Fragen
beschäftigt haben. Vielleicht ist Dr. Brinkmeier bis heute "Radio-NRW"
verbunden - die Vermutung drängt sich auf!
Und
nun ganz zum Schluß noch ein Rätsel: Was haben die Gelder, die für die "Deutsche Hörfunkakademie"
(residiert im Hause des Anteilseigners "Radio-NRW") von der LfM-NRW
schon jetzt und auch in Zukunft für die angeblichen
Qualitätsverbesserungsmaßnahmen im Bürgerfunk aus dem "Topf" der
Bürgerfunkförderung ausgegeben werden, mit "Radio-NRW"
und den Lokalradios zu tun?
Antwort:
Der Chef der Hörfunkakademie war schon vor Monaten bei den Lokalradios auf
Werbetour für Trainingmaßnahmen für die Lokalradiomitarbeiter, die dann
zukünftig mit den "Jugendlichen" und "Schülern" Programm
machen sollen. Hinter vorgehaltener Hand hieß es dann: Man würde natürlich
die freien Mitarbeiter für den Lokalfunk schulen, da man sowieso nicht damit
rechne, daß die Schulen auf den Zug springen würden.
Ach
ja - und Herrn Schick, dem sollte man im Rahmen dieser Schulungen mal
beibringen, was Befangenheit ist und wo der Tatbestand der Korruption anfängt!
[Was
haben Ihnen die Verleger versprochen? - NRhZ-Artikel lesen]
[Ohrfeigen
für die Regierungs-Koalition - NRhZ-Artikel lesen]
27.03.2007
Anhörung
im Düsseldorfer Landtag - Protokoll
[komplettes
Protokoll der Anhörung lesen]
27.03.2007
Anhörung
im Düsseldorfer Landtag
Alibi-Veranstaltung
oder ernsthaftes Zuhören? - Konsequenzen und ....
Neben
der Einladung vom 27. Februar 2007
[Einladung
lesen], schriftlich zum 12. Rundfunkänderungsgesetz Stellung nehmen zu
können, gab es auch noch
die Möglichkeit, mit einem 5 minütigen Statement zusätzlich im Düsseldorfer
Landtag am Dienstag, dem 27. März 2007, ab 15:30 Uhr ergänzend Position zu
beziehen.
24 Experten unterschiedlichster Couleur hatten sich angemeldet
[Anmelde-Liste
einsehen].
Für den
IGR-NRW stieg Franco Clemens in den "Ring" und verblüffte das
Publikum im Landtag mit einer sehr unkonventionellen Rede:
[Rede
von Franco Clemens (IGR-NRW) lesen]
Wer
sich vergegenwärtigt, dass die CDU im letzten Jahr schon einmal eine Anhörung
zu dem Thema Bürgerfunk durchgeführt hatte, bei der die gleichen Argumente
gegen das Vorhaben der Regierungskoalition vorgebracht wurden – ungehört
verhallt –, den wird es nicht wundern, wenn der Gesetzentwurf mit nur geringfügigen
Änderungen in die zweite Lesung geht. Die Gefahr ist nicht vorbei. Der Bürgerfunk
steht weiter auf der Kippe. Das ist aus der Dreistigkeit der Befürworter des
restriktiven Gesetzes abzuleiten.
Entgegen
allen bisher veröffentlichten Studien argumentieren sie immer noch, der Bürgerfunk
sei Abschaltfaktor. Andreas Heine vom Verein der Chefredakteure (des Lokalfunks)
entblödet sich nicht, bei der Anhörung dieses erneut kundzutun und fährt
fort, er kenne keinen Chefredakteur, der nicht Probleme mit dem Bürgerfunk
habe. Kurz darauf muss er sich vom Vorstandsvorsitzenden der
Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Essen e.V., Eckart Löser, sagen lassen, dass
in Essen seit jeher von Montag bis Freitag in der Prime-Time von 9 bis 10 Uhr Bürgerfunk
gesendet wird, ohne dass Reichweitenverluste zu verzeichnen wären. Aber er kann
natürlich nicht alle Chefredakteure kennen oder legt keinen Wert darauf, die zu
kennen, die keinen Wert darauf legen, in seinem Verein zu sein.
Alle
Redner, die nicht die Verlegerseite vertraten, kritisierten mehr oder weniger
moderat den Gesetzentwurf.
Eigentlich
müssten die Politiker verstanden haben, dass ihnen der Wind ins Gesicht weht.
Aber da Politiker sich nicht darum zu scheren haben, werden sie sich nicht darum
scheren.
Wer
sich noch an die Meldung von dem CDU-MdL und Gesetzesausarbeiter Thorsten Schick
erinnert, der nebenbei als freier Journalist beim Lokalfunk „Radio Märkischer
Kreis“ arbeitet, dem sei hier noch nachgereicht: Eben jener Andreas Heine ist
sein Chefredakteur!
Fazit:
Der Alltag geht weiter. Die Politiker werden wieder zur Tagesordnung übergehen
und das Gesetz so durchzubringen versuchen.
Der
Bürgerfunk muss und wird weiter um sein Überleben kämpfen.
*
* *
Die
nachfolgend dokumentierte Stellungnahme der Bundes-GRÜNEN findet sich nicht in
der Landtagsdokumentation der Stellungnahmen wieder, da sie offiziell auch keine
Einladung zur Anhörung bekommen hatten. Dennoch möchten wir Sie nicht
vorenthalten:
[Stellungnahme
der Grünen im Bundestag]
Offizielle
Stellungnahmen + Zuschriften +
Anhörungs-Audio (O-Töne) zur "Bürgerfunk-Novelle":
(sortiert
nach Reihenfolge der max. 5 Min. Statements während der Anhörung)
[01.
Audio: Eröffnung
der Anhörung durch den Landtagspräsidenten]
14-915
[Landesanstalt
für Medien NRW (LfM-NRW)]
[02.
Audio:
Prof. Dr. Norbert Schneider]
[03.
Audio:
Frauke Gerlach]
14-956
[Verband
Lokaler Rundfunk (VLR)]
[04.
Audio:
(VLR), Dieter Meurer]
14-951
[Verband
der Zeitungsverleger]
[05.
Audio:
Dr. Udo Becker]
14-950
[Verein
der Chefredakteure]
[06.
Audio:
Andreas Heine]
14-955
[LBF-NRW
Landesverband Bürgerfunk]
[07
Audio:
Hajo Mattheis]
[08
Audio:
Dr. Bettina Lendzian]
14-783
[LBF-NRW
zusätzliche
Zuschrift aus dem Februar]
[09.
Audio:
Jürgen Mickley]
[10.
Audio:
Uni-Münster, Komunikationswissenschaften, Prof. Dr. Bernd Blöbaum]
14-947
[Radio-NRW]
[11.
Audio:
Hartmut Gläsmann]
14-942
[IM-Gö,
Helmut Volpers] [12.
Audio: Prof. Dr. Helmut
Volpers]
14-954
[Rechtsanwalt
Achelpöhler]
[13.
Audio:
RA Wilhelm Achelpöhler]
[14.
Audio: Dr. Kurt A. Holz (Diakonie)]
14-938
[Katholisches
Büro NRW]
[15.
Audio: Prälat Dr. Karl-Heinz Vogt]
14-941
[DGB-NRW-Landesbezirk]
[16.
Audio: Ralf Woelk]
14-875
[Landesverband
der Volkshochschulen]
[17.
Audio: Kurt Koddenberg]
[18.
Audio: Dietrich Pollmann]
[19.
Audio: Rudolf Blauth]
14-948
[AMS-BGs
im NW-Verbund (OWL), Uwe Wollgramm]
[20.
Audio: Uwe Wollgramm]
14-943
[Radiowerkstätten
in Kath. Trägerschaft]
[21.
Audio: Martin Wißmann]
14-953
[Bürgerinitiative
Bürgerfunk in NRW, Christian Ottens]
[22.
Audio: Christian Ottens]
[23.
Audio: RW Medienverein Düsseldorf, Thomas Klaus]
14-945
[IGR-NRW
Bürgerfunk-Dachverband]
[Redetext:
Franco Clemens (IGR-NRW)]
[24.
Audio: Franco Clemens]
14-952
[VG
Radio-Essen, Eckart Löser]
[25.
Audio: Eckart Löser]
[26.
Audio: Isip-Communications, Ingrid Scheithauer]
[27.
Audio: Radio Coco, Hans Busch]
(Ende
der Statements)
[28.
Audio: 1. Fragerunde
Politiker]
(Antworten der Experten)
[29.
Audio: Andreas Heine)]
[30.
Audio: Ingrid Scheithauer]
[31.
Audio: Dr. Jürgen Brautmeier
(LfM)]
[32.
Audio: Doris Brocker (LfM)]
[33.
Audio: Dr. Udo Becker]
[34.
Audio: Prof. Dr. Bernd
Blöbaum]
[35.
Audio: Prälat Dr. Karl-Heinz
Vogt]
[36.
Audio: Jürgen Mickley]
[37.
Audio: RA Wilhelm
Achelpöhler]
[38.
Audio: Dieter Meurer]
(2. kurze Fragerunde und Antworten)
[38.
Audio: 2. Fragerunde
Politiker]
[37.
Audio: 2. schnelle
Antwortrunde der Experten]
(weitere
offizielle schriftliche Stellungnahmen)
14-804
[Landes-AG_Migrantenvertretungen
(LAGA)]
14-914
[Gesprächskreis
Weiterbildung]
14-946
[AG
kommunale Spitzenverbände]
14-949
[Spitzenverbände
der freien Wohlfahrtspflege
NRW]
[Hochschulradios
NRW]
20.03.2007
Stellungnahme
des IGR-NRW zum 12. Rundfunkänderungsgesetz
Kurzes
Fazit der Stelllungnahme: Nach langer reiflicher Prüfung, Abwägung aller Pro-
und Contra-Positionen sowie juristischer Prüfung, kommen wir zu dem Schluss,
dass sich die Novelle nicht mehr mit dem Grundgesetz, den bisher ergangenen
Rundfunkurteilen des Bundesverfassungsgerichtes, als auch mit der höchstrichterlichen
Rechtsprechung im Lande NRW in Einklang bringen lässt – Die Novelle ist,
wenn sie so in Kraft tritt, verfassungswidrig!
[vollständige
Stellungnahme des IGR-NRW zur "Bürgerfunk-Novelle" lesen]
19.03.2007
Presseberichterstattung
über Demo vom letzten Samstag
Die
vierstündige Demo vom letzten Samstag ist vorbei, die Bühne und Lautsprecher
sind wieder abgebaut, die Organisatoren atmen erleichtert auf, daß keine Pannen
und Zwischenfälle passiert sind, abgesehen von einem lautstarken "Krakeler" vor
der Bühne, der aber sich dann auch wieder beruhigte.
Presse
war reichlich zur Demo gekommen, jedoch die Berichterstattung über das Ereignis
zeigt einmal wieder mehr, wie wirtschaftliche Interessen, politische
Verbundenheiten und die Schere im Kopf funktionieren und warum dann z.B. in der
"Lokalzeit aus Köln" der schon fertige Beitrag kurzfristig abgesetzt
wurde, also beim WDR nichts zu sehen war! Grund: Dem Verantwortlichen
mit CDU-Parteibuch mißfiel dieser Beitrag. Immerhin: "Radio Köln"
sendete am Samstag um 12:31 Uhr in den Lokalnachrichten eine Meldung über die
gleich beginnende Demo mit Hinweis auf den prominenten Redner des DGB, Wolfgang
Uellenberg van Dawen - Vielen Dank !!!. WDR-3 schickte mit etwas fragwürdiger
Anmoderation dann doch noch am Montag-Abend im Tageszeichen
einen Fünfminüter über die Demo und die geplante Novelle in den Äther. Die Printmedien reagierten bislang sehr unterschiedlich:
Der TAZ-Artikel gibt noch am ehesten den Tenor des Protestes wieder. Der Kölner
Stadtanzeiger beschränkte sich auf einen kleinen, sehr kleinen Artikel. In der
Online-Ausgabe war ein paar Stunden am Samstag lang sogar eine komplette ddp
Pressemeldung zu sehen, wurde dann aber wieder "einkassiert". Der
Kölner-Rundschau-Artikel zeigt nun wenigstens mit großem Foto einen kleinen
Ausschnitt des Protestes, denn nicht 300 Bürgerfunker waren vor der Bühne
versammelt, sondern im Laufe der Veranstaltung kamen um die 1000 Bürgerfunker
und Unterstützer nach Köln und Zufallspublikum gesellte sich auch noch immer
wieder dazwischen. Das Wetter jedoch war nicht so einladend, daß alle Besucher
4 Stunden non-stop vor der Bühne ausharren konnten - Leider !!!
Dennoch: Die
Veranstaltung war ein guter Anfang und Test, inwieweit Bürgerfunker nun auch
aktiv ihren Zorn in Richtung Düsseldorf tragen wollen.
Und
noch ein Fazit: Bürgerfunk ist als von wirtschaftlichen Interessen
unabhängiges Medium immer wichtiger !! Dies ist allein schon aus dem Umgang der
Medien mit dem Thema der Berichterstattung über die CDU/FDP-Novelle und z.B
auch über die BürgerfunkDemo klar zu erkennen.
Presse
über die Bürgerfunk-Demo:
[Diverse
Artikel Kölner Presse + NRW-TAZ: "Bürgerfunker senden
Protestsignale"]
[Tageszeitung
"Junge-Welt": "Radio von unten noch zu retten?"]
[Katholische
Nachrichtenagentur: "RWs fordern verläßliche Finanzierung"]
[Bielefeld-Direkt:
"Bürgerfunker lassen sich Stimme nicht nehmen"]
[NRhZ:
"Breite Solidarität"]
[WDR-3
"Tageszeichen 19. März 2007" hören]
[Rheinische
Post:
"Protest der Bürgerfunker"]
[Demo-Dokumentation
des Radiovereins LORA-Bonn]
[Demo-Sendung
18.03.2007 vom Medienforum Duisburg]
[Demo-Sendung
06.04.2007 von Studio-Merten Bonn/Rhein-Sieg-Kreis]
[Menschen
machen Medien: "Bürgerfunk in Frage gestellt"]
Es
sei auf eine besonders gelungene Reportage hingewiesen:
[www.arbeiterfotografie.com/galerie/reportage/index.html]
17.03.2007, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bürgerfunk-Demo
im Schatten des Kölner DOMs
mit
dabei: Manfred Kock, EKD-Präses
+ EKD-Rats-Vorsitzender (im Ruhestand)
Bilder
ansehen: [01]
[02]
[03]
[04]
[05]
[06]
[07]
[08]
[09]
[10]
[11]
[12]
[13]
[14]
[15]
[16]
[17]
[18]
[Video]
mehr Photos in Kürze !!
komplette
Veranstaltung im Originalton:
[Audiomitschnitt,
1. Teil (1 Std. 24 Min) anhören]
[Audiomitschnitt,
2. Teil (56 Min) anhören]
[Audiomitschnitt,
3. Teil (56 Min) anhören]
die
wichtigsten einzelnen Redebeiträge im Originalton:
[Rainer
Stach (IGR-NRW/FLoK) anhören]
[Thomas
Löber (RCB) anhören]
[Wolfgang
Uellenberg van Dawen (DGB) anhören]
[Franko
Clemens (FLoK) anhören]
[Marc
Jan Eumann (MdL SPD) anhören]
[Oliver
Keymis (MdL + Vizepräsident Landtag GRÜNE) anhören]
[Hannelore
Bartscherer (Vors. Katholikenrat Köln) anhören]
[Manfred
Kock (EKD-Ratsvors. + Präses der EKD im Ruhestand) anhören]
[Wilfried
Schmickler (Kabarettist) anhören]
[Heinrich
Pachl (Kabarettist) anhören]
Die
wichtigsten Redebeiträge in Textform:
[Reden-Abschrift
runterladen und lesen]
Presse
im Vorfeld der Demo:
[Kölner Stadtanzeiger: Bürgerfunker Demo gegen Mediengesetz]
[Kölner Express: Demo für Bürgerfunk]
[Herforder
Wochenanzeiger]
16.03.2007
Am
Vortage der ersten Demo für uneingeschränkten Bürgerfunk
Immer
mehr wird deutlich, welche Bedeutung der Demo am morgigen Samstag in Köln
zukommt:
Noch
nie gab es einen derartigen Schulterschluß aller gesellschaftlich relevanten
Gruppen, ob nun politisch, als auch kulturell.
Vom
EKD-Ratsvorsitzenden und Präses der evangelischen Kirchen (im Ruhestand)
Manfred Kock bis hin zum Vertreter der "Interventionistischen Linke"
Reiner Schmidt ist über Spitzen-Vertreter der wichtigsten politischen Parteien
bis hin zu am Lokalfunk Beteiligten, wie auch z.B. aus dem Vorstand der
Veranstaltergemeinschaft von Radio Köln, deren Vertreterin Hannelore
Bartscherer zugleich auch noch Vorsitzende des "Katholikenauschuß
Köln" ist, alles auf der Bühne versammelt, was den Bürgerfunk
gesellschaftlich zu 100% relevant macht und ihn auch zu 100% in seiner jetzigen
Form erhalten haben will !!!
[Fromme
Wünsche zur Bürgerfunk-Demo, Stadtfunk Essen]
[Programm-Ankündigung
von "Don Franco"]
[dpa-Meldung lesen:
Bürgerfunker demonstrieren]
[Artikel
in Visions lesen: Strike - Anywhere]
[Junge
Welt: "Der Trend geht hin zum Kommerz" lesen]
[Pressemitteilung
der Kölner SPD]
[Junge
Welt: "Mainstream statt Vielfalt" lesen]
[Bürgerfunk
"Sterbeanzeige" in der NRW-TAZ]
[Presseerklärung
der Bundestagsabgeordneten Ulla Lötzel]
[Das
Solidaritätslied für alle Helfer "The Man Behind The Pane" von
"Magic-Street-Voices"]
[Und
zu guter letzt: Das Bürgerfunker Lied von Thomas Löber und Björn Heuser"]
14.03.2007
Gegen
ein verfassungswidriges Landesmediengesetz und
über
die Pressekonferenz
im DomForum Köln
[Artikel
in NRhZ-Nr. 86 lesen]
[Leserbrief
von "Don Franco" lesen]
11.03.2007
Klima-Co²-Bilanz
+ Bürgerfunk-Novelle: UKW ist umweltfreundlich!
Unlängst
wurde es auch amtlich festgestellt: Nicht das Auto und Flugzeuge sind der
Klimakiller Nr. 1, sondern die Produkte und Geräte der Unterhaltungselektronik
produzieren in der Energie- und Co²-Bilanz in erschreckendem Maße soviel
Wärme und Co², daß man sie auf der "Hitliste" der größten
Problembereiter mit an die oberste Stelle setzen kann. Dabei ist sowohl
der Herstellungsprozeß, als auch der Transport vom Herstellungsort zum
Verbraucher, als auch der Energieverbrauch des Gerätes letztendlich zu
bilanzieren.
Wenn
man nun diese Erkenntnis auf die derzeitige Diskussion um die
Bürgerfunk-Novelle "herunterbricht", zeigt sich auch hier, daß die
Landesregierung schlechte Berater hat. Wegen einer geringen Gewinn-Maximierung
bei "Radio-NRW" (um mehr geht es letztendlich nicht), wird dem
Bürgerfunk eine Ausweitung seiner Tätigkeiten in Richtung neuer digitaler
Plattformen aufs Auge gedrückt. Nicht das schon vorhandene UKW-Gerät soll nur
genutzt werden, sondern vielmehr alle neuen Technologien inkl. vieler PCs, die
immer schneller und heißer werden, sollen zum Einsatz kommen. Und von dem
Energie-Aufwand und dessen negativer Bilanz, den die Novelle selber kostet,
wollen wir erst gar nicht reden.
Die
neuen Technologien wie DAB und Radio per DVBt finden keine Endkundenakzeptanz.
Das alte UKW-Dampfradio ist technisch und von der Nutzung her immer noch
uptodate! Es ist die preiswerteste Plattform zur Nachrichtenübermittlung und
zur Unterhaltung. Und es ist die energiesparenste Lösung, theoretisch alle
Bürger des Landes überall erreichen zu können. Man stelle sich den Aufwand
vor, der nötig wäre, dies z.B. über Internet und Handys und wie auch immer zu
realisieren!
08.03.2007
Geplante
Bürgerfunk-Rundfunknovelle verfassungswidrig
Pressekonferenz
im DomForum Köln
Im
Domforum Köln stellte am heutigen Tage der LBF-NRW sein Rechtsgutachten zur der
von
der Landesregierung geplanten Bürgerfunk-Novelle vor.
Fazit:
Die geplante Novelle ist zu großen Teilen verfassungswidrig, da sie die Balance
der Pluralität im Monopol-Lokalfunk einseitig zu Gunsten des Kommerz und Radio
NRW verschiebe. Der Bürgerfunk erfülle in dem CDU/FDP-Koalitionsentwurf
allenfalls eine Feigenblattfunktion. Der LBF-NRW kündigte an, sofern es bei der
Intension der bisherigen Novelle bliebe, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
einzulegen. Die Erfolgsaussichten stehen nicht schlecht, da der
Gesetzentwurf der CDU/FDP-Landesregierung in elementaren Bereichen auch schon
bereits zuvor ergangene höchstrichterliche Entscheidungen ignoriert.
O-Ton: [komplette
Pressekonferenz hören]
Bilder: [anschauen
+ ausdrucken]
Presse:
[Artikel
Stadtanzeiger Köln lesen]
[DPA
Meldung lesen]
Rundfunk:
[Deutschlandradio
10.03.2007, 17:12 Uhr]
[FLoK
Köln 11.03.2007, 19:04 Uhr]
26.02.2007
Rüttgers
ignoriert beharrlich die Existenz der Radiowerkstätten
Brief
der Staatskanzlei an den IGR-NRW vom 26.02.2007
Auslöser
für das Schreiben der Staatskanzlei, welche im Auftrage von Ministerpräsident
Jürgen Rüttgers dem IGR auf ein angebliches Schreiben vom 25. Januar 2007
antwortet, war in Wirklichkeit eine Massen-eMail, die der IGR am 25. Januar
2007, am Vortage der ersten Lesung der Novelle, besorgt an alle
Landtagsabgeordneten gesandt hatte. In den Tagen nach dieser "Brand"-eMail
erhielt der IGR sehr viele Reaktionen von Landtagsabgeordneten aller Fraktionen.
Mit großem Abstand antwortet nun der Abgeordnete Rüttgers in seiner Funktion
als Ministerpräsident auf diese Mail gleich so, als wenn der IGR Herrn
Rüttgers in seiner Funktion als Ministerpräsident einen individuellen Brief
gesandt hätte - wir sind verblüfft !!!
Um
sehr mehr verblüfft auch der Inhalt, der diametral seinem ersten Schreiben
entgegensteht. Obschon die IGR-Mail an alle Abgeordneten zentral die wichtige
Rolle der Radiowerkstätten zur Wahrung der Rundfunkfreiheit herausstreicht,
umschifft die jetzige Antwort/Reaktion diese Realität gänzlich. Rüttgers
ignoriert ganz einfach und beharrlich die Existenz der Radiowerkstätten; er
schweigt sie tot.
In
seinem ersten Brief vom 14.12.2006 [ersten
Brief lesen]
jedenfalls
erkennt Rüttgers noch das ehrenamtliche Engagement im Bereich Bürgerfunk mit
viel Lob und Anerkennung an. Nur scheint ihm keiner seiner Briefeschreiber
erklärt zu haben, daß fast ausschließlich genau dieses ehrenamtliche
Engagement in eben diesen Radiowerkstätten zu Gunsten des Bürgerfunk
stattfindet!
Und
diese ehrenamtliche Arbeit hat ihre Grundlage in funktionierenden
Radiowerkstätten, die zumindest zur Abgeltung ihrer Grundkosten vielfach auf
den mehr oder weniger geringen Zuschuß (bislang aus dem Sendeminutenzuschuß)
angewiesen ist. Und zwar so sehr angewiesen ist, daß bei Ausbleiben dieser
bisherigen Förderung zwangsläufig die Arbeit als Medienkompetenz-Werkstatt
für den Bürgerfunk einstellen muß.
Der
bisherige Gesetzentwurf zur Novellierung des Bürgerfunks sieht auf jeden Fall
weder Radiowerkstätten vor, noch eine Bezuschussung ihrer wertvollen
Arbeit.
Der
vielzitierte Prof. Volpers bescheinigt eben diesen Radiowerkstätten unisono
eine sehr gute Arbeit bei der praktischen Umsetzung des Bürgerfunks! Wie kann
man eigentlich noch mehr die Wähler und ehrenamtlich tätige Bürger an der Nase herumführen, wie diese
Landesregierung es im Augenblick macht?
[zweiten
Brief vom 26.02.07 lesen]
20.02.2007
In
Köln konzentriert sich der Widerstand gegen NRW-Landesregierung
Informationsveranstaltung
im Schatten des Domes am 17. März, 14:00 Uhr
Mit
einer "Trauer"-Veranstaltung am
Samstag dem 17. März 2007 ab 14:00 Uhr auf dem
Roncalliplatz neben dem DOM wollen die Bürgerfunker auf die bevorstehende Novelle des
Landesmediengesetzes und die daraus resultierenden Folgen drastisch aufmerksam
machen.
Die
Protestveranstaltung steht unter dem Motto: "Politik schafft BÜRGERfunk
ab!"
Musikalisch
gestalten das "Requiem" u.a. Gerd Köster, Wilfried Schmickler,
Heinrich Pachl und Rolly Brings.
"Trauer"-
und Klagereden halten u.a. der Vizepräsident des Landtages Oliver Keymis, Dr.
Wolfgang Uellenberg (DGB-Vorsitzender Region Köln), Marc Jan Eumann,
(medienpolitischer Sprecher der SPD im NRW Landtag) Hermann-Josef Doerfner
(stellv. CDA-Vorsitzender) und Hannelore Bartscherer (Vorsitzende des
Katholikenauschusses Köln) und Manfred Kock (ehemaliger EKD-Ratsvorsitzender +
Präses der evangelischen Kirchen).
[Handzettel/Plakat
runterladen ausdrucken und verteilen]
26.01.2007
Erste
Lesung der Novelle des Landesmediengesetzes
12.
Rundfunk-Änderungsgesetz NRW
Nach
gut 57 Minuten kontroverser Debatte mit fester Rednerliste wurde der Entwurf des
12. Rundfunkänderungsgesetzes (Tagesordungspunkt 3.) bei einer Gegenstimme an
den Hauptausschuß des Landtages (federführend) und an den Ausschuß für
Schule und Weiterbildung zur weiteren Beratung überwiesen.
Besondere
Beachtung sollte man dem Redebeitrag von Thorsten Schick schenken, der am Ende
seiner knapp 4 Minuten langen Einlassung seine "Auftraggeber" klar
erkennen ließ: Wir bekommen nicht nur von Verlegern Beifall - fragen sie in den
Redaktionen nach, auch die Chefredakteure zollen uns Beifall. Schick macht
keinen Hehl aus seiner klaren Parteinahme zugunsten seiner
Nebentätigkeits-Auftraggeber. Er sieht auch kein Befangenheitsproblem!
Der
Redebeitrag von Oliver Keymis hat uns als IGR-NRW sehr aus dem Herzen gesprochen!
Dokumentation
der Landtagssitzung:
[offizielles
Protokoll der kompletten Landtagssitzung]
Audio-Mitschnitte
in Reihefolge der Rednerliste:
[Dr.
Michael Brinkmeier (CDU)]
[Ralf
Witzel (FDP)]
[Claudia
Nell-Paul (SPD)]
[Oliver
Keymis (GRÜNE)]
[Minister
Michael Breuer)]
[Thorsten
Schick (CDU))]
Unter
Tagungsordnungspunkt 4 wurde über die steuerliche Begünstigung des Ehrenamtes
"Hilfen für Helfer" beraten. Da dieser Tagesordnungspunkt auch mit
dem ehrenamtlichen Engagement vieler Kommunikationshelfer in Radiowerkstätten
zu tun hat, fügen wir dieser Dokumentation noch einen recht aufschlußreichen
Redebeitrag von Minister Dr. Helmut Linssen bei:
[Minister
Dr. Helmut Linssen (CDU)]
25.01.2007
IGR-NRW
sendet eindringlichen eMail-Appell an alle Abgeordneten
[IGR-eMail lesen]
Antworten
einiger Parlamentarier bzw. deren Fraktionen:
[Oliver
Keymis antwortet sofort]
[Mail
von Svenja Schulze lesen]
[Mail
von Helmut Loos lesen]
25.01.2007
Bürgerfunker maßlos enttäuscht von Politik
16
Jahre Aufbau wertvoller medienpädagogischer Infrastrukturen und ehrenamtlicher
Arbeit werden von der Landespolitik, sollte der Gesetzentwurf Wirklichkeit
werden, mit einem Federstrich zunichte gemacht.
Enttäuschung und ohnmächtige Wut verschaffen
sich Raum:
- Der
CDU/FDP-Entwurf zur LMG-Novelle gehört vom Tisch.
Durch ihn
wird die Qualität im Bürgerfunk nicht verbessert, sondern der Bürgerfunk wird
zerschlagen.
Wenn dieser
Entwurf zum Gesetz wird, werden wir die Radiowerkstatt schließen müssen.
-
Kulturradio, Bildungsradio, Umweltradio, Seniorenradio, Radio
für Menschen mit Behinderungen braucht Sendezeiten vor 21 Uhr - Bürgerfunk
OFFEN FÜR ALLE!
- Es
gibt so viele Senioren, die in der Radiowerkstatt eine Aufgabe gefunden haben.
Ohne Bürgerfunk gibt es keine Zukunft für diese Menschen.
- Wir
haben in all den Jahren ca. 800 Menschen betreut. Davon 43 Menschen mit
Behinderungen. Zusätzlich wurden 31 junge Menschen hier ausgebildet. 3 weitere
sind in Ausbildung und 9 Anfragen für einen Ausbildungsplatz stehen an. Wir
haben zwar nur einen kleinen Beitrag für die Gesellschaft in NRW
geleistet, aber jeder Einzelne ist wichtig. Wenn diese Möglichkeit wegfällt,
sind wir noch viel mehr gehandikapt weitere Menschen in den Arbeitsprozeß
einzubinden. Unsere Bürgerfunk-Redaktion sucht schon nach anderen Wegen, aber
die wenigen bisherigen Fördergelder (ca. 20.000,- Euro pro Jahr) würden schon
helfen, hier wie bisher weiterzumachen. Im Vergleich werden für eine ähnliche
Einrichtung in Niedersachsen mehr als 200.000,- Euro im Jahr gefördert. Wir
denken, unsere Politiker sind zur Zeit nur etwas geblendet von
Radio-NRW-Promotern, wahrscheinlich gibt es auch "Verwandtschaft"
dort. Wir sind aber überzeugt, dass sie uns dieses wichtige Instrument nicht
wegnehmen werden, wenn sie wissen, wer da mal wieder in die eigene Tasche
arbeitet. Wir arbeiten übrigens jede Woche 30 Stunden pro Betreuer ehrenamtlich
hier und ernähren trotzdem eine Familie. Mit Urlaub ist allerdings schon seit
Jahren nichts zu machen.
- Ich
bin enttäuscht darüber, dass uns, den Menschen mit Handicap, durch eine
Gesetzesänderung zum Bürgerfunk die Möglichkeit genommen wird, die
Gesellschaft so oft wie möglich mit unseren Sendungen über unseren Alltag zu
informieren und sie darüber aufzuklären, wie einfach es ist, miteinander
umzugehen. Es gibt sichtbare und unsichtbare Behinderungen, und nicht jeder hat
ohne ein bürgernahes Radio die Möglichkeit, gehört zu werden.
-
Schulen und Schüler nutzen den Bürgerfunk schon seit Anbeginn für
das Erlernen und praktische Umsetzen von Medienkompetenz. Wenn die Landespolitik
nun mit den Bürgerfunk-Medienkompetenz-Projekten für Schulen das Rad neu
erfunden zu haben glaubt, befindet sie sich auf dem Holzweg! Projekte sind immer
Strohfeuer; nur die jahrelange Basisarbeit der Radiowerkstätten hat
nachhaltiges Engagement gefördert! Projekte sind was zum Angeben für die
Projektförderer.
-
Der Bürgerfunk wurde in NRW vor
ca. 20 Jahren geschaffen, um "Partizipation, Medienkompetenzvermittlung und
lokalpublizistische Ergänzung" zu ermöglichen. Die privatwirtschaftlichen
Radios wurden nur unter der Bedingung zugelassen, dem Bürgerfunk entsprechend
Raum zu lassen.
Auch wir, die Greenpeace-Gruppe, produzieren immer wieder Sendungen für den Bürgerfunk
- gemeinsam mit einer unabhängigen Radiowerkstatt. Somit sind durch die neuen
Novellierungs-Planungen nicht nur die Meinungsvielfalt in den Lokalsendern,
sondern auch ganz konkret unsere Greenpeace-Sendungen in Gefahr.
-
CDU und FDP in Düsseldorf
kritisieren die bisherige Sendeminutenförderung, die eine finanzielle
Grundsicherung für die Radiowerkstätten darstellt, als Gießkannenprinzip. Dem
hingegen hängen sie über den Gesetzentwurf die Radiowerkstätten an den
Tropf der Projektförderung. Diese wiederum ist voll abhängig vom Wohlwollen
des Lokalradios. Da kann man sich an allen 10 Fingern abzählen, dass die
Radiowerkstätten auf gemeinnütziger e.V.-Basis wegen mangelnder finanzieller
Planungssicherheit gezwungen sind zu schließen. Und dann ist es aus mit der
Meinungsfreiheit für den Bürger.
11.01.2007
Deutsche
Welle auf arabisch über den Bürgerfunk
In
einem 14-minütigem Beitrag stellte die Deutsche Welle Anfang Januar 2007 den
FLoK (Freier Lokalrundfunk Köln), die Gruppe "Vox Populi" und die
derzeitigen Probleme mit der Landespolitik und Gesetzesnovelle in arabischer
Sprache in ihrem internationalem Programm vor.
[DW-Sendung
im Originalton anhören]
10.01.2007
CDU/FDP-Gesetzesnovelle
will Meinungs- und Kulturfreiheit beenden
Der
mit Landtagsdrucksache vom 4. Januar 2007 veröffentlichte Entwurf der
Novellierung des Landesmediengesetzes [Gesetzentwurf lesen]
zerstört in einem Federstrich 20 Jahre
gewachsene Strukturen des Bürgerfunks und den binnenpluralen Konsens des NRW-Lokalfunks.
Christoph
Schaefler, Vorsitzender IGR-NRW: "Ministerpräsident Jürgen Rüttgers
und seine Regierungskoalition opfern nun ausschließlich dem
Kommerz die einzige wirkliche Eckpfeiler unmittelbarer lokaler Bürger- und
Medienbeteiligung unter dem Deckmäntelchen der Stärkung der
Medienkompetenz."
Das
geplante Gesetzesvorhaben kündigt indirekt und einseitig durch seine
restriktiven Regelungen die medienrechtlich notwendige
binnenplurale Struktur auf, die dem Lokalfunk überhaupt erst die Berechtigung
seiner bisherigen erfolgreichen Monopolstellung ermöglicht, ohne hier
jedoch für einen nötigen Ausgleich zu sorgen - ein verfassungsmäßig
besorgniserregender Akt! Nach der deutschen Verfassung steht Rundfunk im Kontext
zu Artikel 5 GG; dieses Recht auf Rundfunkfreiheit haben kommerzielle Sender und
Bürgerfunker gleichermaßen.
Christoph
Schaefler hierzu: "Das Ganze ist eine Ermächtigung zugunsten der
Lokalradios und des eigentlichen Nutznießers, RadioNRW. Nicht die angekündigte
Marktwirtschaft hält damit Einzug, sondern Protektionismus."
Ganz
vergessen scheint aber, daß auch der private Rundfunk in Deutschland primär
ein Kulturgut zu sein hat und wirtschaftliche Interessen nur der Sicherung
dieses Grundsatzes dienen dürfen; das Bundesverfassungsgericht hat in allen
Rundfunkurteilen hierzu klare Urteile gefällt. Gerade aber diesen Grundsatz,
der Wahrung des Kulturgutes Rundfunk, verletzt der Regierungsentwurf nun
dramatisch!
Noch
vor einem Monat hatte die Staatskanzlei im Auftrage von MP Rüttgers mit blumigen Worten auf einen "Offenen
Brief" des IGR-NRW geantwortet und sich geradezu zum "Retter" des
Bürgerfunks erklärt; siehe auch Artikel vom 15.12.2006. Rüttgers
bescheinigt dem Bürgerfunk in weiten Strecken ein Programm von guter Qualität
und begrüßt ausdrücklich das damit verbundene soziale Engagement. [...]
"Allerdings sind durchaus Verbesserungsmöglichkeiten der
Rahmenbedingungen, unter denen Bürgerfunk bisher stattfindet, vorstellbar."
und daher erläutert Rüttgers, daß die Koalitionsfraktionen "unter
Einbeziehung der Beteiligten ein neues Konzept zu entwickeln" gedenken. Und
um die Bürgerfunker zu beruhigen, schreibt Rüttgers mit Datum
14.12.2006: "Bisher ist noch nichts entschieden." Drei Wochen später
(zwischendurch war Weihnachten und Neujahr) ist alles entschieden! [kompletten
Brief lesen]
So
sollen zukünftig statt bisher maximal 120 Minuten nur noch 1 Stunde (real sind
nur 48 - 52 Minuten möglich) täglich gesendet werden dürfen. Es muß deutsch
gesprochen werden; außerdem muß der Bürgerfunkbeitrag einen Lokalbezug
aufweisen. Sendestart soll 21:00 Uhr sein; am Wochenende kann das
Programm des Bürgerfunks früher (19:00 Uhr) beginnen. Der Chefredakteur
entscheidet, ob und wann "Radio aus der Schule" im Bürgerfunk gesendet werden
darf: nachts !!
Dies
alles kommt
einer Zensur gleich und beendet an dieser Stelle das Recht auf Meinungsfreiheit
und den binnenpluralen Konsens.
Die
komplette nichtkommerzielle Unterstützungsstruktur, rund 150 Radiowerkstätten in NRW, die den
radiobegeisterten Bürgern bislang die Infrastruktur zum Senden bereitgestellt
hat, ist in ihrer Existenz bedroht. Die bisherigen Sendeminuten-Zuschüsse für
Raummieten von Studios und Büros, sowie für Personalkosten sollen erst einmal
ersatzlos wegfallen.
Übrig
bliebe dann die große ehrenamtliche Struktur, die ohne eine professionelle
Koordination den großen neuen medienpädagogischen Aufgaben kaum gewachsen
wäre. Keinerlei Übergangsfristen sieht der Gesetzesentwurf vor; keine Zeit und
Gelegenheit für Radiowerkstätten, sich gezielt und planmäßig den neuen
Rahmenbedingungen anzupassen. Gerade aber zur Wahrung des hohen professionellen
Standards brauchen die Radiowerkstätten eine zuverlässige
Planungssicherheit!
Statt
dessen will man mit medienpädagogischen Projekten die Medienkompetenz von
Kindern und Jugendlichen stärken, die dann hierbei auch einen
Bürgerfunkbeitrag produzieren können, der dann, wenn er dem Chefredakteur
genehm ist, auch gesendet werden kann.
Die
neuen/alten Radiowerkstätten müssen sich einem Zertifizierungs- und/oder Testierungsverfahren unterwerfen, um auch
zukünftig dann im Rahmen von Projekten und Qualifizierungsmaßnahmen weiterhin eine
öffentliche Unterstützung zu erhalten. Wie unter solchen Vorzeichen eine
gesunde Unterstützungsstruktur für einen täglichen Bürgerfunkbetrieb
aufrecht erhalten werden kann, ist kaum zu beantworten. Vielmehr ist anzunehmen,
daß ein Großteil der Radiowerkstätten die Arbeit wegen mangelnder
Planungssicherheiten einstellen muß, also schließen
wird. Wertvolle Medienkompetenz wird so zerstört!
Statt
einer flächendeckenden Medienkompetenzvermittlung wie bisher, kommt nun die
Zeit der Projekt-Strohfeuer.
Der
Gesetzgeber hatte sich aber gerade im Vorfeld seiner Novelle mehrfach negativ
darüber geäußert, daß die bisherige flächendeckende Sendeminuten-Förderung
nach dem Gießkannenprinzip erfolge - was er nun selber plant, übertrifft das
bisherige Fördermodell in seinen negativen Auswirkungen um ein
Vielfaches.
[Presseerklärung
IGR-NRW im Original]
[NRW-Pressespiegel
zur Gesetzesnovelle]
09.01.2007
Neujahrsbescherung von Jürgen Rüttgers:
Schwarz-gelbes "Ermächtigungsgesetz"
-
Wehret den Anfängen !!! -
Mit
einer Drucksache vom 4. Januar 2007 legt die Landesregierung die lang
angekündigte Novelle zum Landesmediengesetz vor. Kurzes Fazit nach zwei Tagen
Reflektion: Wenn diese Novelle so umgesetzt wird, wie sie dort formuliert ist,
ist dies der Tod der einzigen und letzten aktiven Demokratieteilhabe, dem
Bürgerfunk.
Unter
dem Deckmäntelchen (Worthülse) der Medienkompetenz- und Qualitätssteigerung
soll ein Gesetz Einzug halten, welches dem Kommerz die 100%-ige Ermächtigung
zuschreibt und eine Kulturpolitik verwirklicht, die keinen Raum mehr für
Kreativität, Vielfalt und "Artenreichtum" zuläßt: Deutsch den
Deutschen!
Und
der Chefredakteur ist der Kontrolleur der nach dem Gesetz gelebten
Medienkompetenz - das ist so, als wenn der Geschäftsführer von Aldi
ermächtigt würde, die Qualitätsmaßstäbe des deutschen Lebensmittelrechtes zu
definieren und diese gleichzeitig auch noch zu exekutieren, also die Kontrolle
auszuüben!
Parteien
und Politik sind ganz offensichtlich nur noch Handlanger des Kommerzes. Die
binnenplurale Struktur des NRW-Lokalfunkmodells ist faktisch dann nicht mehr
existent. Es
manifestierten sich demnächst publizistische Doppel- und Dreifachmonopole.
Der
grundgesetzliche Gedanke des Bürgerfunks von Meinungsfreiheit, Medien- und
Demokratieteilhabe verkommt zur Farce.
Die
Bürgerfunker wurden in den letzten Monaten immer mehr an der Nase
herumgeführt. Institutionen wie der LAK und das QMB-Projekt dienen der
CDU-FDP-Koalition zur Legitimation ihrer knallharten Abschaffung von Meinungs-
und Kulturfreiheit.
Was
ist nun zu tun?
Der
Protest muß massiv verstärkt werden: Vor allem die "konservativen" und der
CDU nahestehenden Bürgerfunker und ihre Unterstützer sind nun gefordert, der Regierungskoalition in
Düsseldorf mehr als nur eine rote Karte zu zeigen!
Andererseits
müssen auch parallel alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft
werden: Von Seiten des IGR-NRW wurden für den Fall, der sich nun in Form des
Gesetzentwurfes abzeichnet, rechtliche Schritte in Richtung
Landesverfassungsgericht etc. angekündigt.
[Gesetzentwurf lesen]
[Begriffserklärung
Ermächtigungsgesetz]
15.12.2006
MP
Jürgen Rüttgers antwortet dem IGR auf seinen "Offenen Brief"
In
einem "Offenen Brief" vom 25. Oktober 2006 [lesen]
appellierte der Vorsitzende des IGR, Christoph Schaefler an den
Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers zu verhindern, daß der Bürgerfunk
durch eine Novelle seiner CDU/FDP-Regierungskoalition in den bisherigen
Möglichkeiten erheblich eingeschränkt werden sollte und damit seine Funktion
als Vielfaltsreserve, Forum von Meinungsfreiheit und aktiv gelebter Demokratie
verlieren würde.
Jürgen
Rüttgers begrüßt in seiner Antwort vom 14.12.2006 ausdrücklich "das
soziale Engagement einer Vielzahl von Bürgern, die im Rahmen des Bürgerfunks
eine für das demokratische Gemeinwesen außerordentliche Arbeit leisten."
Er verspricht dem Bürgerfunk sogar eine Verbesserung der bisherigen Situation:
"Allerdings sind durchaus Verbesserungsmöglichkeiten der
Rahmenbedingungen, unter denen Bürgerfunk bisher stattfindet,
vorstellbar." Weiter stellt er (als Ghostwriter Michael Schneider) am
14.12.2006 fest: "Bisher ist aber noch nichts entschieden." MP
Rüttgers bescheinigt dem Bürgerfunk in weiten Strecken eine gute Qualität.
Zum Schluß bemerkt Rüttgers: "Als nächster Schritt wäre ggf. mit einem
Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen zu rechnen. Es bleibt mithin abzuwarten,
inwiefern ein solcher Gesetzesentwurf die von Ihnen" (IGR-NRW)
"kritisierten Änderungsvorhaben tatsächlich aufgreift."
[kompletten
Brief der Staatskanzlei lesen]
14.12.2006
Frist
für Unterstützer-Unterschriften nochmals verlängert
Noch
bestimmt bis zum 22. Januar 2007 können die Unterschriftenlisten zur "Unterstützung
des Bürgerfunks in der jetzigen Form" weiter benutzt, ausgefüllt und an
das Bistumsstudio-West in Bocholt geschickt werden. Dort wird nach wie
vor der gesamte
"Widerstand" koordiniert.
Grund:
Das Gesetzgebungsverfahren verzögert sich weiter - angeblich wegen
unerwarteter Verhandlungsschwierigkeiten mit dem Koalitionspartner FDP.
Nach
sehr vorsichtiger Einschätzung kann also der Novellierungsentwurf somit jetzt
frühestens zum 24., 25. oder 26. Januar 2007 im Landtag eingebracht werden.
Möglicherweise verschiebt das Ganze sich noch mehr in den Frühling 2007hinein!
Insider
vermuten auch, daß man erst die Ergebnisse des QMB-Pilotprojektes abwarte und
dann mit der LfM und dem LAK nach einer Lösung suche.
Festzustehen
scheint zumindest, daß die Novelle sich viel schwieriger nun gestaltet, als
dies die Koalitionspartner in ihrer Koalitionsvereinbarung salopp formuliert
hatten.
Da
das ganze Verfahren nun mal wieder ruht, kann die Zeit gut genutzt
werden, um nun noch mehr Unterschriften zu sammeln.
Bislang
sind rund 13.000 an Martin Wißmann (Bistumsstudio West) geschickt worden.
Seine
Bitte und sein Appell: "Wir sollten sechsstellig werden!" Das
meinen auch wir als IGR-NRW und bitten alle Bürgerfunkunterstützer nochmals ganz
massiv auf Unterschriften"jagd" zu gehen.
Hier
gibt es die Unterschriftenliste [lesen/runterladen/ausfüllen+abschicken]
für alle Unterstützer des Bürgerfunks, also vom Produzenten über Freunde +
Förderer bis hin zu den Hörern.
12.12.2006
Liberaler
Zwischenruf aus Minden-Lübbecke
"Medienpolitik
ist für Liberale nicht nur von ökonomischer Bedeutung. Meinungsvielfalt,
kulturelle Identität und bürgerschaftliche Beteiligung gehören zu den
Kernelementen liberaler Programmatik" schreibt Dieter Schweppe,
FDP-Ratsmitglied aus Lübbecke (Ost-Westfalen) in seinem Papier "FDP und
Bürgerfunk in NRW" vom 5. Dezember 2006 an die FDP-Landtagsabgeordneten in
Düsseldorf.
Weiter
Dieter Schweppe: "Die
aktuellen Angriffe auf den Bürgerfunk sind so alt, wie der Lokalfunk in NRW und
dienten schon immer als 'Stellvertreterdebatte' , um von den Defiziten eines
überregulierten Rundfunkssystems abzulenken."
Dieter
Schweppe setzt sich in seinem Papier auch mit den ökonomischen Auswirkungen des
Bürgerfunk auseinander und kommt zu dem Ergebnis, daß der Bürgerfunk keine
schädlichen Einflüsse auf das Lokalfunksystem habe. Gerade im Angesichte
digitaler Entwicklungen müsse eine Stärkung "lokaler Identität"
stattfinden und da gehöre der Bürgerfunk auch dazu. "Selbst der Verband
Lokaler Rundfunk (VLR) betonte gegenüber der FDP, daß der Bürgerfunk
zumindest zu einem akzeptanzneutralen, wenn nicht gar zu einem, die
Hörerbindung steigendem Faktor des Lokalfunks werden kann."
Schweppe
kommt zu dem Ergebnis: Die bestehende gesetzliche Bindung des Bürgerfunks an
die Zeiten der lokalen Eigenproduktionen (des Lokalsenders) wirkt sich positiv
auf die lokale Identität aus. (...) Eine weitergehende gesetzliche Regelung ist
auch hier verzichtbar."
Auch
in den übrigen Passagen seines Zwischenrufes kommt er zu dem Ergebnis, daß es
beim Bürgerfunk gesetzestechnisch weitgehend beim Alten bleiben solle.
Zur
Stärkung und Qualitätsverbesserung begrüßt Dieter Schweppe eine freiwillige
Selbstkontrolle der Radiowerkstätten: "Der Bürgerfunk sollte ferner
stärker in Medien-Kompetenz-Projekte eingebunden werden. Der
medienpädagogische Auftrag des Bürgerfunks kann (gerade bei Kindern und
Jugendlichen) allerdings nur dann seine Wirkung entfalten, wenn er zu
hörerrelevanten Sendezeiten eine größere Öffentlichkeit
erreicht.", meint Dieter Schweppe und setzt sich damit für frühe
Sendezeiten beim Bürgerfunk ein!
[komplettes
Papier lesen]
11.12.2006
kleine
Presseschau 2006
11.12.2006:
Bürgerfunk sorgt sich um seine Sendezeit (Kölner Stadtanzeiger) [Original lesen]
[Online-Fassung
lesen]
08.12.2006:
Weniger Radio für alle? (NRZ-Wesel) [Online-Fassung
lesen] [Original
ansehen + ggf. lesen]
08.12.2006:
Katholisches Bildungswerk klagt über Gesetzespläne (Kölnische Rundschau) [Online-Fassung
lesen]
07.12.2006:
Wesel kämpft für den Bürgerfunk (NRZ-überregional) [lesen]
29.11.2006:
Seit 15 Jahren immer auf Sendung (Kölnische Rundschau Rhein-Sieg/Bonn) [lesen]
28.11.2006:
CDU-Oberbürgermeister Schramma zur aktuellen Situation im Bürgerfunk (RWimKBK) [anhören]
26.10.2006:
Artikel Kölner Stadtanzeiger über Bürgerfunk-Themenwoche (NRhZ) [lesen]
24.10.2006:
Bürgerfunk: CDU "schnallt" Medienlandschaft enger [lesen]
18.10.2006:
Bürgerfunk: CDU läßt Katze aus dem Sack (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) [lesen]
03.10.2006:
Nutznießer der Abschaffung des Bürgerfunks (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) [lesen]
01.10.2006:
Bürgerfunker schlagen Alarm - Themenwoche Bürgerfunk Köln (Evang.
Stadtkirchenverband Köln) [lesen]
26.09.2006:
Seit 15 Jahren funkts - aber wie lange noch? (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) [lesen]
08.08.2006:
LIDL-Funk statt Bürgerfunk (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) [lesen]
25.07.2006:
Bürgerfunker sollen leiser funken (TAZ) [lesen]
27.06.2006:
CDU als Steigbügelhalter von Radio-NRW (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ)) [lesen]
23.06.2006:
Resolution: Politiker wollen Bürgerfunk erhalten (Bonner Generalanzeiger) [lesen]
23.06.2006:
Ausschnitt aus Sendung "Hörens" vom FLoK (Bürgerfunk Radio Köln) [hören]
23.06.2006:
Der Bürger funkt ! (vision.de) [lesen]
23.06.2006:
Lob der Nische (vision.de) [lesen]
20.06.2006:
Bürger wehrt Euch - Euer Funk wird geklaut (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ)) [lesen]
14.06.2006:
Bürgerfunker gehen notfalls vor Gericht (Neue Rheinische Zeitung (NRhZ)) [lesen]
01.06.2006:
"Die Stimme der Lokalradios" Broschüre vom Verband Lokaler Rundfunk [lesen]
08.05.2006:
Wäre der Tod des Bürgerfunks (Westfälische Rundschau) [lesen]
05.05.2006:
Zwischen Trampolin und Computer (Westfälische Rundschau) [lesen]
16.02.2006:
Bürgerfunk soll Leistung zeigen (TAZ) [lesen]
09.01.2006:
Positionspapier zum Bürgerfunk (Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege) [lesen]
10.12.2006
Vorsitzende
des Kölner Katholikenausschusses stärkt Bürgerfunk den Rücken
Hannelore
Bartscherer: "Wehret den Anfängen" und meint damit die Planungen der
Landesregierung, den Bürgerfunk in seinen Finanzen und Sendezeiten zu
beschneiden. Sie hat daher die Kölner Landtagsabgeordneten angeschrieben, um
u.a. damit gegen die angekündigten Restriktionen zu kämpfen. Frau Bartscherer
vertritt die katholische Kirche auch in der Veranstaltergemeinschaft von Radio
Köln. "Der Bürgerfunk in seiner bestehenden Form muß erhalten
bleiben!" fordern Hannelore Bartscherer und Rainer Tüschenbönner.
Tüschenbönner ist Leiter der Radiowerkstatt im katholischen Bildungswerk:
"Bürgerfunk drückt nicht auf die Quote!"
[KStAz-Artikel
dazu
im Original lesen]
[KStAzOnline-Fassung]
[KR-Online-Artikel
dazu lesen]
05.12.2006
Bürgermeisterin
der Stadt Wesel appelliert an Rüttgers:
Auf
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.11.2006 und der SPD-Fraktion
vom 28.11.2006 hat der
knapp mehrheitlich CDU dominierte Hauptausschuß der Stadt Wesel per Beschluß die
Bürgermeisterin einstimmig beauftragt, sowohl den Ministerpräsidenten des
Landes NRW, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers in Sachen Bürgerfunk anzuschreiben als
auch die zuständigen Landtagsabgeordneten um Unterstützung im Sinne des
Weseler Beschlusses zu bitten.
In
dem Schreiben, welches noch am Tages des Beschlusses veröffentlicht wurde,
heißt es u.a.:
"Sehr geehrter Herr
Ministerpräsident, aus diesen genannten Gründen bittet der Haupt- und
Finanzausschuß der Stadt Wesel sich für den Erhalt des Bürgerfunks
einzusetzen:
- eines landesweit einheitlichen Beginns des Bürgerfunks um 18 Uhr;
- Beibehaltung der finanziellen Grundsicherung des Bürgerfunks durch die
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen im Landesmediengesetz;
- keine Verengung des Formats durch Anpassung an das Lokalradioprogramm;
- Einstieg in ein differenziertes Fördersystem mit dem Ziel, qualitätstestierte
Radiowerkstätten verstärkt zu fördern;
- Beteiligung des Bürgerfunks an der Diskussion einer möglichen Novellierung
des Landesmediengesetzes.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wir hoffen, daß Sie unser Anliegen
unterstützen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Westkamp
Bürgermeisterin"
[vollständigen
Brief lesen]
[NRZ-Artikel
vom 6.12.06 hierzu lesen]
05.12.2006
MdB
Aydin aus Duisburg schreibt an Landtagspräsidentin
Auf
seinem Briefbogen als Bundestagsabgeordneter schreibt Hueseyin-Kenan Aydin
(Wahlkreis Duisburg) einen besorgten Brief an die Präsidentin des Landtages und
bittet auch um Verbreitung seines Schreibens an die NRW-Landtagsabgeordneten.
Aydin zur geplanten CDU-Landesmediengesetzesnovelle: "... Ich verurteile
die Planung der Landesregierung auf das Schärfste ...". [vollständigen
Brief lesen]
05.12.2006
Position
Oliver Keymis, Vizepräsident des Landtages NRW zur CDU-Bürgerfunk-Novelle:
Im
anstehenden parlamentarischen Verfahren wird sich die Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN für einen starken und zukunftsfähigen Bürgerfunk in
Nordrhein-Westfalen einsetzen. Dabei geht es darum, sich möglichen notwendigen
Veränderungen zu stellen und damit auch den Ergebnissen des
Evaluierungsprozesses der durch Herrn Volpers vorgelegten Studie zum Bürgerfunk
in NRW gerecht zu werden.
Der
Bewertungsprozess der Arbeit des Bürgerfunks in NRW ist mit den VertreterInnen
des Bürgerfunks und der Landesanstalt für Medien LfM gemeinsam vorgenommen
worden. Vor diesem Hintergrund sind Veränderungen im System der Finanzierung
denkbar.
Allerdings
gilt: die Förderhöhe soll nicht herabgesetzt werden, außerdem ist die
Verbreitung zu hörerrelevanten Zeiten notwendig, damit der Bürgerfunk auch in
Zukunft für die Bürgerschaft wahrnehmbar bleibt.
Im
parlamentarischen Verfahren wird sich die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auch
weiterhin für einen qualitätvollen und starken Bürgerfunk einsetzen.
[kompletten
Text lesen]
28.11.2006
Kölner
Oberbürgermeister
Fritz Schramma äußert sich zum Bürgerfunk
In
der Bürgerfunksendung des "Katholischen Bildungswerkes Köln" vom
heutigen Tage äußert sich der CDU-Oberbürgermeister der Stadt Köln zum
Bürgerfunk grundsätzlich positiv!
Eine
Verringerung oder Beschneidung der bisherigen Sendezeiten lehnt er ab.
In
Bezug auf die Sendezeitverschiebung ist er jedoch für Experimente in Richtung
spätere Abendstunden offen, die aber jederzeit bei Mißerfolg rückholbar sein
sollten.
[Interview
im Original hören]
17.11.2006:
GMK stärkt Protest der Bürgerfunker durch Resolution !!!
Sowohl
der GMK-Vorstand als auch die Bundes-Mitgliederversammlung vom 17.11.2006 sprechen sich
dafür aus, beim Bürgerfunk in NRW den Status Quo zu erhalten.
"Die
auch von der Landesregierung NRW unterstützte Förderung von Medienkompetenz
von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verliert an Sinn, wenn öffentliche
Plattformen für die Medienprodukte der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt
werden oder nur zu unattraktiven Sendezeiten angeboten werden." ...
"Bürgerfunk ist ein Element gelebter Demokratie in NRW und muss in der
bestehenden Qualität erhalten werden."
[vollständige
Resolution lesen]
Die
GMK (Gesellschaft für Medienpädagogik und Medienkommunikationskultur) ist der
größte medienpädagogische Dachverband [Information
zur GMK] in Deutschland.
31.10.2006:
Mehr
Power beim Protest - !!! eindeutige + klare Botschaften verfassen !!!
Nach
Ansicht des IGR-NRW ist die "Kampagne pro Bürgerfunk" ein Schritt in
die richtige Richtung, der aber darunter leide, daß die Aktion mit gebremsten
"Schaum" und "vorwegeilendem Gehorsam" erfolge. Beispiel
Unterschriftenliste: Statt Formulierungen wie "angemessen" oder
"möglichst", müssen die Forderungen klarer und eindeutiger
rüberkommen.
Der IGR-NRW stellt daher Alternativ-Material zur Verfügung:
1.
Mitmachbestätigung [lesen/runterladen/ausfüllen+abschicken]
vor allem für die vielen Produktionsgruppen + Promis wichtig, daß sie die
Mitmachbestätigung ausfüllen + absenden !!!
2.
Unterschriftenliste [lesen/runterladen/ausfüllen+abschicken]
für alle Unterstützer des Bürgerfunks, also vom Produzenten über Freunde +
Förderer bis hin zu den Hörern.
3.
Kölner Handzettel [lesen/runterladen/ggf.
verändern + verteilen]
als Erklärung zur Unterschriftenaktion
4.
Elektronische Unterstützungs-Unterschrift [zusätzlich
oder alternativ ausfüllen]
5.
[Trailer-1]
+ [Trailer-2],
sowie [Kölner
Varianten], mehr Material folgt in Kürze
30.10.2006:
"Kampagne
pro Bürgerfunk" formiert sich
Unter
der "Schirmherrschaft" des Bistumsstudio West in Bocholt hat sich die
"Kampagne pro Bürgerfunk" gegründet.
Ziel
ist es, möglichst viele Bürgerfunker und Institutionen zu einem gemeinsamen
Protest zu ermutigen und über die Ergebnisse umfassend zu informieren.
Außerdem
stellt das Bistumsstudio-West flankierende Materialien zur Verfügung:
1.
Mitmachbestätigung "Wir kämpfen für den Bürgerfunk" mit guten
Anregungen zur Organisation des Protestes [lesen]
2.
Argumentationshilfen, warum Bürgerfunk unverändert und ungeschmälert weiter
bestehen muß [lesen/runterladen]
3.
Unterschriftenliste [lesen]
4.
Elektronische Unterschriftenliste [zusätzlich
ausfüllen]
Ansprechpartner
für den gemeinsamen Protest ist Martin Wißmann:
eMail:
buergerfunk@bistumsstudio.de
Tel:
02871-240024
Fax:
02871-240020
Als
äußeres Zeichen des zunehmenden Protestes haben alle Radiowerkstätten in
Katholischer Trägerschaft in einer gemeinsamen eMail die CDU-Verantwortlichen
(für die LMG-Novelle) angeschrieben. [lesen/runterladen]
26.10.2006:
"Wenig
Speck , viel Falle" - erste Gedanken zum LfM-Papier der zukünftigen
Bürgerfunkförderung
In
einer Zeit, in der es um das Überleben des Bürgerfunks geht, beschäftigt sich
die Landesanstalt für Medien (LfM) mit Sandkastenspielen wie dem Qualitätsmanagement
und nun auch mit der Ausarbeitung der „Grundzüge der zukünftigen Fördersystematik
des Bürgerfunks im lokalen Hörfunk“.
Sieht
man sich an, wie die LfM den Bürgerfunk fördern möchte, so fällt zunächst
auf, dass nur von Zuschüssen die Rede ist, die im Rahmen eines jährlichen Förderhöchstbetrags
für die Radiowerkstätten geleistet werden. „Die Einzelheiten werden durch
Satzung geregelt.“ Eine Satzung, die heute noch nicht bekannt ist.
Neben
der Technik und den Betriebskosten der Radiowerkstätten möchte die LfM auch
die Qualifizierung der Nutzer von Radiowerkstätten fördern, wobei „auch
Dritte mit der Durchführung beauftragt werden können“.
Darüber
hinaus möchte die LfM Pilot- und Modellprojekte lokal fördern und den Transfer
auf NRW-Ebene gewährleisten. Dies lässt sich als Möglichkeit für die
Radiowerkstätten ansehen, über den begrenzten jährlichen Förderhöchstbetrag
hinaus Einnahmen zu erzielen, ist aber gleichzeitig nur mit zusätzlichem
personellen und finanziellen Aufwand zu verwirklichen.
Keine
Aussagen macht die LfM zu den durch die Umstellung notwendigen Maßnahmen
innerhalb ihrer Institution. Um im Rahmen einer dermaßen diversifizierten Förderung
die Kontrolle zu behalten, ist schon ein kleiner Rechnungshof notwendig, dessen
Finanzierung auch sichergestellt sein müsste.
Dagegen
schlägt der IGR-NRW vor: Die
Abdeckung der Basiskosten einer Radiowerkstatt sollte über eine
Produktions-Sendestunden-Pauschale erfolgen, die durch Bestätigung der
Ausstrahlung wie bisher nachgewiesen wird. Die testierte/zertifizierte
Radiowerkstatt erhält außerdem Zuschläge für Projekte und qualitätsfördernde
Maßnahmen, die sie im Jahresbericht nachweisen muss. Der Jahresbericht könnte
zusätzlich zum bisherigen Rahmen eine Haushaltsplanung enthalten, deren
konkrete Mittelverwendung im Folgejahr berichtet werden muss. Mit diesen
Regelungen sind alle Kritikpunkte in Bezug auf Mittelverwendungen abgedeckt!
[komplette
IGR-Gedanken lesen]
25.10.2006:
MP
Jürgen Rüttgers zu 60 Jahre NRW: ... "mehr Freiheit und
Gerechtigkeit" ... !
Ein
"Offener Brief" des IGR-NRW Vorsitzenden:
Sehr
geehrter Herr Dr. Rüttgers,
als
zentrale Aussage am Schluß Ihrer Rede [komplett
lesen] zur Gedenkfeier "60 Jahre NRW"
haben Sie die wichtigsten Eckpunkte nochmals
als ein Art "Liebeserklärung" zusammengefaßt:
"Zum
60. Geburtstag fallen Liebeserklärungen nicht mehr ganz so stürmisch und auch
nicht mehr ganz so poetisch aus. Deshalb ist meine persönliche Liebeserklärung
an Nordrhein-Westfalen etwas nüchterner:
Ich
mag die Menschen mit ihrer direkten, schnörkellosen Art,
mit
ihrer Bereitschaft für alles Neue, [...]
mit
ihren Fähigkeiten und Talenten, [...]
mit
ihrem gesunden Empfinden für Gerechtigkeit und Fairness, [...]
Und
ich wünsche mir, ich wünsche uns allen: Tun wir alles, damit
Nordrhein-Westfalen auch künftig das Land von Freiheit und Gerechtigkeit,
Aufstieg und Sicherheit, Miteinander und Füreinander ist.
Glück
auf!"
Sehr
geehrter Herr Dr. Rüttgers,
ganz im Sinne Ihrer Rede:
Schmälern Sie den
vielen Menschen hier in NRW, die sich tagtäglich und das schon seit 15 Jahren
für die Rundfunkfreiheit und die damit verbundene Gerechtigkeit größtenteils
ehrenamtlich einsetzen,
nicht ihr Recht auf Meinungsfreiheit, Kreativität und Kulturfreiheit !!
Einige
Ihrer medienpolitisch ambitionierten Fraktionskollegen wollen nämlich zu Gunsten des ohnehin schon sehr
profitabel laufenden Rahmenprogramms "Radio NRW" die Bürgerfunker
massiv in ihren Rechten (60% Kürzungen der Sendezeiten und Abschieben auf
Sendeplätze jenseits der 22:00 Uhr) beschneiden und zugleich auch die
Zuschüsse aus den Rundfunkgebühren (dienen der Wahrung der Rundfunkfreiheit)
erheblich herunterfahren.
Bislang
fördert jeder NRW-Rundfunkgebührenzahler mit lediglich rund 20 Cent pro Jahr
den Bürgerfunks und garantiert somit eine wichtige Säule der Rundfunkfreiheit.
Begründet
werden die Restriktionsunterfangen damit, daß man den
Lokalrundfunk wirtschaftlich absichern wolle.
In
keinem anderen Bundesland war und ist, sofern es ihn dort überhaupt gibt, der Lokalfunk
wirtschaftlich besser abgesichert als in NRW. Der Grund für dieses
Erfolgsmodell liegt eben in der Zusammenfassung aller am Lokalfunk Interessierten
zu einem binnenpluralem Monopol-Lokalrundfunk, der somit keine wirtschaftliche
Konkurrenz von einem lokalem Mitbewerber zu befürchten braucht.
Der
einzige Wermutstropfen (zur absoluten Gewinnmaximierung - im Promillebereich) lag und liegt nach Ansicht der Betreiber in der Integration der
maximal 2 Stunden Bürgerfunk. Daher schob man diesen Programmplatz dann auch
auf immer spätere Sendezeiten. Heute starten die meisten Bürgerfunker ihr
Programm entweder um 19:00 oder 20:00 Uhr.
Die
binnenplurale Monopolsituation des Lokalrundfunks erfordert aber eine Beteiligung
aller am Lokalfunk interessierten Kräfte, sonst hätte sie keine rechtliche
Legitimation mehr für die Monopolstellung. Der Bürgerfunk erfüllt in dieser
Konstruktion die Rolle der "Vielfaltsreserve", also all jener, die
sich hauptsächlich als Minderheiten und ohne kommerziellen Hintergrund in
diesem Medium "mit ihren Fähigkeiten und Talenten" unter anderem auch
"direkt" und "schnörkellos" zu Wort melden wollen; also
ganz im Sinne Ihrer Rede, Herr Dr. Rüttgers !
Rufen Sie
also Ihre medienpolitisch ambitionierten Fraktionskollegen dazu auf,
"mit gesundem Empfinden für Gerechtigkeit und Fairness" das Vorhaben
zur Novellierung des Landesmediengesetzes nochmals auf den Geist Ihrer Rede hin
zu überprüfen und die angekündigten Restriktionen gegen den Bürgerfunk
sofort ohne jedes "Wenn und Aber" zu streichen.
Denn
sonst bleibt Ihr Wunsch: "Tun
wir alles, damit Nordrhein-Westfalen auch künftig das Land von Freiheit und
Gerechtigkeit, Aufstieg und Sicherheit, Miteinander und Füreinander ist"
nur eine leere Worthülse !!!
Glück
auf Herr Ministerpräsident!
Christoph
Schaefler
[Offener
Brief als PDF-Dokument]
20.10.2006:
Musiker
Christian Ottens mailt an Staatskanzlei:
[...]
"wie will man diesen Vorgang bezeichnen, dass sich
die neue Landesregierung herausnimmt den Bürgern mit der aus ihrer Sicht
"notwendigen" Novellierung des Landesrundfunkgesetzes Bürgerrechte
zu entziehen, um die Effizienz des Bürgerfunks bzw. die
Wirtschaftlichkeit von Sendebeiträgen zu "verbessern". [...]
"Was für ein Demokratiebewußtsein steckt
hinter solchen Vorschlägen?
Verdient eine solche Regierung das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger?!
Bürgerrechte und Kommerz können nicht
gegeneinander aufgewogen werden." [...]
[komplette
Mail lesen]
Christian
Ottens will mit seiner Mail den Bürgerfunkern Mut machen, sich zu Wort zu
melden und der Düsseldorfer Regierung die rote Karte zu zeigen. Seine
Botschaft an Alle: Mobilisiert den Protest, schreibt Mails und Briefe, macht
Sendungen zum Thema des politischen Angriffs auf den Bürgerfunk solange Ihr
noch könnt. In ein paar Wochen kann es schon zu spät sein - fangt sofort an
!!!
19.10.2006:
LfM-Vorstellungen
der zukünftigen Bürgerfunk-Förderung
Schon
vor Wochen veröffentlichte die LfM-NRW auf www.lfm-nrw.de
ihre Vorstellungen zur zukünftigen Förderung des Bürgerfunks.
Mehr
durch ein Versehen sind wir als IGR bislang nicht auf das Papier eingegangen;
werden dies aber in Kürze nachholen.
Für
diejenigen, die also die weitreichenden Vorstellungen der LfM zur zukünftigen
finanziellen Ausgestaltung der Radiowerkstätten noch nicht kennen, können es
jetzt hier lesen: [LfM-Papier
lesen]
17.10.2006:
"Welle
West" - "Musterbeispiel" des zukünftigen Lokalfunks?
Kommentar von Christoph Schaefler
Die
Novelle des LMG-NRW steht zwar noch aus, aber im Kreis Heinsberg wurde die
Zukunft schon einmal vorweggenommen:
Normative
Kraft ist dort die Radio-NRW-Rundfunkgesellschaft, die alle anderen Beteiligten
zu Witzfiguren abgestempelt hat.
Die
LfM-NRW, Hüter des privaten Rundfunks in NRW sitzt gebannt wie das Kaninchen
vor der Schlange. Sie haben nicht den Schneid, Radio-NRW zur Raison zu rufen und
wenigstens die Mindeststandards des Lokalfunkmodells auch in Heinsberg zu
garantieren.
Die Veranstaltergemeinschaft verschanzt sich hinter technischen
Gründen, warum sie den Bürgerfunk nicht ausstrahlt.
Radio-NRW
ist doch juristisch betrachtet für die Veranstaltergemeinschaft während der
Zeit der lokalen Option nichts anderes als eine neue Betriebsgesellschaft, die
zugleich auch noch Programmzulieferer und Rahmenprogrammveranstalter ist.
Der
Rahmenprogrammlieferant Radio-NRW hat qua Gesetz eine dienende Funktion. Ohne
eine funktionierende Lokalfunklizenz darf überhaupt kein Rahmenprogramm
veranstaltet werden; und ohne den Bürgerfunk also auch kein Lokal- plus
Rahmenprogramm!
Warum
die LfM-NRW diese einfachen Funktionen des LMG-NRW, die seit über 15 Jahren
Bestand haben, nicht erkennen kann, läßt fast vermuten, daß sie eine
stärkere Beziehung zu Radio-NRW hat als zum Gesetz. - Oder ist die
LfM-Verwaltung nur einfach überfordert?
Ein
rechtsfreier Raum, so wie ein LfM-Mitarbeiter dies Bürgerfunkern am Rande einer
Tagung
erklärte, besteht auf jeden Fall nicht!
Auch
technische Gründe, so wie sie für das Aus des Bürgerfunks vorgeschoben
werden, sind Schutzbehauptungen. In Bonn senden 7 verschiedene Studios ein
24-Stunden Vollprogramm über die gemeinsame Antenne des Campus-Radios. Und was
Studenten technisch können, sollte auch für Radio-NRW und die LfM-NRW
realisierbar sein.
Wie
auch immer - wenn eine öffentlich-rechtliche Institution, so wie die LfM-NRW
sie nun einmal ist, nicht mehr das Gesetz exekutieren kann, muß man ihr
"helfen" und notfalls dazu auch alle Wege beschreiten.
Zu
hoffen bleibt nur, daß das Beispiel Heinsberg nicht zur Schablone und Muster
für ganz NRW wird!
13.10.2006
+ Artikel-Update am 17.10.2006:
"Welle
West" und die LfM beugen das LMG im Kreis Heinsberg
zum
Nachteil des Bürgerfunks und zugunsten von "Radio NRW"
Erst
jetzt haben wir erfahren, daß im Sendegebiet des Kreis Heinsberg seit dem 1.
August 2006 kein Bürgerfunk mehr ausgestrahlt wird.
Hintergrund
ist, daß zum 31. Juli 2006 die Veranstaltergemeinschaft von "Welle
West" und deren Betriebsgesellschaft alles Personal nach "Hause"
geschickt und die angemieteten Räumlichkeiten wegen wirtschaftlichen Gründen aufgegeben hat.
Die
Veranstaltergemeinschaft "Welle West" ist jedoch weiterhin Inhaber der
Sendelizenz.
Auf dieser Grundlage nun sendet "Radio NRW" ein 24 stündiges
Vollprogramm inklusive eines "Lokalprogramms" von 6 bis 9 Uhr. Das
dreistündige Lokalprogramm beinhaltet alles: Lokales Wetter, lokaler Verkehr,
lokale News, lokale Beiträge mit O-Tönen, lokale Gewinnspiele und sogar lokale
Interviews (auch telefonisch); auch ein lokaler Mitarbeiter von "Radio-NRW"
ist vor Ort.
Dem
Bürgerfunk wurde aber von "Welle West" mitgeteilt, daß er ab dem 1.
August 2006 nicht mehr ausgestrahlt werde.
Die
LfM-NRW verhält sich wie die drei Affen: "nichts hören, nichts sehen,
nichts offiziell sagen". Inoffiziell riet sie den Bürgerfunkern die
Radiowerkstätten dicht zu machen. Sie könne "Radio-NRW" nicht
vorschreiben, den Bürgerfunk auszustrahlen. Sie könnten ja mit Oberhausen
direkt verhandeln, ob sie freiwillig den Bürgerfunk ausstrahlen würden. Die
ganze Angelegenheit bewege sich in einem rechtsfreien Raum. Soweit die LfM-NRW.
Technischer
Hintergrund dieses Sonderprogramms aus Oberhausen für den Kreis Heinsberg ist
die NRW gemeinsame "Notfallleitung", diese kann morgens ohne Probleme
ausschließlich für den Kreis Heinsberg genutzt werden. Abends wäre das nach
Ansicht von "Radio NRW" nicht möglich, weil auf Grund der
unterschiedlichen Bürgerfunksendezeiten kein einheitlicher "Slot" da
wäre, der dann ausschließlich nur Heinsberg dienen könne.
Dem
IGR-NRW leuchten diese Begründungen nicht ein:
1.
Wird das "Lokalprogramm" von Welle West über die Notfalleitung
gesandt und nicht über die normale Programmschiene von "Radio-NRW"
2.
Selbst wenn abends die Leitung nicht genutzt werden kann, so steht sie doch
morgens, direkt nach dem Lokalprogramm weiterhin zur Verfügung.
3.
Offensichtlich besteht im Kreis Heinsberg noch ein Einspeisepunkt vom
"NRW-Notfallkabel" auf die Antenne. Hier könnte ohne große Probleme
auch ein zusätzlicher Einspeisepunkt für den Bürgerfunk geschaffen werden,
der dann von der VG zum Einspielen des Bürgerfunk "verwaltet" wird.
4.
Es besteht kein rechtfreier Raum: Die VG ist Inhaber der Lizenz und muß den
Bürgerfunk im Anschluß an das Lokalprogramm, also ab 9:04 Uhr senden!
Die
Bürgerfunker wollen nun ihre Interessen juristisch durchsetzen, die hoffentlich als erstes eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen
Untätigkeit der LfM in Gang setzen müßten!
Nach
Ansicht des IGR-NRW ist "Welle West" verpflichtet, den Bürgerfunk
auszustrahlen, solange sie die Sendelizenz in "Händen" hält.
Auch
ein Notbetrieb ändert nichts an dieser Tatsache. Zu einer ähnlichen Situation
gab es vor vielen Jahren bereits eine Musterentscheidung: Zu Zeiten der Streiks
der Mitarbeiter der Lokalsender mußte der Bürgerfunk trotzdem verbreitet
werden. Die Juristen vertraten die Ansicht, daß auch bei Fehlen des
redaktionellen Personals, die VG selber die Ausstrahlung zu organisieren habe.
Auflösender Bestandteil der Sendelizenz ist die Verpflichtung, den gesetzlich
verankerten Bürgerfunk, sofern solche Beiträge vorliegen, ausstrahlen zu
müssen!
Auch
dieser Fall zeigt klar, wie die Position von "Radio NRW" zu Lasten des
Bürgerfunks weiter ausgebaut wird.
11.10.2006:
CDU
MdL Brinkmeier läßt die Katze aus dem Sack
Im
Gespräch mit Vertretern des LAK am heutigen Tage äußerte Michael Brinkmeier recht klar und
eindeutig die Position der CDU-Fraktion zum Thema Bürgerfunk. Trotz
intensivster Bemühungen der Vertreter von Bürgerfunkspitzenorganisationen die
Position des Bürgerfunks seriös darzustellen und zu verteidigen, die CDU
bleibt bei ihrem restriktiven Kurs gegen den Bürgerfunk.
So
soll die Sendezeit generell auf eine Radiostunde (52 Minuten) eingedampft und
der Beginn ebenfalls vereinheitlicht werden; gedacht ist an einen Start um
21:00 Uhr. Lediglich für die Zielgruppe Jugendliche und Kinder soll es für das
Wochenende bessere Konditionen geben.
Die
CDU will noch in diesem Jahr die "kleine Novelle" schnell durch den
Landtag bringen. In Kraft treten könnte sie dann zu Beginn des Jahres 2007.
Unter Berücksichtigung von Übergangsfristen wäre dann Mitte 2007 mit der
vollständigen Umsetzung der Novelle zu rechnen.
Die
beim Gespräch anwesenden LAK-Mitglieder waren erst einmal geschockt - Für den
IGR-NRW ist das Ergebnis des Gespräches keine Überraschung, denn schon viel
früher waren die Signale gesetzt und übers Land verbreitet: In einer
Standardantwort der CDU, die CDU-Landespolitiker auf ihren individuellen
Briefköpfen an viele besorgte Bürgerfunker versandten [lesen],
stand es schon vor Monaten mehr oder weniger offen drin! Nicht ohne Grund
schrieb als Reaktion darauf Christoph Schaefler (Vorsitzender IGR-NRW) seinen
Offenen Brief an CDU-MdL Thorsten Schick
[Brief
1 lesen] [Brief
2 lesen].
Was
ist zu tun?
Ein
weiteres Zugehen auf die CDU und FDP ist sinnlos. Daher muß wirklich jede
Form von Widerstand gegen die ausschließlich von Wirtschaftsinteressen
geprägte "kleine Novelle" mobilisiert werden. Besonders wichtig ist,
dabei vor allem auch die CDU-Bürgerfunker und deren Hörer an diesem Prozeß zu
beteiligen. Des weiteren wird der IGR-NRW die juristische und medienrechtliche
Seite des CDU-Vorstoßes vorprüfen und eine eventuelle Eingabe beim
Verfassungsgericht vorbereiten.
Im
Gegensatz zu früheren Novellen geht es bei dieser nun um die grundsätzliche
Existenz des Bürgerfunks. Sollten die CDU-Vorstellungen so greifen, wie sie
den LAK-Vertretern geschildert wurden, wäre dieses das Ende des Bürgerfunks -
er hätte allenfalls nur noch eine Alibi-Funktion !!
Einziger
Gewinner wäre "Radio NRW", denn die Lokalfunksendezeiten
würden nach Wegfall der Bürgerfunkzeiten ganz sicherlich nicht zusätzlich von
den Lokalsendern genutzt !!!
[ausführlichen
Bericht über LAK/CDU-Treffen lesen]
06.09.2006:
Thomas
Kemper ging - Andreas Krautscheid tritt Nachfolge an
Am
1. September 2006 vollzog sich fast still und leise ein Wechsel in der Spitze
der Staatskanzlei: Staatssekretär Thomas Kemper, Regierungssprecher und Leiter
der Abteilung Medien verließ nach 15 Monaten fast spurloser Arbeit die
Staatskanzlei.
Zu
seinem Nachfolger wurde Andreas Krautscheid ernannt. Der Jurist Krautscheid
stammt aus dem Rhein-Sieg-Kreis und hatte sich bei der letzten Bundestagswahl
nicht zur Wahl aufstellen lassen. [Informationen
über Krautscheid]
Im
Gespräch mit dem „Rhein-Sieg-Anzeiger“ begründete Krautscheid, der die
Christdemokraten bereits von 1994 bis 1998 im Bundestag vertreten hat, die
Entscheidung mit einer Kombination aus beruflichen und privaten Gründen.
Zuvor
arbeitete der 45-Jährige, der von Hause aus Jurist ist, in Bonn bei der
Telekom-Tochter T-Systems als Beauftragter des Vorstands. Krautscheid: „Nach
meinen Ausscheiden aus dem Bundestag habe ich viel Energie investiert, mir
wieder eine Existenz aufzubauen.“ Sollte er ein zweites Mal durch eine Wahl in
den Bundestag in diese Situation geraten, sei er bereits über 50 oder gehe
zumindest darauf zu, dann überlege man sich eine solche Entscheidung sorgfältig.
Man
darf nun gespannt sein, was der Jurist Krautscheid, der Rundfunkrecht bislang
nur aus der Perspektive der Telekom und Marktwirtschaft erlebt hat, nun im Sinne
der Kulturfreiheit des Rundfunks normativ ändern und gestalten wird!
28.06.2006:
Teilnehmer
am QMB-Pilotprojekt stehen fest - Zweifel an Qualität der Auswahl
Mit
dreitägiger Verspätung veröffentlichte am 26. Juni 2006 das QMB-Projekt (QMB
= Qualitäts Management Bürgerfunk) die 20 teilnehmenden Radiowerkstätten, die
aus einer Auswahl von 51 Bewerbungen mit "Unterstützung" der LfM
(Landesanstalt für Medien NRW) bestimmt wurden [QMB-Mitteilung
lesen].
Für
die Auswahl der Pilot-Teilnehmer hatte zuvor das QMB-Projekt einen
Kriterienkatalog mit dem LAK (Landesarbeitskreis Qualitätsoffensive
Bürgerfunk) erarbeitet. Bei diesem sollte es darum gehen, möglichst
unterschiedliche Radiowerkstattsformen dem "Test" des Pilotprojektes
zu unterziehen. In der nun getroffenen Auswahl spiegelt sich jedoch eine ganz
andere Zusammensetzung wider, die keineswegs diesen zuvor gemeinsam getroffenen
Kriterien entspricht. Die Abweichungen sind erheblich!
Außerdem
sind 5 Radiowerkstätten bedacht worden, die Ihren Antrag unvollständig
abgegeben haben und somit von der Teilnahme zwingend hätten ausgeschlossen
werden müssen!
"Kritische"
Radiowerkstätten, die dem Pilotprojekt gute und wertvolle Anregungen hätten
liefern können, wurden trotz zutreffender Kriterien nicht
berücksichtigt.
Wieder
einmal mehr drängt sich der Verdacht auf, daß hinter den Kulissen
Entscheidungen herbeigeführt wurden, die im krassen Widerspruch zur offiziellen
Linie stehen und im Grunde vermeintlich demokratisch angelegte Prozesse
unglaubwürdig machen.
Auch
die Zusammensetzung der "Reservebank", die bislang im Internet nicht
veröffentlicht wurde, jedoch mit den Absagen verschickt wurde, ist recht
interessant: Dort wird durch das QMB-Projekt die Radiowerkstatt "Exlex"
und somit das QMB selber ins "Spiel" gebracht. QMB-Projektmitarbeiter
Thomas Bruchhausen ist gleichzeitig auch Studioleiter (Honorarkraft?) bei "Exlex" [Exlex-Info]
und Sprecher des LAK. Ein weiteres Mitglied des LAK sitzt ebenfalls mit der "Radiowerkstatt im BBH"
auf
der Reservebank. Die Reservebänkler
kommen zum Zuge, wenn aus der Auswahl der 20 Radiowerkstätten welche
"unterwegs" ausscheiden, wovon auszugehen ist!
In
der nicht erklärten letzten Spalte des "Datenblattes" der am
Pilotprojekt teilnehmenden Radiowerkstätten steht als Überschrift "LAK",
womit der o.g. LAK gemeint ist. Dort wird suggeriert, daß lediglich 3 LAK-ler
in der Pilotphase beteiligt sind. In Wirklichkeit ist es aber so, daß indirekt
durch die im LAK vertretenen Organisationen mindestens 7 weitere LAK-Anbindungen
beteiligt sind - plus der 2 Reserve-Nennungen. [mit
Absagen verschicktes Datenblatt lesen]
16.06.2006:
Sehr
geehrter Herr Thorsten Schick ! (Teil 2)
Man
muß das Rad nicht ständig neu erfinden !!!
Im
Teil 1 unseres "Offenen Briefes" als Reaktion auf Ihr Schreiben vom
31. Mai. 2006 haben wir uns vorrangig mit der Funktion des Bürgerfunk
beschäftigt.
In unserem heutigen
Text wollen wir auf die weiteren von
Ihnen angesprochenen Punkte kommen:
-
Förderung des Bürgerfunks
-
Rolle der Radiowerkstätten
-
Qualitätsmaßstäbe für Bürgerfunk
-
Sendezeiten des Bürgerfunks
-
fremdsprachige Beiträge
-
Wettbewerb im System zur "Standardverbesserung"
Die
unter den Spiegelstrichen angesprochenen Themenkreise sind auch nach unserer
Ansicht diskussionswürdig, aber andererseits stehen wir nicht auf Opportunismus
und meinen auch nicht, daß alles, was scheinbar neu erfunden wird, auch besser
funktioniert - und, daß alles Bisherige sich überholt und nicht bewährt
hat.
Daher
werden Sie bei uns zu den o.g. Themenfeldern eine eher konservative Position
finden: Bewährtes erhalten - Neues behutsam gestalten !!!
Schon
lange ist das System der Radiowerkstätten, mit dem was sie leisten, vielfach
hoffnungslos mit überwiegend ehrenamtlicher Arbeit überlastet und
finanziell insoweit überfordert, als daß keine Mittel da sind, die notwendige
Betreuungsarbeit weiter zu professionalisieren und dies durch stärkeren Einsatz
hauptamtlicher Kräfte. Das ehrenamtliche Potential läßt sich nicht beliebig weiter
ausbauen. Außerdem bedürfte es zur Koordination dann zusätzlicher hauptamtlicher
Kompetenz und entsprechender Finanzierung.
Was
bislang von Seiten Politik und Interessenvertretern zu den oben angeführten Punkten (hinter den
Spiegelstrichen) kam, war im Regelfall Polemik, Behauptung falscher Tatsachen bis hin zur
Instrumentalisierung für die eigene Stoßrichtung.
Der
Umgang (Mißbrauch) mit der
Volpers-Studie ist das beste Beispiel dafür: Vollkommen aus dem Zusammenhang
gerissen wird behauptet, daß 70% des Bürgerfunks über eine Minutenförderung
bezuschußte Musikbeiträge seien und somit die Förderung mit der Gießkanne
erfolge. Eine vergleichbare Argumentation wäre, dem öffentlich-rechtlichen
Rundfunk 70% seiner Haushaltsmittel zu streichen, weil auch er so viel Musik
spielt.
Diese
beiden Schlagworte: 70% Musik und Gießkannenförderung verhindern jeglichen
seriösen Umgang mit der bisherigen Situation.
Die
Politik ist offensichtlich schlecht informiert:
Seit
Anbeginn der Förderung des Bürgerfunks gab es zwei Fördersätze.
Einen
sehr geringen für normale, ohne Betreuung und außerhalb von Radiowerkstätten
produzierte Bürgerfunkbeiträge von 0,50 Euro pro Sendeminute.
Und
einen weiteren von derzeit ca. 1,70 Euro pro Sendeminute für Beiträge, die in
einer anerkannten Radiowerkstatt medienpädagogisch begleitet produziert werden;
der weit überwiegende Teil des Bürgerfunks entsteht auf diese Weise.
Der
viel zitierte Prof. Volpers bescheinigt in seiner Studie den Radiowerkstätten
unisono, daß sie sehr gute und qualitätsfördernde Arbeit
leisten.
Auch
wenn die bisherige Förderung auf Sendeminutenbasis erfolgt, so finanziert sie
im Ergebnis eine medienpädagogische Betreuung von sowohl sehr aufwendig
gebauten Sendungen, aber auch einfachere monothematische Studiogespräche und
Special-Interest-Sendungen, die wie im Rundfunk üblich, auch Musik
beinhalten. Mit Gießkannen hat das aber alles nichts zu tun, denn bislang kam
das Geld der Förderung vorrangig der Struktur der Radiowerkstätten zu
gute! Und an dieser Stelle hat es sich auch noch durch Drittmittel, andere
Sachleistungen und ein ungeheures ehrenamtliches Engagement "vermehrt"
bzw. Anreize dazu geschaffen.
Was
höchstwahrscheinlich den falschen Eindruck befördert haben mag, könnte sein,
daß die Förderung bisher auf den Sendeanmeldungen offiziell von Bürgerfunkgruppen
beantragt wird und nicht von den Radiowerkstätten.
Erst seit der letzten
LRG-Novelle können auch Radiowerkstätten den Zuschuß beantragen, was aber
nicht der Regelfall ist.
Dennoch landen auch die von Bürgerfunkern beantragten
Zuschüsse im System der Radiowerkstätten, weil diese in den von ihnen
benutzten Einrichtungen entsprechende Gebühren zahlen müssen. Sie bekommen den
erhöhten Zuschuß nur, wenn sie nachweisen, daß der geförderte Beitrag in
einer Radiowerkstatt nach den im nächsten Absatz genannten Kriterien entstanden
ist.
Die
bisherige Förderung wird zwar an Hand der summierten Sendeminuten in Höhe und Umfang
errechnet, gewährt wird sie aber für die Bereitstellung von konkreten
Beratungs- und Betreuungsaufwendungen. Diese müssen täglich durch Eintragungen
in Listen (Studiobelegliste, externe Termine und Seminare) und außerdem
jährlich durch entsprechende Berichte dokumentiert nachgewiesen werden. Auch
gehört der jährliche Besuch einer mindestens ganztägigen "LfM-Pflichtveranstaltung"
zu den Fördervoraussetzungen. Wer nur einen der v.g. Punkte nicht erfüllt,
bekommt überhaupt keine Förderung.
Es
ist also völlig falsch und böswillig zu behaupten, die Förderung erfolge nach
dem Prinzip einer Gießkanne und würde nur für die Sendeminuten
gewährt!
Schaut
man sich die Haushalte der Radiowerkstätten genauer an, wird man feststellen,
daß die bisherige Höhe der Förderung keineswegs zu einer kostendeckenden
Situation im jeweiligen Jahreshaushalt geführt hat.
Was
kann also getan werden, damit eventueller Mißbrauch und falsche Eindrücke
vermieden werden, und auch den Forderungen der Politik begegnet werden kann?
Thema
Förderung
Vorschlag des IGR-NRW e.V.
zur zukünftigen Ausgestaltung der
Bürgerfunkförderung:
Statt
einzelner Bürgerfunkgruppen sollte zukünftiger Zuschußnehmer nur noch die von der LfM-NRW
anerkannten Radiowerkstätten sein.
Daraus
ergibt sich: Nicht
der Bürgerfunker (Bürgerfunkgruppe) als solcher wird zukünftig finanziell gefördert, sondern nur noch die
medienpädagogische Unterstützung als Kommunikationshilfe (Technik, Beratung
und Begleitung): Diese garantiert den chancengleichen Zugang zum Bürgerfunk und
muß somit als eine förderungswürdige Aufgabe angesehen werden, die im
öffentlichen Interesse liegt!
Es
könnte die Differenzierung in zwei Typen von Radiowerkstätten geben:
1.
von LfM-NRW anerkannte Radiowerkstatt (für die Basisbetreuung) und die
2.
zusätzlich zertifizierte oder testierte Radiowerkstatt (zur zusätzlichen Qualitätssteigerung)
Die
Abdeckung der Basiskosten einer Radiowerkstatt sollte über eine
Produktions-Sendestunden-Pauschale erfolgen, die durch Bestätigung der
Ausstrahlung wie bisher nachgewiesen wird. Die testierte/zertifizierte
Radiowerkstatt erhält außerdem Zuschläge für Projekte und
qualitätsfördernde Maßnahmen, die sie im Jahresbericht nachweisen muß. Der
Jahresbericht könnte zusätzlich zum bisherigen Rahmen eine Haushaltsplanung
enthalten, deren konkrete Mittelverwendung im Folgejahr berichtet werden muß. Mit
diesen Regelungen sind alle Kritikpunkte in Bezug auf Mittelverwendungen
abgedeckt!
Übrigens,
die Zuschüsse für den Bürgerfunk kommen nicht aus Mitteln des Landeshaushaltes, sondern
sind ganz geringe Anteile der Rundfunkgebühr!
Einsparungen
entlasten den Landeshaushalt somit nicht!
Und
dem Lokalfunksystem kommen Einsparungen beim Bürgerfunk auch nicht zugute,
ganz im Gegenteil !
Dem
Bürgerfunk mangelt es grundsätzlich nicht an Qualität seiner Beiträge; das
hat er immer wieder im Wettbewerb, sogar mit den Lokalsendern, beim
Hörfunkpreis bewiesen. Da waren die Bürgerfunkbeiträge vielfach
besser als die der Lokalsender; dieser Fakt führte dazu, daß die Bürgerfunker
aus der Preisverleihung herausgenommen wurden und einen separaten
Bürgerfunkpreis mit eigener Veranstaltung verordnet bekamen.
Qualität
und Bürgerfunk ?
Der
Begriff der Qualität wird im Zusammenhang mit dem Bürgerfunk stark
mißbraucht:
Was
haben Wort/Musik-Verhältnis und Formatvorgaben für einen Aussagewert und
Stellenwert in Bezug auf die Qualität?
In
wie weit garantiert eine Testierung und/oder Zertifizierung die tatsächliche
Umsetzung in Richtung Qualität?
Wir
wollen den Versuch unternehmen, einige unterschiedliche
Qualitätsbegriffe aufzuzählen:
-
Qualität des Thema
-
Qualität des Sendeplatzes
-
Qualität des Inhaltes
-
Qualität der "Verpackung" und Anmutung
-
Qualität der technischen Umsetzung
-
Qualität der Ansprache in Richtung von "jung bis alt" - oder nur
Zielgruppe
-
Qualität der Durchhörbarkeit, also sozusagen der Unauffälligkeit des
Beitrages
-
Qualität der Auffälligkeit eines Beitrages, im Sinnes eines "Merkbergers"
-
Qualität der Glaubwürdigkeit/Authentizität
-
usw.
Die
spannende Frage ist nun, was paßt von den Qualitätsbegriffen am ehesten zum
Bürgerfunk?
Nach
unserer Auffassung: Thema und Inhalt, dazu der richtige Sendeplatz (für jung
bis alt) und außerdem ganz wichtig, die Glaubwürdigkeit bzw. Authentizität.
Dabei ist es nicht wichtig, daß der Beitrag aus der Sicht des Zuhörers seine
eigene Zuhörer-Meinung widerspiegelt, sondern neue Aspekte aus einer anderen
Perspektive liefert. Und daher sollte der jeweilige Beitrag gar nicht erst
versuchen, eine scheinbar journalistische Ausgewogenheit herzustellen.
Beim
Bürgerfunk erwarte ich Betroffenenradio. Das ist die Funktion eines
"Offenen Kanals".
Eine
mögliche Schwachstelle des Bürgerfunks kann hier und da sein, daß er neben
seiner Funktion als Gegenöffentlichkeit und Vielfaltsreserve auch zur reinen
Selbstdarstellung einlädt.
Daher
könnten wir uns im Sinne der Qualitätssteigerung einen gesetzlichen Hinweis
auf die Funktion des Rundfunks vorstellen, der klarstellt, daß auch Bürgerfunk
nicht fernab der Zuhörer stattfindet! Weitergehende Vorschriften wie
Formatangleichung und Definitionen von Wort und Musikverhältnissen oder gar die
Verpflichtung zur verständlichen deutschen Moderation lehnen wir im Sinne der
Rundfunkfreiheit, die sich aus Artikel 5 GG herleitet, ab!
Vorschlag
des IGR-NRW zur Qualitätssteigerung:
Änderung des Gesetzes und/oder der
LfM-Satzung mit folgendem Wortlaut "Bürgerfunkbeiträge sollten auch
darauf ausgerichtet sein, Zuhörer zu erreichen." Damit würde eine
Verpflichtung des Bürgerfunks zur Bereitschaft des Erreichens einer gewissen Akzeptanz
formuliert, die aber weder in Inhalte eingreift, noch Formatvorgaben macht und schon
gar nicht andere Sprachen oder Kunst ausgrenzt.
Sendezeiten
?
Bürgerfunk
funktioniert optimal, wenn er aus allen Bereichen der Gesellschaft seine
Zuhörer erreichen kann und diese dann, angeregt durch das Gehörte, auch
selber wieder zu Programmachern werden. Diese Erreichbarkeit ist zu Zeiten des
normalen Tagesablauf der Fall. Wenn nur die eigenen Zielgruppen das eigene
Programm hören können, verliert der Bürgerfunk seine Funktion und Existenzberechtigung.
Dies wäre ganz besonders der Fall, wenn Bürgerfunk ausschließlich zu
Sendezeiten jenseits der 20:00 Uhr Grenze stattfände. Das bislang mit keiner
einzigen seriösen Untersuchung bewiesene, aber immer wieder polemisch
ausgesprochene Argument - Bürgerfunk sei ein Quotenkiller - können wir mit
unseren Erfahrungen und Forschungsergebnissen nicht teilen. Nicht der
Bürgerfunk ist der grundsätzliche Abschaltfaktor, sondern das
Freizeitverhalten und die allgemeinen Gewohnheiten der Mediennutzung. In vielen
NRW-Lokalfunksendegebieten kann man mit Beginn der Bürgerfunkzeit sogar leichte
Anstiege der Einschaltquoten erkennen. Nach ca. einer halben Stunde nehmen die
Quoten dann aber den gleichen Verlauf wie auch die Quoten anderer Sender (inkl. WDR und
SWR), die um diese Uhrzeit pro Stunde ca. 50-60 % der Zuhörer verlieren. Bei
den Viertelstundenreichweiten des Bürgerfunks sind keine Auffälligkeiten zu
erkennen, die eine Behauptung stützen könnten, Bürgerfunk sei wegen seiner
Machart und Inhalte Abschaltfaktor! Die um diese Uhrzeit stattfindende
"Umverteilung" von Zuhörern in Richtung Fernsehen und
Freizeitvergnügen kann weder der Lokalfunk noch Radio NRW stoppen! Man
braucht an dieser Stelle das Rad nicht neu erfinden!
Fremdsprachige
Beiträge ?
Schon
jetzt besteht der Lokalfunk und sein Rahmenprogramm zu mehr als 50% aus
fremdländischen Beiträgen; zugegebenermaßen ist es die Musik und die darin
enthaltenen und für den größeren Kreis der Zuhörer meist unverständlichen
Texte!
Auch
die Moderationen und Werbebotschaften transportieren zusehends englischsprachige
Versatzstücke und/oder Kombinationen von Deutsch und Englisch bis hin zum
Denglischen. Andere Sprachen oder deren Versatzstücke (vor allem türkisch) werden nur benutzt für
den "FUN"-Faktor.
Ich
möchte die gesetzliche Regelung und/oder Bestimmung sehen, welche die zuvor
geschilderte Programmachart zuläßt und auf der anderen Seite alles weitere
fremdländische, ob Sprache oder Musik dann ausschließt. Sollte der jetzigen
NRW-Regierung ein solches Husarenstück gelingen, so sei jetzt schon die
Verfassungsklage dagegen angekündigt!
Durch
den von uns für eine Gesetzesnovelle vorgeschlagenen "Akzeptanz"-Hinweis
(siehe zwei Absätze höher) könnte das Problem von grundsätzlich
unverständlichen Programmbeiträgen doch hinlänglich geregelt sein, ohne daß
aber gleichzeitig eine Zensur oder gar grundsätzliche Ausgrenzung stattfindet.
Pressegesetze
und/oder der Artikel 5 GG verleihen dem Rundfunk die Rundfunkfreiheit - und die
gilt für ALLE am Programm Beteiligten!
Wettbewerb
zur Standardverbesserung ?
Diese
Forderung der CDU läßt uns fragen, wer soll mit wem in einen Wettbewerb treten
und welcher Standard soll verbessert werden?
Soll
da vielleicht die von Monopolen geprägte Lokalfunklandschaft NRW nun einen
Alibi-Wettbewerb auf dem Rücken der Bürgerfunker initiieren?
Den
Programm-Wettbewerb zwischen Lokalfunk und Bürgerfunk hatten 10 Jahre lang
schon die Bürgerfunker zu ihren Gunsten entschieden, bis ihre eingereichten
Beiträge aus der gemeinsamen Preisverleihung herausgenommen wurden; nachzulesen
ist dies in den Skripten der Laudatoren!
Der
"Wettbewerb" im Hörfunk und Fernsehen hat jedenfalls an keiner Stelle bislang
tatsächlich meßbare Qualitätssteigerungen zustande gebracht. Das Gegenteil
ist der Fall: Mit dem Entstehen von "Konkurrenz" und dem daraus
resultierendem Kampf um Quoten, wurde das Programm inhaltlich flacher, die
Musikfarbe stärker auf Zielgruppen ausgerichtet und die Programm-Methoden/Ideen
beim Kampf um jeden Hörer immer skuriler.
Am
Schluß stellt sich die Frage, wer steckt wirklich hinter dem Ganzen ?
Wer
wären die Gewinner und Verlierer einer solchen "Reform"?
Nutznießer
scheint uns fast ausschließlich nur Radio-NRW zu sein, also der
Rahmenprogrammlieferant, der schon lange still und leise immer wieder beharrlich
an den Stellschrauben des Lokalfunks dreht: So
soll die Vereinheitlichung der Sendeplätze und Kürzung des Bürgerfunks eine
deutliche Verbesserung der Vermarktung von Radio-NRW-Werbeplätzen in den Abendstunden
herbeiführen.
Schon
jetzt aber ist Radio-NRW unangefochtener wirtschaftlicher Marktführer und das
reichweitenstärkste Programm.
Die Gier kennt keine Grenzen!
Eindeutiger
Verlierer wäre die aktiv gelebte Demokratie, der Bürgerfunk und letztlich auch
die Glaubwürdigkeit der Politik!
Sehr
geehrter Herr Schick, wollen Sie sich und die NRW-CDU wirklich zum
Steigbügelhalter von Radio-NRW machen ?
Mit
freundlichen Grüßen
Christoph
Schaefler
Vorsitzender
IGR-NRW e.V.
13.06.2006: CDU
schreibt Serienbriefe - FLoK antwortet individuell
Aus
allen Ecken des Landes erhalten wir Hinweise, daß der Brief des MdL Thorsten
Schick vom 31. Mai 2006 keine Individualleistung, sondern vielmehr ein durch die
CDU-Fraktion ausgearbeiteter Serienbrief ist, der somit die Meinung der gesamten
CDU-Fraktion wiederspiegelt.
Exakt
deckungsgleiche Briefe haben viele Bürgerfunker aus dem ganzen Land NRW von
"Ihren" jeweiligen CDU-Landtagsabgeordneten erhalten; sozusagen im Hörfunkchargon
ausgedrückt: Formatkonformer Einheitsbrei !!
Nach
anfänglicher Irritation - "so dummdreist können die", gemeint ist
die CDU, "doch nicht sein" - beginnen die Bürgerfunker nun zu
reagieren:
-
Brief des FLoK an MdL Thorsten Schick [lesen]
-
Mail einer Radiowerkstatt [lesen]
-
erste Pressereaktion der NRhZ [lesen]
12.06.2006: Sehr
geehrter Herr Thorsten Schick (Teil 1)
In
unserer Berichterstattung haben wir uns in letzter Zeit schon öfters mit der
Position der CDU zum Lokalfunk und dem Bürgerfunk auseinandergesetzt.
Nun
erreicht das Thema den vorläufigen Höhepunkt seiner Absurdität.
In
einem Brief vom 31. Mai 2006 antwortet MdL Thorsten Schick auf den besorgten
Brief einer Radiowerkstatt aus dem Bonn-Rhein-Siegkreis:
...
"Ziel ist es nicht, das Bürgerradio komplett abzuschaffen."
... "Unsere Diskussion hat außerdem gezeigt, dass der Bürgerfunk keine
fremdsprachigen Beiträge enthalten sollte." ... "Tatsache ist, dass
journalistische Grundsätze immer wieder missachtet werden. Beiträge sind
teilweise inhaltlich einseitig oder es fehlen fundierte Recherchen. Ein
weiteres Problem ist, dass sich Sendungen zum Teil an kleine Randgruppen
richten und damit für die Mehrheit der Hörer völlig uninteressant
sind." ... "Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion hat aber beim
Lokalfunk die Sicherstellung des wirtschaftlichen Betriebes besonderes Gewicht."
[vollständigen
zitierten Brief lesen]
Quasi
stellvertretend für die vielen Bürgerfunker im Lande NRW erlauben wir als
IGR-NRW (Dachverband der Radiowerkstätten und aktiver Rundfunkhörer) auf den
Brief von Herrn Schick zu antworten:
Sehr
geehrter Herr Schick !
Was
Sie dem Bürgerfunk in Ihrem Schreiben vom 31. Mai 2006 global vorwerfen, ist
aber genau seine bisherige gesetzliche Funktion:
Bürgerfunk ist
Betroffenenradio und somit einseitig!
Bürgerfunk
ist aktiv gelebte Meinungs- und Kulturfreiheit und damit auch manchmal
unverständlich!
Bürgerfunk
repräsentiert Minderheiten, die in ihrer Summierung durchaus gesellschaftliche
Relevanz haben!
Bürgerfunk
ist das "Überdruckventil" - oder sind geworfene Steine besser?
Bürgerfunk
steht für Beteiligung statt Ausgrenzung!
Bürgerfunk
ist Bestandteil aktiver Demokratie!
Bürgerfunk
ist in seiner Funktion nach wie vor die verfassungskonforme und gesetzliche
Vielfaltsreserve des Lokalfunks, die im Zweisäulenmodell die Monopolstellung
sowohl des Lokalfunks als aber auch des Rahmenprogramms überhaupt erst
legitimiert!
Und
dies gerade vor dem Hintergrund eines immer mehr auf wirtschaftliche
Gesichtpunkte ausgerichteten kommerziellen Rundfunks.
Die
Tatsache, daß überhaupt der Rundfunk durch Landesgesetze geregelt werden kann,
basiert auf seinem Kulturauftrag. Der kommerzielle Rundfunk wird diesem Auftrag
an keiner Stelle mehr gerecht - allenfalls der Bürgerfunk liefert die
Legitimität!
Darum
sollten Sie nicht an diesem Ast sägen !!!
Zur
Erklärung:
Privater
Rundfunk basiert auf dem Recht des Artikel 5 GG; der Bürgerfunk ebenso.
Beide
haben somit ein Recht, ihre jeweilige Meinung frei zu verbreiten: Der eine macht
es mit viel Musik und der andere mit Meinungsfreiheit.
Da
aber bei Entstehen der Gesetzgebung nicht ausreichend genug Frequenzen für alle
Bewerber und Sender vorhanden waren, erschuf vor 17 Jahren die Landesregierung
den binnenplural organisierten Lokalfunk mit dem integrierten Bürgerfunk und
seinem Rahmenprogramm als dienendem NoName-Programm-Zulieferer.
Die
Alternative bei ausreichender Frequenzsituation wäre die Zulassung
verschiedenster lokal konkurrierender Sender gewesen; die Folge davon kennen wir
aus anderen Bundesländern: Pleiten, Pleiten und nochmals Pleiten.
Zurück
zu NRW: Die Binnenpluralität und Monopolstellung des NRW-Lokalfunk-Konstruktes
mußte also sicherstellen, daß alle potentiell am Meinungsbildungsprozeß zu
beteiligten Personen und Gruppen gleichberechtigt sich in dem Medium auch
wiederfinden, wenn sie denn schon auf eine eigene autarke Frequenz verzichten
sollten.
Diesem
immer wieder auch durch höchstrichterliche Rundfunkurteile aus Karlsruhe
untermauertem Grundsatz wurde das NRW-Lokalfunkgesetz durch zwei Faktoren
gerecht:
1.
Schaffung der zwei Säulen und damit der Trennung von Geld und Programm bei
gleichzeitiger gesellschaftlicher Kontrolle durch die in der
Veranstaltergemeinschaft vertretenen üblichen gesellschaftlich relevanten
Gruppen, und
2.
angemessene Integration des nichtkommerziellen Bürgerfunks, der bei Entstehen des heute
noch gültigen Gesetzes ebenfalls angetreten war, eine eigene Sendelizenz zu
erhalten.
Der
Bürgerfunk ist die Vertretung all der Gruppen und Personen, die sich nicht im
gesellschaftlichen Spektrum der Veranstaltergemeinschaft wiederfinden; das ist
übrigens auch der Grund, warum Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft,
gesetzlich sanktioniert, selber kein Bürgerfunkprogramm machen dürfen, eben
deshalb, weil sie ja schon ihr "eigenes" Radio haben.
Ebenfalls
durch Gerichtsentscheidungen, die landesweite Relevanz haben, wurde dem
Bürgerfunk immer wieder seine besondere, durchaus einseitige Rolle als
Plattform zur Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG
"bescheinigt".
Bürgerfunk
ist ein "Offener Kanal", der schon vom Gesetz her nicht verpflichtet
ist, sich z.B. journalistischen Grundsätzen zu unterwerfen! Er darf einseitig
sein und Meinung wiedergeben! Er ist dafür ausdrücklich bestimmt!
Überdies
haben auch die Konferenz der Ministerpräsidenten und entsprechende
Staatsverträge immer wieder Entscheidungen zur Förderung und zum Erhalt der
"Offenen Kanäle" im föderalen System der Bundesrepublik geschaffen.
So sind z.B. in Baden-Württemberg und Sachsen, aber auch anderenorts, viele
"Freie Radios" legalisiert worden.
Das,
was Sie verehrter Herr Schick nun in Ihrem Brief an die eine Radiowerkstatt
verlautbaren, verdreht alle Tatsachen und steht im krassen Widerspruch zur
gesetzlichen Funktion "Offener Kanäle".
Mit
Ihrem Vorstoß gefährden Sie die Existenzberechtigung und den
gesellschaftlichen Konsenz des binnenpluralen Modells.
Welche
Faktoren sollen denn nach Ihrer Ansicht zukünftig auf der Plattform des
Lokalfunks die verfassungskonforme Pluralität sichern?
Sie
können versichert sein, daß wir als IGR-NRW gerne und konstruktiv an allen die
Meinungsvielfalt sichernden Überlegungen und konkreten Umsetzungen mitarbeiten.
Wir werden aber kein Rundfunk-Modell mittragen, was den Vorstellungen
entspricht, die aus Ihrem Brief zutage treten.
Sollte
sich die von Ihnen in Ihrem Brief skizzierte Meinung mehrheitsfähig in Form
eines novellierten oder neuen Rundfunkgesetzes durchsetzen, werden wir im
Interesse und zur Wahrung der Meinungs- und Kulturfreiheit die Klärung durch eine
höchstrichterliche Entscheidung in Erwägung ziehen.
Zu
den in Ihrem Schreiben auch noch angesprochenen Punkten der Rolle von
Radiowerkstätten, ihrer Funktion und der Förderung kommen wir noch in einem
gesondertem Schreiben auf Sie zu.
Bis
dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Christoph
Schaefler
Vorsitzender
IGR-NRW e.V.
(der
Verfasser war 15 Jahre lang Mitglied + stellv. Mitglied der Rundfunkkommission
der LfR und LfM)
Post
Scriptum: Ich würde, wenn ich Thorsten Schick wäre und wie Sie es machen, die
Interessen Ihres Arbeitgebers (Lokalfunk Märkischer Kreis) und des
kommerziellen Radio-Systems vertrete und davon profitiere, im Landtag ab sofort und
in Zukunft mich in Fragen des LRG für befangen erklären! -
Oder
sollen wir Ihnen dabei helfen?
09.06.2006: Gelungener
Bürgerfunk
Das
für die 2. LfM-Fortbildungsveranstaltung vom QMB-Pilotprojekt gesteckte Ziel,
eine gemeinsam erarbeitete Definition "Was ist gelungener Bürgerfunk"
demokratisch zu beschließen und zur Grundlage des Zertifizierungsverfahrens
werden zu lassen, wurde nicht erreicht.
Am
Mitwirkungswillen der anwesenden Radiowerkstattsvertreter und
Qualitätsbeauftragten lag es nicht: Trotz
Vorliegen vielfältigster Ideen und Vorschlägen von Seiten der beteiligten
Bürgerfunker verhinderten die Organisatoren der Veranstaltung vermutlich durch
"Unfähigkeit" die
abschließende Bewertung der drei wichtigsten Kriterien für "Gelungenen
Bürgerfunk" und durch eine chaotische Tagungsleitung. (Wer sorgt für die
Qualität der Qualitätsförderer?)
In
aller Eile wurden am Ende die auf Stellwände gepinnten Zettel abfotografiert
und die auf "Packpapier" gehefteten, jedoch noch ungewichteten
Aussagen zum gelungenem Bürgerfunk zusammengerollt. Nun wird diese Definition
wohl im stillen "Kämmerlein" der DHA ersonnen. Die Zettelsammlung
dient dann höchstwahrscheinlich als "Steinbruch" für die
ankreuzbaren "multiple choise"-Aussagen für die
Zertifizierungsfragebögen. [Auswertung
Zettelsammlung]
Der Verdacht vieler
Teilnehmer, daß sie nur Statisten waren und die Definition schon längst
beschlossene Sache gewesen sei, erhärtete sich durch den Ablauf und das jähe
Ende der Veranstaltung.
Für
uns als IGR-NRW e.V. ist die Definition seit langem klar und ganz einfach:
Gelungener
Bürgerfunk ist für uns, wenn möglichst viele Zuhörer des Lokalsenders durch die
Sendungen des Bürgerfunks informiert, aufgeregt oder animiert, selber zu Machern des
Programms werden und dieser Kreislauf auf Grund der Qualität des Bürgerfunks
immer wieder neue "Nahrung" erhält.
Vielleicht
sollte man weniger medienpädagogische "Spielchen" auf solchen
Tagungen machen und sich von vorne herein stärker auf das Wesentliche
konzentrieren.
Dazu zählt sicherlich auch, auf den nach wie vor gültigen Funktionsauftrag des
Bürgerfunks aufmerksam zu machen,
nämlich der medienpädagogischen Unterstützung der Umsetzung des Artikel 5 Grundgesetz!
Wer
möchte, daß dieses gelingt, muß weniger "Serientäter" fördern,
sondern all das unterstützen, was eine breite Beteiligung erst möglich macht.
Dabei steht an der Spitze das, was schon die DLM (Direktorenkonferenz der
Landesmedienanstalten) im letzten Dezember (2005) neben der positiven
Feststellung der Konsolidierung der Bürgermedien als absoluten Mangel erkannt hat: Die fehlende Akzeptanz in Folge fehlender medialer und
werblicher Aktionen und vor allem die fehlende flankierende marketingähnliche
Unterstützung durch die Landesmedienanstalten [mehr
Infos zum DLM-Papier].
08.06.2006: Wer
sorgt für die Qualität der Qualitätsförderer ?
Zur
2. Fortbildungsveranstaltung im Jahr 2006 hatte die LfM (Landesanstalt für
Medien) die anerkannten
Radiowerkstätten nach Oberhausen zum einem Workshop eingeladen, bei dem von
allen interessierten Bürgerfunkern gemeinsam und im Konsens die Grunddefinition
von "gelungenem Bürgerfunk" erarbeitet werden sollte.
Soweit
die Vorgabe von der LfM und des QMB-Pilotprojektes.
Ob diese Veranstaltung dann tatsächlich dieser Vorgabe entsprach, wird die
Zukunft zeigen, aber schon jetzt dürften leise Zweifel angemeldet werden, da es
schon in der Durchführung Merkwürdigkeiten gab.
Der Vertreter von ArtSet (der
Testierungseinrichtung) ähnelte im Auftreten den Charakteren, die aus den
Motivierungsveranstaltungen großer Firmen bekannt sind. Einleitend nahm er
Bezug auf das Buch von Robert M. Pirsig "Die Kunst ein Motorrad zu
warten", dessen Titel für alle außer ihn sichtbar mit Overheadprojektor
projiziert wurde. Aber jedesmal, wenn er das Buch zitierte und benannte hieß es
bei ihm "Die Kunst des Motorradfahrens". Vielleicht ein verzeihlicher
Fehler.
Viel Zeit verwandte er darauf, zu erklären, dass es einen Unterschied
gibt zwischen "gelungen" und "erfolgreich" und dass es in
diesem Zusammenhang um den "gelungenen Bürgerfunk" gehe. Der den
Teilnehmern an die Hand gegebene Fragebogen enthielt aber die Aufforderung, die
Merkmale und Faktoren zu nennen, die grundlegend für den "Erfolg"
einer Bürgerfunksendung waren sowie die Einleitung "Erfolg kann man
vermehren, wenn man sich mit guten Erfahrungen und gelungenen Situationen
auseinandersetzt und bereit ist, daraus zu lernen".
Die Arbeitsweisenvorgabe war entlehnt aus dem auch schon sattsam bekannten Kreis
der pädagogischen Spiele. Zunächst sollten sich je zwei Teilnehmer
zusammenfinden und gegenseitig ein "wertschätzendes Interview" führen
zu einem von ihnen selbst ausgewählten Beispiel einer Situation oder Sendung
aus ihrer Praxis, die sie als besonders gelungen empfunden haben.
Dafür gab es
Fragevorgaben, die aber alle spezifisch auf eine Sendung ausgerichtet waren. Die
"Situation" war also schon mal unter den Tisch gefallen. Anschließend
sollten die beiden Teilnehmer die Faktoren versuchen zu benennen, die das
"Gelungene" ausmachten.
Dann sollten sich jeweils vier der Zweiergruppen zusammensetzen, jeder die
Geschichte des anderen Interviewten und die Merkmale vorstellen. Als Ergebnis
sollte die Gruppe eine Geschichte auswählen, die dann im nächsten Schritt (in
der sich zwei dieser Gruppen zusammensetzten) vorgestellt werden sollte.
Diese
große Gruppe hatte die Memorywände mit sämtlichen genannten Faktoren
(teilweise über vierzig) vor sich und sollte sich jetzt (in einer
Dreiviertelstunde, was das Erzählen von zwei Geschichten mit einschloss) nicht
nur für eine Geschichte für das Plenum entscheiden, sondern auch noch aus der
Vielzahl der Faktoren drei auswählen, die man als besonders wichtig empfand.
Schließlich wurde das Ergebnis jeder Großgruppe dem Plenum vorgestellt und
damit war die Arbeit für die Bürgerfunker erst einmal beendet.
Im Gegensatz zu
der LfM-Vorgabe, dass gemeinsam und im Konsens die Grunddefinition von
"gelungenem Bürgerfunk" erarbeitet werden sollte, wird nun ein
Redaktionsteam (wer ist das?) die Faktoren sichten, ordnen und eine Definition erarbeiten, die
dann in der Pilotphase als Grundlage für das Qualifikationsmanagement Bürgerfunk
dienen soll.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir alle sicher gut beschäftigt waren.
Am gewinnbringendsten war wohl der Erfahrungsaustausch.
Und jetzt machen erst
mal die Anderen weiter und wir können abwarten, was dabei herauskommt.
Hatte
die Veranstaltung letztendlich nur eine Alibifunktion und waren die Teilnehmer
der 2. Qualifizierungspflichtveranstaltung nur die Statisten dazu?
Und weitere Fragen drängen sich auf: Was hat eigentlich das QMB-Projekt seit
August 2005 überhaupt an Vorbereitung geleistet? Und, was hat das gekostet?
Steht das in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen? Letztendlich lebt das
Projekt von den nicht ausgeschütteten Bürgerfunkförderrestmitteln aus 1998,
die gerichtlich in einem mehrjährigen Rechtsstreit dem System der Förderung
des Bürgerfunk für 1998 zugesprochen wurden; formal richtig, hätten diese
Mittel eigentlich als Nachbezuschussung allen seinerzeit Betroffenen überwiesen
werden müssen. Die Verschleppung der Mittel in das Jahr 2005-2007 zugunsten des
QMB-Pilotprojektes ist ein nicht unumstrittener Vorgang! Umsomehr aber hätten
die Bürgerfunker das Recht zu erfahren, wie mit ihren Mitteln umgegangen wird
und wie effektiv der Einsatz der Mittel erfolgt. Schnell drängt sich der
Verdacht auf, daß zu Lasten der Bürgerfunkmittel wieder einmal mehr die DHA
mit "durchgefüttert" wird; ist nicht auch "Radio NRW" an
der DHA (Deutsche Hörfunkakademie) beteiligt? Und sitzen die nicht im gleichen
Hause? Und was ergeben sich für Kontakte und daraus resultierende
Inkompatibilitäten aus der inhaltlichen und räumlichen Nähe zu "Radio
NRW"? Hatten wir nicht schon vor kurzem festgestellt, wie problematisch die
Rolle von "Radio NRW" im Zusammenhang mit dem Bürgerfunk ist [vergl.
Bericht vom 05.05.2006]
Eine kurze Randbemerkung zur Qualität der Organisation der Tagung sei noch erlaubt. Zum
Mittag gab es Erbsensuppe mit Würstchen und Brötchen, wobei aber die Würstchen
und Brötchen irgendwann ausgingen und gewiss nicht weil sich jemand zwei statt
eins genommen hätte. Aber auch der Kaffee war schon nach der Mittagspause
ausgegangen.
07.06.2006: LfM
schafft Klarheit in Sachen Fußballweltmeisterschaft + Bürgerfunk
Mit
Schreiben [lesen]
an alle Veranstaltergemeinschaften und Chefredakteure schafft die LfM-NRW
Klarheit in Sachen Bürgerfunk und Sendezeiten für die Sonderberichterstattung
über die Fußballweltmeisterschaft.
Wie
wir am 31.05.2006 berichteten, wollen einige westfälische Sendegebiete den
Bürgerfunk während der gesamten WM vorsätzlich komplett ausfallen lassen.
Dieses wurde mittlerweile von der LfM untersagt!
Die
betroffenen Sender kündigten an, sie würden sich nicht an die Anordnung der
LfM halten. Der Streit scheint somit zu eskalieren.
Fest
steht aber zweifelsfrei, daß nur dort legal Bürgerfunk ausfallen kann, wenn
alle betroffenen Bürgerfunker einer solchen Regelung freiwillig zustimmen - und
die Betonung liegt auf ALLE !!!
Ist
nur eine Bürgerfunkgruppe mit der Regelung nicht einverstanden, muß der Sender
den Bürgerfunk senden.
Die
Tatsache, daß ALLE an der Regelung beteiligt werden müssen, hängt unmittelbar
mit dem gesetzl. Schlangenprinzip zusammen. Bei einem Verzicht einer
Bürgerfunkgruppe auf den von ihnen angemeldeten Sendeplatz würde nach dem
gesetzlichen Schlangenprinzip die nächste Gruppe nachrücken. Und somit müssen
ALLE potentiellen Bürgerfunker zustimmen, wenn nur ein Sendeplatz an den
Lokalsender "verschenkt" würde!
Ein
Recht auf Verschiebung von Bürgerfunkbeiträgen hat nach Auffassung der LfM-NRW
der Lokalsender nur bei der Liveberichterstattung von Spielen, an denen die
deutsche Mannschaft beteiligt sei.
Im
übrigen empfiehlt sie den Lokalsendern, mit den betroffenen Bürgerfunkern in
darüber hinaus gehenden Fällen Einzellösungen zu verhandeln.
Fazit:
Langsam stellt sich die Frage, wer hält sich in diesem Land an Gesetze und wer
nicht !!!
31.05.2006: vorsätzlicher
BürgerfunkTotalausfall wegen "Fußballweltmeisterschaft"
Per
eMail teilten in einigen wenigen NRW-Lokalfunk-Sendegebieten die Chefredakteure und
Veranstaltergemeinschaften den Bürgerfunkern lapidar mit: "daß es wegen
unserer Berichterstattung zur FIFA WM 2006 zu Beeinträchtigungen des
Bürgerfunks kommen wird." ... "Somit treten alle anderen Interessen
hinter denen der WM-Fans zurück" ... "Soll heißen: Wir senden keinen
Bürgerfunk an den WM-Spieltagen. Das ist nach meiner Rechnung mit dem
Verzicht auf 60 Bürgerfunk-Sendungen verbunden. Dafür bitten der VG-Vorstand
und ich um Verständnis." ... "Mit freundlichen Grüßen U.H.,
Chefredakteur"
Die
in der zuvor zitierten Mail mitgeteilte Ankündigung, 60 Stunden Bürgerfunk zu
streichen, ist, wenn es tatsächlich dazu kommt, ein vorsätzlicher
Gesetzesverstoß! Nach bestehender Gesetzeslage kann der Lokalsender
Bürgerfunksendungen wegen aktueller Berichterstattung zwar verschieben, muß
den Ausfall aber auf adäquaten Sendeplätzen nachholen und außerdem am
Ursprungssendeplatz auf die Verschiebung in geeigneter Weise hinweisen. Kein
vernünftiger Bürgerfunker würde sich gegen eine gesetzlich einwandfrei
gehandhabte Verschiebung auf gleichwertige Sendeplätze wehren!
Die Veranstaltergemeinschaft
kann aber auch grundsätzliche Änderungen des Programmschema
beschließen; hierfür braucht sie jedoch, neben der frühzeitigen
Anzeigepflicht, letztendlich die kongruente Zustimmung der
LfM-NRW.
Bürgerfunk
jedoch ersatzlos zu streichen, ist ein ungeheurer Vorgang, der zeigt, auf welch
hohem Roß einige Chefredakteure zu sitzen glauben. Es zeigt auch, welche
Hochnäsigkeit und Arroganz diese Personen steuert.
Bislang
scheint es so, als wenn die Auswüchse Einzelfälle sind und sich in
einer Art konzertierter Aktion als "Testballon" in nur zwei Verbreitungsgebieten abspielen.
Möglicherweise ist diese Provokation auch von
politischer Seite lanciert, um so die Bürgerfunker zu überzogenen Reaktionen
zu provozieren, um dann ein Alibi für weitere Einschnitte oder Regelungen zu
haben.
Fakt
ist: Eine ersatzlose Streichung des Bürgerfunks ist ein Gesetzesverstoß,
der zum zeitweiligen Verlust der Sendelizenz oder hohen Bußgeldern führen
könnte. Ob schon die Ankündigung, dies zu tun, einen Gesetzesverstoß erfüllt
bzw. eine 'Ordnungswidrigkeit ist, mögen wir nicht sagen können.
Formal muß
nun, weil auch Eile geboten ist, sofort die LfM-NRW von diesen Vorgängen in
Kenntnis gesetzt und um ein Einschreiten gebeten werden.
Wenn
die LfM-NRW dann in nicht ausreichender Form darauf reagieren würde, müßte
die Angelegenheit und das Senderecht im Wege eines Eilverfahrens vor dem
zuständigen Verwaltungsgericht durchgesetzt werden.
Auch
die zuständigen Veranstaltergemeinschaften, die Inhaber der Lizenz sind,
sollten sofort angeschrieben und auf den angedrohten Gesetzesverstoß und dessen
Unzulässigkeit hingewiesen werden.
Auch
darauf haben sich die Chefredakteure schon vorbereitet. Sie drohen den
Bürgerfunker, wenn diese sich gegen ihre Ausfall-Anordnung widersetzen würden,
zukünftig den Bürgerfunk ganz pingelig zu behandeln und nur noch das
gesetzliche Minimum der Bürgerfunksendeminuten zu gewähren.
Bei
solchen Drohungen sollten die Bürgerfunker ganz selbstbewußt nicht einknicken
und umgekehrt dann genau hinschauen bzw. hinhören, wieviel Minuten und Stunden
die Lokalsender über ihre lizenzierte Sendezeit hinaus im Wege der
Sonderberichterstattung über die WM und auch andere Ereignisse senden!
Denn von diesen Zusatz-Sonder-Sendezeiten muß der Lokalsender
auch 15% den
Bürgerfunkern als zusätzliche Sendezeit gewähren - Also das bitte nicht
vergessen !!!
16.05.2006: Zukünftig
Bürgerfunk + Lokalfunk nur noch Alibifunktion ??
Der
"Flurfunk" trommelt es, die "Spatzen" pfeifen es von den
Dächern und die "Auguren" flüstern es: Der Bürgerfunk muß weg,
damit die Frequenz dann Radio-NRW ganz allein gehört! Ganz allein? Ja, selbst
der Lokalfunk ist doch weitgehend schon von Radio-NRW ferngesteuert. Die
Musikfarbe, die Auswahl der Titel und die Stundenuhr werden von Radio-NRW auch
im Lokalfunk bestimmt. Damit beherrscht Radio NRW neben dem Nachrichten- und
Werbeblock über 85% des restlichen Lokalprogramms und ist, wie es ja um 0:00
Uhr jede Nacht im Lokalfunk tönt: Verantwortlich für das Programm ist die
"Radio-NRW GmbH", Frau Elke Schneiderbanger. Ganz still und leise hat
Radio-NRW Punkt für Punkt seine Philosophie durchgesetzt. Einzig der
Bürgerfunk stört nun noch die "Kreise". Um auch die Abendstunden
noch vermarkten zu können, muß eine einheitliche Sendestrecke (53 Minuten
Länge) für den Bürgerfunk her: 22:00 Uhr scheint da für Radio-NRW am
verträglichsten. Selbst der sonst in seiner Bürgerfunkkritik nicht zimperliche
VLR (Verband Lokaler Rundfunk) stellt sich in diesem Punkt hinter die
Bürgerfunker und argumentiert: "Wenn Bürgerfunk um 22:00 Uhr startet, hat
er nur noch eine Alibifunktion - er wäre dann quasi ad ab surdum geführt -
dies sei nicht hinnehmbar."
Auch
Bürgerfunk muß die Chance haben, am lokalen Meinungsbildungsprozeß und
publizistischen Geschehen gleichberechtigt teilzuhaben. Auf Sendeplätzen
jenseits der 20:00 Uhr Grenze ist dies schwerlich möglich wie alle
Reichweitenuntersuchungen zeigen. Das ist die Hauptnutzungszeit des
Fernsehprogramms. Der Rundfunk, ob öffentlich-rechtlich oder auch privat kann
diese Gewohnheiten nicht auf den Kopf stellen. Nicht der Bürgerfunk ist der
Abschaltfaktor, sondern die Gewohnheit der Hörer, die dann zu Fernsehzuschauern
werden.
Zur
rundfunkrechtlichen Erinnerung: Bürgerfunk ist in dem Monopol-Modell des
Lokalfunks, eine zur Wahrung der Binnenpluralität notwendige Vielfaltsreserve!
Das hat schon das Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgericht zur damaligen
CDU-Klage festgestellt.
Auch
wenn Prof. Volpers in seiner Studie dem Bürgerfunk nachsagt, er hätte diese
Funktion vielfach nicht bedient, kann dies kein Grund sein, das binnenplurale
Modell quasi zum rein monopolistischem Modell mit dem faktischen Verschwinden
des Bürgerfunks (Abschieben in die Unbedeutsamkeit) umzubauen.
Wir
dürfen uns als Bürgerfunker auf keinen Fall im vorwegeilendem Gehorsam
einreden lassen, wir hätten auf diese Funktion (Vielfaltsreserve) keinen
Anspruch mehr, da
1.
verwirkt (siehe Volpers-Studie),
2.
nicht mehr notwendig, weil die Vielfalt sich schon über andere Verbreitungswege
wie Internet und z.B. Podcast herstellen würde, und
3.
die EU-Gesetzgebung das sowieso ganz anders sehe, nämlich privaten Rundfunk als
reines Wirtschaftsgut.
Noch
haben wir ein föderales System und der Rundfunk wird von unseren
Verfassungsorganen als Kulturgut definiert. Rundfunk ist Bundesländersache und
nicht der EU untergeordnet!
Außerdem
könnte als einzige juristische Lösung und Konsequenz der Änderung oder
Aufhebung der Binnenpluralität nur die Wandlung des Lokalfunkmodells in
Richtung Außenpluralität gehen: Also mehrere Lokalsender in einem
Verbreitungsgebiet und in diesem Zusammenhang dann auch eigene Frequenzen für
den Bürgerfunk und ein gnadenloser Wettbewerb und Konkurrenzkampf für ALLE !!!
Fazit:
Wer am "Knoten" Bürgerfunk weiter zieht, bringt das "Netz"
unweigerlich zum Wanken in Richtung Außenpluralität ! Verlierer
wären dann am Ende ALLE !!! Zumindest gegenüber den jetzigen
Reichweiten und wirtschaftlich ungeheuren Erfolgszahlen.
Wer
die Sendemöglichkeiten der Bürgerfunker weiter einengt oder negativ
verändert, riskiert unweigerlich eine Verfassungsklage !
13.05.2006: DHA
+ QMB sehen Zertifizierungs-Bedarf bei 1460
Radiowerkstätten!
Die
"Deutsche Hörfunk Akademie" eröffnet mit Schreiben vom 2. Mai 2006 die
Ausschreibung "Qualitätsmanagement
im Bürgerfunk". Auf
einundzwanzig Seiten sind als Anlage die Projektbeschreibung, Terminpläne und
Anträge beigefügt, auf
deren erster Seite sich auch das Projektteam vorstellt: Uschi Wienken, DHA GmbH,
Katja Friedrich, BZBM e.V. und Thomas Bruchhausen, DHA.
Auf
Seite 5, der Projektbeschreibung (Stand Mai 2006), 3. Absatz, letzter Satz steht:
"Nach Angaben der Landesanstalt für Medien NRW sind zur Zeit mehr als 1460
Radiowerkstätten anerkannt."
Der
Leser wird stutzig und reflektiert: War nicht auf der letzten
Anerkennungsveranstaltung für Radiowerkstätten in Hattingen die Rede von
ungefähr 160 Radiowerkstätten?
Es
fällt ein schwarzer Schatten auf die Qualität der
"Qualitätswächter": Wer noch nicht einmal in der Lage ist, seine von
ihm versandten Unterlagen mehr oder weniger nach eindeutigen Fehlern zu
durchsuchen - wie soll denn diese Institution überhaupt eine seriöse Arbeit
abliefern?
Überforderung?
- Ja - eindeutig !!!
Damit
nicht genug: Die Anschreiben an die Radiowerkstätten sind auch an konkrete
Personen gerichtet. Auch hier Fehler über Fehler. Die Namen der
Angeschriebenen und deren Radiowerkstätten werden verhunzt, durch Schreib- und Flüchtigkeitsfehler, wie
sie einem solchen seriösen Projekt nicht gut zu Gesichte stehen.
Das
erweckt den Eindruck: Kommt doch sowieso nicht drauf an - es sind doch bloß
Radiovereine oder Bürgerfunker; deren Namen kann man einfach verändern oder gar falsch
schreiben.
Jemandem,
der die einundzwanzig Seiten der Ausschreibung dann doch noch vorurteilsfrei zu
Ende gelesen hat, kommt die Frage hoch:
Was soll denn aus dem Bürgerfunk und
seiner größtenteils ehrenamtlichen Struktur durch die vermutliche
Überforderung des Zertifizierungsverfahrens werden?
Und,
sind die beiden projektdurchführenden "Unternehmen" eigentlich selber
schon zertifiziert?
Und,
wann werden die am Lokalfunkmodell sonstigen Beteiligten dann zertifiziert:
Radio NRW, Lokalsender und deren Zulieferer?
*
* *
Materialien
über das Projekt:
Projektvorstellung
(17. Sept 2005)
Ausschreibung
Projektmanagerin (Oktober/November
2005)
Projektvorstellung
in Hattingen (28.04.2006)
Ausschreibung
QM im Bürgerfunk
(4,5 MB), wie mit Brief
vom 2. Mai 2006
zugesandt
Offizieller
Antrag auf Teilnahme an erster Zertifizierungsphase
(Anfang Mai 2006)
"Hochglanzseite"
des QMB-Projektes
(im WWW seit Mitte Mai
2006)
korrigierte
Ausschreibung (wie per
eMail am 15. Mai von DHA zugesandt)
10.05.2006:
Anhörung vor der
CDU-Landtagsfraktion zum Thema Lokalradio + Bürgerfunk
Unter
anderem als Vorstufe zur schon im Koalitionsvertrag (CDU/FDP) vereinbarten
Reform des Bürgerfunks und Novellierung des Landesmediengesetzes (LMG-NRW)
hatte die CDU-Landtagsfraktion zu einer Anhörung die wichtigsten am Lokalfunk
beteiligten Spitzenorganisationen in ihren Fraktionssaal des Düsseldorfer
Landtag eingeladen: LAK (Landesarbeitskreis Qualitätsoffensive Bürgerfunk),
VLR (Verband Lokaler Rundfunk, der die Veranstaltergemeinschaften vertritt),
Verband der Betriebsgesellschaften und den VdC (Verband der Chefredakteure).
Für die CDU saßen auf dem "Podium": Dr. Michael Brinkmeyer, Thorsten
Schick und Ilka Keller. Circa 80 interessierte Zuhörer, vor allem Vertreter
von Bürgerfunkorganisationen, aber auch Mitglieder der Rundfunkkommission und
der Verwaltung der LfM-NRW flankierten die rund 3 Stunden dauernde Veranstaltung
und meldeten sich auch sehr qualifiziert zu Wort.
Wenngleich
die Einladung eine Anhörung zum generellen Thema Lokalradio vorsah,
konzentrierte sich die dann kontroverse Debatte fast ausschließlich auf das
Thema Bürgerfunk. So sah sich der Sprecher des LAK, Hajo Mattheis gleich drei
Kontrahenten gegenüber, die den Bürgerfunk in seiner bestehenden Form massiv
unter Beschuß nahmen und seine Existenzberechtigung in Zweifel zogen.
Am
härtesten gingen hierbei Udo Becker (Verband
der Betriebsgesellschaften) und Andreas Heine (VdC) gegen den Bürgerfunk vor:
Der Bürgerfunk sei ein Randgruppenmedium, das durch seine vielfach vorkommenden
Fremdsprachenprogramme und andere Minderheitensendungen zum Abschaltradio wird,
dessen Reichweite sich an der Nullinie bewege.
Sie
forderten deshalb, den Bürgerfunk auf eine Stunde landesweit zu begrenzen und
ihn auch erst um 22.00 Uhr beginnen zu lassen. Ferner forderten sie die
Unterwerfung des Bürgerfunks unter das Format der Lokalradios, sowie die Beschränkung
auf Deutschsprachige Programme. Auch sollte der Bürgerfunk ersatzlos ausfallen,
wenn das Lokalradio die Notwendigkeit sähe, Sonderberichterstattungen in Zeiten
des Bürgerfunks zu fahren.
Frank
Böhnke vom Verband der Veranstaltergemeinschaften vertrat eine nur unwesentlich
moderatere Position, indem er forderte, den Bürgerfunk um 20.00 Uhr landesweit
beginnen zu lassen mit dem Argument, daß
eine Verschiebung auf 22.00 Uhr einer Forderung nach Abschaffung des Bürgerfunks
gleichkäme. Die weiteren Forderungen gestalteten sich ähnlich wie die der
Betriebsgesellschaften und des VdC.
Hajo
Mattheis hatte als letzter Redner und Sprecher des LAK die Gelegenheit, die
Funktion des Bürgerfunks richtigzustellen.
Anhand
einer recht eindrucksvoll gestalteten Power-Point-Präsentation widerlegte er
u.a. am Beispiel Hagen, dass der Bürgerfunk
nicht zu nennenswerten Einbrüchen bei den Reichweiten der Lokalradios führe.
Ferner stellte er klar, daß der Musikanteil im Bürgerfunk um mehr als die Hälfte
geringer sei, als in der Volpers-Studie behauptet. Auch seien die Anteile der
fremdsprachlichen Sendungen im Bereich von nur 2% anzusiedeln. Mattheis stellte
die Funktion des Bürgerfunks als publizistische Vielfaltsreserve heraus sowie
die integrative Rolle des Bürgerfunks, welche verschiedensten Gruppen,
insbesondere Jugendlichen und Minderheiten die Möglichkeit gäbe, ihre Anliegen
medial zu vertreten.
Dies
sei nach 20.00 Uhr nicht mehr zu leisten, da dann die Hörer zum Fernsehen oder
in andere Freizeitaktivitäten überwechseln, bzw. aufgrund ihres Alters nicht
mehr zugeschaltet sein könnten.
Ein
besonderes Problem für den Bürgerfunk stelle weiterhin die dreitägige
Abgabefrist beim Lokalradio dar, weil durch diese Zeitverzögerung keinerlei
zeitnahe oder gar Live-Berichterstattung möglich sei.
Aus
alledem ergäben sich vier wesentliche Grundbedürfnisse für den Bürgerfunk:
-
Sendebeginn zu Zeiten, in denen es allen Teil-Zielgruppen möglich ist, den Bürgerfunk
einzuschalten, also 18:00 Uhr,
-
inhaltliche und formatbezogene Unabhängigkeit von den Lokalradios sowie
-
ein Sendevolumen, das den Anforderungen an den Bürgerfunk zeitlich gerecht
werden kann.
-
außerdem eine finanzielle Grundsicherung des Bürgerfunks und seiner
Radiowerkstätten
Als
einem sehr wichtigen Punkt stellte Mattheis klar, daß der Lokalfunk in NRW das
wirtschaftlich erfolgreichste Rundfunk-Modell Deutschlands sei und damit nicht
noch mehr durch eine Novellierung des Landesmediengesetzes in wirtschaftlicher
Hinsicht gestärkt werden müßte. Immerhin sei Rundfunk in Deutschland
weiterhin kein Wirtschafts- sondern in erster Linie Kulturgut.
Mattheis
stellte fest: Bürgerfunk im Lokalradio sei aber auch neben dem einzigartigem
wirtschaftlichen Erfolg gleichzeitig das erfolgreichste Partizipationsmodell in
Deutschland und stünde somit selbstredend für die erfolgreiche Verknüpfung
von kommerziellem und Nichtkommerziellem Lokalradio.
05.05.2006: Chefredakteure
als "Brechstange" der Politik - Rassismus pur !
In
der "RadioWoche" [Artikel
lesen] kann man es schwarz auf weiß lesen, der
"Verband der Chefredakteure (VdC)", in dem 40 Chefredakteure von
NRW-Lokalsendern Mitglied sind, verlangt von der Politik, daß der Bürgerfunk
-
erst ab 22:00 Uhr senden soll
-
nur noch maximal 53 Minuten lang sein sollte
-
nur noch die Musiklaufpläne des Lokalsenders einhält
-
und im Bürgerfunk ausschließlich deutsch gesprochen werden darf
Bevor
die Chefredakteure solche obskuren Forderungen aufstellen, sollten sie mit gutem
Beispiel vorangehen und erst einmal ihr eigenes Programm von allem fremdsprachigen
"Müll" befreien, wie z.B. von Anglizismen [Info]
und von jeglicher
fremdsprachiger Musik; und dann auch ihre internen Papiere befreien von Teasern,
Jingles, RampTalk, Backtalk und Openern. Ansonsten kann man diese Forderung
nur noch als "Rassismus Pur" bezeichnen - da fehlen einem die
Worte !!!
Der
Verbandssprecher und Vorstandsmitglied des VdC, Andreas Heine ist
"zufälligerweise" in dem Sendegebiet Chefredakteur, wo ein Thorsten
Schick als Reporter und Mitarbeiter seiner Redaktion tätig ist. Thorsten Schick,
"Untergebener" von Andreas Heine, ist rein "zufällig"
heftig medienpolitisch in der CDU-Landtagsfraktion aktiv. Und als solcher müßte er bei zukünftigen Debatten
und Entscheidungen zum Thema Lokalfunk im Landtag als "befangen"
freiwillig aus dem Saal gehen.
Übrigens,
sollte sich wider Erwarten die Mehrheitsfraktion im Düsseldorfer Landtag diesem
medienpolitischen Quatsch und Rückschritt anschließen, werden zukünftig alle
Bürgerfunker fremdsprachige Wort-Beiträge in der Musikfarbe des Senders singen
bzw. rappen!
Bürgerfunk
ist Bestandteil des Lokalprogramms und mit der Lizenz des Lokalsenders
verbunden. Es wird wohl kaum ein Lokalsender bis 22:00 Uhr senden wollen. Warum
nun ausgerechnet die Chefredakteure der Lokalsender den Bürgerfunk in die
Sendezeit von Radio NRW verdammen wollen, läßt nur eine Schlußfolgerung zu: Sind
sie möglicherweise von Radio NRW "gekauft" worden!
Auf
der Homepage von Radio-MK, wo Herr Heine Chefredakteur ist, sind als Mitarbeiter
des Lokalfunks auch viele Mitarbeiter von Radio-NRW im Team des Lokalfunks
gelistet - Zufall ???.
02.05.2006: Kostenüberprüfung
bringt Erstaunliches ans "Licht"
Um
so mehr Radiowerkstätten und der durch ihre Arbeit betreuten Gruppen im Rahmen der Überprüfung durch
die LfM-NRW ihre Kostenstrukturen offenlegen, wird deutlich, daß die
Zuschüsse der LfM vielfach maximal nur die Hälfte der harten Kosten
decken.
Auch
wird erkennbar, daß der überwiegende Teil der Förderung in das System der
Radiowerkstätten fließt. Der
Vorwurf der Gießkannenförderung, den die Politik und LfM immer wieder ins
Spiel gebracht hatten, dürfte damit vom Tisch sein.
Die
Differenz zwischen der LfM-Förderung und den tatsächlichen "harten"
Kosten trägt der Bürgerfunk und seine Unterstützer selber.
Somit schafft
der Bürgerfunk
einen echten Mehrwert über die Förderung hinaus, der im Bereich von vielen Millionen Euro pro Jahr
liegt.
Bürgerfunk ist auch ein wirtschaftlicher
Faktor!
Aber
auch die dann noch zusätzlich vom Bürgerfunk erbrachte ehrenamtliche Arbeit
muß als geldwerter Zugewinn für die Gesellschaft angesehen werden. Durch
das ehrenamtliche Engagement des Bürgerfunks haben zehntausende Erwachsene und
Jugendliche eine sinnvolle, an die Sozialarbeit heranreichende
Beschäftigung im Rahmen der von ihnen geleisteten medienpädagogischen
Betreuungsarbeit gefunden.
Wer
diese weitgehend ehrenamtliche Arbeit bürgerschaftlichen Engagements immer
wieder und auch weiterhin in Frage stellt und nicht durch eine flankierende
Förderung der "harten" Kosten "belohnt" und somit
absichert, wird als Ergebnis weitere Politikverdrossenheit, Frontenbildung und
sozialen Zerfall erleben.
[Kostenstruktur
zweier Muster-Radiowerkstätten]
27.
- 28.04.2006:
Diskurs
Bürgermedien - Tagung im DGB-Bildungzentrum Hattingen [mehr
Informationen]
Über
100 Mitarbeiter und Verantwortliche von Radiowerkstätten, Offenen Kanälen und
dem Campus-Funk folgten der Einladung der LfM-NRW zur jährlich stattfindenden
zweitägigen Informationsveranstaltung "Diskurs Bürgermedien".
Im
Mittelpunkt der diesjährigen Tagung stand das Thema: "Wie die
Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an den Massenmedien fördern?"
Nach
der Begrüßung durch Karl-Heinz Grieger wurde die Tagung
eröffnet mit einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Helmut Volpers "Bürgermedien im Kontext der öffentlichen Kommunikation", in dem er in
sieben Thesen und Antworten all das wieder "herunterbetete, was er schon vor zwei Jahren bei einer Veranstaltung in Kassel vorgetragen
hatte. Die Reaktion des Bürgerfunk erfolgte prompt: Vom Podium durch Hajo
Mattheis und aus dem Forum durch viele Zuhörer .
Interessanter
war schon, was Prof. Volpers anschließend Christoph Schaefler im Gespräch
reinhörenoffenbarte. Hier ließ er die "Katze aus dem Sack" und propagierte als
seinen neuen Fortschritt: "Der Bürgerfunk muß in Zukunft aus dem
problematischen System des Lokalfunks herausgenommen werden".
Welcher
Fortschritt hinter dieser Forderung und Idee steckt, ist nicht wirklich
erkennbar: Die weitere Zerteilung und Auslagerung von Medien in immer mehr und
kleinere Einheiten führt geradlinig zur Bedeutungslosigkeit. War nicht der
Fortschritt der 15-%-Regelung gerade die Integration und dies im Kontext einer
Welt sich immer mehr atomisierender Medienangebote!
Auch
die angebotenen Workshops zielten in die Richtung der Auslagerung bzw.
Veränderung: "Bürgermedien und neue technische Entwicklungen"
oder
"Neue Werkzeuge für die Praxis, Produktion und Sendetechnik" und
"Bürgermedien und Internet - Rechtsfragen" .
Überraschungsgäste
des ersten Abends waren Frauke Gerlach (Vorsitzende Rundfunkkommission LfM-NRW)
und
Jürgen Brautmeyer (stellv. Direktor LfM-NRW) .
Sie wurden mit den überwiegend seriös vorgetragenen Nöten, Sorgen und
massiven Bedenken der Bürgerfunkvertreter konfrontiert und versprachen einen
behutsamen Umgang mit den Reformen und Beteiligten.
Die
Projekt-Vorstellung "Einführung
eines Qualitätssicherungs-Systems für den
Bürgerfunk" [Präsentation]
von Uschi Wienken (Hörfunkakademie Dortmund) und Katja
Friedrich, Geschäftsführerin Bildungszentrum
Bürgermedien
fand nicht die
ungeteilte Zustimmung. Ein kompliziertes Zertifizierungs- und
Testierungsverfahren soll in den nächsten Jahren die Rolle der
Radiowerkstätten und deren Qualität sichern. Es wurde deutlich, daß von den
Verantwortlichen in den Radiowerkstätten erneut große Anstrengungen erwartet
werden!
Erst
recht nicht - bis auf zwei Ausnahmen - konnte der Tagungspunkt
"Leuchttürme - vorbildliche Beispiele aus der Bürgermedien-Praxis"
die Tagungsteilnehmer begeistern. Lediglich das erfolgreiche integrative
Beispiel ARGE Köln (Arbeitsgemeinschaft Bürgerfunk Köln), auch "Kölner
Modell" genannt, das von Joachim Ziefle (Studio ECK) und Christoph
Schaefler (FLoK) geschildert wurde,
fand neben dem Vortrag von Dipl. Ing. Eckhard Stoll ,
der seine Pionierarbeit im Hochsauerlandkreis nebst einem eLearning-System
(Kurs) mit einer beeindruckenden beamergestützen "Show" [Show
ansehen] vorstellte,
die aufmerksame Beachtung des Auditoriums und der anwesenden
LfR-Mitarbeiter.
Das
"Kölner-Modell" nahm Norbert Sander (LfM) dann noch einmal zum
Anlaß, den Bürgerfunkern diese Form zur Zusammenarbeit mit den Lokalsendern zu
empfehlen. Das "Kölner Modell" verpflichtet die Bürgerfunker zu
einem abgestuftem Bürgerfunkprogrammschema: Im Anschluß an das Lokalprogramm
verhält sich der Bürgerfunk erst einmal ca. 30 Minuten formatkonform und
ändert erst im zweiten Teil (bzw. zweiten Stunde) dann sein Programm in
Richtung Zielgruppenfunk.
Beim
letzten Tagesordnungspunkt der Veranstaltung, "Die LfM informiert", konnten
Mitarbeiter (LfM) die Bedenken und kritischen Fragen zum Thema "Überprüfung
der Angemessenheit der Förderung" nicht nur relativieren und zerstreuen,
sondern, ganz im Gegenteil auch noch eins draufsetzen: "Durch die Darstellung der hohen Kosten und der nicht
unerheblichen Eigenanteile müßte die Politik erkennen, daß Bürgerfunk eine
wichtige Arbeit leiste".
[mehr
Informationen]
12.04.2006: Radiowerkstätten
+ Produktionsgruppen kommen Zweifel
Immer
mehr Radiowerkstätten, die den Brief der LfM vom 31. März 2006 nunmehr
erhalten haben, kommen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Begehrens der LfM.
Nach
eingehender Prüfung wurde festgestellt, daß wohl der überwiegende Anteil der
Sendeanmeldungen in der Vergangenheit auf Muster-Formularen vorgenommen wurde,
die von der LfM über die Internetseite "www.Buergermedien.de"
online gestellt sind.
Alle
beiden dort zum Download zur Verfügung stehenden Sendeanmeldungen weisen als
Förderungsantragsteller die "Produktionsgruppe" aus !!!
Die
Rolle der Radiowerkstatt beschränkt sich lediglich darauf, zu bestätigen, daß
die Produktion in ihrer Einrichtung erfolgte.
Das
Schreiben der LfM vom 31. März 2006 hingegen geht wohl von dem Regelfall aus,
daß grundsätzlicher Antragsteller für die Förderung die Radiowerkstatt war
und ist und wird somit der tatsächlichen Situation nicht gerecht.
Außerdem
ist in keiner Rechtsverordnung oder gar dem LMG-NRW zu erkennen, daß
Radiowerkstätten, aber auch die Produktionsgruppen zu einer solchen sehr
weitreichenden Offenlegung verpflichtet sind. Auch ist in keinem der
Zuschußbescheide ein solcher Verpflichtungshinweis enthalten. Des weiteren
stellt sich ja auch die Frage nach Datenschutz und der Wahrung des
"Finanzgeheimnisses", zu der selbst Finanzämter verpflichtet sind; in
wieweit sind diese Grundsätze in der LfM gewahrt?
Die
Radiowerkstätten als auch die Bürgerfunkgruppen sind bislang richtigerweise
davon ausgegangen, daß als Grundlage für die Bezuschussung ein Rechenmodell
einer grundsätzlichen "Musterradiowerkstatt" gilt, bei welchem
der Zuschuß nur einen Teil der gesamten Kosten ausmacht und eine Einzelprüfung
daher nicht erforderlich sei und definitiv auch nicht erfolgt.
Genauso
wurde es seit 15 Jahren aus der LfM und früher aus der LfR bei unzähligen
Tagungen und Arbeitstreffen verlautbart.
Voll
auf diese Aussage vertrauend, haben die Produktionsgruppen meist auch keine
Anstrengungen unternommen, diesen Grundsatz in Frage zu stellen und gar
Kalkulationen und Nachkalkulationen anzufertigen.
Wenn
nun die LfM an dem über 15 Jahre geltenden Grundsatz der
"Muster-Mischkalkulation" nicht mehr festhält, wozu sie natürlich
absolut ein Recht hat, wäre es mehr als fair und richtig, den Betroffenen
frühzeitig Hinweise zu geben. Dies ist nicht passiert!
Die
Produktionsgruppen sind größtenteils als GbR anzusehen (Gesellschaften
bürgerlichen Rechts), da sie adhoc und nur zum Zwecke der jeweiligen Produktion
zusammenkommen. Da diese GbRs keinen kommerziellen Zweck verfolgen, sind sie
auch nicht buchführungspflichtig. Inwieweit sie eventuell Belege aufbewahren
mußten, ist bislang noch nicht geklärt. Da in einer GbR jeder für jeden
haftet, müßten alle Gruppenmitglieder gleichermaßen zumindest Kopien dann
haben; ein unvorstellbarer Vorgang !!! Nun ist es aber so, daß wiederum zum
überwiegenden Teil die Produktionsgruppen in solchen Radiowerkstätten
produziert haben, die durch Nutzungs- und Entgeltordnung eine Gebühr erheben,
die der jeweiligen Höhe des Zuschusses entspricht. Das ist zumindest der
Regelfall.
Die
Radiowerkstätten sind zum überwiegendem Teil gemeinnützig, kirchlich oder
auch kommunal organisiert. Hier gilt sowieso der Grundsatz, daß die Mittel,
also auch die per Nutzungsgebühr "weitergereichten" LfM-Fördermittel
zweckbestimmt ausgegeben werden müssen. Eine Offenlegung und Überprüfung
durch die Finanzbehörden erfolgt regelmäßig. Eine darüber hinausgehende
Offenlegung in Richtung LfM ist weder durch Gesetz noch durch eine sonstige
Verordnung abgedeckt.
Aus
politischen Gründen haben wir ja schon seit Bekanntwerden des LfM-Begehrens an
die Radiowerkstätten appelliert, sich im Hinblick auf die weitere
Zusammenarbeit mit der LfM diplomatisch zu verhalten. Von diesem Grundsatz
sollten wir auch in Zukunft nicht abweichen.
Daher
empfehlen wir, der LfM auf der Grundlage mit den von den Produktionsgruppen zur
Verfügung gestellten Unterlagen einen Beispielshaushalt 2005 aufzustellen und
sofern vorhanden, auch die Entgelt- und Nutzungsordnung, die sowieso in den
Radiowerkstätten öffentlich aushängt, zu übersenden.
Die
Beantwortung der Kostenkalkulation am Beispiel einer Studiostunde ist eine
Geschichte, die wir empfehlen, nicht zu machen!
Zu
sehr weichen die Aufwände zur Betreuung von Gruppe zu Gruppe ab. Auch ist ein
großer Teil davon ehrenamtlich, was dazu führt, daß die Stundenpreise dann
unrealistisch niedrig ausfallen. Bevor nicht klar ist, zu was diese
Stundenkostenkalkulation wirklich dient, sollten wir keine Zahlen herausgeben.
Für
all den Aufwand zur Beantwortung des LfM-Schreibens braucht man mehrere Wochen.
Die Frist, welche die LfM gesetzt hat, ist großherrschaftlich! Selbst die
Finanzbehörden geben einem 6 Wochen Zeit und selbst wenn man diese nicht
einhält, gibt es nochmals einen Monat Verlängerung!
Also
muß der erste Schritt nun sein, der LfM mitzuteilen, daß man grundsätzlich
bereit ist, Ihnen Auskünfte zu erteilen, hierfür aber wesentlich mehr Zeit
braucht. [Musterbriefe]
06.04.2006: LfM prüft Radiowerkstätten
in
Bezug auf die Angemessenheit der Förderung
Mit
Schreiben vom 31. März 2006 [lesen]
bittet die LfM alle anerkannten Radiowerkstätten die notwendigen Unterlagen,
welche eine Überprüfung der Angemessenheit der Förderung möglich machen, ihr
bis zum 18. April 2006 zur Verfügung zu stellen.
Hierzu
zählen nach ihrer Auffassung:
-
Haushaltsplan
-
Kostenkalkulation am Beispiel einer Studiostunde
-
Nutzungs- und Entgeltordnung [Beispiel]
Hintergrund
der Aktion ist, daß der Landesrechnungshof die LfM aufgefordert hat, das
bisherige Berechnungsmodell der Zuschüsse auf Aktualität und Richtigkeit hin
zu überprüfen.
Die
von der LfM bislang gewährten Zuschüsse gehen von einer Mischkalkulation aus,
die auf der pauschalen Schätzung der Produktionskosten einer
„Musterradiowerkstatt“ basieren. Hierbei ist man davon ausgegangen, daß mit
den Zuschüssen sich keine dauerhaften „Überschüsse“ erzielen lassen.
Gemäß
Paragraph 82 Abs. 3 Satz 2 Landesmediengesetz NRW dürfen die Zuschüsse der LfM
die tatsächlichen Kosten für die Herstellung der Beiträge nicht überschreiten.
Nun
soll festgestellt werden, ob das bisherige Rechenmodell überhaupt noch diesen
Kriterien entspricht!
In
einer eMail empfiehlt der „Landesverband Bürgerfunk (LBF-NRW)“
den Radiowerkstätten:
„Angesicht
der knappen Fristsetzung und der bevorstehenden Osterferien empfehlen wir, bei
der LfM - vorbehaltlich einer juristischen Prüfung eines Rechtsanspruchs der
LfM auf die geforderten Unterlagen - eine angemessene Fristverlängerung zu
beantragen.“ [IGR-Musterbriefe
runterladen]
Der
IGR-NRW merkt zu dem Vorgang an:
1. Zuschußantragsteller sind
meist die Bürgerfunkgruppen und nicht die
Radiowerkstätten!
2. Meist sind
nur die Bürgerfunkgruppen an die Maßgabe des Paragraphen 82 (s.o.) gebunden, denn nur sie erhalten
den Zuschuß, der laut Gesetz auch nicht übertragbar ist!
3. Die
Radiowerkstätten unterziehen sich freiwillig einem grundsätzlichem
Anerkennungsverfahren durch die LfM. Aus keiner gesetzlichen Regelung und auch
nicht aus den Satzungen und Durchführungsverordnungen der LfM läßt sich
erkennen und ableiten, daß die Radiowerkstätten verpflichtet sind, die nun von
der LfM gewünschten Angaben zu machen.
4. Nun müßte
die LfM eigentlich alle Gruppen anschreiben. Und die würden dann, sofern die
Radiowerkstätten, bei denen sie produziert haben eine "intelligente" Nutzungs- und
Entgeltordnung [Beispiel
lesen]
haben, antworten, daß der Zuschuß voll für die Abgeltung der
Nutzung der Radiowerkstatt „drauf“ gegangen ist. Als Eigenanteil würden sie
z.B. die Fahrtkosten zur Radiowerkstatt, eigenes und sonstiges
Produktionsmaterial angeben, sowie ihre eigene unbezahlte „Arbeits“zeit z.B.
für die "Betreuung" der anderen Gruppenmitglieder.
5. Wenn die LfM
keine Zahlen dem Rechnungshof vorlegen kann, ist dieser durchaus selber berechtigt, bei den
Zuschußnehmern direkt zu prüfen! Möglichweise erstreckt sich das Prüfungsrecht, zumindest im Verdachtsfalle, dann auch auf die "hinteren
Linien". Wir gehen davon aus, daß der Landesrechnungshof, ähnlich wie die
Finanzbehörden in besonderen Fällen auch ein "Durchgriffsrecht" hat. 6.
Und, haben wir etwas zu verbergen ???
7. Aus
politischen und diplomatischen Gründen empfiehlt sich daher eine kluge
Reaktion auf den LfM-Vorstoß. Das heißt, wir sehen keinen Sinn darin, die
LfM-Bitte vollkommen auszuschlagen!
8. Daher
empfehlen wir, erst einmal die Fristverlängerung zu „beantragen“ [Musterbriefe]
durchaus
auch mit dem Hinweis, daß man zu der Auskunft eigentlich nicht verpflichtet
sei, da die Produktionsgruppen ja der Zuschußpartner seien. Man jedoch sich bemühe,
der LfM hilfreiche Unterlagen für die Überprüfung durch den
Landesrechnungshof beizubringen. Dies könne aber nicht ohne Absprache mit den
Gruppen geschehen – und das brauche halt Zeit.
9. In einem zukünftigen
Fördermodell werden ohnehin die Radiowerkstätten eine zentrale Rolle spielen
und die sollten wir uns nicht durch zu wirsches Reagieren nun verbauen.
10. Eine
professionelle Reaktion auf das LfM-Begehren kann für die Radiowerkstätten nur
von Nutzen sein!
Der
IGR-NRW hält für seine Mitglieder „Muster“ bereit, die bei der
Beantwortung des LfM-Briefes von Nutzen sein können.
IGR-NRW-Geschäftsstelle,
eMail: post(ät)igr-nrw.de (ät) =
@ (wegen Spams)
11.
Für den Fall, daß Fristverlängerungen erfolgreich beantragt wurden, bieten
wir für die Betroffenen nach Ostern den Sonntag 23. April 2006, 14:00 - 18:00 Uhr in Köln beim "Freier
Lokalrundfunk Köln"
einen Workshop an: Wie erstelle ich einen Haushaltsplan, wie kalkuliere ich die
Entgelt-Kosten (z.B. auch die Studiostunde)? [anmelden]
22.03.06: Bürgerfunk im Würgegriff der Interessen
In Folge der
von der SPD und den GRÜNEN im Mai 2005 verlorenen Landtagswahl bestimmt nun die
Koalition von CDU und FDP die Medienpolitik des Landes. Auch der Bürgerfunk
gerät immer mehr in die Schußlinie:
Zuletzt am 15.
Februar 2006, als in der LfM-NRW die Volpers-Studie
vorgestellt
wurde und alle am Lokalfunk Beteiligten, inkl. der CDU, sich genüßlich die
vermeintlichen Schwachstellen herauspickten, um sie dann in billigste Polemik
umzumünzen.
Den Hauptgag
lieferte die LfM-NRW selber: 70% des von ihr bisher geförderten Bürgerfunks
sei Musik und das müsse nun ein Ende haben!
Zukünftig
wolle man nur noch Qualität fördern! Dazu würde die Förderung umgestellt auf
drei Hauptsäulen:
- Förderung
des Bürgerfunk-Programms
- Förderung
von Projekten und
- Förderung
von Qualifikationsmaßnahmen.
Kein Wort wird
in der LfM-Presseerklärung darüber verschwendet, daß Volpers dem Bürgerfunk
bescheinigt, daß er viel besser als sein Ruf sei!
Kein Wort
davon, daß Volpers die bisherige Förderpraxis nicht in Frage stellt und sogar
den "Radiowerkstätten" bescheinigt, daß sie eine sehr gute Arbeit
bei ihrer Kommunikationshilfe leisten!
Kein Wort
davon, daß Volpers zu dem Ergebnis kommt, daß der Bürgerfunk seinen
gesetzlichen Auftrag grundsätzlich erfüllt!
Das Possenspiel
mit der Stimmungsmache und vollkommenen Tatsachenverwirrung beherrscht
Regierungssprecher Thomas Kemper (CDU) dann in Perfektion: Im
Deutschlandfunk darf er unkorrigiert verbreiten, daß 99% der Zuhörer
ausschalten, wenn der Bürgerfunk im lokalen Radio mit seinem Programm startet.
Herr Kemper ist wohl bei seiner Interpretation davon ausgegangen, daß vor dem
Bürgerfunk 100% aller deutschsprachig sozialisierten Bewohner über 16 Jahre
das Lokalprogramm eingeschaltet hatten. Und Kemper
räumt weiter auf:
Alle medienpolitischen Einrichtungen, die in der SPD-Zeit geschaffen wurden,
stehen für ihn zur Disposition; das bedeutet die Quote geht auch dort in
Richtung 100% - Und solche Leute regieren unser
Land! [weiteres
Info zu Kemper]
Eins jedoch hat
der starke Gegenwind erreicht: Der Bürgerfunk steht mit dem Rücken zur Wand
und beginnt sich zu seiner Verteidigung gemeinsam und gestärkt zu formieren.
Dies ist auch nachzulesen in den jeweiligen Stellungnahmen der Verbände,
Radiowerkstätten und Betroffenen; hier einige Beispiele:
- Geschichte
+ aktuelle Situation des Bürgerfunk, FLoK, Rainer Stach + Raphael Mader [lesen]
- Bürgerfunk
2006 - Quo Vadis, IGR-NRW, Christoph Schaefler [lesen]
- Stellungnahme
"LAK Qualitätsoffensive Bürgerfunk" [lesen]
- Daten und
Fakten zum Thema Bürgerfunk [lesen]
- Stellungnahme
"Gewerkschaften für Bürgermedien" [lesen]
- Stellungnahme
"Bundesverband Freie Radios zur "Volpers-Studie" [lesen]
Der Widerstand
formiert sich und er gewinnt an "Fahrt". In allen Ecken des Landes
kommen Aktionen zustande, wie z.B. die Idee, den CDU-Landtagsabgeordneten 5
Minuten lange Beispiele für Bürgerfunk als Hör-CD zu übersenden. Und es gibt
eine Volkshochschule, die den Bürgerfunkern geeignetes
"Kampfmaterial" zur Verfügung stellt [Material
bestellen !!!]
Anderenorts
wird das Medium Bürgerfunk selber zur Plattform einer Dauerberichterstattung
über den Gang der Dinge benutzt. Jingles und Trailer "Rettet den
Bürgerfunk" machen die Runde.
Aber auch
engagierte Bürgerfunker melden sich zu Wort, warum sie das Bürgerradio wichtig
finden [lesen
+ hören]
Gut wäre es,
wenn sich auch aus den Reihen der Zuhörer Widerstand gegen eine Demontage des
Bürgerfunks regen würde!
13. Dezember
2005: Position der DLM zur Konsolidierung der Bürgermedien
Trotz sinkender
Zuweisungen für den Etat der Landesmedienanstalten sehen diese keinen Grund zur
Weiterreichung der "Kürzungen", da die Bürgermedien ihre
Existenzberechtigung mehr als genug "bewiesen" haben. Die
Bürgermedien haben sich konsolidiert! Und dies ist kein statischer und
einmaliger Vorgang, sondern die Legitimation erneuert sich auch stetig!
Trotz dieser
positiven Entwicklung haben die Bürgermedien ein Image, das
verbesserungswürdig sei. Die "Erfahrung" der Kritiker besteht meist
aus oberflächlichen Eindrücken und vielfach nur vom
"Hörensagen".
An diesem Punkt,
so die DLM, sind die Landesmedienanstalten (also auch die LfM-NRW) gefordert, durch eine
dauerhafte Kampagne und über ein "Gattungsmarketing" den Stellenwert
der Angebote der Bürgermedien wesentlich zu verbessern.
Aber auch die
Bürgermedien selber sollten viel konsequenter als bisher programmliche
Alleinstellungsmerkmale erarbeiten, die sie positiv von öffentlich-rechtlichen
wie auch privat-kommerziellen Angeboten abheben.
[komplettes
DLM-Positionspapier lesen]
27. August
2005: Der Wasserkopf lebt
Projekt "Qualitätsmanagement im Bürgerfunk"[Projektbeschreibung]:
Das LfM-Projekt "Qualitätsmanagement im Bürgerfunk"
werden die Deutsche Hörfunkakademie GmbH und das Bildungszentrum Bürgermedien
e.V. gemeinsam realisieren. Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM)
beschloss in ihrer Sitzung am 26. August 2005 in Düsseldorf die Vergabe an die
beiden Einrichtungen. Im Rahmen des Projektes soll ein Qualitätsmanagement für
Radiowerkstätten durch eine sog. "Testierung" ermittelt und durchgeführt
werden. Ziel dieses Projektes ist eine Steigerung der Programmqualität im
nordrhein-westfälischen Bürgerfunk. In NRW gibt es rund 150 von der LfM
anerkannte Radiowerkstätten.
Was ist
Qualität und mit welcher Messlatte wird gemessen?
17.
Juni 2005:
Wahlkampf - Bürgerfunk - Folgen
Mit
RundMail an alle Radiowerkstätten und "Bürgerfunk-KollegInnen
im Lande" schreckt der LBF-NRW die Adressaten auf: "keine guten
Nachrichten: Im Entwurf der Koalitionsvereinbarung [lesen]
von CDU und FDP zur Bildung einer neuen Landesregierung in NRW steht zum Bürgerfunk
(S. 26): 'Der Bürgerfunk hat sich in seiner jetzigen Form überwiegend nicht
bewährt. Wir werden zusammen mit den Beteiligten ein neues Konzept entwickeln.'
Es ist völlig
klar, dass wir handeln müssen. Wir sollten jetzt aber auf keinen Fall in
kopflose Panikreaktionen verfallen, die uns im Endeffekt mehr schaden als nützen
könnten. Wir sollten zügig, aber besonnen über unsere nächsten Schritte
beraten und unsere Aktionen koordinieren. Dass wir das können, haben wir vor
drei Jahren bei der Entwicklung des neuen Landesmediengesetzes gezeigt. Soweit für's
allererste."
Als erste
Reaktionen auf diese HiobsMail entwickelte sich ein mehr oder weniger
öffentlicher und erregter elektronischer Mailaustausch zwischen den Spitzenvertretern des
Bürgerfunks [lesen].
Hier die Sicht
der Dinge aus der Perspektive des IGR-NRW:
Sehr bewußt
haben wir als IGR-NRW selber keine Verbindungen zwischen dem
NRW-Landtags-Wahlkampf und dem Bürgerfunk hergestellt; das Thema Bürgerfunk
sollte nach unserer Ansicht im Wahlkampf nicht vorkommen. So handelt es sich beim Bürgerfunk doch um
das Recht auf freie Meinungsäußerung, einem Grundrecht also wie das Recht auf
Wasser! Und das hat unseres Erachtens im Wahlkampf nichts zu suchen; es sei
denn, die Parteien hätten es selber zu einem Wahlkampfthema gemacht. Das war
aber nicht der Fall.
Statt dessen
war es eine Bürgerfunkdachorganisation (LBF-NRW) nebst des "AK Qualität im
Bürgerfunk", die in vorwegeilendem Gehorsam im NRW-Wahlkampf
unnötigerweise den Bürgerfunk auf den Prüfstand der Politik gestellt haben.
In ihrer 100 (Radiowerkstätten) x 100 (Euro) Offensive versprachen sie den
Bürgerfunkern Lobbyarbeit auf breiter Ebene zu machen, um das Bewußtsein für
die Daseinsberechtigung des Bürgerfunks zu stärken.
Statt dessen
wurden die Großkopferten der jeweiligen Parteien
(medienpolitischen Sprecher plus parteizugehörige Spitzenleute der LfM) zu
"Statements über die Existenzerhaltung des Bürgerfunks im Zusammenhang
mit der NRW-Wahl"
eingeladen. Außerdem konnten sich die Bürgerfunker auf der Internetpräsenz
äußern, warum sie es wichtig finden, Bürgerfunk zu machen. Alle diese
Aktionen sind an und für sich prima und von viel Engagement getragen - nur der Zeitpunkt und
die landesweite Positionierung waren falsch gewählt. Wenn uns die Politik wie
vor drei Jahren zum Verteidigen herausgefordert hätte, dann wäre all diese
Lobby-Arbeit mehr als richtig gewesen; nun ist das "Strohfeuer" zum
falschen Zeitpunkt "abgebrannt".
Aber auch die
übertriebene Selbstdarstellung der Macher ist überflüssig - wird uns nicht sowieso schon
ständig vorgeworfen, wir würden eh nur Selbstdarstellung betreiben?
Wäre es nicht viel sinnvoller, den Hörer sagen zu lassen, warum er den
Bürgerfunk wichtig findet. Bei denen sind wir doch bislang verschrienen - und
die Hörer sind die Wähler und auch die Finanziers des Bürgerfunks. Der
größte Teil der Bürgerfunk-Bezuschussung kommt aus den Rundfunkgebühren und
diese bezahlen die Rundfunkgebührenzahler!
Rundfunk muß staatsfern sein; daher sollte auch der Bürgerfunk bzw. z.B. deren gewerkschaftliche
Spitzenorganisation nicht selber anfangen, sich
in die Nähe der Politik, des Staates und der Parteien in Zeiten des Wahlkampfes
ohne Not zu lancieren und anschließend noch verschnupft zu reagieren: "Wer
kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren". Don
Quichotte kämpfte ständig gegen Windmühlen!
Die Politik
ist unsere Windmühle! Die Politik ist so windig wie sie ist; hier wird alles
versprochen und kaum etwas längerfristig gehalten!
Das
eigentliche Potential für Unterstützung wird vom Bürgerfunk überhaupt nicht
genutzt: Die Hörer!
Bei einer
Umfrage des "Freier Lokalrundfunk Köln" am 7. Juni 2005 quer durch
die Kölner Gesellschaftsschichten kam Erstaunliches zu Tage. Von der Unmasse
von Befragten kannte nur einer den Bürgerfunk als Radio zum Selbermachen und
fand dieses Angebot auch sehr gut. Vom Rest der Befragten schalten
bekanntermaßen viele das Radio wegen des hintergründigen Musikteppichs an,
erwarteten aber andererseits auch sehr umfangreiche Informationen. In diesem
Zusammenhang wurde ständig der WDR-5 als gutes Beispiel genannt. Den
Bürgerfunk im Lokalfunk hatten sie alle als solchen gar nicht wahrgenommen.
Anstatt nur
die Politik in die Pflicht zu nehmen, sollten wir endlich den Hörer erreichen
und seine Solidarität dokumentieren!
Insoweit hat
der Satz der Koalitionsvereinbarung "Wir
werden zusammen mit den Beteiligten ein neues Konzept entwickeln." durchaus
seine Existenzberechtigung. Nur, wer sind die Beteiligten? Die
Bürgerfunker sehen sich höchstwahrscheinlich als einzige Beteiligte; ist der
Hörer nicht auch beteiligt? So werden die Landtagsabgeordneten dies
möglicherweise auch sehen!
Der Satz in
der Koalitionsvereinbarung über den Bürgerfunk wird von einem Bürgerfunk-Gewerkschaftsvertreter
(Gewerkschafter für Lokalfunk) nun
als Sieg verkauft: "Ich finde es müßig, darüber zu lamentieren, wie
wohl für uns in die CDU/FDP-Koalitionsvereinbarung ausgesehen hätte, wenn wir
uns nicht für den Bürgerfunk stark gemacht hätten. Es gilt nunmal der Status
quo und das bedeutet für uns, dass wir uns weiterhin für den Bürgerfunk und
die Bürgermedien stark machen."
Das alles
hätte umsomehr zugetroffen, wenn der Bürgerfunk erst gar nicht durch
Eigeninitiative in den Wahlkampf befördert worden wäre. Der Satz in der
Koalitionsvereinbarung produziert nun Handlungsbedarf in der nächsten
Legislaturperiode, den es vorher in dieser Form
nicht gab!
Dennoch, auch
der IGR-NRW ist nach wie vor bereit, sich solidarisch zu verhalten, wenn es
darum geht, das Grundrecht auf Bürgerfunk zu sichern!
Es wäre nur
schön, wenn sich der LBF-NRW nicht immer wieder mit "fremden Federn"
schmücken würde: ... "Dass wir das können, haben wir vor
drei Jahren bei der Entwicklung des neuen Landesmediengesetzes gezeigt."
Wer von WIR
spricht, sollte nicht nur SICH selbst dabei im Kopf haben! Er kann nur die breite Front aller Bürgerfunker meinen und die meisten
davon sind nicht in einem der zwei landesweit agierenden
Bürgerfunk-Landesverbände zusammen geschlossen. Die Verteidigung des
Bürgerfunks von vor drei Jahren gelang nur, weil sehr viel unterschiedliche
Kräfte, Menschen und Promis aus allen Lagern mobilisiert ihren Unmut in
Richtung Landesregierung und Parlament geballt formuliert hatten. Daran hatte
auch der IGR-NRW, bzw. vor allem die ihm angeschlossenen Radiowerkstätten,
einen nicht kleinen Anteil.
Die Motivation
von WIR kann nur als eine Gemeinschaftaufgabe angesehen werden, sonst ist sie
zum Scheitern verurteilt!
4. März
2005: Mangelnde Beteiligung am Bürgermedienpreis: Nur 10 Beiträge
eingereicht!
Mit Rundmail
vom 3. März 2005 an "Radioaktive im Lande" sendet der LBF-NRW ein
lautstarkes SOS: "Es sind erst 10 Bürgerfunk-Beiträge zum
Bürgermedienpreis eingereicht worden. Das kann nicht sein, das kann so nicht
bleiben." Und dann schlussfolgert der LBF: "Wenn die Bürgerfunker
sich nicht einmal mehr am Bürgermedienpreis beteiligen, wird das von
potentiellen Kritikern des Bürgerfunks zum Nachteil ausgelegt werden. Denn
damit bringen sie doch zum Ausdruck, dass sie selber ihre Beiträge nicht für
preiswürdig, nicht für qualitativ wertvoll halten."
Ein Glück,
dass der LBF immer gleich weiß, woran es liegt und den vermeintlich Schuldigen,
die "dummen" Bürgerfunker, auch gleich auf die Anklagebank setzt.
Könnte es
nicht sein, dass die Nichtbeteiligung auch ein unabgesprochener stiller Protest
gegen die Gettoisierung des Bürgerfunks in Richtung Bürgermedien ist? Mit der
Abkoppelung des Bürgerfunkpreises vom Lokalhörfunkpreis hat der Preis seinen
Reiz verloren. Bis dahin stand man tatsächlich im Wettbewerb mit den stärksten
Kritikern des Bürgerfunks, den Lokalradioredaktionen! Und es war von
Preisverleihung zu Preisverleihung immer wieder amüsant zu sehen und zu hören,
wie gut der immer wegen seiner angeblich schlechten Qualität kritisierte
Bürgerfunk im Verhältnis zum Lokalradio da stand.
Es gibt aber
möglicherweise auch noch andere Gründe für das mangelnde Interesse oder die
Verweigerung: Die Jury hat mehrfach aus "politischen" Gründen von ihr
ausgelobte Preisträger wieder "einkassieren" müssen. So wurde 2001
in letzter Sekunde vor der Preisverleihung auf Anweisung "von oben"
ein neuer Preisträger kreiert. Wen wundert es, wenn Bürgerfunker bei
solch fragwürdigendem Wettbewerb keine Lust mehr haben, sich zu beteiligen.
[ausführliche
Mails lesen]
3. Februar
2005 (in eigener Sache) Bürgerfunk mal wieder auf dem "Prüfstand"
Auch wenn die
Parteien in Düsseldorf sich kaum zum Bürgerfunk positiv äußern, so ist sein
Ruf dennoch nicht so "angekratzt" wie vielfach dies dargestellt wird.
Zumeist ist das negative Gerede um die Medienkompetenznische Bürgerfunk
Stimmungsmache und "Säbelrasseln" im Vorfeld anstehender
Entscheidungen.
So entdecken
derzeit mal wieder die Chefredakteure und VGs den Bürgerfunk als Feind Nr. 1
und spielen fleißig Distanzansagen (Warnhinweise): "Gleich hören Sie den
Offenen Kanal im lokalen Rundfunk; nach dem Landesmediengesetz sind wir aber zur
Ausstrahlung verpflichtet. Auf Form und Inhalt hat unser Sender keinen
Einfluss".
Noch
schlimmer hat es die Kollegen beim Lokalsender in Mönchengladbach getroffen:
Denen wird unter Androhung gerichtlicher Schritte gar untersagt, die
Sendefrequenz in den Mund zu nehmen. Sie schreiben in ihrer Abmahnung: "Die
Veranstaltergemeinschaft kann sich u.a. auf den Schutz nach dem Markengesetz
berufen, weil sich die Bezeichnung 'Radio .....' durch Verkehrsgeltung
durchgesetzt hat." [Zitate
und weitere Infos zum und aus dem Original-Brief
lesen]
All diese
Aktionen sind so überflüssig wie der Kropf, da für den Zuhörer solche
"Feinheiten" nicht nachvollziehbar sind und juristisch betrachtet die
Lizenz des Lokalsenders die Zeit des Bürgerfunks beinhaltet. Ein
Frequenzsplitting war und ist vom Gesetzgeber nicht gewollt, auch wenn es durch
solche politisch motivierten Aktionen immer wieder durch die Hintertür eingefordert wird. Wolfgang
Hahn-Cremer, Vorsitzender der LfM-Rundfunkkommission und Medienpolitiker mit
Einfluß hatte den Bürgerfunkern nach der letzten LMG-Novelle immer wieder
zugesagt, daß jetzt endlich mal Ruhe in das System einkehren muß: "Es
kann nicht sein, daß im Vorfeld jeder Wahl und Novelle, 'die Sau durchs Dorf
getrieben wird'. Was ist nun von solchen "Versprechen" zu halten?
Was würden
wohl die Lokalradios sagen, wenn die Bürgerfunker am Ende ihrer Beiträge
folgende Ansage machen würden: "Nach dem Ende des nächsten Musiktitels
hören sie wieder das Programm des privatwirtschaftlich orientierten "Radio
XY". Dessen Programm wird aber nun gleich auch noch von den
Werbeeinblendungen und den Nachrichten von "Radio-NRW" aus Oberhausen
unterbrochen. Auf beides hat der Bürgerfunk keinen inhaltlichen und rechtlichen
Einfluß. Und wenn sie um 0:00 Uhr ihr Lokalradio einschalten, können sie
hören, wer tatsächlich ihr Lokalradio verantwortet. (Frau Schneiderbanger von
Radio-NRW)"
Nun gibt es
auch in solch "stürmischen" Zeiten positive Rückmeldungen. Der
IGR-NRW hatte im Hinblick auf die LBF-Aktion "100x100" angeregt, die
Energie mehr in die Lobbyarbeit vor Ort zu stecken als in Düsseldorf "die
Klinken zu putzen".
Gleich
"zwei Fliegen mit einer Klappe" hat die Radiowerkstatt "Studio
Merten" in diesem Sinne "erschlagen": Zwei hochkarätige
Politiker des Oppositionslagers wurden eingeladen, haben sich an
Bürgerfunksendungen beteiligt und waren begeistert von der Arbeit des
Bürgerfunks.
Prof. Dr.
Andreas Pinkwart von der FDP: "Besonders habe ich mich über die fachlich
versierte Art der Befragung und deren Inhalt gefreut." [Original-Brief
lesen]
Die
CDU-Landtagsabgeordnete Ilka Keller schreibt: "die Professionalität, die
Passion und das Detailreichtum, die Ihr Engagement im Bürgerfunk auszeichnen,
haben einen großen Eindruck auf mich gemacht." ... "Am nächsten
Donnerstag höre ich in jedem Fall UKW 98,9." [Original-Brief
lesen]
Den Kollegen
in Mönchengladbach kann man nur raten in den Sendungen zu sagen: "Sie
hören den Bürgerfunk in Ihrem Radio auf UKW 90,1; das ist unser aller Radio
!!!"
24. Januar
2005:
(LfM-Informationsveranstaltung Medienkompetenznetzwerke)
"Medienkompetenz
ist auch Demokratiekompetenz" (Mechthild Appelhoff, Abt.
Medienkompetenz LfM-NRW)
"Der bisherige Weg ist zukunftsträchtig" (Jürgen Brautmeier,
stellv. Direktor LfM-NRW")
Nach
Düsseldorf in die "Zentrale" hatte die LfM-NRW unter der Überschrift:
"Aufbau und Organistaion von Medienkompetenznetzwerken) eingeladen. Dem Ruf
folgten 70-80 Vertreter von Bürgermedien wie Offene Kanäle, Radiowerkstätten
und Campusradios.
Amina Krüger
(Kreis Steinfurt) und Gabi Fortak stellten vom "Podium" ihre beiden Pilotprojekte vor.
Wilfried
Schmid ergänzte aus der Sicht der LfM-Verwaltung den Vortrag.
Wolfgang
Hahn-Cremer (LfM-Rundfunkkommissions-Vorsitzender), Jürgen Brautmeier (stellv.
Direktor der LfM) und Mechthild Appelhoff (Abteilungsleiterin Forschung der LfM)
kamen im Laufe der Veranstaltung noch hinzu.
Amina Krüger
schilderte in einem Einführungsvortrag die Strukturen des von ihr betreuten
Medien-Kompetenz-Netzwerkes, welches alle Landkreise rings um Münster umfaßt
und auch noch grenzüberschreitend mit der Provinz Enschede (NL)
zusammenarbeitet. Sie ist als Koordnierungsstelle für das gesamte Münsterland
ohne die Stadt Münster, also für eine ländliche Struktur, zuständig.
Das zweite
Medienkompetenz-Pilotprojekt deckt eine urbane Struktur, die der Stadt Münster
ab; dort koordiniert Gabi Fortak eine Vielzahl Münsteraner Einrichtungen, die
sich zum MEKOMnet zusammengeschlossen haben. Eine Vielzahl von ehrgeizig
vernetzten Angeboten ist als "Mehrwert" entstanden.
Deutlich
wurde auch schnell, daß die Koordinierungsstellen sehr viel ManPower und
auch zusätzliches eigenes Geld erfordern, welches neben der LfM-Förderung aufgebracht werden
muß. Die LfM bietet über den Pilotprojektzeitraum (Mitte 2005) hinaus
keine Planungssicherheit. Die Koordinierungsstellen sollen auf max. 2 Jahre
ausgeschrieben werden. Alles in Allem keine verlockenden Claims. Die LfM will im
übrigen neben den ersten vier Pilotprojekten schrittweise 3-4 weitere
Medienkompetenz-Netzwerke entstehen lassen. Bei dieser Charge soll das Rheinland
noch nicht vertreten sein. Eine Flächendeckung für NRW wird nicht angestrebt.
Grundlage
für die Erweiterung der Strukturen auf maximal 14-16 Netzwerke, die
auffälligerweise alle in Westfalen angesiedelt sind, soll die Umsetzung der
bisherigen Leitlinien in entsprechende Satzungen und Durchführungsbestimmungen
bis Ende 2005 erfolgen.
Ein großer
Unsicherheitsfaktor ist die Landtagswahl und deren Ergebnis, welches
mittelfristig für den
Bürgerfunk weitreichende Konsequenzen in sich bergen kann.
Bisheriges Fazit: So
recht klar ist nicht, was die LfM, das Land und die Bürgerfunker mit dem
Medienkompetenz-"Geschenk" der letzten Landesmediengesetz-Novelle anfangen
sollen.
Will man es richtig machen, ist die Umsetzung unbezahlbar und auch personell kaum zu
stemmen. Eine landesweite flächendeckende Struktur kann es nicht
geben.
Es ist auch zu befürchten, daß
diese Netzwerkideen den gleichen
"Bach" heruntergehen, die schon viele andere zuvor in den letzten
Jahrzehnten gegangen sind. Das Rad wird hier nicht neu erfunden! In
Euphorie und Anfangsenthusiasmus aufgeblasene Pilotprojekte lassen sich nicht
über Jahre mit den Friktionen des Alltags fortführen, das mußte der
Bürgerfunk schon beim Aufbau und der Fortführung der Radiowerkstätten leidvoll durchleben.
Die
bisherigen Pilotprojekte machen sich unfreiwillig zum Steigbügelhalter einer Entwicklung,
die weitere Mehrarbeit und Belastung für die bedeutet, die sowieso schon
hoffnungslos in ehrenamtlicher Betreuung oder selbstausbeutender Arbeit
verstrickt sind; eine auf Dauer angelegte finanzielle Ausstattung ist nicht in
Sicht!
Die
Nachhaltigkeit und Qualität der hochgesteckten Ziele ist mit den bisher bekannt
gewordenen Rahmenbedingungen nicht zu erreichen.
Der Grundsatz
"Small is beautifull" wäre hier eher angebracht, als in unendlichen
Koordinierungsplan"spielen" des Netzwerkes nur den kleinsten gemeinsamen Nenner
zu erreichen. Strukturen, die langsam vom Bedürfnis der Betroffenen motiviert
wachsen versprechen eher Erfolg als solche, die ähnlich der Planwirtschaft von
oben aufgesetzt und gleichzeitig vom Erfolgszwang der Koordinatoren befördert
(es hängt ja deren Stelle dran), ein fragwürdiges Eigenleben entwickeln.
Letztendlich
wurde einmal wieder mehr über finanzielle Erwartungen geredet - und dies
vornehmlich vom Lager der bisherigen Projektnehmer - als über inhaltliche
Visionen. Viele der Teilnehmer fragten sich nach der Veranstaltung, warum sie
überhaupt nach Düsseldorf gekommen waren.
Schlussendlich
stand die Frage im Raum: Was hat der Bürgerfunk vom
Medienkompetenznetzwerk?
Neben
erheblicher Mehrarbeit und finanziellem Engagement, weil die Bürgerfunker die
einzigen sind, die bislang die flächendeckende Kompetenz zur Vermittlung eben
aktiver Medienarbeit haben, auch vielleicht die Hoffnung, daß die Politik
dieses Engagement durch eine weitere Existenzsicherung des Bürgerfunks belohnt!
So attestierte CDU-Mann Dr. Jürgen Brautmeier (stellv. Direktor der
LfM-NRW): "Der bisherige Weg ist zukunftsträchtig".
Mechthild
Appelhoff (Abt. Landesweite Programme/Medienkompetenz LfM-NRW) sieht die Medienkompetenznetzwerke sogar als
Keimzelle gegen Politikverdrossenheit: "Medienkompetenz ist zugleich auch
Demokratiekompetenz"!
Die
allerletzte Frage, die sich dem Beobachter (Christoph Schaefler) der
Veranstaltung dann stellte, war, wieso ausgerechnet die beiden
LfM-Spitzenvertreter, die eher einem politischen Lager zuzuordnen sind, welches
den Bürgerfunk lieber früher als später abschaffen will, diese
bedeutungsvollen Sätze formuliert haben? Könnte die Antwort lauten: Wir wissen
schon, daß nach einem Machtwechsel in Düsseldorf der Bürgerfunk auf die
Plattform des Internet abgeschoben wird - und dann wollen wir ihn dort hinloben?
Oder gar: Im Verbund der vielen Netzwerkinteressen relativierten sich durch die "normative Kraft des Faktischen" dann die "Bedürfnisse" der
Bürgerfunker so, daß sie bedeutungsloser werden und somit auch nicht mehr
explizit unterstützt werden müssen?
Am Schluß
noch eine nicht bestätigte Information, die wir am Rande der Info-Veranstaltung
aus gut informierten Kreisen der LfM erfahren haben:
Die nächste
Bürgerfunk-Verbeugung im "vorwegeilendem Gehorsam" steht an. Dem LBF
angehörende Radiowerkstätten sollen sich angeblich der LfM als "Bürgerfunk-TÜV"
andienen; mit den noch
ausstehenden Bürgerfunk-Fördergeldern aus 1998 will man im Rahmen eines
LfM-Projektes, einer Muster-Radiowerkstatt, Vorschläge für die Zertifizierung der Radiowerkstätten
formulieren. Der IGR-NRW besteht auf der Auszahlung der Fördergelder an die
Gruppen, die seinerzeit geklagt oder Widersprüche eingelegt hatten. Dem IGR-NRW
wäre es am liebsten, wenn alle damals geförderten Gruppen vom
"Nachschlag" unmittelbar profitieren würden. Die LfM lehnte dies
bislang ab mit der Begründung, daß dies juristisch und technisch zu
kompliziert sei. Nun strebt die LfM einen Vergleich an, der die beiden Lager LBF und IGR gleichermaßen
zufrieden stellen soll.
15.
Dezember 2004 (Antwort
auf große Anfrage der CDU im Landtag NRW)
Mit einer
großen Anfrage 13/5623 [Anfrage lesen] stellte die
CDU-Fraktion am 24.06.2004 den Lokalfunk in NRW auf den politischen
Prüfstand.
Auch der
Bürgerfunk stand dabei erwartungsgemäß im Vorfeld der Landtagswahlen
(Frühjahr 2005) zentral im Kreuzfeuer der Politik.
Mit einer
ausführlichen Antwort reagierte die Landesregierung am 15. Dezember 2004 auf
die Anfrage der CDU. [Antwort
lesen]
6.
Dezember 2004 (FLoK-Struktursitzung)
Bericht über
LfM-Veranstaltung:
Auf wenig
Gegenliebe stieß die vom LBF angeregte Aktion 100x100 (Geldsammeln für die
"Lobby"arbeit [lesen]) zur Rettung des Bürgerfunks. Nach Ansicht der Anwesenden wäre es
sinnvoller und glaubhafter, die Basis und Zuhörer für den Erhalt des Bürgerfunks
im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2005 zu mobilisieren. Christoph Schaefler
berichtete, dass er als Vorsitzender des IGR-NRW dazu auch schon in
gleicher Weise einen Brief an den LBF geschrieben hätte.
[lesen]
Das bei der
Tagung vorgestellte Leitbild und die Leitlinien einer "Idealen
Radiowerkstatt" im Zusammen mit der Qualitätsoffensive und zukünftigen
Zertifizierung erfüllt der FLoK schon jetzt weitgehend. Dennoch ist auch
weiterhin einer kritische Auseinandersetzung mit der Qualität der eigenen
Arbeit immer wieder wichtig zur Absicherung des Standards der Radiowerkstatt.
Von
"oben" verordnete Medienkompetenz-Netzwerke werden eher skeptisch
beurteilt, da Nachteile durch Abstimmprozesse und sonstige Reibungsverluste mögliche
Synergie-Vorteile verzehren und unterm Strich durch Mehrarbeit und Belastung auf
Dauer andere Bereiche vernachlässigt werden.
4.
Dezember 2004 (LfM-Veranstaltung)
Zur 3.
Fortbildungsveranstaltung für Bürgerfunker im Jahre 2004 und zugleich zur
Diskussion um den Strukturwandel des Bürgerfunks hatte die "Landesanstalt
für Medien (LfM)" am heutigen Tage nach Köln ins KoMeT eingeladen. [Programm]
Fazit der
Veranstaltung:
- Bürgerfunk
hat in der Politik kaum Bündnispartner; Lobbyarbeit ist von Nöten.
- Bürgerfunk
muss im 14. Jahr auf den Prüfstand von "Anspruch" und
Wirklichkeit" gestellt werden.
- Bürgerfunk
wird seine Strukturen an neue Vorgaben (Folgen der letzten Gesetzesnovelle)
anpassen müssen.
- Bürgerfunk
ist wichtiger Teil der flächendeckenden Medienkompetenzbildung und -praxis.
- Bürgerfunk
ist abhängig vom Lokalfunk; steht und fällt also mit dessen Existenz. Daher
sollte Bürgerfunk mittelfristig auch noch in andere Verbreitungswege
eingebunden werden.
Erste
Schritte auf dem Weg zum Strukturwandel werden sichtbar: 2 Pilotprojekte in Münster
und im Kreis Steinfurt erarbeiten die Grundlagen für ein Modell von
"Medienkompetenznetzwerken". In weiteren lokalen Netzwerken möchte
die LfM "Offene Fernsehkanäle", "Radiowerkstätten" und
"Campus-Radios" so zusammenführen, dass möglichst viele Synergien
entstehen. Diese Steuerungsaufgabe sollen Koordinierungsstellen übernehmen,
deren Zahl mit ca. 12 - 16 für ganz NRW angedacht ist.
Des weiteren
wurde auf der Tagung der LAK (Landesarbeitskreis) Bürgerfunk mit seinem
"Leitbild und Leitlinien zur Relevanz, Akzeptanz und Qualität des Bürgerfunks"
[lesen]
vorgestellt. Diese Aufgabenstellungen sollen nun normierend von der LfM
beschlossen werden; dazu zählt als ein Punkt die Qualitäts-"Zertifizierung"
der Radiowerkstätten, nur denen dann eine Überlebenschance durch entsprechende
Förderung eingeräumt würde. Der LAK verteilte Papiere, welche die konkreten
Maßstäbe für die ideale (zertifizierte) Radiowerkstatt aufzeigen. [lesen]
Bei einigen
Anwesenden schlich sich der Verdacht ein, dass hier Bürgerfunk-Funktionäre im
vorwegeilendem Gehorsam mit der LfM den Sargdeckel des flächendeckenden Bürgerfunks
zimmern würden.
Aus dem
Publikum gab es auch kritische Anmerkungen zu den beiden Modellprojekten und
deren Konsequenzen: Dass offensichtlich die Entscheidungsträger nicht den
gesamten Verlauf der beiden Pilotprojekte abwarten würden und nun schon viel zu
früh "Nägel mit Köpfen" machen wollten. Der "Wasserkopf"
sei vorprogrammiert. Auch wären mit der heutigen Veranstaltung erst 25 -30% der
betroffenen Radiowerkstätten in die Diskussion eingeführt worden; die Bürgerfunker
wüssten überhaupt noch nichts von der aktuellen Entwicklung und
Richtungsdiskussion. Der bei der Tagung anwesende Vorsitzende der
Rundfunkkommission, Wolfgang Hahn-Cremer, nahm die Kritik wohlwollend auf; es
wird aber wahrscheinlich trotzdem schon im Februar 2005 zu einer
Grundsatzentscheidung in der Rundfunkkommission über die neuen Leitlinien
kommen. Es soll dann aber Schluss sein mit weiteren Änderungen; man will den
Betroffenen hiernach über viele Jahre hinweg Planungssicherheiten bieten. -
"Mit Speck fängt man Mäuse" oder, wenn da nicht der Wähler einen
Strich durch die Rechnung macht und im kommenden Frühjahr die Mehrheiten im Düsseldorfer
Landtag so verändert, dass die Bürgerfunkexistenzfrage sich viel früher
stellt, als bisher angenommen.
02.06.2003:
Die Gefahr kann
auch von "Innen" kommen
Am 2. Juni 2003
hatte der adhoc-Ausschuss der LfM-Medienkommission zur Anhörung der
Bürgerfunker in Bezug auf das neue Förderungskonzept
(Eckpunktepapier) nach
Düsseldorf ins Headquarter geladen. Erschienen waren ca. 60-70
Bürgerfunkvertreter.
Hier nun eine sehr subjektive Einschätzung der Anhörung und
entsprechende Schlussfolgerungen daraus:
Es wurde wie immer zuviel und zu lange von Geld geredet. Außerdem geht mir der
vorwegeilende "Gehorsam" einiger Bürgerfunk"vertreter" in
Bezug auf die Anpassung bzw. Veränderung der Förderung gehörig auf den
Zeiger.
Gute Ansätze
waren, die Wiedereinsetzung der Expertenrunde zu fordern, sowie die Anregung,
die anstehenden Veränderungen in Sachen Medienkompetenz und Netzwerkbildung
durch eine zusätzliche Qualifizierung zu begleiten und auch ausreichend Zeit für
die eventuellen aber nicht zwangsweisen Veränderungen einzuräumen.
Ansonsten lässt
sich sagen: Die LfM ist zwar wichtig, aber noch wichtiger wäre, einen
gesamtgesellschaftlichen Konsens zu schaffen, der ein Überleben des Bürgerfunks
auch über die nächsten Wahlen garantiert, egal, wer dann die Mehrheiten
bildet.
Dieses
"Klein-Klein" in Düsseldorf, in der LfM und bei den Bürgerfunk-"Verbänden"
schafft dafür nicht die Voraussetzungen.
Dafür haben wir nicht mehr viel Zeit: Die nächsten Landtags-Wahlen kommen in absehbarer
Zeit !!
Ein erster
Schritt wäre, alle Radiowerkstätten unter einen Hut zu bekommen, der aber
nicht den Namen LBF oder IGR oder sonst wie trägt, sondern den
gesamtgesellschaftlichen Konsens auch durch den Namen des Zusammenschlusses
gleich signalisiert.
Der zweite
Schritt müsste sein, Entscheidungsträger gleich welcher "Farbe" für
die Bestandsgarantie des Bürgerfunks zu gewinnen.
Die gemeinsame Kraft des letzten Jahres (Rettet den Bürgerfunk) können wir
durchaus nochmals entwickeln, diesmal aber noch mehr in Richtung aller
politischen Kräfte und Entscheidungsträger.
Diese LfM ist nur ein "Nebenkriegsschauplatz". Wenn deren
Erkenntnisse, wie sie auch immer sein mögen, über die neuen Förderungsregelungen
vorliegen, wird in Düsseldorf möglicherweise eine neue Landesregierung schon längst
das alles wieder revidieren und im schlimmsten Fall, den Bürgerfunk abschaffen.
Also, daher
mein Appell, den großen Wurf zu wagen !!!
Christoph
Schaefler
12.07.2002:
Danke an Alle
Danke an Alle,
die beim Gesetzgebungsverfahren etwas nach vorne bewegt und zur weiteren
Sicherung des zugangsoffenen Bürgerfunks beigetragen haben. Die Sendemengen
sind uns nun weitgehend gesichert.
Die Kuh ist
jedoch noch nicht restlos vom Eis!
Im Rahmen der
Haushaltsplanung der neuen LfM NW (vormals LfR NW) wird man sehr genau
hinschauen müssen, wie die Schwerpunkte der Förderung dann definiert werden.
Klar ist auch
noch nicht, wer überhaupt diese Entscheidungen trifft. Denn die neue
Landesmedienkommission ist gegenüber der bisherigen Rundfunkkommision um 18
Sitze verschmälert worden und der Bürgerfunk bleibt draußen vor. Inwieweit
bei den Vertretern des neuen Gremiums das Herz für den Bürgerfunk schlägt,
bleibt abzuwarten.
Im Rahmen der
Übergangsregelung wird die alte Kommission Ende Oktober die Arbeit einstellen.
Bis dahin finden nur noch zwei Lokalfunkausschuß- und ebenso wenige
Rundfunkkommissions-Sitzungen statt.
26.06.2002:
Landesmediengesetz verabschiedet
in die Debatte reinhören
Als Punkt 7.
von insgesamt
14 Tagesordnungspunkten
hat am 26.06.2002 der Landtag das
Landesmediengesetz verabschiedet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde
der Empfehlung des Medienausschusses gefolgt und die bereits bekannten
Änderungen beschlossen. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden erhebliche
Nachbesserungen beim Bürgerfunk vorgenommen.
Das Gesetz soll
noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten.
14.06.2002:
Medienausschußsitzung
Zusammenschnitt
(Audio) der Debatte um die Bürgerfunkpunkte
Sowohl in Bezug
auf die Sendemenge (50/120 Minuten) als auch bei der Finanzierung des
Bürgerfunks hat der den entgültigen Parlamentsbeschluß vorbereitende
Ausschuß mit Mehrheit Nachbesserungen am Text des Regierungsentwurf
vorgenommen.
Die bisherige 15-%-Regelung wird auch wieder weiterhin der Maßstab
für die tägliche Sendemenge sein. Auch wurde der Abschnitt zur Förderung der Bürgermedien um eine
allgemeine Formulierung, daß der Bürgerfunk in seinem Bestand (Förderung von
Sendezeiten) zu schützen
sei, ergänzt.
In Bezug auf die Zusammensetzung der neuen Medienkommission
forderte die FDP einen Sitz für den Bürgerfunk; populismus-mortale! Dieser Antrag wurde durch die
Stimmen der SPD, CDU und GRÜNE abgelehnt.
Am 26. Juni 2002 wird der Landtag in 2. Lesung das neue Landesmediengesetz
vermutlich verabschieden.
Vorab hat in Aachen der Chefredakteur den
Bürgerfunkern schon mündlich angedeutet, daß ab 1. Juli 2002 die Sendezeiten den neuen
gesetzlichen Vorgaben angepaßt bzw. diese eventuell gekürzt würden.
12.06.2002:
Anke Brunn MdL
besuchte FLoK-Radiowerkstatt
Nach Aussagen
von Frau Brunn soll auch mit den Regelungen des neuen Landesmediengesetzes keine
Verschlechterung oder Veränderung der Sendemenge für den Bürgerfunk eintreten; dies sei der Wille
der Mehrheitsfraktion. Der Status quo wäre die Richtschnur. Jedoch zielten die
neuen Formulierungen darauf ab, Flexibilität und einvernehmliche Lösungen
zuzulassen.
Umdenkungsprozesse
müßten jedoch vor Ort einsetzen in Bezug auf die Förderung und Zusammenarbeit
verschiedener Bürgermedienprojekte; so sollten Synergien stärker genutzt
werden.
29.05.2002
NRW-Landtag-Medienausschußmitglied
Anke Brunn will
Radiowerkstatt besuchen
Das Büro von
Frau Brunn hat bestätigt, daß sie am 11. Juni, 16:00 Uhr, also 3 Tage vor der letzten
Ausschußsitzung, die Radiowerkstatt des "Freier Lokalrundfunk Köln"
besuchen möchte, um sich ein Bild von der konkreten Arbeit vor Ort zu machen.
28.05.2002
Proteste zeigen erste Wirkung
Landtag korrigiert Terminfahrplan
Nach
massiven Protesten wurde der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens geändert. Durch die Flut von Anregungen und
Beschwerden ist, mit dabei waren auch
Stellungnahmen
prominenter Mitbürger
wie Günter Wallraff, offensichtlich eine zusätzliche Sitzung des Medienausschuß
notwendig geworden.
Der neue Fahrplan sieht so aus:
31.
Mai 2002 - Sitzung des Medienausschuß
14.
Juni 2002 - zusätzliche Sitzung des Medienausschuß
26.
Juni 2002 - Verabschiedung des LMG NRW durch den Landtag
27.
Juli 2002 - Inkrafttreten des Gesetzes
09.05.2002
Resolution
für den Erhalt der Meinungsfreiheit
Mitte
Juni 2002 soll im Düsseldorfer Landtag ein
neues Landesmediengesetz
verabschiedet werden. Für den Bürgerfunk kann dies weitreichende Konsequenzen
haben. Bleibt es bei der bisher durch den Regierungsentwurf bekannt gewordenen
Fassung und seiner
Begründung, wäre der Bürgerfunk und die ganze Infrastruktur in ihrer Existenz
bedroht.
Konkret:
Es entfällt die Verpflichtung für die Lokalsender, 15% ihrer täglichen
Sendezeit für den Bürgerfunk zur Verfügung stellen zu müssen. Statt dessen
brauchen die Lokalradios nur noch 50 Minuten im Programmschema vorsehen.
Sie können aber auch auf freiwilliger Basis weitere 70 Minuten gewähren. In
Köln könnte die Neuregelung dazu führen, dass zukünftig nur noch 47% des
bisher ausgestrahlten Bürgerfunks stattfindet, also weniger als die
Hälfte.
Einer
der medienpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer
Schmeltzer sieht keine
Gefahr für den Bürgerfunk. Vielmehr geht er davon aus, dass es trotz neuer
Formulierungen weitgehend beim alten Zustand bleibt, weil die Lokalradios so
vernünftig seien und die Veranstaltergemeinschaften auch ein Interesse am
Schutz des Bürgerfunks hätten.
(Originalton
anhören)
Als
Beispiel für eine ins Leere gehende freiwillige Regelung mag Bürgerfunk-Live
dienen: Veranstaltergemeinschaften stimmten Bürgerfunk-Live vom Grundsatz zu.
Die Kraft des Faktischen (Redaktion/Chefredakteur/Betriebsgesellschaften)
verhinderten eine Einführung bzw. die Fortsetzung über die Pilotphase.
Nur
klare gesetzliche Vorgaben können den Bürgerfunk in seinem Bestand absichern.
Die Gewährung von Meinungsfreiheit ist kein Spielball, sondern ein Grundrecht.
Mischen
Sie sich in diese Diskussion ein,
sammeln Unterschriften und senden Sie Ihren
Protest an die Landesregierung und die Abgeordneten.
Freier
Lokalrundfunk Köln
Der
Vorstand
02.09.2001
News zum Bürgerfunk
Da
der Bürgerfunk nun schon über 10 Jahre alt/jung ist, meint die Politik ihn
gründlich "reformieren" zu müssen. Die SPD, FDP und CDU möchten ihn auf sogenannten digitalen
"Plattformen" im Rahmen einer groß angelegten Novelle des
Landesrundfunkgesetzes vollkommen neu positionieren.
Das will heißen: weg vom
lokalen Dorfbrunnen des Lokalradios hin zum globalen weltweiten Schauplatz des
Internetes. Die Medienpolitiker gehen davon aus, daß in spätestens 3 - 5
Jahren Hörfunk nicht mehr über ein konventionelles Radio empfangen wird. Sie
sehen die Zukunft im Rahmen der Hochgeschwindigkeitszugänge des Internets, wo sich
dann Fernsehen und Hörfunk verbreiten wird, ob nun kabelgebunden
oder auch als digitaler Datenstrom durch die "Luft",
Welch ein Irrtum !! ??
Bürgerfunker des FLoK sind wahrlich
nicht technikfeindlich. Der FLoK war und ist immer an der Spitze der
technologischen und auch digitalen Entwicklung ganz vorne! Und gerade deshalb
stößt die Euphorie der Medienpolitiker nicht auf unsere ungeteilte Zustimmung.
Bis sich bei den vielen konkurrierenden Systemen und Neuentwicklungen eine
Technik wirklich an der Basis flächendeckend durchsetzt, werden mindestens noch
10 - 15 Jahre ins Land gehen.
Und ob dies dann auch ein Mehr an
Kommunikation und Verständigungsfähigkeit mit sich bringt, ist auch noch die
Frage. Eins ist sicher: Mit der von der Politik angepeilten Verlagerung des
Bürgerfunks in das Internet wird der Bürgerfunk in die Bedeutungslosigkeit verbannt.
Die Spitzenvertreter des
Bürgerfunks in NRW haben Mitte August 2001 ein Positionspapier
verfaßt und es der Politik überreicht.
Mehr zu diesem Thema folgt in Kürze
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